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Sachgebiet: Prozessuales

15858 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IBRRS 2012, 2051
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 18.04.2012 - XII ZB 624/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2050
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - VI ZR 381/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2049
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - VI ZR 380/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2048
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 02.05.2012 - XII ZB 393/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2047
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 94/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2046
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - VI ZR 378/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2045
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 147/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2044
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 186/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2043
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurücknahme einer Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.04.2012 - EnVR 50/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2042
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unleserliche Zeichen am Schriftsatzende: Unterschrift?

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - VII ZB 36/10

a) Ein aus unleserlichen Zeichen bestehender Schriftzug am Ende einer Berufungsschrift stellt jedenfalls dann eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 ZPO dar, wenn seine individuellen, charakteristischen Merkmale die Wiedergabe eines Namens erkennen lassen und aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dem Berufungsgericht bei Ablauf der Berufungsfrist zur Verfügung stehenden Umstände die Identifizierung des Ausstellers ermöglichen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358).*)

b) Ein Rechtsanwalt, der die Berufungsschrift für den dort bezeichneten Prozessbevollmächtigten der Partei mit dem Zusatz "i.V." unterzeichnet, handelt erkennbar als Unterbevollmächtigter und übernimmt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsschrift.*)

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IBRRS 2012, 2037
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurücknahme einer Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 23.04.2012 - EnVR 55/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2036
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IX ZR 20/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2035
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Beschwerdefrist

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZR 276/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2034
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 02.04.2012 - AnwZ (Brfg) 24/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2033
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 129/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2032
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurücknahme einer Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 23.04.2012 - EnVR 98/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2031
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - III ZR 190/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2030
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - IV ZB 16/11

Versäumt eine mittellose Partei die Frist zur Begründung der Berufung, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe nur in Betracht, wenn die Mittellosigkeit für die Fristversäumung kausal geworden ist. Ist die Partei bei einer unbeschränkten Einlegung der Berufung bereits anwaltlich vertreten und reicht ihr Rechtsanwalt zur Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist eine vollständige, allerdings als "Entwurf" bezeichnete und nicht unterzeichnete Berufungsbegründungsschrift ein, kann die mittellose Partei dessen ungeachtet glaubhaft machen, dass der Anwalt nicht bereit war, die Berufung ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß und insbesondere fristgerecht zu begründen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 VI ZB 16/07, NJW 2008, 2855).*)

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IBRRS 2012, 2028
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerde in vereinsrechtlichem Löschungsverfahren

BGH, Beschluss vom 24.04.2012 - II ZB 8/10

Leitet das Registergericht auf Anregung eines nicht antragsbefugten Vereinsmitglieds ein Löschungsverfahren ein und lehnt es in diesem Verfahren durch Beschluss die Löschung der beanstandeten Eintragung ab, findet gegen diese Entscheidung die Beschwerde statt; § 24 Abs. 2 FamFG bestimmt nichts anderes.*)

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IBRRS 2012, 2027
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 27.04.2012 - IV ZR 50/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2026
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach Erledigterklärung

BGH, Beschluss vom 24.04.2012 - VI ZB 72/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2023
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zum Inhalt der Berufungsbegründung

BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 176/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 2021
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erschließungsvertrag mit Sicherungsabrede: Rechtsweg?

VG Schleswig, Beschluss vom 23.03.2012 - 9 A 2/12

1. Rechtsstreitigkeiten aus einem öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrag gemäß § 124 BauGB sind auch dann dem Verwaltungsrechtsweg zugewiesen, wenn der erhobene Anspruch aus einem privatrechtlichen Bestandteil des Erschließungsvertrages hergeleitet wird, dieser Bestandteil in einem untrennbaren Zusammenhang zum restlichen Vertrag steht und dieser seinen Schwerpunkt im öffentlichen Recht hat.*)

2. Entsprechend sind zwar Rechtsstreitigkeiten aus einer im Rahmen eines Erschließungsvertrages getroffenen privatrechtlichen Sicherungsabrede zwischen einer Gemeinde und dem Erschließungsträger vor dem Verwaltungsgericht auszutragen, nicht aber Streitigkeiten aus einem Bürgschaftsvertrag nach § 765 Abs. 1 BGB, den die Gemeinde aus Anlass der Sicherungsabrede mit einem Dritten schließt*)

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IBRRS 2012, 2019
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wie erreicht man die Freigabe von hinterlegtem Geld?

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.05.2012 - 11 U 113/10

Wird die vom Auftraggeber errechnete Schlussrechnungsforderung aufgrund einer zwischen dem Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer bestehenden Auseinandersetzung vom Auftraggeber bei Gericht hinterlegt, muss der Auftragnehmer, der die Freigabe des hinterlegten Betrages an einen anderen Nachunternehmer verlangt, darlegen und beweisen, dass dem anderen Nachunternehmer daran ein besseres Recht zusteht als dem Nachunternehmer.

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IBRRS 2012, 2017
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kein Teilurteil ohne Grundurteil!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2011 - 21 U 157/10

1. Um rechtlich voneinander abweichende Entscheidungen zum Rechtsgrund auszuschließen, darf ein Teilurteil nur dann ergehen, wenn gleichzeitig hinsichtlich des noch offen bleibenden Teils, der weiter anhängig ist, ein Grundurteil ergeht.

2. Die Gefahr abweichender Entscheidungen besteht, wenn das Gericht durch Teilurteil über einen Anspruch auf Kostenvorschuss gemäß § 637 Abs. 3 BGB entscheiden will, bislang aber unstreitig keine Abnahme stattgefunden hat. In einer derartigen Konstellation kommen möglicherweise nur Ansprüche nach den §§ 280 ff. BGB in Betracht, die aber keine Kostenvorschusspflicht vorsehen.

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IBRRS 2012, 2015
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anwaltszwang für Fristverlängerungsgesuch?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.04.2012 - 13 W 393/12

1. Für den Antrag auf Fristverlängerung zur Stellungnahme zum Sachverständigengutachten besteht im selbständigen Beweisverfahren auch vor dem Landgericht kein Anwaltszwang.

2. Die Ablehnung einer Fristverlängerung ist gemäß § 225 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbar.

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IBRRS 2012, 2002
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abweichung des Verlangten vom Geschuldeten: Zwangsgeld?

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2012 - 5 W 760/11

Hat ein Vollstreckungstitel gegen einen Wohnungseigentümer dessen Zustimmungsverpflichtung zum Inhalt, dass auf einer Grundstücksfläche ein Kinderspielplatz hergestellt und von der Wohnungseigentümergemeinschaft dauernd unterhalten wird, muss er einer Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen, die lediglich dahin lautet, dass die Fläche als gemeinschaftlicher Kinderspielplatz "dienen soll". Die bloße Absichtserklärung ist ein Aliud gegenüber einer Errichtungs- und Unterhaltungsverpflichtung der Gemeinschaft.*)

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IBRRS 2012, 2000
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streithelferskosten bei Berufungsrücknahme durch Hauptpartei

OLG München, Beschluss vom 21.03.2012 - 9 U 5189/10 Bau

1. Zur Auslegung der "Berufungsrücknahme" der Hauptpartei, wenn deren Streithelfer ebenfalls Berufung eingelegt hat und diese weiterverfolgt.*)

2. Die Kosten der erfolglosen Berufung sind dem Streithelfer aufzuerlegen.*)

3. Haben Hauptpartei und Streithelfer Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel, das mehrfach eingelegt wurde und in dem niemals der Streithelfer Partei sein kann.*)

4. Ist die Hauptpartei nach erklärter Rücknahme mit der weiteren Durchführung der Berufung durch den Streithelfer ausdrücklich einverstanden und unterstützt sie diesen auch in der mündlichen Verhandlung, kann durch Erklärung der Hauptpartei nicht die Rücknahme der Berufung angenommen werden, sondern nur die Rücknahme des eigenen Einlegungsaktes. Das Rechtsmittel besteht schlicht auf der Grundlage des Einlegungsakts des Streithelfers fort. Weil das Rechtsmittel fortbesteht, ist es nicht im Sine von § 516 ZPO zurückgenommen. Deshalb kann die Bestimmung des § 516 Abs. 3 ZPO nicht unmittelbar angewendet werden und eine Kostenlast für die Hauptpartei begründen. Vielmehr muss das Kostenrisiko auf den Streithelfer so übergehen, als ob dieser das Rechtsmittel allein eingelegt und durchgeführt hätte (Anschluss BGH, 20. Dezember 1957, VI ZR 171/56, MDR 1958, 419).*)

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IBRRS 2012, 1994
ProzessualesProzessuales
Vergütungsfestsetzung: Erforderlicher Zeitaufwand zu ermitteln

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2011 - 2 W 196/11

1. Lässt ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 JVEG die gebotene Auseinandersetzung mit dem Sach- und Streitstand bezüglich der Erforderlichkeit des Zeitaufwands (§ 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG) vermissen, kann er keinen Bestand haben und ist vom Beschwerdegericht an das Festsetzungsgericht zur erneuten Entscheidung zurückzugeben.

2. Dasselbe gilt für einen Nichtabhilfebeschluss gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 JVEG, dessen einzige Begründung gegenüber einer 30-seitigen Beschwerdeschrift des Sachverständigen in dem Satz besteht: "Das Beschwerdevorbringen enthält keine neuen Tatsachen, die zu einer Abänderung der Entscheidung Anlass gäben". Bei einem solchen Nichtabhilfebeschluss muss davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdeschrift vom Festsetzungsgericht inhaltlich nicht zur Kenntnis genommen wurde.

3. Auf § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO kann für eine Kürzung der Sachverständigenvergütung nicht abgestellt werden, wenn das den Sachverständigen beauftragende Gericht den entsprechenden Passus im Formblatt beim Anschreiben an den Sachverständigen ausdrücklich gestrichen hat. Im Übrigen bestehen erhebliche Zweifel, ob der auf den Parteiprozess zugeschnittene und dem Schutz der Parteien dienende § 407a Abs. 3 ZPO in Personenstandssachen überhaupt anwendbar ist (§ 30 Abs. 1 FamFG, § 30 Abs. 2 KostO).

4. Der Sachverständige genießt weder Vertrauensschutz noch kann er sich auf Verwirkung berufen, wenn der Bezirksrevisor nach fast zwei Jahren seit Auszahlung der Sachverständigenvergütung durch den Kostenbeamten Kürzung und Rückzahlung des Unterschiedsbetrages beantragt. Die Auszahlung eines durch Rechnung geltend gemachten Betrages an einen Sachverständigen ist eine vorläufige Maßnahme, ein Provisorium, das jederzeit geändert werden kann. Ein Provisorium schließt aber denklogisch aus, dass ein Sachverständiger auf den Bestand dieser vorläufigen Maßnahme vertrauen könnte.

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IBRRS 2012, 1987
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweissicherungskosten in der Hauptforderung: Streitwerthöhe?

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.2011 - 5 W 597/11

Klagt der Anspruchsteller zusammen mit der Hauptforderung die Kosten der Beweissicherung ein, erhöhen diese den Gegenstandswert des Verfahrens nicht, weil es sich ungeachtet des prozessualen Vorgehens des Klägers um eine Nebenforderung im Sinne von § 4 ZPO handelt.*)

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IBRRS 2012, 1986
ProzessualesProzessuales
Beweissicherungsantrag: Ablehnung anfechtbar?

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.10.2011 - 5 W 570/11

Die Ablehnung des Antrags, dem Sachverständigen ergänzende Feststellungen vor Ort aufzugeben, ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht anfechtbar.*)

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IBRRS 2012, 1985
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klage wegen Planungsmängeln: Örtliche Zuständigkeit?

LG Göttingen, Beschluss vom 02.05.2012 - 8 O 38/12

Wird ein Architekt lediglich mit Planungsleistungen beauftragt, ist der Erfüllungsort für die Architektenleistungen der Geschäfts- bzw. der Wohnsitz des Architekten. Für eine Klage des Auftraggebers wegen Planungsmängeln ist deshalb nicht das Gericht am Ort des Bauwerks zuständig, sondern das am Sitz des Architekten.

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IBRRS 2012, 1984
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertbeschwerde auf Erhöhung des Streitwerts: Zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.05.2012 - 1 W 26/12

Einer eigenen Streitwertbeschwerde einer Prozesspartei mit dem Ziel einer Erhöhung des Streitwerts fehlt ausnahmsweise nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Partei eine Honorarvereinbarung geschlossen hat, nach der sie an ihren Bevollmächtigten mehr zahlen muss, als der kostenpflichtige Gegner aufgrund der angefochtenen Streitwertfestsetzung zu erstatten hätte; dagegen dürfte in einem derartigen Fall eine eigene Streitwertbeschwerde des Bevollmächtigten gemäß § 33 Abs. 2 RVG unzulässig sein.*)

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IBRRS 2012, 1977
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert der Klage auf Duldung des Ausbaus des Stromzählers

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.10.2011 - 5 W 596/11

Begehrt der Energieversorger wegen Zahlungsrückständen die Duldung des Ausbaus und die Herausgabe von Gas- und Stromzähler, ist nicht deren Wert für den Streitwert des gerichtlichen Verfahrens maßgeblich. Entscheidend ist das Interesse des Versorgungsunternehmens, nicht weiterhin ohne Aussicht auf Realisierung der Lieferentgelte vorleisten zu müssen. Die vertraglich geschuldeten Monatsvorauszahlungen multipliziert mit der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens erster Instanz ist ein geeignetes Kriterium (hier: 857 Euro X 6 Monate = 5.022 Euro).*)

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IBRRS 2012, 1971
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann liegt ein gerichtliches Geständnis vor?

BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZR 217/10

Erklärt sich eine Prozesspartei bereit, kulanzweise, ohne Präjudiz und zur Beilegung des Rechtsstreits einen bestimmten Betrag zu zahlen, und kommt es nicht zum Abschluss eines Vergleichs, darf das Gericht den vergleichsweise angebotenen Betrag nicht als unstreitig seiner Entscheidung zu Grunde legen.

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IBRRS 2012, 1963
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 222/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1961
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 16.04.2012 - AnwZ (Brfg) 61/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1960
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 132/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1959
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZR 156/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1957
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

BGH, Beschluss vom 24.04.2012 - IX ZB 39/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1956
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 141/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1955
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 198/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1954
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zum Revisionsgrund der fehlenden Begründung

BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - I ZR 26/11

Die Beurteilung der Frage, ob die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO) zuzulassen ist, wenn der absolute Revisionsgrund des § 547 Nr. 6 ZPO geltend gemacht wird und dieser auch vorliegt, hängt maßgeblich davon ab, mit welcher Intensität sich die fehlende Begründung auf die Entscheidung auswirkt.*)

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IBRRS 2012, 1953
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 33/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1952
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungszulassung

BGH, Beschluss vom 16.04.2012 - AnwZ (Brfg) 10/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1951
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 192/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1950
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - III ZR 210/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1949
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 142/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1948
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.03.2012 - IV ZR 264/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1947
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - IX ZB 225/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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