Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15900 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 4247BGH, Urteil vom 16.10.2012 - XI ZR 368/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4234
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2012 - 14 W 171/12
1. Der Berufungsbeklagte kann regelmäßig nicht selbst abschätzen, was zu seiner Rechtsverteidigung erforderlich ist. Ihm ist deshalb nicht zuzumuten, einen Anwalt erst dann zu beauftragen, wenn der Berufungsführer sich entschließt, die ohne entsprechende Mitteilung nur zur Fristwahrung eingelegte Berufung auch durchzuführen.*)
2. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 RVG - VV entsteht bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information der Partei. Eine nach außen erkennbare Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts ist nicht erforderlich.*)
VolltextIBRRS 2012, 4223
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2012 - 14 W 208/12
Wird der Streithelfer im selbständigen Beweisverfahren Beklagter des Hauptsacheverfahrens, verpflichtet ihn der dort geschlossene Vergleich, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben sind, nicht zur hälftigen Erstattung der vom Kläger im Beweisverfahren verauslagten Gutachterkosten, weil es an der Identität der Beteiligten fehlt.*)
VolltextIBRRS 2012, 4215
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.04.2012 - 14 W 194/12
Ist nur einem von zwei Streitgenossen Prozesskostenhilfe bewilligt, erhält der gemeinsame Rechtsanwalt vom Justizfiskus nur die 0,3 Erhöhung der Verfahrensgebühr.*)
VolltextIBRRS 2012, 4214
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - VI ZB 68/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4213
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 78/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4212
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZB 190/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4205
OLG Koblenz, Urteil vom 24.10.2012 - 5 U 176/12
1. Auch das in der Sache entscheidende Versäumnisurteil ist der materiellen Rechtskraft fähig. Ist es nach § 313 b Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht mit Gründen versehen, muss sein Rechtskraftgehalt ausgehend von der Urteilsformel aufgrund des Klagevorbringens ermittelt werden. Das gilt auch für ein Versäumnisurteil, durch das die Ersatzpflicht für Zukunftsschäden dem Grunde nach festgeschrieben ist. Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei die Einreichung der Klage, nicht der Tag der mündlichen Verhandlung oder der Rechtskraft.
2. Ist Gegenstand des Anwaltsauftrags die Herbeiführung der lastenfreien Eigentumsübertragung eines Schiffs, handelt es sich um dieselbe Angelegenheit. Dem Rechtsanwalt stehen daher keine gesonderten Vergütungen für die Eigentumsverschaffung einerseits und die Herbeiführung der Lastenfreiheit andererseits zu.
VolltextIBRRS 2012, 4194
OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2012 - 2 W 247/12
Die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 1211 des Kostenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG entsteht nicht, wenn der Kläger mit einem noch vor Einreichung der Klageschrift bei dem Gericht eingegangenen Schriftsatz darum bittet, die versehentlich an das unzuständige Gericht adressierte und auf den Postweg gebrachte Klage nicht einzutragen.*)
VolltextIBRRS 2012, 4191
OLG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 19 U 129/12
1. Die einstweile Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek wird durch die Eintragung im Grundbuch vollzogen.
2. Zur Wahrung der Zustellfrist (ZPO § 929 Abs. 2 und 3, § 936) genügt es, dem Verfügungsbeklagten eine beglaubigten Abschrift des Beschlusses zuzustellen.
VolltextIBRRS 2012, 4187
OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2012 - 16 W 15/12
1. Eine sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts im Berufungsverfahren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Diese Beschränkung des Beschwerderechts gilt auch für Entscheidungen über die Ablehnung eines Richters der Berufungszivilkammer.
VolltextIBRRS 2012, 4179
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11
1. Die Berufungsbegründung muss die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben. Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Besondere formale Anforderungen bestehen nicht.
2. Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.
VolltextIBRRS 2012, 4176
AG Charlottenburg, Urteil vom 22.03.2012 - 210 O 370/11
1. Der Untermieter des gekündigten Mieters schuldet dem Vermieter die zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs aufgewendeten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
2. Er trägt auch die Kosten der nach Herausgabe zurückgenommenen Räumungsklage.
VolltextIBRRS 2012, 4173
LG Hannover, Urteil vom 07.11.2012 - 14 O 11/12
1. Dass ein Architekt Vorentwürfe fertigt, eine Bauvoranfrage stellt, Verhandlungen mit Behörden führt und einen Bauantrag gefertigt hat, reicht nicht ohne weiteres aus, um auf den Abschluss eines Architektenvertrags zu schließen.
2. Wird eine an den vertraglichen Voraussetzungen orientierte schlüssige Abrechnung nicht vorgelegt (auch nicht nach Erteilung eines richterlichen Hinweises), ist die Forderung des Architekten endgültig - und nicht lediglich als "zur Zeit unbegründet" - abzuweisen.
IBRRS 2012, 4171
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 86/12
1. An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt.*)
2. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)
VolltextIBRRS 2012, 4167
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2012 - 3 S 2964/11
Zum Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung eines gerichtsinternen Mediationstermins im Einzelfall.*)
VolltextIBRRS 2012, 4166
LG Schwerin, Beschluss vom 18.07.2012 - 5 T 163/12
1. Dem Ersteher ist eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses zu erteilen, wenn er darlegt, dass er neben der Räumung zu gleicher Zeit wegen der Kosten der Räumung an mehreren Orten in verschiedene Vermögenswerte des Schuldners vollstrecken will.
2. Der Ersteher kann nicht vorab auf die Möglichkeit des § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO verwiesen werden.
VolltextIBRRS 2012, 4165
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.09.2012 - 13 W 56/12
Die Nebenintervention des Betreibers des Bauobjekts im selbständigen Beweisverfahren ist zulässig, wenn er ein rechtliches Interesse nach § 66 Abs. 1 ZPO am "Obsiegen" der von ihm unterstützten Partei hat. Ein rein wirtschaftliches oder tatsächliches Interesse reicht hierzu nicht aus.
VolltextIBRRS 2012, 4162
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZR 185/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4160
AG Neukölln, Urteil vom 12.04.2012 - 10 C 456/11
Eine bauliche Veränderung ist eine auf Dauer angelegte, nicht ganz unerhebliche gegenständliche Umgestaltung oder Veränderung des Erscheinungsbildes sowohl der Wohnung, als auch des Gebäudes. Darunter fällt auch die Errichtung einer Holzkonstruktion mit daran befestigtem Netz. Hiergegen steht dem Vermieter ein Unterlassungsansrpuch zu.
VolltextIBRRS 2012, 4150
BGH, Beschluss vom 09.10.2012 - KZR 40/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4149
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - V ZR 204/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4146
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - IX ZR 130/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4145
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZR 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4143
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - VI ZB 67/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4141
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZB 131/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4140
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - I ZR 44/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4139
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - AnwZ (Brfg) 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4138
OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012 - 10 U 43/11
Wird über die Ablehnung eines Sachverständigen unrichtig nicht mit Beschluss, sondern im instanzabschließenden Urteil entschieden, ist dieses wegen des Verfahrensfehlers nur dann anfechtbar, wenn eine sofortige Beschwerde nach § 406 Abs. 5 ZPO gegen einen ablehnenden Beschluss gemäß § 406 Abs. 4 ZPO Erfolg gehabt hätte. Eine entsprechende Prüfung kann das Berufungsgericht selbst vornehmen.
VolltextIBRRS 2012, 4136
LG Darmstadt, Urteil vom 28.06.2012 - 8 OH 3/11
1. Die Vorschriften der ZPO über die Streitverkündung und damit gemäß § 74 Abs. 1 ZPO die Möglichkeit eines Zwischenstreitverfahrens im Sinne des § 71 ZPO finden auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung.
2. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit zu fassen. Es ist zu bejahen, wenn die Entscheidung des Verfahrens - durch Inhalt oder Vollstreckung - mittelbar oder unmittelbar auf die privaten oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des Nebenintervenienten bzw. Streitverkündeten rechtlich günstig oder ungünstig einwirken kann.
3. Sind die Architekten- und Bauleistungen zwischen Antragsteller und Antragsgegnern mangelhaft, könnte dies zugleich im Verhältnis des Nebenintervenienten zum Antragsteller bedeuten, dass auch dort die Leistungserfüllung des Antragstellers (Zurverfügungstellung einer mangelfreien Werkhalle) mangelhaft gewesen ist.
VolltextIBRRS 2012, 4135
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - VI ZB 69/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4134
BGH, Beschluss vom 16.10.2012 - XI ZR 218/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4133
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - V ZB 175/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4131
BGH, Beschluss vom 18.09.2012 - II ZR 94/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4130
BGH, Beschluss vom 18.10.2012 - IX ZB 263/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4127
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 73/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4124
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZR 104/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4123
BGH, Beschluss vom 23.10.2012 - X ZR 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4120
BGH, Beschluss vom 04.09.2012 - AnwZ (B) 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4119
BGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZB 66/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4118
BGH, Beschluss vom 12.10.2012 - IX ZB 87/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4117
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - IX ZB 138/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4116
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - II ZR 217/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 4110
LG Lüneburg, Beschluss vom 27.02.2012 - 1 O 49/12
Gemäß § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB ist es zwar nicht erforderlich, eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft zu machen. Die gesetzliche Vermutung wird aber widerlegt, wenn der Gläubiger zur Sicherung seines Werklohnanspruchs den Schuldner auffordert, die ausreichende Sicherung der Finanzierung des streitgegenständlichen Bauvorhabens nachzuweisen.
VolltextIBRRS 2012, 4104
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2011 - 16 W 94/11
Die einseitige Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren ist als Antragsrücknahme zu werten und führt dazu, dass dem Antragsteller die Kosten des Beweisverfahrens aufzuerlegen sind. Unerheblich ist, warum der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.
VolltextIBRRS 2012, 4102
OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2012 - 5 W 17/12
Gemäß § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB ist es zur Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs aus § 648 BGB nicht erforderlich, eine Gefährdung des Anspruchs glaubhaft zu machen.
VolltextIBRRS 2012, 4098
LG Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2012 - 1 O 97/12
Die gesetzliche Vermutung der Gefährdung des zu sichernden Anspruchs im Sinne des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB wird widerlegt, wenn der Gläubiger ohne nachvollziehbaren Grund die Vollziehungsfrist einer zu seinen Gunsten ergangenen einstweiligen Verfügung verstreichen lässt.
VolltextIBRRS 2012, 4090
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2012 - 24 U 250/11
1. Der Mitgesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine der Gesamthand zustehende Forderung gegen einen Dritten im eigenen Namen allein geltend zu machen.*)
2. Ausnahmsweise kann der einzelne Gesellschafter allerdings prozessführungsbefugt und damit zur Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen berechtigt sein, wenn der andere Gesellschafter sich aus gesellschaftswidrigen Gründen weigert, an der Geltendmachung einer Gesellschaftsforderung mitzuwirken und zudem der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten beteiligt ist.*)
3. Die Tatsachen, die die Prozessführungsbefugnis des Mitgesellschafters begründen, müssen positiv feststehen und noch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorliegen.*)
4. Zur Begründung der Prozessführungsbefugnis kann ein Mitgesellschafter sich auf eine Notkompetenz analog § 744 Abs. 2 BGB nur berufen, wenn gerade die von ihm erhobene Klage als eine Maßnahme anzusehen ist, die im Interesse der Gesellschaft zur Erhaltung der Substanz oder des wirtschaftlichen Wertes des Gegenstandes der Gesellschaft im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 4085
BGH, Urteil vom 22.10.2004 - V ZR 47/04
§ 513 Abs. 2 ZPO hindert das Berufungsgericht, den Rechtsstreit unter Aufhebung des angefochtenen Urteils gemäß § 281 ZPO an ein anderes erstinstanzliches Gericht zu verweisen.*)
§ 513 Abs. 2 ZPO schränkt nicht die Nachprüfung der Anwendung von Normen ein, die anderen Zwecken als der Festlegung des zuständigen Gerichts dienen und dabei an die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts lediglich anknüpfen.*)
Ist ein nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BadWürttSchlG vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht eine im Verlauf des Rechtsstreits erfolgte zulässige Klageerweiterung oder -änderung einen neuen außergerichtlichen Schlichtungsversuch nicht erforderlich.*)
Eine Rechtsstreitigkeit über Ansprüche wegen im Nachbarrechtsgesetz geregelter Rechte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2e BadWürttSchlG ist gegeben, wenn das Nachbarrechtsgesetz Regelungen enthält, die für den Interessenkonflikt der Nachbarn von Bedeutung sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 4076
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2012 - 10 W 10/12
1. Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt eines schriftlichen Gutachtens, so läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen regelmäßig gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab.*)
2. Bei der Auseinandersetzung mit einem Privatgutachter ist entscheidend, ob sich die Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird (hier: verneint für die Äußerungen "parteiliche Fokussierung" und "plakative Betrachtungen" sowie den Hinweis auf die Emeritierung des Privatgutachters).*)
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