Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IBRRS 2013, 1781OLG Köln, Beschluss vom 27.02.2013 - 16 W 1/13
Grenzen des Rechts einer Partei, den Sachverständigen selbst zu befragen, ergeben sich nur aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs und der Prozessverschleppung. Dafür reicht es nicht aus, dass das Gericht das Gutachten für überzeugend hält.
VolltextIBRRS 2013, 1769
OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2013 - 28 U 91/12
1. Zum Anspruch einer Prozesspartei auf Terminsänderung (§ 227 ZPO).*)
2. Der Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör ist immer dann tangiert, wenn nach dem für das Gericht ersichtlichen Sachstand durch die Ablehnung eines Vertagungsantrags der antragstellenden Partei die Möglichkeit entzogen wird, sich in der betreffenden Instanz sachgemäß und erschöpfend zu allen Tatsachen, Beweisergebnissen oder sonstigen verhandelten Fragen zu erklären, die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind. Angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf rechtliches Gehör verbleibt dem Gericht dann kein Ermessensspielraum; zur Gewährung eines prozessordnungsgemäßen Verfahrens muss die mündliche Verhandlung vertagt werden.
VolltextIBRRS 2013, 1756
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - AnwZ (Brfg) 4/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1755
BGH, Beschluss vom 19.03.2013 - VI ZB 68/12
a) Will der Berufungskläger die Berufung erst nach der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch begründen, hat er durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinsetzung nicht notwendig wird.*)
b) Die Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO hat als Höchstfrist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand absoluten Charakter. Sie verfolgt den Zweck, eine unangemessene Verzögerung von Prozessen zu verhindern und den Eintritt der Rechtskraft zu gewährleisten*)
VolltextIBRRS 2013, 1754
BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - III ZB 100/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1745
BGH, Beschluss vom 25.03.2013 - AnwZ (Brfg) 3/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1735
BGH, Beschluss vom 19.03.2013 - VIII ZB 45/12
a) Die Beweisregel des § 314 Satz 1 ZPO gilt auch für die im Urteil aufgeführten prozessualen Erklärungen der Parteien, die in der mündlichen Verhandlung abgegeben worden sind (im Anschluss an BVerwG, NJW 1988, 1228).*)
b) Das Rechtsmittel der Berufung ist nicht statthaft, wenn sich eine Partei allein gegen die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO und nicht zugleich gegen die Hauptsache wendet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - I ZR 92/90, BGHZ 113, 362 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230 unter II). Dies gilt auch dann, wenn die Partei zusammen mit ihrem Streitgenossen Berufung einlegt und sich der Streitgenosse nicht nur gegen die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, sondern auch gegen die Verurteilung in der Hauptsache wendet, die von ihm geltend gemachte Beschwer aber nicht die Berufungssumme erreicht.*)
IBRRS 2013, 1734
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IX ZB 20/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1732
BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - IX ZB 15/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1730
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IX ZB 19/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1723
BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - III ZR 367/12
Die Teilaufnahme eines gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Rechtsstreits ist in der Regel nur möglich, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen in Bezug auf den aufgenommenen Teil des Rechtsstreits und den nicht aufgenommenen Teil ausgeschlossen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1711
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 58/12
1. Der Hinweis eines Gerichts, ein Detailpauschalvertrag könne nach Kündigung nicht nach Einheitspreisen abgerechnet werden, kann verwirrend sein.
2. Neuer Vortrag dazu, wie sich die Pauschalierung eines Einheitspreisangebots auf die Einheitspreise ausgewirkt hat, kann im Falle eines missverständlichen Hinweises nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen werden.
VolltextIBRRS 2013, 1707
BGH, Beschluss vom 10.04.2013 - IX ZA 6/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1705
BGH, Beschluss vom 27.03.2013 - III ZB 84/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1693
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.01.2013 - 3 W 146/12
1. Zum - hier verneinten - Ablehnungsrecht gegenüber einem beisitzenden Richter einer Zivilkammer nach einer lautstarken Auseinandersetzung mit der Prozessbevollmächtigten einer Partei in der mündlichen Verhandlung und dem "Angebot" des Richters, der Prozessbevollmächtigten in einer Grünanlage des Gerichts die Eigenschaften von "Erde" zu demonstrieren.*)
2. Die Meinung eines Richters zu einer technischen Einzelfrage, unbeachtlich ob richtig oder falsch, rechtfertigt keine Ablehnung. Die Befangenheitsablehnung ist kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle, insoweit kommt es auf die Fehlerhaftigkeit einer geäußerten (Rechts-) Auffassung nicht an.
VolltextIBRRS 2013, 1683
BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - IX ZR 64/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1682
VGH Bayern, Beschluss vom 05.12.2012 - 5 ZB 12.1758
1. Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax an das Gericht muss der Anwalt für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet. Dabei darf die Überprüfung regelmäßig nicht darauf beschränkt werden, die Faxnummer im Sendebericht mit der Faxnummer zu vergleichen, die die beauftragte Bürokraft wählen wollte. Dieser Vergleich ist nämlich nur geeignet, einen Fehler bei der Eingabe der Nummer in das Faxgerät aufzudecken, nicht aber sicherzustellen, dass die Faxnummer zutreffend ermittelt wurde.
2. Die Überprüfung der Richtigkeit der im Sendebericht ausgewiesenen Empfängernummer ist anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder der Handakte des Rechtsanwalts oder einer anderen geeigneten Quelle vorzunehmen.
3. Auf allgemeine organisatorische Regelungen für die Fristwahrung kommt es nicht entscheidend an, wenn im Einzelfall konkrete Anweisungen vorliegen, deren Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte.
VolltextIBRRS 2013, 1673
OLG Köln, Beschluss vom 07.11.2012 - 5 W 36/12
Bei dem selbstständigen Beweisverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren nach der Zivilprozessordnung, über dessen Kosten wie auch in anderen gerichtlichen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, in denen die Kostentragungspflicht nicht ausdrücklich geregelt ist, entsprechend der Vorschrift des § 91 ZPO entschieden werden kann.
VolltextIBRRS 2013, 1668
OLG Jena, Beschluss vom 04.03.2013 - 2 W 502/12
Zur ordnungsgemäßen Zustellung einer einstweiligen Verfügung ist es ausnahmsweise nicht erforderlich, die im Tenor erwähnten Anlagen mit zuzustellen, wenn diese der gerichtlichen Ausfertigung nicht beigefügt waren und die Anlagen keine Auswirkungen auf die Verständlichkeit des Tenors haben ("insbesondere wie in Anlage ...").*)
VolltextIBRRS 2013, 1631
BGH, Beschluss vom 02.04.2013 - IV ZA 2/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1629
BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - IX ZR 57/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1620
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 10 S 17.11
1. Ein nach Bescheidung des Widerspruchs und Erhebung der Klage erneut gestellter Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern nach § 80 Abs. 7 VwGO zu beurteilen.*)
2. Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO kann mit der Beschwerde nur geltend gemacht werden, dass die Voraussetzungen des § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vorliegen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, einen Beschluss nicht gemäß § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu ändern, ist vom Beschwerdegericht nicht zu überprüfen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1604
VGH Bayern, Urteil vom 20.12.2012 - 2 B 12.1977
Das Rechtsschutzbedürfnis einer Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine "Mehrfachspielhalle" besteht seit 01.07.2012 nicht mehr, da nach der Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland solche Mehrfachspielhallen verboten sind.
VolltextIBRRS 2013, 1602
BVerwG, Urteil vom 14.11.2012 - 9 C 14.11
1. Eine Klagebefugnis bereits gegen den Planfeststellungsbeschluss vermitteln alle Rechtspositionen, die Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sind und von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungs- oder sonstigen Beschlusses erfasst werden.*)
2. Diese Voraussetzungen erfüllt regelmäßig ein durch Vormerkung nach § 883 BGB gesicherter Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück ("Auflassungsvormerkung"), ohne dass es darauf ankommt, ob Besitz sowie Nutzungen und Lasten bereits auf den Vormerkungsberechtigten übergegangen sind.*)
VolltextIBRRS 2013, 1595
BGH, Beschluss vom 11.03.2013 - IX ZR 88/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1592
BGH, Beschluss vom 20.03.2013 - IV ZB 21/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1587
BGH, Beschluss vom 14.03.2013 - II ZR 185/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1584
VG Neustadt, Beschluss vom 02.04.2013 - 3 K 659/12
Subventioniert eine Gemeinde ein Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Behebung von Missständen durch Modernisierung oder Instandsetzung, kann ein betroffener Konkurrent das Verwaltungsgericht zur Überprüfung der rechtlichen Grundlage dieser Subventionierung anrufen, wenn es sich dabei um einen städtebaulichen Vertrag handelt.
VolltextIBRRS 2013, 1582
VG Freiburg, Beschluss vom 19.03.2013 - 4 K 184/13
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist in einem baurechtlichen Nachbarstreit (Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO) nicht ordnungsgemäß vertreten, wenn der handelnde Rechtsanwalt vom WEG-Verwalter ohne einen zugrunde liegenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft bevollmächtigt wurde und die konkreten Umstände (keine Baufreigabe, keinerlei Aktivitäten auf der Baustelle seit mehreren Monaten) keine Dringlichkeit der Beauftragung nahelegen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1574
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 B 11231/1
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1569
BGH, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 338/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1557
OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13
1. Zur Einhaltung der Frist des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen. Diese Frist wird schuldhaft versäumt, wenn eine Partei in Kenntnis möglicher Ablehnungsgründe ihr Ablehnungsgesuch mehrere Wochen zurückstellt, um die Stellungnahme der Gegenseite zu einem unterbreiteten Vergleichsangebot abzuwarten.*)
2. Ein Sachverständiger kann nicht bereits deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt werden, weil er in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch (überflüssigerweise) Rechtsausführungen vornimmt, wenn er diese sachlich abgefasst hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 1551
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.03.2013 - 11 AR 4/13
1. Bei Streitigkeiten aus verschiedenen (wenn auch gleichlautenden) Mietverträgen, die Grundstücke in verschiedenen Gerichtsbezirken betreffen, kommt die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nicht in Betracht.*)
2. Wird der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung zurückgewiesen, ist eine Kostenentscheidung dann veranlasst, wenn die Durchführung von Hauptsacheverfahren mit identischem Streitwert noch nicht feststeht.*)
VolltextIBRRS 2013, 1535
BGH, Beschluss vom 28.02.2013 - V ZB 138/12
Ist einem unbemittelten Betroffenen für die Rechtsverteidigung gegen die Anordnung von Haft zur Sicherung der Ab- oder Zurückschiebung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, so ist ihm in der Regel auch ein Rechtsanwalt beizuordnen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1533
BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - IV ZR 37/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1531
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - II ZR 214/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1526
KG, Beschluss vom 26.02.2013 - 27 W 9/13
1. Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach dem materiellen Interesse des Antragstellers, wobei es auf den objektiven Wert ankommt, der sich in der Regel aus den vom Sachverständigen festgestellten Kosten ergibt.
2. Kann der Sachverständige bestimmte Mängel nicht feststellen, sind bei der Streitwertbemessung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären.
VolltextIBRRS 2013, 1517
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2011 - 2 U 506/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1516
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 U 506/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1515
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.08.2011 - 2 U 445/10
Die bloße Verkürzung der Einspruchsfrist rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist, wenn die Wahrung der verkürzten Frist nach Kenntniserlangung von der Zustellung objektiv und subjektiv möglich war. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt nicht zur Wiederherstellung der vollen Einspruchsfrist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1514
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2011 - 2 U 445/10
Die bloße Verkürzung der Einspruchsfrist rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist, wenn die Wahrung der verkürzten Frist nach Kenntniserlangung von der Zustellung objektiv und subjektiv möglich war. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt nicht zur Wiederherstellung der vollen Einspruchsfrist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1509
VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2013 - 3 K 2352/11
Ist es für die vom Verwaltungsgericht von Amts wegen zu prüfende Rechtswegfrage notwendig, sich ein eigenes Bild von den vertraglichen Regelungen und vom Gesamtzusammenhang dieser Regelungen zu machen, kann es im Wege des Beschlusses anordnen, dass der in Rede stehende Vertrag vollständig, in ungeschwärzter und nicht anonymisierter Form vorgelegt wird.
VolltextIBRRS 2013, 1496
BGH, Urteil vom 14.03.2013 - III ZR 417/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1490
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1489
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - VIII ZB 42/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1486
LG Kiel, Beschluss vom 07.02.2013 - 11 O 109/08
War der Gerichtsgutachter vorausgehend als Schiedsgutachter tätig und ist dessen Gutachten unter anderem durch ein Privatgutachten des Geschäftsführers der Klägerin in einem Rechtsstreit für unverbindlich erklärt worden, ist die Besorgnis der Befangenheit begründet.
VolltextIBRRS 2013, 1476
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2011 - 24 W 109/11
1. Wird in einem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache ein Zwangsmittel zur Vollstreckung des Versäumnisurteils gegen den Beklagten verhängt, ohne dass dieser auch zu einer Verhandlung über den Zwangsvollstreckungsantrag der Gläubigerin geladen worden war, ändern diese Verfahrensmängel nichts an der Existenz des Zwangsmittelbeschlusses.*)
2. Für nicht zugestellte Beschlüsse beginnt der Lauf der Beschwerdefrist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.*)
3. Bei nicht verkündeten Beschlüssen tritt hinsichtlich des Laufs der Beschwerdefrist an die Stelle der Verkündung die Bekanntgabe des Beschlusses.*)
VolltextIBRRS 2013, 1475
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011 - 24 U 198/10
Der klagende Vermieter kann auch im Berufungsrechtszug vom Urkundenprozess (hier: gegen einen Mietbürgen) Abstand nehmen, wenn der Beklagte einwilligt oder das Berufungsgericht dies für sachdienlich hält.*)
VolltextIBRRS 2013, 1473
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2011 - 24 W 99/11
1. Die nicht existente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre fehlende Existenz geltend macht, und kann die zur Klärung erforderlichen Aufwendungen, die einem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, als notwendige Verfahrenskosten festsetzen lassen.*)
2. Lassen die unbekannten Erben des Beklagten den Kläger über den Tod zu lange im Unklaren, können sie Verfahrenskosten, die bei rechtzeitiger Anzeige nicht mehr entstanden wären, nicht als notwendige Kosten gegen den unterlegenen Kläger festsetzen lassen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1468
OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2013 - 2 W 64/13
Auch Massegläubiger können grundsätzlich wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO sein, denen die Aufbringung von Prozesskosten zuzumuten ist, wenn sie im Erfolgsfall wirtschaftliche Vorteile aus der Prozessführung erlangen.*)
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