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Sachgebiet: Prozessuales

15898 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 2328
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 09.05.2012 - IX ZB 29/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2327
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - IX ZB 49/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2326
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung

BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - IX ZR 143/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2320
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage auf Sicherheit nach § 648a BGB: Widerklage abzutrennen!

LG Duisburg, Beschluss vom 19.06.2012 - 21 O 27/12

Der Ausschluss von Aufrechnungsansprüchen und Zurückbehaltungsrechten gegenüber der Höhe des Sicherungsanspruchs führt dazu, dass streitige Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit einer Klage auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB nicht im Wege der Widerklage geltend gemacht werden können.

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IBRRS 2012, 2302
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung falsch: Fristbeginn für Wiedereinsetzung

BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 54/11

Unterbleibt die Einlegung einer Beschwerde, weil die Rechtsmittelbelehrung eine kürzere als die gesetzliche Beschwerdefrist ausweist, beginnt die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung, sobald der Betroffene die Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung erkennt oder diese hätte erkennen müssen.*)

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IBRRS 2012, 2282
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Hauptmietvertrag nichtig: Untervermieter schutzwürdig?

OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012 - 2 U 102/11

1. Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsverwaltung nach § 17 ZVG erfasst grundsätzlich nur die Forderungen aus dem Hauptmietvertrag und nicht die Forderungen aus einem Untermietvertrag. Ist der Mieter zur weiteren entgeltlichen Überlassung der Mietsache berechtigt, so stehen grundsätzlich ihm die Erträge aus dem Untermietverhältnis zu, nicht dem Eigentümer. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Mieterträge nur formell dem Hauptmieter zugeordnet sind, wirtschaftlich hingegen dem Eigentümer zustehen.

2. Im Falle der Sittenwidrigkeit des Hauptmietverhältnisses nach § 138 BGB erfasst die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung auch die Forderungen aus dem Untermietverhältnis.

3. Der Untervermieter ist nicht schutzwürdig, wenn er wissentlich an einem sittenwidrigen Hauptmietvertrag mitgewirkt hat.

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IBRRS 2012, 2281
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorläufige Meinungsäusserung des Richters: Keine Befangenheit!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.02.2012 - 1 W 53/10

Die richterliche Aufklärungs- und Hinweispflicht verlangt dem Richter eine umfassende Erörterung des Rechtsstreits in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ab. Somit können vorläufige Meinungsäußerungen, durch die sich der Richter noch nicht abschließend festgelegt hat, kein Ablehnungsgrund sein.

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IBRRS 2012, 2274
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schuldner im Verzug: Veranlassung zur Klageerhebung?

LG Berlin, Beschluss vom 13.02.2012 - 12 T 1/12

Der Schuldner (hier der Mieter), der sich in Zahlungsverzug befindet, gibt in aller Regel Veranlassung zur Klageerhebung.

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IBRRS 2012, 2264
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wie ist ein Wiedereinsetzungsantrag zu begründen?

BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VI ZB 27/11

a) Weist der Rechtsanwalt eine Kanzleikraft mündlich an, die von ihm errechnete Berufungsbegründungsfrist nebst Vorfrist zu notieren, ist durch geeignete organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Eintragung nicht in Vergessenheit gerät. Dazu ist konkret vorzutragen.*)

b) Ist eine Rechtsbeschwerde zur Hauptsache unzulässig, weil die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO nicht vorliegen, sind auch Angriffe gegen die Kostenentscheidung des angegriffenen Beschlusses unzulässig.*)

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IBRRS 2012, 2263
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergütungsstreit ist vor ordentlichem Gericht auszutragen!

BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - III ZB 63/10

1. Setzt das Schiedsgericht im Rahmen der nach § 1057 ZPO zu treffenden Kostenentscheidung den Streitwert des schiedsgerichtlichen Verfahrens fest, so stellt dies kein unzulässiges Richten in eigener Sache dar, auch wenn die Vergütung der Schiedsrichter vereinbarungsgemäß streitwertabhängig ist.*)

2. Die Festsetzung des Streitwerts ist allerdings nur im Verhältnis der Schiedsparteien zueinander verbindlich und kann insoweit Grundlage einer vom Schiedsgericht angeordneten Kostenerstattung sein. Den Parteien bleibt es jedoch unbenommen, sich in einer vor den ordentlichen Gerichten anhängig zu machenden Vergütungsstreitigkeit gegenüber den Schiedsrichtern darauf zu berufen, dass der Streitwert zu hoch festgesetzt worden sei.*)

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IBRRS 2012, 2259
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - IV ZR 162/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2257
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 22.05.2012 - VIII ZB 108/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2255
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung der Beiordnung eines Notanwalts

BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VI ZR 375/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2252
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 18.04.2012 - XII ZB 659/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - IX ZB 203/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2248
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erinnerung

BGH, Beschluss vom 07.05.2012 - IX ZB 20/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2246
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 32/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2244
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 24.05.2012 - IX ZB 239/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2243
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - IX ZB 296/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2242
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZR 215/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2240
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurücknahme einer Revision

BGH, Beschluss vom 23.04.2012 - II ZR 215/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2238
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - IX ZR 205/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2235
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Verfügung trotz Fristversäumnis zulässig?

OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.2012 - 8 U 5/12

1. Versäumt der Gläubiger die Frist des § 929 Abs. 3 S. 2 ZPO und verliert damit eine zunächst erwirkte einstweilige Verfügung, ist ein erneuter Verfügungsantrag zulässig.*)

2. Allein aus der Versäumung der Frist des § 929 Abs. 3 S. 2 ZPO im ersten Verfügungsverfahren folgt noch nicht, dass im 2. Verfügungsverfahren die Dringlichkeitsvermutung des § 885 Abs. 1 S. 2 ZPO widerlegt ist. Deren Vorliegen kann weiterhin bejaht werden, wenn der Gläubiger die erste Verfügung sofort vollzogen hat, sodann die Wochenfrist des § 929 Abs. 3 S. 2 ZPO um wenige Tage versäumt und sich anschließend zeitnah um den Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung bemüht.*)

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IBRRS 2012, 2234
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einigungsgebühr des Rechtsanwalts: Wann erstattungsfähig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.2012 - 6 W 64/12

Die Einigungsgebühr des Rechtsanwalts für dessen Mitwirkung an einem zur Erledigung eines Rechtsstreits führenden außergerichtlichen Vergleich kann zu den gemäß § 91 ZPO erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits gehören, ohne dass es einer Protokollierung des Vergleichs bedarf. Im Verfahren nach §§ 103 ff ZPO festgesetzt werden kann die Einigungsgebühr aber nur bei Vorliegen einer Kostengrundentscheidung, welche die gebührenauslösende Tätigkeit des Rechtsanwalts erfasst.*)

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IBRRS 2012, 2232
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - IX ZB 34/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2231
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gebühren bei Vorabentscheidungsvorlage des Bundesgerichtshofs

BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - VIII ZB 3/11

In einem auf eine Vorabentscheidungsvorlage des Bundesgerichtshofs geführten Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union steht einem bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt, der seine Partei auch im Vorabentscheidungsverfahren vertritt, für diese Tätigkeit eine 1,6-fache Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3206 VV-RVG zu. Darüber hinaus kann er selbst dann, wenn im Vorabentscheidungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, eine 1,5-fache Terminsgebühr nach Nr. 3210 VV-RVG beanspruchen.*)

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IBRRS 2012, 2229
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - III ZB 63/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2225
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung

BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - IV ZR 93/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2224
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 15.05.2012 - VI ZR 123/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2223
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gegenstandswert einer Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 86/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2222
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - IV ZR 17/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2221
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - IV ZR 229/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2220
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 481/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2219
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 09.05.2012 - IX ZB 28/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2202
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann sind Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig?

OLG Dresden, Beschluss vom 22.05.2012 - 3 W 475/12

1. Die Kosten eines vorgerichtlichen Gutachtens sind nur bei unmittelbarem Prozessbezug des Gutachtens und nur dann erstattungsfähig, wenn die Einschaltung des privaten Gutachters eine Maßnahme notwendiger Rechtsverfolgung ist.

2. An der Prozessbezogenheit fehlt es, wenn das Gutachten nur der Klärung der Frage gilt, ob prozessiert werden soll.

3. An der Notwendigkeit fehlt es, wenn die Erkenntnisse des Gutachtens für die schlüssige Darlegung des geltend gemachten Anspruchs nicht benötigt werden.

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IBRRS 2012, 2189
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann ist die Besorgnis der Richterbefangenheit begründet?

OLG Naumburg, Beschluss vom 24.01.2012 - 10 W 42/11

Gemäß § 43 ZPO kann einKläger den Vorsitzenden Richter nicht mehr ablehnen, soweit er sich bei ihm, ohne die ihm bekannten Ablehnungsgründe geltend gemacht zu haben, in eine Verhandlung eingelassen bzw. einen Antrag gestellt hat.

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IBRRS 2012, 2188
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachbarrechte: Klage erst nach Schlichtungsverfahren zulässig!

OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2012 - 5 U 177/11

Gemäß §§ 15a Abs. 1 Nr. 2 EGZPO, 10a Abs. 1 Nr. 1 lit. e GüSchlG NRW ist die Erhebung einer Klage erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig, soweit es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz für NRW geregelten Nachbarrechte handelt. Dies ist der Fall, wenn es um Abrissarbeiten des Beklagten an einer Mauer geht, die jedenfalls vor ihrem Abriss eine Nachbarwand im Sinne des § 7 NachbG NRW darstellte.*)

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IBRRS 2012, 2176
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einigung über Kostentragung: Muss das Gericht dieser folgen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.2011 - 14 W 753/11

Einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei "folgt" die gerichtliche Kostenentscheidung auch dann, wenn das Gericht das Mitgeteilte oder Erklärte inhaltlich nicht umsetzt. Das Wort "folgt" ist zeitlich im Sinne von "nachfolgt" zu verstehen. Die Ermäßigung tritt daher auch dann ein, wenn das Gericht den bisherigen Sach- und Streitstand zur Grundlage seiner mit einer entsprechenden Begründung versehenen Kostenentscheidung macht.*)

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IBRRS 2012, 2175
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?

OLG Koblenz, Urteil vom 04.08.2011 - 14 W 440/11

Werden getrennt lebende Eheleute, von denen einer sämtliche Verhandlungen zum Verkauf des gemeinsamen Hauses dem anderen überlassen hatte, vom Käufer mit dem Vorwurf eines arglistigen Fehlverhaltens des Verhandlungsführers auf Gewährleistung in Anspruch genommen, kann der Interessenkonflikt auf Verkäuferseite die separate Beauftragung eines eigenen Anwalts erfordern mit der Folge, dass der Prozessgegner im Umfang des Unterliegens die Kosten beider Anwälte zu erstatten hat.*)

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IBRRS 2012, 2174
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?

OLG Koblenz, Urteil vom 04.08.2011 - 14 W 441/11

Werden getrennt lebende Eheleute, von denen einer sämtliche Verhandlungen zum Verkauf des gemeinsamen Hauses dem anderen überlassen hatte, vom Käufer mit dem Vorwurf eines arglistigen Fehlverhaltens des Verhandlungsführers auf Gewährleistung in Anspruch genommen, kann der Interessenkonflikt auf Verkäuferseite die separate Beauftragung eines eigenen Anwalts erfordern mit der Folge, dass der Prozessgegner im Umfang des Unterliegens die Kosten beider Anwälte zu erstatten hat.*)

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IBRRS 2012, 2168
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?

OLG Koblenz, Urteil vom 04.08.2011 - 14 W 439/11

Werden getrennt lebende Eheleute, von denen einer sämtliche Verhandlungen zum Verkauf des gemeinsamen Hauses dem anderen überlassen hatte, vom Käufer mit dem Vorwurf eines arglistigen Fehlverhaltens des Verhandlungsführers auf Gewährleistung in Anspruch genommen, kann der Interessenkonflikt auf Verkäuferseite die separate Beauftragung eines eigenen Anwalts erfordern mit der Folge, dass der Prozessgegner im Umfang des Unterliegens die Kosten beider Anwälte zu erstatten hat.*)

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IBRRS 2012, 2166
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung über Protokollberichtigungsantrag anfechtbar?

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.03.2012 - 5 W 142/12

Rechtsmittel gegen stattgebende oder ablehnende Entscheidungen über Protokollberichtigungsanträge sind gleichermaßen unzulässig, wenn sie vom Beschwerdegericht verlangen, eine dessen Erkenntnismöglichkeiten entzogene Entscheidung über den Inhalt der beim Gericht erster Instanz abgegebenen Erklärungen zu treffen.*)

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IBRRS 2012, 2161
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Befangenheit aufgrund nachteiliger Rechtsansichten!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2012 - 10 U 157/09

Die Rechtsansichten und die auf ihnen beruhenden Entscheidungen eines Richters begründen nicht schon dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn diese für die Partei nachteilig sind. Vielmehr muss die Grenze willkürlicher Rechtsanwendung durch so grobe Fehler überschritten werden, dass sich der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängt.

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IBRRS 2012, 2156
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Feuchtigkeit in Mieträumen: Streitwert?

LG Berlin, Beschluss vom 02.04.2012 - 63 T 47/12

1. Bei einem auf die Feststellung von Feuchtigkeitserscheinungen in einer Mietwohnung gerichteten selbstständigen Beweisverfahren ist dessen Gebührenstreitwert auch ohne gesonderten Vortrag des Antragstellers grundsätzlich mit dem viereinhalbfachen Jahresbetrag der angemessenen Minderung zu bemessen.*)

2. Sind die im selbstständigen Beweisverfahren festzustellenden Mängel auch für zeitlich vor der Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens herrührende Ansprüche erheblich und diese Ansprüche voraussichtlicher Gegenstand einer späteren Hauptsachenklage, können sie gemäß § 40 GKG für die Streitwertwertbemessung nur herangezogen werden, wenn die insoweit beabsichtigte spätere Klageerhebung in der Antragsschrift vorgetragen oder sonstwie ersichtlich ist.*)

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IBRRS 2012, 2154
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Die Schiedsgerichtsbarkeit verträgt sich doch mit Europarecht!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2012 - 26 SchH 11/10

1. § 66 ZPO sieht die Möglichkeit eines Beitritts zu einem anhängigen Rechtsstreit zwischen anderen Personen vor, wenn der Dritte ein rechtliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei hat. Die Vorschrift ist grundsätzlich in sämtlichen Verfahren anwendbar, in denen die ergehende Entscheidung die Rechtslage des Nebenintervenienten unmittelbar oder mittelbar rechtlich beeinflussen kann.

2. Eine Schiedsklausel, die in einem bilateralen völkerrechtlichen Vertrag enthalten ist, kann die gesetzliche Zuständigkeit nach §§ 1040, 1062 ZPO weder aufheben noch einschränken.

3. Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel bzw. die Frage der Zuständigkeit des Schiedsgerichts richtet sich grundsätzlich nach dem nationalen Verfahrensrecht am Sitz des Schiedsgerichts als lex loci arbitri.

4. Art. 344 AEUV erfaßt nur Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und ist nicht auf die hier zugrundeliegende Konstellation (Investor-Staat-Ebene) anwendbar.

5. Eine unmittelbare Anwendbarkeit von Art. 344 AEUV auch auf Streitigkeiten zwischen einem Staat und einem Investor lässt sich auch deswegen nicht befürworten, weil das Schiedsgericht von sich aus keine Möglichkeit habe, die Klärung von möglichen EU-Fragen durch Vorlage an den EuGH nach Art. 267 AEUV zu erreichen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Schiedsspruch selbst der Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegt und das staatliche nationale Gericht die Möglichkeit hat, ein Vorabentscheidungsverfahren einzuleiten.

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IBRRS 2012, 2151
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Auch indirekte Zeugen (vom Hörensagen) sind zu vernehmen!

OLG Jena, Beschluss vom 20.03.2012 - 4 U 840/11

1. Stehen direkte Beweismittel nicht zur Verfügung, kann auch die Benennung von sog. indirekten Zeugen (vom Hörensagen) hilfreich sein, insbesondere eine Beweisaufnahme gebieten. Denn es besteht für das Gericht die Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Grundrecht sicherstellen, dass die von den Fachgerichten zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unzureichender Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben. In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der ZPO die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge, auch wenn es sich dabei nur um die Einvernahme indirekter Zeugen handelt.*)

2. Demgegenüber ist - abweichend von § 445 ZPO - die Vernehmung der beweisbelasteten Partei über deren eigene Behauptung(en) nur zulässig, wenn beide Parteien das übereinstimmend wünschen. Die Vernehmung steht im Ermessen des Gerichts. Widerspricht daher - wie hier geschehen - die Gegenpartei, darf das Gericht aus der Verweigerung des Einverständnisses (der Gegenpartei) keine nachteiligen Schlüsse ziehen, aber auch nicht ohne Weiteres die beweisbelastete Partei vernehmen.*)

3. Möglich ist dies nur unter den Voraussetzungen des § 448 ZPO durch Parteivernehmung von Amts wegen. Dogmatisch ist § 448 ZPO ein Korrektiv zu der äußerst restriktiven Regelung der beantragten Parteivernehmung (§§ 445, 447 ZPO); sie durchbricht den Beibringungsgrundsatz, der im Zivilprozess gilt und kann daher nur unter Beachtung der einschränkenden Voraussetzungen des § 448 ZPO angewendet werden (im Gegensatz zu der unbeschränkt zulässigen Anhörung der Parteien zur Aufklärung - nicht zum Beweis - des streitigen Sachverhalts nach § 141 ZPO).*)

4. Die Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO will und darf die beweisbelastete Partei nicht vor den Folgen der Beweisfälligkeit befreien. Ihr Zweck besteht daher darin, dem Gericht dann, wenn nach dem Ergebnis der (mündlichen) Verhandlung und unter Berücksichtigung des übrigen Parteivortrags eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung(en) spricht und andere Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung stehen, ein Mittel zur Gewinnung letzter Klarheit an die Hand zu geben. Die Vorschrift trägt daher dem Umstand Rechnung, dass die Parteien in vielen Fällen die einzigen Wissensträger sind und sie verhindert, dass die Nutzbarmachung dieses Wissens im Prozess an den starren Regeln der §§ 445, 447 ZPO scheitert. Andere Beweismittel müssen daher vorher ausgeschöpft sein.*)

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IBRRS 2012, 2144
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Berufung

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2143
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung in Revision

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 152/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2140
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 17.04.2012 - II ZR 95/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2139
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 45/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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