Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IBRRS 2013, 0202VGH Hessen, Beschluss vom 11.12.2012 - 8 B 1643/12
Im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession kann ein Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden, ohne dass es hierfür einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. Denn bei der Vergabe einer Dienstleistungskonzession steht die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Vordergrund steht. In diesen Fällen zieht sich die Verwaltung aus einer ihr obliegenden Aufgabenerledigung zurück und überträgt diese - befristet - einem privaten Dritten. Mit der Entscheidung, die Aufgabenerfüllung nicht selbst zu übernehmen, sondern auf einen Dritten zu übertragen, eröffnet sie einen Markt für die (bislang) von ihr selbst erbrachte und nunmehr durch sie bestellte Dienstleistung. Es fehlt somit an einem Eingriff, der einer Ermächtigungsgrundlage bedürfte.
VolltextIBRRS 2013, 0201
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2012 - 7 U 10/12
1. Das Berufungsgericht ist bei der Beurteilung eines Schadensersatzanspruchs nicht an die Rechnungsposten gebunden, die das Ausgangsgericht seiner Verurteilung zu Grunde gelegt hat.
2. Es darf den Schadensersatzanspruch mit anderen Rechnungsposten begründen, ohne gegen das Verschlechterungsverbot zu verstoßen; einer Anschlussberufung des Berufungsbeklagten bedarf es nicht.
IBRRS 2013, 0200
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2012 - 21 W 28/12
Das Nichtzahlen des angeforderten Kostenvorschusses bedeutet noch nicht, dass das selbständige Beweisverfahren nicht weiter betrieben wird. Ein Nichtweiterbetreiben liegt vielmehr dann vor, wenn keine Zahlungen auf bereits angefallene Sachverständigengebühren geleistet werden.
VolltextIBRRS 2013, 0196
OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2012 - 20 W 27/12
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen Zeugen nach § 380 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn das Ausbleiben des Zeugen für Parteien und Gericht im Rechtszug folgenlos geblieben ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 0194
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2012 - 21 U 4/12
Klagt der Auftragnehmer auf Feststellung, dass die Leistung mangelfrei ist und verlangt der Auftraggeber widerklagend die die Zahlung von Schadensersatz wegen Baumängeln, kann das der Klage stattgebende Feststellungsurteil nicht isoliert mit der Berufung angriffen werden.
IBRRS 2013, 0186
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2012 - 16 U 128/12
Auch wenn die 5-jährige Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Kostenvorschuss bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Frist durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens fast abgelaufen war, beginnt die ab 1.1.2002 sodann gehemmte Verjährungsfrist in vollständiger Länge neu zu laufen (in Übereinstimmung mit OLG Oldenburg, Urt. v. 28.2.2006, 12 U 85/05; OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.2005, 22 U 32/04; beide zitiert nach juris).*)
VolltextIBRRS 2013, 0185
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - XII ZB 652/11
1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen.*)
2. Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein.*)
VolltextIBRRS 2013, 0179
BGH, Urteil vom 12.12.2012 - VIII ZR 307/11
Eine Klagezustellung ist nicht deswegen unwirksam, weil die Klageschrift ohne die in Bezug genommenen Anlagen zugestellt wird (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 164/05).*)
VolltextIBRRS 2013, 0175
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.08.2012 - 14 A 2640/09
Der Zwangsverwalter hat im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnisse nur die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, die während seines Amtes - nach Beschlagnahme - entstanden sind. Wird nach dem Beschlagnahmezeitpunkt dieselbe Steuerforderung aufgehoben und neu festgesetzt, so handelt es sich dabei um einen Steuerrückstand, den der Zwangsverwalter nicht zu begleichen hat.
VolltextIBRRS 2013, 0173
OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).*)
2. Bei der Bemessung des Geschäftswertes ist jeweils auf das wirtschaftliche Interesse abzustellen, das sich aus dem übergegangenen Anteil an der GbR ergeben kann.*)
3. Bestehen Zweifel an der Größe des übergegangenen Anteils, so ist bei der Schätzung des wirtschaftlichen Interesses davon auszugehen, dass die Gesellschafter zu gleichen Teilen am Vermögen der GbR beteiligt sind.*)
4. Die bloße Namensänderung einer GbR, die gleichzeitig mit der Eintragung weiterer Berichtigungen eingetragen werden kann, kann mit dem Geschäftswert von 1/20 des Grundstückswertes bemessen werden.*)
5. Bei mehreren Berichtigungen, die dasselbe Recht betreffen, entsteht nur eine Gebühr, diese jedoch aus dem zusammengerechneten Wert.*)
VolltextIBRRS 2013, 0168
OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2012 - 4 WF 128/12
1. Der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts ist nur dann auf den Gesamtbetrag der zusammengerechneten Gegenstandswerte nach dem höchsten Gebührensatz begrenzt, wenn die Gegenstandswerte "dieselbe Angelegenheit" betreffen.
2. Als "dieselbe Angelegenheit" können unter anderem eine Scheidungssache und die Folgesachen - wie Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt und Güterrechtsachen - angesehen werden. Keine Folgesachen sind dagegen die Pflicht zur Zahlung von Trennungsunterhalt und die Freistellung des Ehemannes von möglichen Ansprüchen der gemeinschaftlichen Kinder für die Zeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Scheidungsantrag.
VolltextIBRRS 2013, 0158
LG Berlin, Beschluss vom 07.08.2012 - 94 O 118/11
Der Vorbehalt der Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch den Richter stellt keinen Ablehnungsgrund wegen Befangenheit dar.
VolltextIBRRS 2013, 0156
KG, Beschluss vom 26.11.2012 - 8 W 77/12
Der Streitwert einer auf §§ 546 Abs. 2, 985 BGB gestützten Räumungs- und Herausgabeklage gegen den Untermieter richtet sich nach § 41 Abs. 2 GKG. Danach ist das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgeblich. Abzustellen ist dabei grundsätzlich nicht auf den vom Untermieter an den Untervermieter zu zahlenden Untermietzins, sondern auf den vom Mieter an den Vermieter zu zahlenden Hauptmietzins. Ist die Mietsache nur teilweise untervermietet worden und wird dementsprechend nur die Herausgabe der untervermieteten Räume vom Untermieter verlangt, haftet der Untermieter auch nur im Verhältnis der von ihm genutzten Fläche zur Gesamtfläche des Mietobjektes.*)
VolltextIBRRS 2013, 0149
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.12.2012 - 5 W 422/12
Eine Aussetzung nach § 148 ZPO kommt auch dann in Betracht, wenn gegen eine vorläufige Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit eine Verfassungsbeschwerde erhoben ist.*)
VolltextIBRRS 2013, 0145
KG, Urteil vom 27.09.2012 - 8 U 98/12
Das Gericht ist jedenfalls dann verpflichtet, gemäß § 279 Abs.3 ZPO auf bestehende Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des gehörten Zeugen hinzuweisen, wenn zwischen der Vernehmung dieses Zeugen und der Vernehmung des Gegenzeugen ein Zeitraum von 3 Monaten liegt.*)
VolltextIBRRS 2013, 0143
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 7/12
Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen; ein beim Insolvenzgericht eingereichter Festsetzungsantrag gegen den Treuhänder ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2013, 0134
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12
Zu den Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substantiiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters (beziehungsweise Anlagevermittlers).*)
VolltextIBRRS 2013, 0131
BGH, Beschluss vom 28.11.2012 - XII ZB 235/09
1. Hat das Gericht den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verworfen, weil er nicht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO eingegangen ist, steht dies einem Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist nicht entgegen, da bei Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist dem Verwerfungsbeschluss die Grundlage entzogen würde (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 XII ZB 225/04 FamRZ 2005, 791).*)
2. Wenn eine mittellose Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich einen vollständigen Prozesskostenhilfeantrag einreicht und diesem einen nicht unterzeichneten Entwurf des Rechtsmittels und der Rechtsmittelbegründung ihres Prozessbevollmächtigten beifügt, ist ihre Mittellosigkeit kausal für die versäumte Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist geworden. Ihr kann nach Bewilligung der begehrten Prozesskostenhilfe und fristgerecht nachgeholten Prozesshandlungen Wiedereinsetzung in die versäumten Rechtsmittelfristen bewilligt werden (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 6. Mai 2008 - VI ZB 16/07 - NJW 2008, 2855).*)
VolltextIBRRS 2013, 0125
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 188/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0124
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - III ZA 33/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0123
BGH, Urteil vom 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0122
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZR 107/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0121
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VI ZB 2/12
Hat ein Pressevertreter als Zeuge in Kenntnis seines Zeugnisverweigerungsrechts in einem Rechtsstreit in öffentlicher Sitzung umfassend zur Person eines Informanten und zu den mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt, ohne sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zu berufen, darf er regelmäßig in einem nachfolgenden Zivilrechtsstreit die Zeugenaussage zu den gleichen Beweisfragen nicht unter Berufung auf ein solches Zeugnisverweigerungsrecht verweigern.*)
VolltextIBRRS 2013, 0120
BGH, Urteil vom 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0117
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - II ZA 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0114
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 115/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0113
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IV ZR 219/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0110
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VIII ZB 25/12; VIII ZB 26/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0108
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 3/12
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des Kostenfestsetzungsverlangens bei Geltendmachung gleichartiger oder in innerem Zusammenhang zueinander stehender und aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsener Ansprüche vor unterschiedlichen Gerichten.*)
VolltextIBRRS 2013, 0107
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - IX ZB 186/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0105
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - IX ZB 58/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0099
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 157/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0098
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - VII ZR 65/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0096
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - VI ZR 320/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0095
BGH, Beschluss vom 28.11.2012 - V ZB 286/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0093
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - IX ZR 189/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0092
BGH, Urteil vom 13.11.2012 - X ZR 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0091
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZR 105/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0090
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 311/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0088
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - XII ZB 18/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0082
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - I ZR 234/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0078
BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - IV ZB 22/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0077
BGH, Beschluss vom 04.12.2012 - KVR 49/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0073
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - IX ZR 6/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0071
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZA 25/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 0070
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - VII ZR 30/12
Einer inländischen juristischen Person kann Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde. Die Darlegungslast dafür liegt beim Prozesskostenhilfeantragsteller.
VolltextIBRRS 2013, 0068
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2012 - 18 U 90/12
1. Die Unterzeichnung durch einen postulationsfähigen Rechtsanwalt stellt keine bloße Formalität dar; sie ist äußerer Ausdruck für die vom Gesetz geforderte Prüfung des Inhalts der Begründungsschrift durch den Anwalt. Die Berufungsbegründung muss deshalb Ergebnis der geistigen Arbeit des Berufungsanwalts sein, der auch die Verantwortung hierfür übernimmt.
2. Die Unterschrift des Rechtsanwalts unter der Berufungsschrift genügt grundsätzlich als Nachweis dafür, dass der Rechtsanwalt den Prozessstoff eigenverantwortlich durchgearbeitet hat und die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes tragen will. Das gilt allerdings nicht, wenn der Anwalt sich durch einen Zusatz von dem unterschriebenen Schriftsatz distanziert oder wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz ohne eigene Prüfung unterschrieben hat.
VolltextIBRRS 2013, 0066
BGH, Beschluss vom 12.12.2012 - IV ZB 26/12
Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats kommt nur in Betracht, wenn die Nichtzulassung in dem vorangegangenen Beschluss des originären Einzelrichters auf einem willkürlichen Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte beruht.*)
VolltextIBRRS 2013, 0063
OLG München, Beschluss vom 20.09.2012 - 11 W 1667/12
1. Auch im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Antragsgegner zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich, sodass dessen gesetzliche Gebühren und Auslagen bei Vorliegen einer entsprechenden Kostengrundentscheidung vom Antragsteller zu erstatten sind.*)
2. Endet der Auftrag des für den Antragsgegner tätigen Rechtsanwalts, ohne dass dieser einen Schriftsatz eingereicht hat, der einen Gegenantrag oder Sachvortrag enthält, so entsteht für ihn, wenn er das Geschäft in irgendeiner Weise - etwa durch die Beschaffung von Informationen - bereits betrieben hat, nur eine reduzierte 0,8 Verfahrensgebühr nach der Nr. 3101 Ziff. 1 VV-RVG.*)
3. Zusätzlich fällt für den Rechtsanwalt des Antragsgegners eine 1,3 Verfahrensgebühr aus dem Kostenwert an, wenn er im Falle einer Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens einen Kostenantrag gestellt hat.*)
VolltextIBRRS 2013, 0059
LG München II, Beschluss vom 02.05.2012 - 5 O 5855/11 Bau
1. Ein Antrag auf selbstständige Beweiserhebung kann nur für die in der Antragsschrift erwähnten Mängel zur Verjährungshemmung führen.
2. Das selbstständige Beweisverfahren endet mit dem Abschluss der eigentlichen Beweisaufnahme. Andere Verfahrenshandlungen, wie zum Beispiel die Streitwertfestsetzung oder mit einem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens verbundene Kritik an einem eingeholten Sachverständigengutachten, bleiben insoweit außer Betracht.
3. Die Frage der Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens ist für jeden Mangel gesondert zu prüfen.
4. Ein Anspruch auf Verzugszinsen und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten besteht nicht, wenn der Schuldner zu Recht die Verjährungseinrede erhoben hat.
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