Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 3201BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - I ZR 99/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3199
BGH, Beschluss vom 13.08.2012 - X ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3198
BGH, Beschluss vom 14.08.2012 - XI ZR 155/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3197
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 3/11
Eine Klage der Gesellschaft im ordentlichen Verfahren, die unter Verkennung der Durchsetzungssperre auf Zahlung (hier: der rückständigen Einlagen) gerichtet ist, enthält ohne weiteres das Feststellungsbegehren, dass die entsprechende Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird; bei einer Klage im Urkundenprozess ist ein solches Feststellungsbegehren dagegen unstatthaft.*)
VolltextIBRRS 2012, 3196
LG Berlin, Urteil vom 07.02.2012 - 63 S 266/11
Die Beschwer eines zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Verurteilten richtet sich grundsätzlich nach den Kosten und materiellen Nachteilen, welche durch die Abgabe der Versicherung an Eides statt entstehen.
VolltextIBRRS 2012, 3195
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 608/11
1. Der obsiegende Streitgenosse kann die gesamten von ihm geschuldeten Gebühren des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten vom Prozessgegner erstattet verlangen, wenn der Anwalt wegen der Zahlungsunfähigkeit des unterlegenen anderen Streitgenossen von diesem keine Vergütung erhält.*)
2. Die Behauptung, der gemeinsame Anwalt habe von dem nunmehr zahlungsunfähigen Streitgenossen einen anzurechnenden Vorschuss erhalten, muss vom Kostenerstattungspflichtigen glaubhaft gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3192
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 145/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3187
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - IX ZR 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3186
BGH, Beschluss vom 17.07.2012 - X ZR 77/11
Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt regelmäßig eine (erneute) Aussetzung des an sich entscheidungsreifen Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobenen zweiten Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3183
BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - KVR 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3177
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZB 275/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3176
BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - VI ZR 138/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3175
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 103/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3164
KG, Beschluss vom 16.07.2012 - 8 W 36/12
Der Gebührenstreitwert für den Klageantrag des Mieters auf Feststellung, dass sich die Nettokaltmiete durch die Modernisierungsmieterhöhungserklärungen des Vermieters nicht erhöht hat, bemisst sich gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 GKG auf den zwölffachen Erhöhungsbetrag.*)
VolltextIBRRS 2012, 3163
BGH, Beschluss vom 18.07.2012 - EnVR 96/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3162
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - I ZR 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3161
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZR 53/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3159
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 29/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3154
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.10.2011 - 14 W 621/11
Ist eine (auch) in die Gerichtskosten verurteilte Gesellschaft bürgerlichen Rechts tatsächlich nicht existent, darf der Gerichtskostenansatz zu ihren Lasten nicht auf eine vermeintlich für die Namensgebung der Scheingesellschaft verantwortliche natürliche Person umgeschrieben werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3145
OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.07.2012 - 8 W 32/12
Die Partei ist mit Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren nach Ablauf einer nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 S. 2 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme zu dem Gutachten nur dann ausgeschlossen, wenn die richterliche Fristsetzung ordnungsgemäß zugestellt und die Partei auf die Nichtbeachtung der Frist ordnungsgemäß hingewiesen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 3144
KG, Beschluss vom 05.07.2012 - 27 W 31/12
Auch wenn die Parteien eines Hauptsacheverfahrens nicht mit denjenigen eines Beweisverfahrens identisch sind, können die Kosten des Beweisverfahrens beim Ausgleich der Kosten des Rechtsstreits berücksichtigt werden. Entscheidend ist allein, dass zwischen den Beteiligten die im Beweisverfahren gewonnenen Erkenntnisse in das Hauptsacheverfahren eingeflossen sind.
VolltextIBRRS 2012, 3143
BVerfG, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Das Erstatten wie die Androhung einer Strafanzeige gegen eine Partei durch den Richter stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
VolltextIBRRS 2012, 3141
OLG Celle, Beschluss vom 01.06.2012 - 10 UF 281/11
Eine lediglich eingescannte Unterschrift unter der Rechtsmittelschrift ist nur im Falle einer Übermittlung durch Computerfax, nicht hingegen für ein Telefax ausreichend.
VolltextIBRRS 2012, 3137
BGH, Urteil vom 03.07.2012 - VI ZR 120/11
1. In Arzthaftungssachen kann ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer "Überbeschleunigung" insbesondere dann vorliegen, wenn das als verspätet zurückgewiesene Verteidigungsvorbringen ein - in der Regel schriftliches - Sachverständigengutachten veranlasst hätte, dieses Sachverständigengutachten aber in der Zeit zwischen dem Ende der Einspruchsbegründungsfrist und der darauf folgenden mündlichen Verhandlung ohnehin nicht hätte eingeholt werden können.*)
2. Verteidigungsmittel sind in der Regel nicht "nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist" (§ 296 Abs. 1 ZPO) vorgebracht, wenn das Gericht nach Ablauf der gemäß § 276 Abs. 1 Satz 2 ZPO gesetzten (und verlängerten) Klageerwiderungsfrist dem Beklagten ohne Fristsetzung nochmals Gelegenheit zur Klageerwiderung gibt.*)
VolltextIBRRS 2012, 3135
OLG Dresden, Beschluss vom 02.08.2012 - 5 W 745/12
Der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Nutzungsentschädigung bis zum -unbekannten- Zeitpunkt der Räumung richtet sich nicht nach § 9 ZPO sondern nach § 3 ZPO (Anschluss OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. Januar 2011, 5 U 158/10, MDR 2011, 513). Die Höhe des Streitwertes entspricht der geforderten Nutzungsentschädigung für die voraussichtliche Dauer vom Zeitpunkt der Einreichung der Klage (§ 4 Abs. 1 ZPO) bis zur tatsächlichen Räumung. Regelmäßig kann von einer Zeitspanne von einem Jahr ausgegangen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 3127
LG Berlin, Beschluss vom 29.05.2012 - 63 T 78/12
Ist im Ausgangsverfahren ein zwischen Vermieter und Hauptmieter geführter Räumungsrechtsstreit noch nicht rechtskräftig entschieden, entspricht es billigem Ermessen, das zwischen Vermieter und Untermieter geführte Folgeverfahren gemäß § 148 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Ausgangsverfahrens auszusetzen. Es ist unerheblich, dass die Rechtskraft der Ausgangsentscheidung im Folgeverfahren keine Bindungswirkung entfaltet.*)
VolltextIBRRS 2012, 3126
OLG Celle, Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12
Wird der Versicherungsnehmer insolvent, ist eine Feststellungsklage des geschädigten Dritten gegen den Betriebshaftpflichtversicherer mit dem Ziel zulässig, das Bestehen von Versicherungsschutz für das Schadensereignis zu klären, wenn weder der Versicherungsnehmer noch dessen Insolvenzverwalter gegen eine - unberechtigte - Deckungsversagung vorgehen und deshalb ein Rechtsverlust durch Verjährung droht.*)
VolltextIBRRS 2012, 3122
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.2012 - 8 U 66/11
1. Die Verzinsung der vom Kläger gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) gegebenenfalls auf materiell-rechtlicher Grundlage (z. B. aus Verzug) verlangt werden.*)
2. Auch wenn sich der Beklagte mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BGB gestützt werden, vielmehr bedarf es der konkreten Darlegung eines weiteren Schadens im Sinne von § 288 Abs. 4 BGB.*)
VolltextIBRRS 2012, 3111
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 04.04.2012 - 539 C 24/11
Eine Feststellungsklage kann trotz der grundsätzlich vorrangigen Möglichkeit Leistungsklage - hier auf Duldung oder Zustimmung im Rahmen eines Beschlusses gem. § 22 WEG - zu erheben dann zulässig sein, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, NJW 1978, 1520, 1521; BGH vom 17.1.2012 - XI ZR 254/10).*)
VolltextIBRRS 2012, 3110
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VIII ZB 106/11
Die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten beim Prozessgericht die Vertretung in der mündlichen Verhandlung wahrnimmt, richtet sich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (Fortführung von BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, WM 2003, 1617).*)
VolltextIBRRS 2012, 3096
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.07.2012 - 9 W 122/12
Die Kosten eines im Rechtsstreit nach Durchführung einer Sachverständigenbeweisaufnahme eingeholten Privatgutachtens sind erstattungsfähig, wenn darauf gestützt beachtliche Einwendungen gegen bisher eingeholte Sachverständigengutachten möglich und erforderlich sind.
VolltextIBRRS 2012, 3095
BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 145/11
1. Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten, und zwar auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft angefochten wird (im Anschluss an IMR 2012, 82).
2. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft, gilt nichts anderes.
VolltextIBRRS 2012, 3094
OLG Schleswig, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 W 187/11
1. Eine rügelose Verhandlung zur Sache vor dem unzuständigen Gericht hindert eine Verweisung an das zuständige Gericht nicht, wenn es an der nach § 504 ZPO erforderlichen Belehrung des Beklagten über die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gefehlt hat.*)
2. Erfolgt der Hinweis nach § 504 ZPO erst nach mündlicher Verhandlung, wird die Sperre des § 39 S. 2 ZPO erst von diesem Zeitpunkt an aufgehoben und das sachlich unzuständige Gericht erst durch rügelose Verhandlung des Beklagten in der nächsten mündlichen Verhandlung zuständig.*)
3. Ein vor der mündlichen Verhandlung erklärter Verzicht des Beklagten auf die Erhebung der Rüge der Unzuständigkeit entfaltet Wirkungen nur, wenn Form und sachliche Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 38 ZPO gegeben sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 3093
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2012 - 14 W 138/12
Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann, wenn das Nachgeben ganz geringfügig ist. Ein Verzicht auf zuvor geforderte Zinsen und Ansprüche aus einer Schlussrechnung, die den eingeklagten Anspruch nur unbedeutend übersteigen, reicht aus. Dass die Einigung der Parteien nicht gerichtlich protokolliert wurde (§ 278 Abs. 6 ZPO), ist für Entstehung und Erstattung der Einigungsgebühr unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2012, 3086
BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 233/10
Hat das Berufungsgericht die Entscheidung dahingestellt bleiben lassen, ob es das erstmalige Bestreiten einer anspruchsbegründenden Tatsache (hier: des Vorliegens einer Haustürsituation) zulassen darf, kann das Revisionsgericht diese Entscheidung nicht anstelle des Berufungsgerichts treffen.*)
VolltextIBRRS 2012, 3078
BGH, Beschluss vom 26.07.2012 - III ZB 57/11
Der bloße Hinweis auf laufende Vergleichsverhandlungen reicht nicht aus, um die gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO notwendige Einwilligung des Gegners für eine weitere (zweite) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist darzutun.*)
VolltextIBRRS 2012, 3076
OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 W 38/12
Ein Sachverständiger kann abgelehnt werden, wenn er bereits vorprozessual für eine Partei als Privatsachverständiger tätig war. Erfahrungsgemäß kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Privatgutachter dazu neigt, die Erwartungen seines Auftraggebers zu bestätigen.
VolltextIBRRS 2012, 3073
OLG Koblenz, Beschluss vom 12.06.2012 - 2 U 561/11
1. Hat eine Partei hinsichtlich des erstinstanzlichen Urteils zwar keinen Tatbestandbsberichtigungsantrag gestellt, hindert dies jedoch nicht in der Berfungsinstanz abweichend vorzutragen. Eine Zurückweisung des Vortrags wegen Verspätung ist nicht möglich, wenn die andere Partei den neuen Vortrag nicht bestritten hat.*)
2. Die hilfsweise Begründung des Klagevortrags stellt dann keine unzulässige Klageänderung dar. Die Klageänderung ist sachdienlich, wenn sich die Klägerin bereits in erster Instanz bezüglich dieses Komplexes eine Klageerweiterung vorbehalten hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 3064
AG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2012 - 37 C 54/12
Inkassokosten sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder -unwillig ist.
VolltextIBRRS 2012, 3056
BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3055
BGH, Beschluss vom 06.07.2012 - AnwZ (Brfg) 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3051
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VIII ZB 15/12
Den Rechtsanwalt trifft kein Verschulden an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes, wenn die Telefaxübermittlung etwa wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder wegen Leitungsstörungen einen Zeitraum beansprucht, mit dem er nicht rechnen musste.
VolltextIBRRS 2012, 3050
BGH, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZR 344/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3046
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZB 270/11
Das Gericht verletzt das Recht eines Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es einen nach Beschlussfassung, aber vor Herausgabe des nicht verkündeten Beschlusses eingegangenen Schriftsatz unberücksichtigt lässt (Fortführung von BGH, FamRZ 2004, 1368).*)
VolltextIBRRS 2012, 3045
BGH, Beschluss vom 28.06.2012 - EnVR 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3042
BGH, Beschluss vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3040
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZR 200/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3039
BGH, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZR 179/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3038
BGH, Urteil vom 17.07.2012 - VI ZR 226/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 3036
BGH, Beschluss vom 20.07.2012 - IX ZR 138/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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