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IBRRS 2018, 3394
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Durchschnittlich heißt durchschnittlich!

OLG München, Beschluss vom 21.09.2018 - Verg 4/18

1. Macht der Auftraggeber in der Bekanntmachung bindende Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer und insbesondere zur Zuerkennung der Höchstpunktzahl im Auswahlverfahren bekannt, muss er sich auch an diese Kriterien halten.

2. Wird die maximale Punktzahl bei einem durchschnittlichen Umsatz von mindestens 1,5 Mio. Euro in den letzten drei Jahren erzielt, darf das Angebot eines Bieters, der zwar insgesamt einen Umsatz von über 4,5 Mio. Euro hatte, jedoch nur in zwei von drei Jahren einen Umsatz von mindestens 1,5 Mio. Euro gemacht hat, nicht die volle Punktzahl erhalten.

3. Ein Projektsteuerungsbüro, das durch die Verschmelzung von zwei Projektmanagementgesellschaften neu gegründet wurde, kann sich nicht auf die Umsätze der fusionierten Gesellschaften berufen.

4. Ein neu gegründetes Projektsteuerungsbüro kann sich auch nicht auf solche Umsätze berufen, die es in der Vergangenheit als "organisatorische Einheit" in einer anderen Firmenkonstellation erzielt hat.