Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15898 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 3326BGH, Beschluss vom 26.06.2012 - II ZR 223/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3325
BGH, Beschluss vom 15.08.2012 - I ZR 79/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3324
BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZR 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3320
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - III ZR 71/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3314
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2012 - 3 Wx 329/11
1. Das Grundbuchamt muss bei entsprechendem Anlass (Ersuchen des britischen Insolvenzverwalters um Eintragung des Insolvenzvermerks und zu besorgender Übergang der Verfügungsbefugnis auf den "trustee") von Amts wegen prüfen, ob der die Eintragung Bewilligende zur Verfügung über das betroffene Grundbuchrecht befugt ist.*)
2. Die die Bewilligung ersetzende Wirkung eines rechtskräftigen Urteils wird wegen der auch vom Grundbuchamt zu beachtenden Rechtsvermutung des § 891 BGB durch bloße Zweifel des Grundbuchamts am Bestand bzw. Fortbestand der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers mit Blick auf ein in England über sein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren nicht überwunden; sie ist nur widerlegt, wenn dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs zweifelsfrei belegende Tatsachen bekannt oder nachgewiesen sind.*)
3. Über das Eintragungsersuchen des englischen Treuhänders ("trustee") hat nicht das Grundbuchamt, sondern das Insolvenzgericht zu entscheiden, dem allein die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt.*)
VolltextIBRRS 2012, 3311
BGH, Beschluss vom 16.03.2012 - Lw ZB 3/11
Der Wert der Beschwer des infolge einer Klagehäufung (§ 260 ZPO) sowohl auf Herausgabe eines Grundstücks als auch auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen verurteilten Beklagten, der sich auf ein Miet- oder Pachtverhältnis berufen hat, bestimmt sich gemäß § 5 ZPO durch Addition des nach § 8 ZPO zu bestimmenden Werts der Beschwer der Verurteilung zur Herausgabe und des nach § 3 ZPO zu bemessenden Werts der Beschwer für die Beseitigung (Anschluss an BGH, NZM 2005, 677).*)
VolltextIBRRS 2012, 3306
BAG, Beschluss vom 17.08.1984 - 3 AZR 597/83
1. Der einfache Streithelfer (§ ZPO § 66 ZPO) kann ein Rechtsmittel nur solange einlegen, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft (BAG, Urteil vom 7. Oktober 1973 - 5 AZR 123/73 - AP Nr. AP ZPO § 1 zu § 67 ZPO). Die rechtlich unnötige Zustellung des Urteils an den Streithelfer setzt für diesen keine eigene Rechtsmittelfrist in Lauf.
2. Ist im Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an den Streithelfer die für die Hauptpartei laufende Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen, so kann der Streithelfer jedenfalls dann keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, den Zeitpunkt der Zustellung an die Hauptpartei in Erfahrung zu bringen.
VolltextIBRRS 2012, 3299
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2012 - 4 W 1065/12
Beruft sich in einem Rechtsstreit auf Räumung einer Immobilie der Beklagte auf ein vom Kläger bestrittenes vertragliches Nutzungsrecht hinsichtlich 1/3 der Gesamtfläche der Immobilie und verteidigt sich im Übrigen damit, die Restfläche nicht in Besitz zu haben, bemisst sich der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits nach dem einjährigen Nutzungsentgelt für 1/3 der Immobilie zuzüglich 2/3 des Verkehrswertes der Immobilie.*)
VolltextIBRRS 2012, 3296
OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.02.2012 - 10 W 5/12
1. Der Gebührenwert ist nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. den §§ 3 ff. ZPO nach dem vollen Wert der zu sichernden Forderung festzusetzen.
2. Eine Bezugnahme auf die Streitwertfestsetzung für einstweilige Verfügungsverfahren ist nicht möglich, da der Anspruch auf Sicherheit endgültig entschieden wird.
VolltextIBRRS 2012, 3294
BVerfG, Beschluss vom 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11
Die Erhebung einer Gebühr aus dem Nennwert der Globalgrundschuld für deren Löschung auf Antrag des Erwerbers des letzten, noch nicht enthafteten Eigentumsanteils wird schließlich auch nicht dadurch unverhältnismäßig, dass bereits für die Entlassung der übrigen Erwerber aus der Mithaft Gebühren erhoben worden sind.
VolltextIBRRS 2012, 3293
OLG München, Beschluss vom 26.03.2012 - 18 U 3956/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3287
OLG Rostock, Beschluss vom 10.07.2012 - 5 W 35/12
Erklärt der Beklagte nach der Klageerhebung, die Klageforderung vollständig ausgeglichen zu haben und von einer Prozessführung Abstand zu nehmen, liegt keine vertragliche Vereinbarung der Parteien vor, sodass eine Einigungsgebühr nicht entstanden ist. Selbst bei Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung wäre ebenfalls keine Einigungsgebühr entstanden, denn in diesem Fall würde sich der Vertrag ausschließlich auf ein Anerkenntnis beschränken, wenn der Beklagte die Zahlung vorbehaltlos und in der geforderten Höhe geleistet hat.
VolltextIBRRS 2012, 3278
BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 231/11
Eine Klage, mit der ein Beschluss einer Untergemeinschaft der Wohnungseigentümer angefochten oder für nichtig erklärt werden soll (Beschlussmängelklage), gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG stets gegen alle übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten ist. Die nur gegen einen Teil der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtete Klage ist deshalb unzulässig.
VolltextIBRRS 2012, 3271
KG, Beschluss vom 30.09.2011 - 9 W 188/10
Der Geschäftswert einer allgemeinen Vollmacht gemäß § 41 Absatz 2 KostO kann den Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers übersteigen, etwa wenn die Vollmacht dazu dient, den Vollmachtgeber über den Wert seines Vermögens hinaus zu verpflichten oder das Vermögen des Vollmachtgebers zu mehren.*)
VolltextIBRRS 2012, 3256
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2012 - 16 W 30/11
Der Streitwert der Streitverkündung richtet sich auch für den Fall, dass der Streithelfer denselben Antrag stellt wie die von ihm unterstützte Partei nicht nach dem Streitwert der Hauptsache. Maßgebend ist vielmehr das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei.
VolltextIBRRS 2012, 3254
LG Fulda, Beschluss vom 15.12.2011 - 4 O 724/11
1. Eine Bau-ARGE hat den öffentlichen Auftraggeber nach § 18 Abs. 1 VOB/B vor dem für den Sitz der Prozessvertretung des öffentlichen Auftraggebers zuständigen Stelle zuständigen Gerichts zu verklagen, wenn nichts anderes vereinbart ist und die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen.
2. Eine Bau-ARGE ist als kaufmännisches Handelsunternehmen tätig, wenn der Bauvertrag ein Volumen von 100 Mio. Euro und eine Abwicklungsdauer von mehr als sieben Jahren vorsieht, so dass das Merkmal der Nachhaltigkeit der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt ist. Die Bau-ARGE ist dann als OHG und damit als Kaufmann im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO anzusehen.
VolltextIBRRS 2012, 3243
OLG Hamm, Urteil vom 27.07.2012 - 11 U 74/11
Bestellt sich ein Prozessbevollmächtigter ordnungsgemäß für eine Verfahrenspartei, reicht die Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde nicht per se aus, um einen Schluss auf einen Vollmachtsmangel zu begründen.
VolltextIBRRS 2012, 3227
BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZR 87/11
Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens darf nur dann abgesehen werden, wenn auszuschließen ist, dass damit der erforderliche Beweis geführt werden kann.
VolltextIBRRS 2012, 3226
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 35/10
1. Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (ZPO-RG, BGBl. I S. 1877) ist das Abstehen vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren wie eine Klageänderung zu behandeln und daher nach § 533 ZPO zulässig, wenn die beklagte Partei einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09, BGHZ 189, 182).*)
2. Mit dem zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz, so dass das Berufungsgericht Parteivorbringen, das vom erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, auch dann berücksichtigen darf, wenn es im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 3225
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - VII ZR 134/11
Der Streitwert für die Feststellung einer Ersatzpflicht für etwaige über die Kosten der Mangelbeseitigung hinausgehende Aufwendungen ist nach freiem Ermessen (ZPO § 3) zu ermitteln. Er beläuft sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags auf 80% der über die bereits konkret entstandenen Mangelbeseitigungskosten hinausgehenden Aufwendungen für die Beseitigung vorhandener Mängel.
VolltextIBRRS 2012, 3219
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - V ZA 20/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3211
BGH, Beschluss vom 24.07.2012 - II ZR 280/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3210
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZR 244/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3206
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 167/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3205
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - X ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3204
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 165/10
Bei einem Streit über die Höhe der Insolvenzverwaltervergütung richtet sich der Gegenstandswert auch für die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten eines beteiligten Gläubigers nach der streitigen Vergütung und nicht nach der vom Gläubiger erstrebten Verbesserung seiner Befriedigung.*)
VolltextIBRRS 2012, 3202
BGH, Beschluss vom 30.07.2012 - IX ZB 166/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3201
BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - I ZR 99/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3199
BGH, Beschluss vom 13.08.2012 - X ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3198
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - XI ZR 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3197
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 3/11
Eine Klage der Gesellschaft im ordentlichen Verfahren, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung (hier: der rückständigen Einlagen) gerichtet ist, enthält ohne weiteres das Feststellungsbegehren, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; bei einer Klage im Urkundenprozess ist ein solches Feststellungsbegehren dagegen unstatthaft.*)
VolltextIBRRS 2012, 3196
LG Berlin, Urteil vom 07.02.2012 - 63 S 266/11
Die Beschwer eines zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verurteilten richtet sich grundsätzlich nach den Kosten und materiellen Nachteilen, welche durch die Abgabe der Versicherung an Eides statt entstehen.
VolltextIBRRS 2012, 3195
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 608/11
1. Der obsiegende Streitgenosse kann die gesamten von ihm geschuldeten Gebühren des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten vom Prozessgegner erstattet verlangen, wenn der Anwalt wegen der Zahlungsunfähigkeit des unterlegenen anderen Streitgenossen von diesem keine Vergütung erhält.*)
2. Die Behauptung, der gemeinsame Anwalt habe von dem nunmehr zahlungsunfähigen Streitgenossen einen anzurechnenden Vorschuss erhalten, muss vom Kostenerstattungspflichtigen glaubhaft gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3192
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 145/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3187
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3186
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - X ZR 77/11
Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt regelmäßig eine (erneute) Aussetzung des an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3183
BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - KVR 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3177
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZB 275/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3176
BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - VI ZR 138/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3175
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 103/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3164
KG, Beschluss vom 16.07.2012 - 8 W 36/12
Der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Mieters auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärungen des Vermieters nicht erhöht hat, bemisst sich gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 GKG auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag.*)
VolltextIBRRS 2012, 3163
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - EnVR 96/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3162
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - I ZR 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3161
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZR 53/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3159
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 29/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3154
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 621/11
Ist eine (auch) in die Gerichtskosten verurteilte Gesellschaft bürgerlichen Rechts tatsächlich nicht existent, darf der Gerichtskostenansatz zu ihren Lasten nicht auf eine vermeintlich für die Namensgebung der Scheingesellschaft verantwortliche natürliche Person umgeschrieben werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3145
OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.07.2012 - 8 W 32/12
Die Partei ist mit Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren nach Ablauf einer nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten nur dann ausgeschlossen, wenn die richterliche Fristsetzung ordnungsgemäß zugestellt und die Partei auf die Nichtbeachtung der Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3144
KG, Beschluss vom 05.07.2012 - 27 W 31/12
Auch wenn die Parteien eines Hauptsacheverfahrens nicht mit denjenigen eines Beweisverfahrens identisch sind, können die Kosten des Beweisverfahrens beim Ausgleich der Kosten des Rechtsstreits berücksichtigt werden. Entscheidend ist allein, dass zwischen den Beteiligten die im Beweisverfahren gewonnenen Erkenntnisse in das Hauptsacheverfahren eingeflossen sind.
VolltextIBRRS 2012, 3143
BVerfG, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Das Erstatten wie die Androhung einer Strafanzeige gegen eine Partei durch den Richter stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
VolltextIBRRS 2012, 3141
OLG Celle, Beschluss vom 01.06.2012 - 10 UF 281/11
Eine lediglich eingescannte Unterschrift unter der Rechtsmittelschrift ist nur im Falle einer Übermittlung durch Computerfax, nicht hingegen für ein Telefax ausreichend.
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