Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15972 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 4638BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IX ZB 124/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4637
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - I ZR 163/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4636
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - VI ZR 260/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4634
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 192/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4633
BGH, Beschluss vom 09.11.2012 - IX ZR 182/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4625
OLG Hamm, Urteil vom 15.05.2012 - 21 U 113/11
1. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere, zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.
2. Der Unternehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Aufwands steht. Unverhältnismäßigkeit ist danach in aller Regel nur anzunehmen, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer völlig ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht. Hat der Besteller hingegen objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, kann ihm regelmäßig nicht wegen hoher Kosten die Nachbesserung verweigert werden. Die danach anzustellenden Abwägungen haben nichts mit dem Preis-/Leistungsverhältnis des Vertrags zu tun. Ohne Bedeutung ist auch das Verhältnis von Nachbesserungsaufwand zum Vertragspreis.
3. Eine Schiedsvereinbarung zwischen einem Bauträger und den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist undurchführbar, wenn die Schiedsvereinbarung nicht in allen Verträgen enthalten und es der Wohnungseigentümergemeinschaft deswegen unmöglich ist, die Gewährleistungsrechte am Gemeinschaftseigentum einheitlich geltend zu machen.
IBRRS 2012, 4623
OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 306/12
Ein im Rechtsstreit beigetretener Streithelfer kann für die von ihm unterstützte Partei im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren Rechtsmittel einlegen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4621
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.08.2012 - 33 C 4614/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4618
BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - IV ZR 161/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4617
BGH, Beschluss vom 19.11.2012 - VI ZR 236/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4616
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4614
BGH, Beschluss vom 05.11.2012 - IX ZB 105/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4613
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZR 10/10
Die gesetzliche Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen des Schuldners schließt die Möglichkeit ein, Dritten eine Einziehungsermächtigung zu erteilen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4609
BGH, Beschluss vom 13.11.2012 - II ZR 23/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4608
BGH, Beschluss vom 08.11.2012 - IX ZR 88/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4607
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - IX ZR 244/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4601
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZR 304/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4600
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - V ZA 25/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4596
BGH, Beschluss vom 29.11.2012 - III ZA 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4595
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZR 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4594
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 16/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4593
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 175/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4591
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - V ZB 58/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4590
BGH, Beschluss vom 23.11.2012 - VI ZR 97/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4587
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 38/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4579
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 95/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4576
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - KZR 13/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4574
BGH, Beschluss vom 06.11.2012 - II ZR 111/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4573
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 382/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4572
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VIII ZR 294/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4571
BGH, Beschluss vom 31.10.2012 - I ZA 6/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4570
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - III ZR 36/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4564
OLG Oldenburg, Beschluss vom 29.11.2012 - 8 W 102/12
1. Bei einer unmittelbaren Beweisaufnahme im Ausland - hier: Ortstermin des vom Gericht bestellten Bausachverständigen zur Feststellung von Baumängeln an einem privaten Wohnhaus - ist ein vorheriges Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden des anderen Mitgliedstaates (Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 dann nicht zwingend notwendig, wenn die Hilfe der örtlichen Behörden für die erfolgreiche Durchführung der vom Prozessgericht angeordneten Beweisaufnahme nicht erforderlich ist und der Sachverständige nicht auf hoheitliche Unterstützung oder die Mitwirkung der Justizbehörden des Mitgliedstaates angewiesen ist.*)
2. Ein Verstoß gegen Art. 17 Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 hat grundsätzlich nicht zur Folge, dass die so gewonnenen Beweisergebnisse einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, der Schutzzweck der verletzten Norm verbietet eine Verwertung nicht.*)
VolltextIBRRS 2012, 4560
LG Berlin, Beschluss vom 14.08.2012 - 63 T 121/12
1. Richtet sich die Klage des Mieters auf Instandsetzung, soll aus sozialpolitischen Erwägungen vermieden werden, dass sich der Streitwert der Klage nach den Kosten der Instandsetzungsmaßnahme richtet. Richtet sich die Klage des Mieters jedoch nicht auf Instandsetzung, sondern auf Zahlung der Kosten der Instandsetzungsmaßnahme, so macht er gerade diese Kosten zum Streitgegenstand. Da der Mieter es als Kläger in der Hand hat, den Streitgegenstand zu bestimmen, treten sozialpolitische Erwägungen insoweit in den Hintergrund.
2. Es kann für die Höhe des Streitwerts keinen Unterschied machen, ob der Mieter zunächst einen Vorschuss einklagt, um mit diesem die Instandsetzung selber durchzuführen, oder ob er zuerst die Instandsetzung durchführt und anschließend die hierfür gemachten Aufwendungen erstattet verlangt.
VolltextIBRRS 2012, 4558
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 64/11
Zahlt die obsiegende Partei im Verlaufe des Rechtsstreits auf einen vom gegnerischen Rechtsanwalt gemäß § 126 Abs. 1 ZPO auf dessen eigenen Namen erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss und erlischt dessen Beitreibungsrecht durch die Aufhebung oder Änderung der vorläufigen Kostengrundentscheidung, so kann die obsiegende Partei die gezahlten Kosten gegen den Anwalt rückfestsetzen lassen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4556
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 62/12
Massekostenarmut steht der Gewährung von Prozesskostenhilfe zugunsten des Insolvenzverwalters für die Verfolgung einer Forderung des Schuldners dann nicht entgegen, wenn sie im Falle der Beitreibung des Klagebetrages abgewendet würde.*)
VolltextIBRRS 2012, 4554
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4551
BGH, Beschluss vom 07.11.2012 - XII ZB 325/12
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels in der Rechtsmittelfrist zulässig eingelegt, wenn das Berufungsgericht sie vor Ablauf der Rechtsmittelfrist anhand der vorliegenden Akten eindeutig zugeordnet hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 4550
BGH, Beschluss vom 22.11.2012 - IX ZB 94/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4546
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.11.2012 - 8 W 62/12
Hat der frühere Beklagte sich in der Sache eingelassen und keinen Befangenheitsantrag gestellt, muss der Rechtsnachfolger sich dies zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2012, 4545
AG Calw, Urteil vom 11.05.2012 - 10 C 306/12
Die Vollziehung eines WEG-Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen der anfechtenden Miteigentümer überwiegen, weil ihnen ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.
VolltextIBRRS 2012, 4544
LG Stuttgart, Beschluss vom 24.05.2012 - 2 T 130/12
Der Erwerber einer Eigentumswohnung ist nicht Rechtsnachfolger hinsichtlich der Hausgeldforderung i.S. des § 727, 325 ZPO, er hat nicht bereits mit Eigentumserwerb auch die Schuld des Voreigentümers übernommen.
VolltextIBRRS 2012, 4543
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 1/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4541
BGH, Beschluss vom 28.11.2012 - XII ZB 620/11
1. Ist weder dargetan noch ersichtlich, dass die Erteilung der Auskunft oder die Abgabe der entsprechenden eidesstattlichen Versicherung eine berufstypische Leistung darstellen würde oder einen Verdienstausfall zur Folge hat, ist der Zeitaufwand in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz erhalten würde; dies gilt unabhängig von der Höhe des Einkommens des Pflichtigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. März 2011 XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882).*)
2. Der Wert für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann dem Wert für die Erteilung der vorausgegangenen Auskunft entsprechen; dies gilt allerdings nicht für ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse, soweit es sich mit der Auskunftserteilung bereits erledigt hat (Fortführung von GSZ BGHZ 128, 85 = FamRZ 1995, 349).*)
3. Hat sich der Auskunftspflichtige bereits vor Erteilung der Auskunft anwaltlicher Hilfe bedient, so sind diese Kosten bei der Wertbemessung hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung regelmäßig nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 29. September 2010 XII ZB 49/09 - FuR 2011, 110 und vom 5. Mai 2010 - XII ZB 61/09 - [...]).*)
VolltextIBRRS 2012, 4539
BGH, Beschluss vom 20.11.2012 - VI ZB 73/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4538
BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - IX ZB 191/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4529
BGH, Urteil vom 23.10.2012 - X ZR 120/11
Eine auf dem Markt erhältliche Stoffzusammensetzung ist jedenfalls dann nicht neu, wenn die Zusammensetzung vom Fachmann analysiert und ohne unzumutbaren Aufwand reproduziert werden kann. Bei einer nicht ohne weiteres identifizierbaren komplexen Zusammensetzung reicht es hierfür aus, wenn der Fachmann eine überschaubare Anzahl plausibler Hypothesen über die mögliche Beschaffenheit der Zusammensetzung entwickeln kann, von denen sich eine mit den ihm zur Verfügung stehenden Analysemöglichkeiten verifizieren lässt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4524
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.11.2012 - 6 W 557/12
Eine Widerklage kann auch dann noch mit der Kostenfolge des § 93 ZPO "sofort" anerkannt werden, wenn der Widerbeklagte zwar im schriftlichen Vorverfahren bereits einen Klageabweisungsantrag angekündigt hat und er der Widerklage auch in der Sache entgegengetreten ist, der Widerbeklagte aber zugleich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt hat und die örtliche Zuständigkeit erst im Verlauf des Verfahrens infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt (hier: Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendung des § 33 ZPO auf die isolierte Drittwiderklage, BGHZ 187, 112).*)
VolltextIBRRS 2012, 4520
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2012 - 19 U 141/12
a) Wurde fehlerhaft durch streitgemäßes Urteil anstatt durch echtes Versäumnisurteil erkannt, ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Urteil die Berufung zulässig.*)
b) Zur Vermeidung der Perpetuierung des Formfehlers in diesem Fall.*)
VolltextIBRRS 2012, 4509
LG Berlin, Beschluss vom 14.09.2012 - 63 T 169/12
1. Der Mieter einer Eigentumswohnung hat die Zwangsvollstreckung eines auf die Vornahme von Mangelbeseitigungsmaßnahmen gerichteten Titels gegen den Vermieter nach § 888 ZPO zu betreiben, wenn die Maßnahmen nicht nur Sonder-, sondern auch Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Ein Antrag nach § 888 ZPO hat in einem solchen Fall keinen Erfolg, wenn der Vermieter zur Durchführung der titulierten Maßnahme nicht in der Lage ist. Das ist er dann nicht, wenn er die Eigentümergemeinschaft erfolglos auf Zustimmung in Anspruch genommen hat; im Weigerungsfalle hat er zur Vermeidung von Zwangsmitteln nach § 888 ZPO die Eigentümergemeinschaft zeitnah nach Schaffung des Vollstreckungstitels gerichtlich auf Zustimmung in Anspruch zu nehmen. Andernfalls ist die Festsetzung eines Zwangsgeldes geboten.*)
3. Materielle Einwendungen - hier: die kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses und das Überschreiten der sog. Opfergrenze - sind im Verfahren nach § 888 ZPO grundsätzlich unbeachtlich; sie können - sofern nicht gemäß § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert - allenfalls im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage zugunsten des Vermieters Berücksichtigung finden.*)
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