Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15900 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 4386AG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2012 - 32 C 3312/12
Bei Wegfall der Erfolgsaussichten einer Klage zum Zeitpunkt des Eintritts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags ist die Prozesskostenhilfe zu versagen. Dies gilt etwa, wenn Erledigung eintritt, weil bei einer Feststellungsklage das Feststellungsinteresse zugleich mit der Stellungnahme des Antragsgegners gem. § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO entfällt. Ursprüngliche Erfolgsaussichten der Klage ist unbeachtlich. Denn entscheidungserheblicher Zeitpunkt über den Prozesskostenhilfeantrag ist frühestens Eintritt der Entscheidungsreife. Letztere tritt erst mit Stellungnahme des Antragsgegners zum Prozesskostenhilfeantrag ein.*)
VolltextIBRRS 2012, 4385
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.08.2011 - 4 U 424/10
Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten ist die obligatorische Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageerhebung Zulässigkeitsvoraussetzung. Dieses kann nicht (in der Berufungsinstanz) nachgeholt werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 4384
LG Stuttgart, Urteil vom 07.03.2012 - 3 S 91/11
Ein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren ist auch bei solchen Klagen erforderlich, die vor dem Amtsgericht hätten erhoben werden müssen und allein aufgrund einer Höherbewertung des Streitwerts beim Landgericht anhängig gemacht wurden.
VolltextIBRRS 2012, 4373
OLG Celle, Urteil vom 09.11.2012 - 16 U 53/12
1. Macht der Bauherr im Prozess über die Rückforderung eines Kostenvorschusses die ihm entstandenen Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand einer Widerklage, so ist die Widerklage grundsätzlich erledigt, wenn der Bauherr in der Berufungsinstanz gegen den Rückforderungsanspruch mit Schadensersatzansprüchen wegen Baumängeln aufrechnet.*)
2. Die Widerklage ist jedoch nur in der Höhe erledigt, in der der Bauherr nach der Kostenentscheidung in der Hauptsache Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens verlangen kann.*)
IBRRS 2012, 4368
BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - LwZR 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4366
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - VIII ZR 249/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4364
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 15/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4363
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZR 56/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4362
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZB 56/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4361
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - III ZB 51/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4360
BGH, Beschluss vom 17.10.2012 - IX ZB 98/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4358
AG Charlottenburg, Urteil vom 11.07.2012 - 72 C 42/12
Ein Beitritt des beklagten Eigentümers auf Seite des Anfechtungsklägers ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2012, 4348
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZR 52/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4347
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - XI ZB 8/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4346
BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZR 81/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4345
BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZR 82/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4344
BGH, Beschluss vom 26.10.2012 - IX ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4343
BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZR 80/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4340
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - XI ZB 13/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4339
BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - VI ZR 396/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4337
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4335
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - III ZB 64/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4334
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - IX ZA 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4332
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - KVZ 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4331
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - IX ZR 53/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4330
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZR 71/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4329
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - VII ZB 31/12
Ansprüche auf laufende Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) sind gemäß § 54 Abs. 4 SGB I wie Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 850c ff. ZPO pfändbar (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - VII ZB 111/09, NJW-RR 2011, 706).*)
VolltextIBRRS 2012, 4317
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - XII ZB 587/11
1. Die Staatskasse ist gemäß § 127 Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO auch dann zur Beschwerde befugt, wenn ihrem Vortrag nach der Antragsteller, dem Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist, aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Übernahme der Kosten der Verfahrensführung in der Lage ist.*)
2. Ziel einer solchen Beschwerde kann allerdings nur sein, eine Zahlungsanordnung nach § 120 ZPO zu erreichen, nicht aber die Versagung der Verfahrenskostenhilfe an sich (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW RR 2010, 494 und BGHZ 119, 372).*)
VolltextIBRRS 2012, 4314
OLG Hamm, Beschluss vom 30.08.2012 - 32 SA 76/12
Eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann - wie im Klageverfahren auch - im selbständigen Beweisverfahren nicht mehr erfolgen, wenn die Beweisaufnahme bereits begonnen hat oder abgeschlossen ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 4312
BGH, Urteil vom 19.10.2012 - V ZR 233/11
1. Die Anfechtungsklage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses beschränkt werden. An der Abtrennbarkeit fehlt es jedoch grundsätzlich, wenn eine Sonderumlage um einen bestimmten Betrag reduziert werden soll.*)
2. Eine in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist im Zweifel als Anfechtung des ganzen Beschlusses auszulegen.*)
IBRRS 2012, 4301
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2012 - 23 U 44/11
Zur Frage, ob einem Streithelfer Kostenerstattungsansprüche zustehen, wenn sich die Hauptpartei mit dem Gegner einigt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4293
BGH, Urteil vom 26.10.2012 - V ZR 7/12
1. Zwei gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer gerichtete Anfechtungsklagen müssen zwingend - gegebenenfalls auch noch in der Berufungsinstanz oder instanzenübergreifend - zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden werden.*)
2. Unterbleibt die Verbindung, so kann jeder Kläger auch in dem Parallelverfahren Rechtsmittel gegen ein die Klage abweisendes Urteil einlegen; wird die Entscheidung in einem der Verfahren rechtskräftig, hat dies die Unzulässigkeit der zweiten Klage zur Folge.*)
IBRRS 2012, 4290
BGH, Beschluss vom 29.10.2012 - V ZB 286/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4289
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - XII ZB 221/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4287
BGH, Urteil vom 17.10.2012 - XII ZR 101/10
1. Für den Auskunftsantrag nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger damit in erster Linie die Umkehr der Beweislast nach § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB erreichen will.*)
2. Die Zulassung einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung durch das Berufungsgericht nach § 533 ZPO ist mit der Revision nicht anfechtbar (im Anschluss an BGH Urteil vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - NJW-RR 2008, 262, 263).*)
VolltextIBRRS 2012, 4286
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - III ZR 245/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4284
BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - XII ZB 460/11
Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenem Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst dann gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung nicht vorliegen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4282
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 19/12
1. Der Wert des Wegerechts als Grunddienstbarkeit wird durch den Wert des herrschenden Grundstücks und, sofern dieser größer ist, durch den Betrag, um den sich der Wert des dienenden Grundstücks mindert, bestimmt.
2. Dass dieser Wert 20.000 Euro überschreitet, muss der Revisionsführer glaubhaft machen.
VolltextIBRRS 2012, 4276
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - III ZR 204/12
1. War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über eine Forderung anhängig, der vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger widersprochen wurde, und verfolgt der die Forderung Bestreitende seinen Widerspruch nicht, ist der Gläubiger der Forderung zur Aufnahme des Rechtsstreits auch dann befugt, wenn für die Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vorlag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 1998 - II ZR 353/97, NJW 1998, 3121).*)
2. Ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist ein Rechtsstreit im Sinne von § 180 Abs. 2 InsO, durch dessen Aufnahme die Feststellung der bestrittenen Forderung zu betreiben ist. Über einen Zwischenstreit über die Wirksamkeit der Aufnahme des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist entsprechend § 303 ZPO durch Beschluss zu entscheiden.*)
3. Gegner des die Feststellung seiner zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung betreibenden Gläubigers ist derjenige, der der Forderung im Insolvenzverfahren widersprochen hat. Er tritt an die Stelle des Schuldners in den aufgenommenen Rechtsstreit ein.*)
4. Der an die Stelle des Schuldners in den aufgenommenen Rechtsstreit eintretende Widersprechende ist an die bisherigen Ergebnisse des Rechtsstreits gebunden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04, NZI 2007, 104).*)
5. Die uneingeschränkte Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung ist, wenn der Forderung mehrere Personen im Sinne von § 178 Abs. 1 Satz 1 InsO widersprochen haben, nur wirksam, wenn der Rechtsstreit gegenüber allen Widersprechenden aufgenommen wird (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364).*)
VolltextIBRRS 2012, 4274
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZB 61/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4270
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - III ZA 27/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4267
BGH, Urteil vom 25.10.2012 - III ZR 266/11
1. Ein Vertrag, den der Betriebsrat zu seiner Unterstützung gemäß § 111 Satz 2 BetrVG mit einem Beratungsunternehmen schließt, ist wirksam, soweit die vereinbarte Beratung zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist und der Betriebsrat daher einen Kostenerstattungs- und Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG hat. Die Grenzen des dem Betriebsrat bei der ex ante-Beurteilung der Erforderlichkeit der Beratung zustehenden Spielraums sind im Interesse der Funktions- und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats nicht zu eng zu ziehen.*)
2. Der Betriebsrat kann sich im Rahmen eines solchen Vertrags zur Zahlung eines Entgelts verpflichten.*)
3. Betriebsratsmitglieder, die als Vertreter des Betriebsrats mit einem Beratungsunternehmen eine Beratung vereinbaren, die zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats gemäß § 111 BetrVG nicht erforderlich ist, können gegenüber dem Beratungsunternehmen - vorbehaltlich der Bestimmungen in § 179 Abs. 2 und 3 BGB - entsprechend § 179 BGB haften, soweit ein Vertrag zwischen dem Beratungsunternehmen und dem Betriebsrat nicht wirksam zustande gekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 4266
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VI ZR 92/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4264
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - VI ZB 70/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4261
BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - II ZR 259/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4258
BGH, Beschluss vom 10.10.2012 - IV ZB 16/12
Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht.*)
VolltextIBRRS 2012, 4257
BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - IV ZR 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4255
BGH, Beschluss vom 12.10.2012 - IX ZB 96/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4250
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VIII ZR 237/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4248
BGH, Beschluss vom 05.11.2012 - IX ZB 102/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext