Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
112 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2017, 0073OLG Frankfurt, Urteil vom 19.10.2016 - 2 U 89/16
Zu den Anforderungen an eine wirksame Getränkebezugsvereinbarung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Mietvertrag über eine von einer Brauerei vermietete Gaststätte.*)
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IBRRS 2016, 3034OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2016 - 1 C 10575/15
1. Verpachten Angehörige von Ratsmitgliedern Felder an einen Landwirt, der die Biogasanlage mit Biomasse beliefert, führt dies nicht dazu, dass die Ratsmitglieder von der Beschlussfassung über den die Biogasanlage zulassenden Bebauungsplan auszuschließen sind.
2. Die Ratsmitglieder haben keinen unmittelbaren Vor- oder Nachteil, weil die Pachtverträge nicht mit dem Betreiber der Biogasanlage selbst geschlossen wurden, sondern mit einem Dritten, der seinerseits die Anlage beliefert. Im Übrigen beziehen sich die Pachtverträge nicht auf irgendwelche persönlich zu erbringenden Leistungen oder Tätigkeiten, sondern allein auf die Überlassung von Feldern zum Anbau von Früchten.
VolltextIBRRS 2016, 2775
LG Münster, Urteil vom 01.07.2016 - 23 O 34/16
1. Der Verpächter ist bereits mit Eintritt der Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung aufgrund Zahlungsverzugs berechtigt, nach einem anderweitigen Pachtinteressenten in einem weiten Fachpublikum öffentlich zu suchen.
2. Mit der Ausschau nach weiteren Pachtinteressenten nimmt der Verpächter nach Eintritt der Kündigungsvoraussetzungen lediglich seine Rechte wahr; es liegt keine Pflichtverletzung gegenüber dem bisherigen Pächter vor.
3. Das Recht zur breiten Suche nach einem neuen Interessenten besteht bereits, wenn die Kündigungsvoraussetzungen vorliegen, die Kündigung selbst aber noch nicht ausgesprochen wurde.
VolltextIBRRS 2016, 2726
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.09.2016 - 5 U 19/16
1. Ein Pachtvertrag wird nicht dadurch einvernehmlich aufgehoben, dass der Pächter zusagt, das Grundstück nach Aberntung zu räumen.
2. Es ist zulässig, eine Kündigung als Angebot zur Vertragsaufhebung umzudeuten, wenn dem Kündigungsschreiben zu entnehmen ist, dass mit einer Reaktion des Kündigungsempfängers gerechnet wird und auch eine entsprechende Reaktion erfolgt.
3. Eine außerordentliche Kündigung kann nur in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn sie entweder direkt hilfsweise ausgesprochen wird, oder wenn sich aus den Umständen für den Pächter zweifelsfrei ergibt, dass der gekündigte Pachtvertrag nach dem Willen des Verpächters auf jeden Fall beendet werden soll.
4. Für Landpachtverträge gibt es keinen außerordentlichen Kündigungsgrund " Eigenbedarf".
VolltextIBRRS 2016, 2598
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.10.2016 - 1 LA 142/15
1. Der Pächter eines Kleingartengeländes kann sich nicht dagegen wehren, dass der Verpächter und Eigentümer für angrenzende Wohngebäude - die von der Kleingartenanlage umschlossen werden - einen zur Kleingartenpachtanlage gehörenden Weg als Zufahrt und Zugang ins Grundbuch eintragen lässt.
2. Das öffentliche Baurecht ist grundstücksbezogen und regelt nur Rechte und Pflichten, die die Grundstücke untereinander betreffen. Allein der Eigentümer – nicht Mieter oder Pächter - vertritt das Grundstück nach außen. Das Sonderrecht der Grundstückseigentümer richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Pächter dagegen kann seine Belange nur im Rahmen des durch das Bundeskleingartengesetz modifizierten Pachtrechts wahren.
3. Sinn und Zweck des Bundeskleingartengesetzes ist es, die grundgesetzlich verbürgten Eigentümerbefugnisse - also die freie Entscheidung über den Eigentumsgegenstand und die Nutzungsmöglichkeiten - in Einklang zu bringen mit den typischen Interessen des Kleingartennutzers.
VolltextIBRRS 2016, 2282
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.03.2016 - 5 U 191/16
Verhandlungen bezüglich etwaiger Ansprüche wegen vertragswidriger Rückgabe einer Pachtsache hemmen nur dann die Verjährung, wenn sie mit dem Pächter bzw. einer hierzu bevollmächtigten Person geführt werden. Irrtümliche Gespräche mit einer anderen Rechtsperson vermögen grundsätzlich keine Hemmung der Verjährung im Verhältnis zum tatsächlichen Vertragspartner zu begründen.
VolltextIBRRS 2016, 1978
BFH, Urteil vom 06.04.2016 - X R 52/13
Wird ein im Ganzen verpachteter Betrieb teilentgeltlich veräußert, setzt sich das Verpächterwahlrecht beim Erwerber fort.*)
VolltextIBRRS 2016, 1851
OLG Braunschweig, Urteil vom 30.06.2016 - 9 U 26/15
1. Verletzt die Verpächterin Pflichten im Zusammenhang mit den von ihr übernommenen Sanierungsarbeiten (hier: Einbau von Brandschutzschotten), so führt die Interessenabwägung zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Pachtverhältnisses für die Betreiber.
2. Die Verpächterin hat der Pächterin den Kündigungsfolgeschaden zu ersetzen, der der Pächterin infolge der wirksamen außerordentlichen Kündigung des Hotelpachtvertrags und vorzeitigen Einstellung des Hotelbetriebs entstanden ist.
VolltextIBRRS 2016, 1214
AG Stralsund, Urteil vom 25.02.2016 - 21 C 35/15
Handelt das Amt für eine amtsangehörige Gemeinde außerhalb der Angelegenheiten der laufenden Verwaltung (§ 127 Abs. 1 Satz 2 KV-MV) ohne Deckung durch einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung, so berührt dies im Grundsatz nicht die Wirksamkeit der Handlung im Außenverhältnis. Die Kündigung eines Pachtvertrages zwischen der Gemeinde und einem Dritten gegenüber dem Dritten durch das Amt beendet das Pachtverhältnis daher grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung darstellt und die gemeindlichen Organe das Amt auch nicht zur Kündigung ermächtigt haben.*)
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IBRRS 2007, 1115BGH, Urteil vom 27.01.1993 - XII ZR 141/91
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2007, 0993
BGH, Urteil vom 17.10.1990 - VIII ZR 213/89
Führt der Unterpächter einer Gaststätte beim Aufenthalt darin vorsätzlich eine Explosion herbei, so handelt er "bei dem Gebrauche" im Sinne des § 549 Abs. 3 BGB.*)
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IBRRS 1982, 0368BGH, Urteil vom 07.05.1982 - V ZR 90/81
Ist die Pachtsache mangelhaft, kann der Pächter gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Pachtzinses die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben. Dieses Recht wird durch seine Gewährleistungsansprüche (§§ 537 ff. BGB) nicht ausgeschlossen.*)
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