Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0979OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2013 - 6 UF 96/12
Ist unter Eheleuten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnung in Streit, so bemisst sich der Verfahrenswert auch dann nach § 48 FamGKG, wenn die Eheleute zwischenzeitlich rechtskräftig geschieden werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 0971
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.01.2013 - 8 W 4/13
1. Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Streitwerts gilt auch im selbständigen Beweisverfahren und dort auch im Verhältnis der Hauptparteien zu einem Streithelfer.
2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz fordert ein bereits im selbständigen Beweisverfahren feststellbares, abweichendes und eindeutig abweichendes sowie bezifferbares Interesse des Streithelfers.
3. Ist der Streithelfer der Baustofflieferant des Werkunternehmers, ist im Verhältnis zwischen ihnen regelmäßig der Wert der gelieferten Baustoffe für die Streitwertfestsetzung nicht maßgeblich.
VolltextIBRRS 2013, 0969
BGH, Beschluss vom 19.02.2013 - VI ZR 241/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0968
BGH, Beschluss vom 08.01.2013 - VIII ZR 180/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0963
BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - V ZR 280/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0958
LG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2002 - 5 O 1319/02
Für Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, insbesondere auf Unterlassung von Handlungen in einem Vergabeverfahren, sind die Vergabeprüfstellen und Vergabekammern zuständig, auch wenn gleichzeitig Verstöße gegen das UWG gerügt werden. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte betrifft nur Schadensersatzansprüche.
VolltextIBRRS 2013, 0946
BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 12/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0945
BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - IX ZR 186/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0943
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - I ZR 38/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0942
BGH, Beschluss vom 11.02.2013 - IX ZB 101/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0941
BGH, Beschluss vom 05.02.2013 - II ZR 59/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0938
BGH, Beschluss vom 05.02.2013 - II ZR 60/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0937
BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - V ZR 132/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0936
BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (Brfg) 49/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0935
BGH, Beschluss vom 31.01.2013 - AnwZ (B) 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0934
BGH, Beschluss vom 05.02.2013 - VIII ZB 59/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0915
BGH, Urteil vom 17.01.2013 - III ZR 10/12
1. Wird ein Schiedsgutachtervertrag nur von einer Partei der Schiedsgutachtenabrede geschlossen, können bei Erstellung eines offenbar unrichtigen Gutachtens auch der anderen Partei unmittelbare (werk-)vertragliche Schadensersatzansprüche gegen den Schiedsgutachter zustehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - II ZR 100/92, NJW-RR 1994, 1314).*)
2. Dem Eintritt eines ersatzfähigen Schadens steht dabei nicht entgegen, dass von dem Auftraggeber des Schiedsgutachters gemäß § 319 Abs. 1 BGB gerichtliche Neubestimmung der Leistung beziehungsweise Zahlung verlangt werden kann, die den eingetretenen Vermögensnachteil möglicherweise ausgleichen könnten.*)
IBRRS 2013, 0914
BGH, Urteil vom 04.12.2012 - II ZR 159/10
1. Über den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Herausgabe und Bewilligung der Eintragung kann nicht durch Grundurteil entschieden werden. Dies gilt auch dann, wenn gegenüber dem vom Gericht als bestehend erachteten Klageanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines der Höhe nach streitigen Gegenanspruchs geltend gemacht wird.*)
2. Die Geschäftschancenlehre ist auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedenfalls dann anwendbar, wenn diese eine "Erwerbsgesellschaft" oder eine "unternehmenstragende" Gesellschaft darstellt oder gewerblich tätig ist.*)
3. Die Durchsetzungssperre steht der isolierten Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft auf Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer wegen der Verletzung einer Geschäftschance der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2013, 0912
OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2012 - 1 U 101/11
Das Gericht darf die beweisbelastete Partei nicht allein wegen einer nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses oder Versäumung einer Ausschlussfrist fehlenden Möglichkeit des Sachverständigenbeweises als beweisfällig ansehen. Wenn für die beweiserheblichen Fragen auch Zeugenbeweis angeboten wurde, ist dieser zu erheben. Das zu unterlassen verstieße sowohl gegen § 286 ZPO wie auch gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG).*)
VolltextIBRRS 2013, 0901
BVerfG, Beschluss vom 10.12.2003 - 1 BvR 2480/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0898
BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 131/11
Die Frist zur Zahlung der mit der Einreichung der Klage fällig werdenden Gebühr beginnt erst zu laufen, wenn das Patentgericht dem Kläger den vorläufig festgesetzten Streitwert mitteilt.*)
VolltextIBRRS 2013, 0891
OLG München, Beschluss vom 08.02.2013 - 9 W 2250/12 Bau
Die über eine persönliche Bekanntschaft hinausgehende Freundschaft zwischen einem Richter und einem Verfahrensbevollmächtigten begründet die Besorgnis der Befangenheit des Richters.
VolltextIBRRS 2013, 0889
BGH, Urteil vom 24.01.2013 - VII ZR 128/12
Zur Auslegung, wer Beklagte eines Rechtsstreits ist, wenn als Beklagte eine existierende juristische Person formal korrekt bezeichnet worden ist, der Kläger aber geltend macht, tatsächlich habe er eine andere, ebenfalls existierende juristische Person ähnlichen Namens mit gleicher Anschrift in Anspruch nehmen wollen.*)
VolltextIBRRS 2013, 0878
OLG Köln, Urteil vom 21.12.2012 - 19 U 34/10
1. Der Vergütungsanspruch eines frei oder außerordentlich gekündigten Einheitspreisvertrags kann dergestalt abgerechnet werden, dass die vereinbarten Einheitspreise mit den durch Aufmaß ermittelten Mengen zu vervielfältigen und daraus die sich aus den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ergebenden Ansprüche zu errechnen sind.
2. Sind für bestimmte Leistungen Pauschalpreise vereinbart, ist der Auftragnehmer nach Kündigung gehalten, die bis zur Kündigungserklärung erbrachten Leistungen im Einzelnen darzulegen, von den noch ausstehenden Restarbeiten abzugrenzen sowie sodann den Wert der erbrachten Teilleistung im Verhältnis zum kalkulierten Pauschalpreis der jeweiligen Leistungsposition zu setzen.
3. Der Werklohnanspruch des Auftragnehmers wird auch ohne Abnahme fällig, wenn der Auftraggeber trotz vorhandener Mängel keine (Nach-)Erfüllung verlangt, sondern dem geltend gemachten Restwerklohnanspruch Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen für die (eigene) Mängelbeseitigung sowie Minderungsrechte entgegen hält.
4. Hat der Insolvenzverwalter die streitbefangenen Ansprüche der Insolvenzschuldnerin aus der Insolvenzmasse freigegeben, bleibt er Partei des Rechtsstreits und muss den Rechtsstreit als gesetzlicher Prozessstandschafter fortführen.
IBRRS 2013, 0872
AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 18.09.2012 - 409 C 109/12
Die Betriebskostenabrechnung kann nicht als Urkunde i. S. des Urkundenprozesses angesehen werden, wenn der Mieter die Richtigkeit dieser Betriebskostenabrechnung bestreitet.
IBRRS 2013, 0870
OLG Hamm, Beschluss vom 09.10.2012 - 1 W 56/12
1. Einzelfall eines offensichtlich unbegründeten Befangenheitsantrages.*)
2. Es besteht kein Anspruch auf Übersendung von Krankenakten an Prozessbevollmächtigten der Parteien im Original.
VolltextIBRRS 2013, 0863
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2013 - 4 U 50/12
1. Nur die Zustellung eines Mahnbescheids an den richtigen Schuldner hemmt die Verjährung.
2. Derjenige, dem ein Mahnbescheid zugestellt wurde, muss erkennen können, wer als Schuldner in Anspruch genommen werden soll.
3. Grundsätzlich sind an die Partei geringere Ansprüche zu stellen, den richtigen Anspruchsgegner zu erkennen, als an einen Rechtsanwalt. Ist die Partei allerdings ein großes Bauunternehmen mit langjähriger Erfahrung im Straßenbau, welches bereits mit mehreren staatlichen Straßenbaubehörden Vertragsbeziehungen eingangen ist, so sind vergleichbare Anforderungen zu stellen.
VolltextIBRRS 2013, 0861
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2013 - 3 W 69/12
Eine sofortige Beschwerde des Dritten gegen die Zustellung der Streitverkündungsschrift ist - anders als die sofortige Beschwerde gegen die Verweigerung der Zustellung - unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2013, 0858
BGH, Beschluss vom 05.02.2013 - II ZR 318/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0857
BGH, Beschluss vom 30.01.2013 - III ZR 184/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0856
OLG Köln, Urteil vom 31.08.2010 - 23 U 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0854
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - EnVZ 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0851
BGH, Beschluss vom 13.02.2013 - V ZB 202/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0850
BGH, Beschluss vom 29.01.2013 - KVZ 52/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0843
BGH, Beschluss vom 19.02.2013 - XI ZR 215/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0840
BGH, Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0839
BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11
a) Bei der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage bildet die konkrete Verletzungsform den Streitgegenstand, wenn mit der Klage ein entsprechendes Unterlassungsbegehren verfolgt wird. Der Streitgegenstand umfasst in diesem Fall - unabhängig davon, ob der Kläger sich auf diese Rechtsverletzung gestützt und den zu dieser Rechtsverletzung gehörenden Tatsachenvortrag gehalten hat - alle Rechtsverletzungen, die in der konkreten Verletzungsform verwirklicht sind, auch wenn die verschiedenen Verletzungen jeweils einen unterschiedlichen Tatsachenvortrag erfordern. Entsprechendes gilt, wenn dem Beklagten mit der Unterlassungsklage unabhängig vom konkreten Umfeld die Verwendung einer bestimmten Bezeichnung untersagt werden soll (Aufgabe von BGH, Urteil vom 8. Juni 2000 - I ZR 269/97, GRUR 2001, 181, 182 = WRP 2001, 28 dentalästhetika I; Urteil vom 13. Juli 2006 I ZR 222/03, GRUR 2007, 161 Rn. 9 = WRP 2007, 66 dentalästhetika II).*)
Dem Kläger steht es aber frei, mehrere in einer konkreten Verletzungsform oder mit der Verwendung einer bestimmten Bezeichnung verwirklichte Rechtsverletzungen im Wege der kumulativen Klagehäufung jeweils gesondert anzugreifen.*)
b) Die Verwendung der Bezeichnung "Biomineralwasser" stellt keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, wenn sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch abhebt, dass der Anteil an Rückständen und Schadstoffen besonders niedrig ist. Der Verkehr erwartet von einem unter der Bezeichnung "Biomineralwasser" vertriebenen Mineralwasser auch nicht, dass es sich um eine staatlich verliehene und überprüfte Zertifizierung handelt.*)
c) Das Gebot des § 3 Abs. 1 Nr. 1 LMKV, beim Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser diese Verkehrsbezeichnung anzugeben, steht der zusätzlichen Verwendung der Bezeichnung "Biomineralwasser" nicht entgegen.*)
d) Das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 ÖkoKennzG, ein Erzeugnis mit einer dem Öko-Kennzeichen nachgemachten, zu Fehlvorstellung verleitenden Kennzeichnung in Verkehr zu bringen, stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.*)
VolltextIBRRS 2013, 0837
BGH, Beschluss vom 21.01.2013 - X ZB 12/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0827
LG Darmstadt, Beschluss vom 21.01.2013 - 6 T 7/13
1. Der Unterlegene im Wohnungseigentumsverfahren hat die Kosten des Anwalts der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen.
2. Dazu zählen nach § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Hs. ZPO die Fahrtkosten des auswärtigen Anwalts der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn dieser seinen Kanzleisitz am Geschäftssitz des auswärtigen Wohnungseigentumsverwalters hat.
3. Zuständig für die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung in einem Wohnungseigentumsverfahren ist nicht das Landgericht nach § 72 Abs. 2 GVG.
VolltextIBRRS 2013, 0826
BVerfG, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 BvR 1095/12
1. Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, erreichen, dass seine Rechte im Wege des fachgerichtlichen Rechtsschutzes gewahrt werden, so ist regelmäßig von ihm zu verlangen, dass er diesen Weg beschreitet, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegt.
2. Beruht die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels (hier: Rechtsbeschwerde gem. §§ 116 ff. StVollzG) auf einem Fehler der Justiz, wie etwa der fehlerhaften Protokollierung durch den Rechtspfleger, so besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
3. Jedenfalls in den Fällen, in denen der Wiedereinsetzungsgrund in einem den Gerichten zuzurechnenden Fehler liegt und der Betroffene nicht anderweitig über die Wiedereinsetzungsmöglichkeit hinreichend unterrichtet ist, fordert der Grundsatz fairer Verhandlungsführung eine Belehrung des Betroffenen über die Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz im Wege der Wiedereinsetzung zu erreichen. Erst diese Belehrung setzt die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf.
4. Besteht der zur Unzulässigkeit eines Rechtsmittels führende Fehler der Justiz in der Verletzung von auch dem Interesse des Rechtsmittelführers dienenden Formvorschriften (hier: § 118 Abs. 3 StVollzG; vgl. auch § 345 Abs. 2 StPO), so ist die aus Gründen der Verfahrensfairness und zur Gewährung der Effektivität des Rechtsschutzes gebotene Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung grundsätzlich auch dann zu erteilen, wenn das Gericht dem Rechtsmittel auch aus anderen Gründen als wegen der Nichtbeachtung der Formvorschriften keine Erfolgsaussichten einräumt.
VolltextIBRRS 2013, 0818
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 20.09.2012 - Rs. C-325/11
Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken") und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, wonach die für eine Person mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in einem anderen Mitgliedstaat bestimmten gerichtlichen Schriftstücke in der Gerichtsakte belassen werden, mit der Folge, dass sie als zugestellt gelten, wenn diese Person keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat, der seinen Wohnsitz in dem Mitgliedstaat hat, in dem das Verfahren anhängig ist.
VolltextIBRRS 2013, 0817
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2013 - 2 U 293/12
1. Die Berufungsbegründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt, darüber hinaus konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten und die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - IX ZB 5/90 - MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; . BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VII ZB 29/04 -NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; Zöller/Heßler, ZPO, § 520 Rn. 35).*)
2. Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, fehlt es zudem an einem Berufungsantrag, liegt eine unzulässige Berufungsbegründungsschrift vor.*)
VolltextIBRRS 2013, 0809
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.12.2006 - 12 K 2383/06
Der Verwaltungsrechtsweg ist für den vergaberechtlichen Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte unabhängig davon eröffnet, dass die Vergabeentscheidung nach BVerfG, NJW 2006, 3701 nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt i.S.v. Art. 19 Abs. 4 GG erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2013, 0801
AG Siegburg, Beschluss vom 23.11.2012 - 118 C 87/12
Weder Ladungsfehler noch die Kumulation einzelner Verfahrensfehler sowie fehlerhafte Rechtsansichten des betroffenen Richters sind zur Begründung eines Befangenheitsbesorgnisses geeignet.
VolltextIBRRS 2013, 0796
BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 169/12
1. Folgt der Rechtsmittelführer bei der Bestimmung der Frist zur Begründung der Berufung nach bewilligter Prozesskostenhilfe (für eine beabsichtigte Berufung) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beginn der einmonatigen Frist zur Begründung mit Bekanntgabe des Wiedereinsetzungsbeschlusses), weicht das Berufungsgericht hiervon aber unter Bezugnahme auf die Auffassung eines anderen Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ab (Fristbeginn bereits mit Bekanntgabe des Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschlusses), fehlt es regelmäßig an einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten.*)
2. Das Rechtsmittelgericht hat dem Rechtsmittelführer in einem solchen Fall bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch von Amts wegen Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist zur Begründung der Berufung zu gewähren.*)
VolltextIBRRS 2013, 0778
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2012 - 2 U 293/12
1. Die Berufungsbegründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt, darüber hinaus konkrete Anhaltspunkte bezeichnen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten und die Bezeichnung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel sowie der Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10.07.1990 – IX ZB 5/90 – MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; . BGH, Beschluss vom 26.07.2004 – VII ZB 29/04 –NJW-RR 2004, 1716; OLG Karlsruhe, Anwaltsblatt 1992, 68; Zöller/Heßler, ZPO, § 520 Rn. 35).*)
2. Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, fehlt es zudem an einem Berufungsantrag, liegt eine unzulässige Berufungsbegründungsschrift vor.*)
VolltextIBRRS 2013, 0773
BGH, Urteil vom 15.01.2013 - VI ZR 241/12
Die Zustellung einer Klageschrift im Ausland kann nach § 183 Abs. 2 Satz 2 ZPO durch das schriftliche Zeugnis der ersuchten Behörde mit der Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO, die auch der entsprechenden Urkunde der türkischen Behörde zukommt, nachgewiesen werden.*)
VolltextIBRRS 2013, 0771
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012 - 4 W 48/12
Der Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention ist unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers nach dem zu schätzenden Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei zu bestimmen, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes.
VolltextIBRRS 2013, 0760
BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 102/12
Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will.*)
VolltextIBRRS 2013, 0756
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.09.2012 - 1 U 32/09
Zu den Anforderungen an die wirksame Berichtigung eines Verkündungsprotokolls für ein Urteil.*)
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