Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 1557OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - 32 W 1/13
1. Zur Einhaltung der Frist des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Ablehnungsgründe nicht binnen einer kalendermäßigen Frist, sondern grundsätzlich unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen. Diese Frist wird schuldhaft versäumt, wenn eine Partei in Kenntnis möglicher Ablehnungsgründe ihr Ablehnungsgesuch mehrere Wochen zurückstellt, um die Stellungnahme der Gegenseite zu einem unterbreiteten Vergleichsangebot abzuwarten.*)
2. Ein Sachverständiger kann nicht bereits deshalb wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt werden, weil er in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuch (überflüssigerweise) Rechtsausführungen vornimmt, wenn er diese sachlich abgefasst hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 1551
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.03.2013 - 11 AR 4/13
1. Bei Streitigkeiten aus verschiedenen (wenn auch gleichlautenden) Mietverträgen, die Grundstücke in verschiedenen Gerichtsbezirken betreffen, kommt die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nicht in Betracht.*)
2. Wird der Antrag auf Zuständigkeitsbestimmung zurückgewiesen, ist eine Kostenentscheidung dann veranlasst, wenn die Durchführung von Hauptsacheverfahren mit identischem Streitwert noch nicht feststeht.*)
VolltextIBRRS 2013, 1535
BGH, Beschluss vom 28.02.2013 - V ZB 138/12
Ist einem unbemittelten Betroffenen für die Rechtsverteidigung gegen die Anordnung von Haft zur Sicherung der Ab- oder Zurückschiebung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, so ist ihm in der Regel auch ein Rechtsanwalt beizuordnen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1533
BGH, Beschluss vom 03.04.2013 - IV ZR 37/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1531
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - II ZR 214/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1526
KG, Beschluss vom 26.02.2013 - 27 W 9/13
1. Der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach dem materiellen Interesse des Antragstellers, wobei es auf den objektiven Wert ankommt, der sich in der Regel aus den vom Sachverständigen festgestellten Kosten ergibt.
2. Kann der Sachverständige bestimmte Mängel nicht feststellen, sind bei der Streitwertbemessung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn die Mängel festgestellt worden wären.
VolltextIBRRS 2013, 1517
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2011 - 2 U 506/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1516
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 U 506/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1515
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.08.2011 - 2 U 445/10
Die bloße Verkürzung der Einspruchsfrist rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist, wenn die Wahrung der verkürzten Frist nach Kenntniserlangung von der Zustellung objektiv und subjektiv möglich war. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt nicht zur Wiederherstellung der vollen Einspruchsfrist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1514
OLG Koblenz, Beschluss vom 10.03.2011 - 2 U 445/10
Die bloße Verkürzung der Einspruchsfrist rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist, wenn die Wahrung der verkürzten Frist nach Kenntniserlangung von der Zustellung objektiv und subjektiv möglich war. Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand führt nicht zur Wiederherstellung der vollen Einspruchsfrist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1509
VG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2013 - 3 K 2352/11
Ist es für die vom Verwaltungsgericht von Amts wegen zu prüfende Rechtswegfrage notwendig, sich ein eigenes Bild von den vertraglichen Regelungen und vom Gesamtzusammenhang dieser Regelungen zu machen, kann es im Wege des Beschlusses anordnen, dass der in Rede stehende Vertrag vollständig, in ungeschwärzter und nicht anonymisierter Form vorgelegt wird.
VolltextIBRRS 2013, 1496
BGH, Urteil vom 14.03.2013 - III ZR 417/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1490
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1489
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - VIII ZB 42/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1486
LG Kiel, Beschluss vom 07.02.2013 - 11 O 109/08
War der Gerichtsgutachter vorausgehend als Schiedsgutachter tätig und ist dessen Gutachten unter anderem durch ein Privatgutachten des Geschäftsführers der Klägerin in einem Rechtsstreit für unverbindlich erklärt worden, ist die Besorgnis der Befangenheit begründet.
VolltextIBRRS 2013, 1476
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2011 - 24 W 109/11
1. Wird in einem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache ein Zwangsmittel zur Vollstreckung des Versäumnisurteils gegen den Beklagten verhängt, ohne dass dieser auch zu einer Verhandlung über den Zwangsvollstreckungsantrag der Gläubigerin geladen worden war, ändern diese Verfahrensmängel nichts an der Existenz des Zwangsmittelbeschlusses.*)
2. Für nicht zugestellte Beschlüsse beginnt der Lauf der Beschwerdefrist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.*)
3. Bei nicht verkündeten Beschlüssen tritt hinsichtlich des Laufs der Beschwerdefrist an die Stelle der Verkündung die Bekanntgabe des Beschlusses.*)
VolltextIBRRS 2013, 1475
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.2011 - 24 U 198/10
Der klagende Vermieter kann auch im Berufungsrechtszug vom Urkundenprozess (hier: gegen einen Mietbürgen) Abstand nehmen, wenn der Beklagte einwilligt oder das Berufungsgericht dies für sachdienlich hält.*)
VolltextIBRRS 2013, 1473
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2011 - 24 W 99/11
1. Die nicht existente Partei ist in einem gegen sie angestrengten Prozess insoweit als parteifähig zu behandeln, als sie ihre fehlende Existenz geltend macht, und kann die zur Klärung erforderlichen Aufwendungen, die einem Dritten, der für die nicht existente Partei in einem für zulässig erachteten Verfahren tätig wurde, als notwendige Verfahrenskosten festsetzen lassen.*)
2. Lassen die unbekannten Erben des Beklagten den Kläger über den Tod zu lange im Unklaren, können sie Verfahrenskosten, die bei rechtzeitiger Anzeige nicht mehr entstanden wären, nicht als notwendige Kosten gegen den unterlegenen Kläger festsetzen lassen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1468
OLG Celle, Beschluss vom 02.04.2013 - 2 W 64/13
Auch Massegläubiger können grundsätzlich wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO sein, denen die Aufbringung von Prozesskosten zuzumuten ist, wenn sie im Erfolgsfall wirtschaftliche Vorteile aus der Prozessführung erlangen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1466
BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - V ZB 286/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1465
BGH, Beschluss vom 27.02.2013 - XII ZR 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1464
BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 14/11
Der Grundsatz, dass anhand von Lieferscheinen oder Handelsrechnungen im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO der Inhalt eines verlorengegangenen Pakets nachgewiesen werden kann, ist bei einem Streit über den Inhalt eines entwendeten, vom Versender selbst beladenen und verschlossenen Transportcontainers nicht ohne weiteres anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2013, 1448
OLG Rostock, Beschluss vom 19.11.2012 - 3 W 95/12
Die versehentlich unterbliebene Weiterleitung eines Schreibens eines ohnehin noch mündlich zu hörenden Zeugens an beide Parteien ist nicht geeignet, eine Befangenheit des Richters zu begründen.*)
VolltextIBRRS 2013, 1444
FG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2013 - 15 K 2052/12 E
Die Kosten eines Zivilprozesses sind beim Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn die Rechtsverfolgung aus ex ante Sicht hinreichend Aussicht auf Erfolg hatte.
VolltextIBRRS 2013, 1437
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.03.2013 - 1 U 241/11
1. Die Unwirksamkeit eines Urteils oder einer sonstigen gerichtlichen Entscheidung kann mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden, soweit im Einzelfall ein Feststellungsinteresse besteht (Anschluss an BGH NJW 1959, 723).*)
2. Ein Urteil ist nicht allein deshalb unwirksam, weil das Gericht die Unzulässigkeit der Klage wegen fehlerhafter Bezeichnung der Beklagten übersehen und nicht zu allen notwendigen Streitgenossen entschieden hat. Das Urteil bindet jedenfalls die Streitgenossen, gegen die es ergangen ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 1436
OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2012 - 4 WF 121/12
1. Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters gegenüber Parteien oder deren Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen.
2. Ein Hinweis des Richters, dass "der Antragstellervertreter mit diesem Verfahren das Geld seines Mandanten verbrennt", verlässt den Rahmen sachbezogener Auseinandersetzung, da er die Prozessführung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers in dessen Gegenwart durch bissige Ironie herabwürdigt.
VolltextIBRRS 2013, 1418
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - XI ZR 130/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1417
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VII ZR 186/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1411
BGH, Beschluss vom 26.02.2013 - VI ZB 59/12
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weder im Rechtsstreit noch im Kostenfestsetzungsverfahren vorgelegten Privatgutachtens.*)
VolltextIBRRS 2013, 1409
OLG Köln, Beschluss vom 04.03.2013 - 16 W 41/12
1. Das selbstständige Beweisverfahren ist mit seiner sachlichen Erledigung beendet. Das ist der Fall, wenn der Sachverständige sein Gutachten erstattet hat und die Parteien nicht innerhalb der ihnen nach § 411 Abs. 4 ZPO eingeräumten Prüfungs- und Stellungnahmefrist einen Antrag auf Anhörung oder ergänzende Begutachtung stellen.
2. Setzt das Gericht nach § 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO eine Frist zur Stellungnahme, ist diese maßgeblich. Bei Fristsetzung nach § 411 Abs. 4 ZPO setzt die Beendigung des Beweisverfahrens mit Fristablauf voraus, dass die Fristsetzung wirksam ist, das heißt durch das Gericht erfolgt und mit der erforderlichen Belehrung förmlich zugestellt wurde.
3. Wird keine Frist gesetzt oder ist diese unwirksam, sind nach § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO Einwendungen gegen das Gutachten und eventuelle Ergänzungsfragen innerhalb eines angemessenen Zeitraums mitzuteilen. Welcher Zeitraum danach angemessen ist, ist Frage des Einzelfalls.
VolltextIBRRS 2013, 1402
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - II ZR 297/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1400
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VI ZA 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1398
BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - III ZB 57/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1387
BVerwG, Beschluss vom 19.11.2012 - 4 BN 15.12
1. Erheben fachkundige Stellen, die als Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt worden sind, keine Bedenken und hat ein Antragsteller seinerseits darauf verzichtet, substantiiert Einwände im Aufstellungsverfahren vorzutragen, musste sich dem Plangeber eine Befassung mit einer erstmals im gerichtlichen Verfahren aufgeworfenen Frage auch nicht aufdrängen.
2. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag, mit dem sich der Eigentümer eines im Gebiet eines Bebauungsplans gelegenen Grundstücks gegen eine Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft, ist regelmäßig gegeben, da selbst Festsetzungen, die ihn im Vergleich zur bisherigen Rechtslage begünstigen, zugleich in der baulichen Nutzung beschränken und für ihn nachteilig sein können.
VolltextIBRRS 2013, 1385
OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2013 - 17 W 3/13
Die Entscheidung über die Kosten des im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers hängt nicht von seinem Beitritt auch im Hauptsacheverfahren ab.
VolltextIBRRS 2013, 1382
BGH, Urteil vom 19.02.2013 - VI ZR 45/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 1381
OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2013 - 10 W 14/13
1. Werden in einer Klage mehrere Ansprüche geltend gemacht, sind diese Ansprüche bei der Streitwertfestsetzung zusammenzurechnen, es sei denn zwischen ihnen besteht wirtschaftliche Identität.
2. Klagt der Unternehmer auf Zahlung restlichen Werklohns und auf Stellung einer Sicherheit, besteht zwischen beiden Ansprüchen wirtschaftliche Identität, wenn im Sicherungsbetrag die restliche Werklohnforderung enthalten ist.
VolltextIBRRS 2013, 1373
OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.06.2012 - 1 U 105/11
1. Der Sachvortrag zur Begründung des Klageanspruchs ist schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen.
2. Die geordnete Darstellung der Tatsachen kann nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden. Deshalb genügt die bloße Bezugnahme auf Ausführungen von den zu den Akten genommenen Unterlagen nicht den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Sachvortrag.
3. Bei einer Zahlungsklage reicht es nicht, wenn einzelne Mängel und Beträge sich hierfür nicht aus der Klage, sondern aus einem Gutachten ergeben, auf das pauschal Bezug genommen wird. Sachliche Stellungnahmen Dritter dürfen die eigene Darstellung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
VolltextIBRRS 2013, 1366
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2012 - 2 E 1013/12
Die Pflicht eines Zeugen, vor Gericht zu erscheinen, ist eine allgemeine Staatsbürgerpflicht. Ein Ausbleiben eines ordnungsgemäß geladenen Zeugen ist (nur) dann genügend entschuldigt, wenn er Gründe geltend macht, die nach ihrem Gewicht sein Ausbleiben rechtfertigen, d. h. das Ausbleiben nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen.
VolltextIBRRS 2013, 1339
OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2013 - 10 WF 372/12-1
Ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen (Familien-) Richter wegen Besorgnis der Befangenheit kann - wie das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen - nicht erfolgreich auf vermeintlich "fehlende Fortbildung" oder behauptete "fachliche Unkenntnis" gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 1337
OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2013 - 10 WF 372/12
Ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen (Familien-) Richter wegen Besorgnis der Befangenheit kann - wie das Ablehnungsgesuch gegen einen Sachverständigen - nicht erfolgreich auf vermeintlich "fehlende Fortbildung" oder behauptete "fachliche Unkenntnis" gestützt werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 1336
BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 223/11
Eine Zwischenfeststellungsklage ist zulässig, wenn beide Parteien mit Klage und Widerklage selbständige Ansprüche verfolgen, für die das streitige Rechtsverhältnis vorgreiflich ist, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus dem Rechtsverhältnis überhaupt ergeben können (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. Oktober 1967 V ZR 83/66, WM 1967, 1245, 1246).*)
VolltextIBRRS 2013, 1331
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.01.2013 - 11 AR 232/12
1. Die Rückforderung geleisteter Mietzinszahlungen wegen insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit betrifft keine (miet-)vertraglichen Ansprüche, sondern Ansprüche aus einem gesetzlichen Rechtsverhältnis, auf das § 29a ZPO keine Anwendung findet.*)
2. Ein Verweisungsbeschluss hat ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn sich das verweisende Gericht weder mit der von den Parteien vorgetragenen Rechtsauffassung noch mit den von ihnen hierzu zitierten Belegen aus Rechtsprechung und Schrifttum auseinandersetzt.*)
VolltextIBRRS 2013, 1312
AG Heinsberg, Urteil vom 11.07.2012 - 18 C 84/12
Verweigert die Haftpflichtversicherung den Ausgleich der durch Privatgutachten festgestellten Schäden unter Hinweis auf ein "Gegengutachten" oder eine Stellungnahme, ist es dem Geschädigten zuzumuten, diese dem ursprünglichen Gutachter zur Überprüfung vorzulegen. Die entstandenen Kosten sind erstattungsfähig, auch wenn Sie die Kosten für das ursprüngliche Gutachten übersteigen.
VolltextIBRRS 2013, 1286
AG Hannover, Urteil vom 17.04.2012 - 484 C 10745/11
Das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters einer WEG kann nicht mehr aus der diesem durch das Wohnungseigentumsgesetz zugewiesenen Rechts- und Pflichtenstellung hergeleitet werden. Infolge der nunmehr bestehenden Rechts- und Parteifähigkeit der WEG (vgl. BGH, IBR 2005, 517) ist diese nunmehr ohne Weiteres selbst in der Lage, Ansprüche durchzusetzen, so dass das Bedürfnis für ein Tätigwerden des Verwalters im eigenen Namen entfallen ist.
VolltextIBRRS 2013, 1283
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2013 - 4 Sa 93/12
1. Eine nur mittels Paraphe unterzeichnete Kündigungsschutzklage ist unzulässig. Dieser Mangel kann jedoch gem. § 295 Abs. 1 ZPO durch rügelose Einlassung geheilt werden. Eine solche Heilung wirkt ex tunc und heilt somit zugleich eine verstrichene Klageerhebungsfrist gem. § 4 KSchG.*)
2. Aus einer fehlerhaften Beglaubigung der zugestellten Abschrift der Klageschrift muss der Beklagte nicht ableiten, dass auch die Klageschrift selbst an einem Mangel der Unterschrift leidet. Einen Kennenmüssen des Formmangels iSv. § 295 Abs. 1 ZPO kann hieraus nicht abgeleitet werden.*)
3. Der Beglaubigungsvermerk unter einer zuzustellenden beglaubigten Abschrift der Klageschrift muss ebenfalls mittels vollständigem Namenszug unterschrieben werden. Eine bloße Paraphe ist unzureichend. Wird eine solche mangelbehaftete Abschrift zugestellt, liegt ein Zustellungsmangel vor, der weder über § 189 ZPO, noch über § 295 Abs. 1 ZPO geheilt werden kann. Eine Rechtshängigkeit der Klage kann durch eine solche Zustellung nicht begründet werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 1282
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2013 - 3 U 775/12
1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)
2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 1281
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013 - 3 U 775/12
1. Eine vorbehaltlose und vollständige Zahlung des restlichen Werklohns kann der Werkunternehmer im Sinne einer Billigung seines Gewerkes als vertragsgerecht und damit als Abnahme im Sinne des § 640 BGB verstehen.*)
2. Unterbleibt eine beschlossene weitere Beweisaufnahme vor Ort, weil der Auftraggeber dem Werkunternehmer die Teilnahme an der Ortsbesichtigung mit dem Sachverständigen untersagt hat, so ist die Versagung des Zutritts zum Hausgrundstück als Beweisvereitelung bzw. als Beweisfälligkeit des Auftraggebers anzusehen, insbesondere wenn der Sachverständige den Vorsitzenden der Baukammer hierüber unverzüglich telefonisch informiert hat, dieser Bedenken im Hinblick auf die Verwertbarkeit eines Gutachtens bei Aufrechterhaltung des Zugangsverbots zum Hausgrundstück äußert und der Inhalt des Gesprächs den Parteien vom Sachverständigen mitgeteilt wird, gleichwohl an dem Zutrittsverbot festgehalten wird.*)
VolltextIBRRS 2013, 1272
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.10.2012 - 3 W 139/12
Unterlässt eine Partei die Ablehnung eines Richters im selbständigen Beweisverfahren, so verliert sie hierdurch nicht ihr Ablehnungsrecht im nachfolgenden Klageverfahren.*)
VolltextIBRRS 2013, 1269
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - X ZB 3/10
Von einer in einem gerichtlichen Hinweis geäußerten Rechtsauffassung darf das Gericht in der Endentscheidung nur abweichen, wenn für die Verfahrensbeteiligten - sei es durch den Verlauf der mündlichen Verhandlung, sei es durch einen ausdrücklichen weiteren Hinweis des Gerichts - erkennbar wird, dass sich entweder die Grundlage verändert hat, auf der das Gericht den ursprünglichen Hinweis erteilt hat, oder dass das Gericht bei unveränderter Entscheidungsgrundlage nunmehr eine andere rechtliche Beurteilung in Erwägung zieht als den Beteiligten angekündigt.*)
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