Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 3969BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 164/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3968
BGH, Beschluss vom 11.07.2012 - IV ZR 133/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3967
BGH, Beschluss vom 01.10.2012 - IV ZA 10/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3966
BGH, Beschluss vom 13.09.2012 - III ZR 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3965
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 159/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3964
BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - IX ZB 116/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3963
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 133/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3962
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3960
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IV ZR 62/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3958
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - V ZR 70/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3955
BGH, Beschluss vom 16.10.2012 - VI ZR 127/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3954
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3947
BGH, Beschluss vom 12.06.2012 - II ZR 105/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3946
BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - IV ZR 204/11
1. Dem Rechtsmittelführer sind grundsätzlich auch die Kosten eines zulässig erhobenen Anschlussrechtsmittels aufzuerlegen, wenn dieses infolge Rücknahme des Rechtsmittels seine Wirkung verliert.
2. Im Falle der Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in ein (unselbstständiges) Anschlussrechtsmittel kann nichts anderes gelten.
VolltextIBRRS 2012, 3945
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 658/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3942
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - IX ZR 29/10; IX ZR 119/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3941
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - II ZR 122/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3939
BGH, Beschluss vom 15.10.2012 - VI ZA 20/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3919
LG Stuttgart, Beschluss vom 12.07.2012 - 9 O 330/11
Der Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten entspricht inhaltlich dem Kostenerstattungsanspruch, den die von ihm unterstützte Hauptpartei gegen den Gegner hat. Das gilt nicht nur für richterliche Kostenentscheidungen nach Maßgabe der §§ 91 bis 97 ZPO, sondern, wie sich aus der Bezugnahme des § 101 Abs. 1 ZPO auf § 98 ZPO ergibt, auch bei Vereinbarungen der Parteien über die Verteilung der sie betreffenden Prozesskosten in einem Vergleich, den sie ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossen haben.
VolltextIBRRS 2012, 3912
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.09.2012 - 1 W 43/12
Der Streitwert im Verhältnis zu einem Streithelfer ist nicht geringer festzusetzen als im Verhältnis der Hauptparteien zueinander. Eine Reduzierung ist insbesondere nicht deshalb gerechtfertigt, weil etwaige Regressansprüche gegen Streithelfer möglicherweise nicht die Höhe der Klagforderung erreichen.
VolltextIBRRS 2012, 3906
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - XI ZR 216/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3905
LG Coburg, Beschluss vom 27.05.2010 - 32 S 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3896
OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2012 - 4 U 381/12
Eine Verlängerung der Frist zur Begründung einer Anschlussberufung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn zugleich um Fristverlängerung zur Erwiderung auf die Berufung nachgesucht wird. Eine ohne Begründung eingelegte Anschlussberufung ist vielmehr nach Ablauf der Anschließungsfrist zu verwerfen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3886
BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 56/12
a) Der Wert eines Rechtsstreits über die Wirksamkeit eines Prozessvergleichs bestimmt sich grundsätzlich nicht nach dem Wert des Vergleichs, sondern nach dem Wert der ursprünglich gestellten Anträge.*)
b) Das (den Wert des ursprünglichen Rechtsstreits übersteigende) Interesse an der Wirksamkeit des Vergleichs oder der Wert des Vergleichs ist nur maßgeblich, wenn neben der Fortsetzung des ursprünglichen Rechtsstreits nach § 256 Abs. 2 ZPO auch die Feststellung der Wirksamkeit des Vergleichs beantragt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3885
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - XII ZB 183/11
Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO, die durch einen Anwaltswechsel entstanden sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 3872
BGH, Beschluss vom 18.09.2012 - VI ZR 51/12
Von der Möglichkeit, in einem Berufungsurteil gemäß § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 ZPO tatbestandliche Feststellungen und die rechtliche Begründung wegzulassen, darf ein Berufungsgericht nur dann Gebrauch machen, wenn es sich zuvor von Amts wegen vergewissert hat, dass ein Rechtsmittel gegen sein Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist. Diese Voraussetzung ist ohne den Verzicht der unterliegenden Partei auf Rechtsmittel nicht gegeben, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zulässig ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3870
BGH, Urteil vom 28.08.2012 - X ZR 99/11
1. Die Vorlage eines Privatgutachtens in zweiter Instanz stellt nicht notwendigerweise neues Vorbringen dar. Der auf das Gutachten gestützte Parteivortrag ist nicht neu, wenn durch die Ausführungen des Gutachters Vorbringen aus der ersten Instanz zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird.*)
2. Berufungsvorbringen im Patentnichtigkeitsverfahren, das auf eine bereits in erster Instanz vorgelegte Druckschrift gestützt wird, ist neu, wenn zu der konkreten technischen Information und den Anregungen zu der erfindungsgemäßen Lehre, die der Fachmann nach dem Berufungsvortrag der Schrift entnehmen soll, vor dem Patentgericht nicht vorgetragen worden ist.*)
3. Der Nichtigkeitskläger ist grundsätzlich nicht gehalten, den Angriff gegen die Patentfähigkeit des Streitpatents auf alle denkbaren Gesichtspunkte zu stützen, insbesondere mit einer Vielzahl unterschiedlicher Argumentationslinien zu begründen, warum der Gegenstand der Erfindung durch den Stand der Technik vorweggenommen oder nahegelegt sei.*)
VolltextIBRRS 2012, 3865
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.08.2012 - L 17 U 645/11
Werden aus dem schriftlich abgefassten Gutachten Gründe für eine Befangenheit des Sachverständigen ersichtlich, endet die Frist für den Ablehnungsantrag mit dem Ablauf der Frist, die das Gericht den Beteiligten zur Stellungnahme zum Gutachten eingeräumt hat.
VolltextIBRRS 2012, 3860
OLG München, Beschluss vom 20.08.2012 - 34 AR 312/12
1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht schon dadurch, dass das aus seiner Sicht unzuständige Amtsgericht, statt nach § 504 ZPO zu belehren, es unterlässt, die Entscheidung des Beklagten abzuwarten, ob er rügelos zur Hauptsache verhandeln will (Abweichung zu BayObLG vom 14.10.2002, 1Z AR 140/02 = NJW 2003, 366).*)
2. Keine Willkür des Verweisungsbeschlusses, wenn das angerufene Amtsgericht eine im kaufmännischen Verkehr verwendete Gerichtsstandsklausel für unwirksam erachtet, nach der ohne sonstige Bezugspunkte als Gerichtsstand eine in der Nähe zum Sitz des Verwenders befindliche Großstadt bestimmt ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3854
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - XII ZB 642/11
Erfährt das Rechtsmittelgericht aus der Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsantrags, dass die nachgeholte Rechtsmittelschrift mit einer Blankounterschrift versehen wurde, kann es ohne Hinweis an den Beteiligten regelmäßig nicht davon ausgehen, der Rechtsanwalt habe den Schriftsatz nicht vollständig geprüft und die Rechtsmittelschrift sei daher nicht formwirksam.*)
VolltextIBRRS 2012, 4928
OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012 - 7 U 134/11
Die Kosten eines Sachverständigengutachtens sind auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt. Das Risiko des Fehlschlagens einer Kostenermittlung muss der Schädiger aber nur solange tragen, als den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft.
VolltextIBRRS 2012, 3841
BGH, Beschluss vom 08.10.2012 - X ZR 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3832
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - V ZR 21/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3831
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - V ZA 17/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3830
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 223/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3828
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VIII ZB 31/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3824
BGH, Urteil vom 19.09.2012 - VI ZR 114/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3822
BGH, Beschluss vom 21.09.2012 - II ZR 56/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3821
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZR 24/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3820
BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - IX ZB 42/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3818
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZR 201/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3817
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - XI ZR 476/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3813
BGH, Beschluss vom 11.07.2012 - IV ZR 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3812
BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZR 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3811
BGH, Beschluss vom 12.09.2012 - IV ZR 177/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3810
BGH, Beschluss vom 11.09.2012 - VI ZR 77/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3809
BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - XI ZR 291/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3807
BGH, Beschluss vom 24.09.2012 - IX ZA 23/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3806
BGH, Urteil vom 18.09.2012 - VI ZR 225/11
Die Wirksamkeit des Zustellungsvermerks nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist nicht daran gebunden, dass derselbe Urkundsbeamte, der dem Gerichtswachtmeister das zuzustellende Schriftstück zum Zwecke der Aufgabe zur Post zugeleitet hat, auch den Vermerk beurkundet, dass das Schriftstück vom Gerichtswachtmeister zur Post aufgegeben worden ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3804
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.06.2012 - 14 U 1/12
1. Wird der Werklohn gemeinsam mit dem Anspruch auf Übergabe einer Sicherheit für den Vergütungsanspruch aus dem Hauptvertrag eingeklagt, kann über die Sicherheitsklage im Wege des Teilurteils entschieden werden.
2. Für den Erlass eines Teilurteils ist es nicht erforderlich, dass der Auftraggeber den Werklohnanspruch anerkannt hat.
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