Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 3533BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3532
BGH, Beschluss vom 08.06.2012 - VI ZR 326/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3531
BGH, Beschluss vom 13.08.2012 - AnwZ (Brfg) 32/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3530
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - III ZB 58/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3527
BGH, Beschluss vom 10.09.2012 - IX ZB 49/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3526
BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZR 212/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3524
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZR 135/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3523
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - PatAnwZ 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3522
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - EnVR 73/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3521
BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - PatAnwSt (B) 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3520
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - EnVR 54/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3519
BGH, Beschluss vom 13.08.2012 - EnVR 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3518
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZR 157/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3517
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - PatAnwSt (B) 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3516
BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZB 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3515
BGH, Beschluss vom 22.08.2012 - EnVR 53/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3514
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZB 288/11
1. Die Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO wird schon mit der Annahme eines Auftrags durch den Notar ausgelöst, die von den Parteien vorab für den Vollzug oder die Rückabwicklung des Vertrags abgegebenen Erklärungen (Auflassung, Löschungsbewilligung) zu überwachen, wenn der Notar auf Grund einer von ihm zu beachtenden Ausfertigungssperre keine vollständigen Ausfertigungen erteilen darf.*)
2. Die eine solche Gebühr auslösende Vertragsgestaltung stellt grundsätzlich eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO dar, wenn der Notar beauftragt wird, die vertragsgemäße Verwendung einer für den Fall eines Rücktritts des Verkäufers wegen Zahlungsverzugs bereits von dem Käufer vorab erklärten Bewilligung zur Löschung der Auflassungsvormerkung zu überwachen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3513
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 25/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3512
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 24/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3510
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 4/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3509
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3508
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 26/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3507
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZB 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3505
BGH, Beschluss vom 28.08.2012 - XI ZR 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3504
BGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZR 199/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3503
BGH, Beschluss vom 28.08.2012 - XI ZR 236/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3501
BGH, Beschluss vom 20.08.2012 - VII ZB 47/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3500
BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - VII ZA 11/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3498
BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - XII ZB 442/11
Ist der Beschwerdewert im Sinne des § 61 Abs. 1 FamFG nicht erreicht, hat der in einem Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG tätige Rechtspfleger die eingelegte Beschwerde als Erinnerung auszulegen und sie bei Nichtabhilfe dem Richter zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3497
BGH, Beschluss vom 20.08.2012 - IV ZR 87/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3496
BGH, Beschluss vom 20.08.2012 - VII ZB 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3495
BGH, Beschluss vom 03.09.2012 - IV ZR 85/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3493
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZR 143/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3492
BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - V ZB 286/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3491
BGH, Beschluss vom 16.08.2012 - I ZB 53/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3489
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - V ZR 272/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3487
BayObLG, Beschluss vom 03.03.1998 - 1Z AR 9/98
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren und künftiges Hauptsacheverfahren wegen verschiedener Baumängel gegen den mit der Planung beauftragten sowie gegen die mit der Bauaufsicht beauftragten Architekten.
VolltextIBRRS 2012, 3483
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.01.2012 - 10 U 700/11
1. Bei der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens ist das angerufene Gericht gehindert, selbst die Tatsachenfeststellungen vorzunehmen, die dem Schiedsgutachten vorbehalten sind.
2. Zahlt eine Partei den vereinbarten Kostenvorschuss für das Schiedsgutachten nicht ein, so bleibt sie beweisfällig, unabhängig von der materiellen Beweislastverteilung.
VolltextIBRRS 2012, 3482
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2012 - 10 U 700/11
1. Bei der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens ist das angerufene Gericht gehindert, selbst die Tatsachenfeststellungen vorzunehmen, die dem Schiedsgutachten vorbehalten sind.
2. Zahlt eine Partei den vereinbarten Kostenvorschuss für das Schiedsgutachten nicht ein, so bleibt sie beweisfällig, unabhängig von der materiellen Beweislastverteilung.
VolltextIBRRS 2012, 3481
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12
1. Die von den Parteien nach § 134 ZPO oder die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO eingereichten Original-Urkunden sind nicht Teil der Gerichtsakten. Ein Anspruch auf Akteneinsicht bzw. auf die Erteilung von Abschriften folgt nicht unmittelbar aus § 299 ZPO. Bei Urkunden, die unmittelbar vom Gericht gem. § 142 ZPO bei Dritten angefordert werden, ergibt sich ein Anspruch auf die Anfertigung von Fotokopien aber sowohl aus den Regelungen der §§ 131, 133 ZPO sowie einer analogen Anwendung des § 299 ZPO unter Beachtung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG.*)
2. § 299 ZPO sieht eine Übersendung der Prozessakten an Prozessbevollmächtigte der Parteien nicht ausdrücklich vor. Die Versendung kann aber nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen, wenn die Akten entbehrlich und der Empfänger vertrauenswürdig ist. Bei der Entscheidung ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen.*)
3. Dasselbe gilt für die von den Parteien oder gemäß § 142 ZPO von Dritten eingereichten Urkunden und Unterlagen dann, wenn die Person, zwischen der und dem Gericht das Verwahrungsverhältnis begründet wurde, einer Übersendung der Akten an die Prozessbevollmächtigten zustimmt. Bevor das Gericht eine Übersendung ablehnt, hat es zunächst bei den Dritten anzufragen, ob diese einer Übersendung der Unterlagen an die Prozessbevollmächtigten beider Parteien zustimmen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3473
BGH, Urteil vom 27.07.2012 - V ZR 258/11
Die Rechtskraft des in einem Vorprozess über denselben Anspruch ergangenen Urteils erstreckt sich grundsätzlich nicht auf den nicht eingeklagten Rest eines teilbaren Anspruchs, selbst wenn sich der Kläger die Nachforderung nicht vorbehalten hat.
VolltextIBRRS 2012, 3464
LG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2012 - 18a O 52/12
Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts gilt nicht für die Zahlung der Vergütung einer Bauleistung.
VolltextIBRRS 2012, 3457
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2011 - 14 W 743/11
Hat ein Entschädigungsberechtigter erfolglos Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Dreimonatsfrist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG beantragt, ist diese Entscheidung auch dann mit der Beschwerde anfechtbar, wenn die begehrte weitere Vergütung den in § 4 Abs. 3 JVEG bestimmten Betrag von 200 Euro nicht übersteigt. Das ergibt sich daraus, dass § 2 Abs. 2 Satz 6 JVEG nicht auf § 4 Abs. 3 Satz 1 JVEG verweist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3454
LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2012 - 6 Ta 318/12
Die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung, die das Revisionsgericht angeordnet hat, ist kostenrechtlich eine notwendige Wahrnehmung von Terminen, auch wenn die Parteien nicht persönlich geladen sind.
VolltextIBRRS 2012, 3449
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - I ZR 189/08
Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivorbringens in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden
VolltextIBRRS 2012, 3448
BGH, Urteil vom 10.07.2012 - VIII ZR 289/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3447
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - I ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3439
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12
Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn auch ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Verfahrensbevollmächtigter bestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 3438
LG Berlin, Beschluss vom 17.07.2012 - 63 T 109/12
1. Der Gebührenstreitwert einer auf die Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 558 BGB gerichteten Klage bemisst sich allein nach dem Jahreswert der begehrten Erhöhung. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht nur über das vorgerichtliche, sondern auch über weitere - im Rechtsstreit nachgeholte oder nachgebesserte - Erhöhungsverlangen zu befinden hat.*)
2. Vergleichen sich die Parteien im Rahmen eines auf die Erhöhung des Mietzinses nach § 558 BGB gerichteten Rechtsstreits über innerprozessuale Vorfragen des Zustimmungsanspruchs, die vorprozessual nicht im Streit standen - hier: die Vermieterstellung eines von mehreren Klägern -, erhöht dies den Vergleichswert nicht.*)
VolltextIBRRS 2012, 3426
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2012 - 5 W 466/12
Auch die nicht statthafte GKG - Beschwerde (hier: gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung) ist gebührenfrei (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung - Beschluss 14 W 635/99 vom 24. 11. 1999 in NJW - RR 2000,1239).*)
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