Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15898 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 1916BGH, Beschluss vom 23.04.2012 - V ZR 223/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1913
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2011 - 14 W 580/11
Hat der Kläger kurz vor Jahresende wirksam Klage erhoben, jedoch auf fernmündlichen Nachfrage vom Gericht die falsche Auskunft erhalten, der Eingang der Klage lasse sich nicht feststellen, löst die wiederholte Klageerhebung per Fax nicht ein zweites mal die Gebühr nach KV 1210 - GKG aus.*)
VolltextIBRRS 2012, 1911
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.03.2011 - 14 W 182/11
Ein die gesamte Hauptsache umfassendes Anerkenntnis bewirkt auch dann eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren, wenn es "unter Verwahrung gegen die Kosten" erfolgt. Dass das Gericht die Kostenentscheidung durch ein Schlussurteil begründen musste, ist unerheblich.*)
VolltextIBRRS 2012, 1906
BVerfG, Beschluss vom 14.01.2012 - 1 BvR 2728/10
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst grundsätzlich auch die Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen.
2. Ein Antrag auf Erläuterung eines Sachverständigengutachtens kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil das Gutachten dem Gericht überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint.
VolltextIBRRS 2012, 1903
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2011 - 14 W 578/11
Dass dem Rechtsmittelführer die Kosten der Berufung auferlegt worden sind, ist ohne Belang, wenn die Parteien in dem in erster Instanz weitergeführten Rechtsstreit später vereinbaren, dass dessen Gesamtkosten quotenmäßig geteilt werden. Eines ausdrücklichen Verzichts auf die Rechte aus dem ursprünglichen Kostentitel bedarf es nicht (Abgrenzung zu OLG Schleswig JurBüro 1982, 445 und OLG München MDR 1982, 760).*)
VolltextIBRRS 2012, 1902
OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.2011 - 14 W 532/11
Liegt der Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung im Hauptsacheverfahren die unzutreffende Annahme zugrunde, der für vier Auftraggeber tätige Rechtsanwalt habe diese zum selben Gegenstand vertreten, hat das für die Kostenerstattung Bindungswirkung mit der Folge, dass Mehrvertretungsgebühren nach 1008 VV - RVG festzusetzen ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 4767
OLG München, Beschluss vom 10.05.2010 - 27 U 219/10
1. Als Unterschrift im Sinne von § 130 Nr. 6 ZPO ist ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde zu fordern, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist.
2. Zu der Frage, wann handschriftlich gefertigte Zeichen nicht (mehr) als Unterschrift im Sinne von § 130 Nr. 6 ZPO angesehen werden können.
VolltextIBRRS 2012, 1891
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2011 - 14 W 399/11
1. Der Einwand des Kostenschuldners, ein von der beklagten Versicherung beauftragter Detektiv habe fehlerhaft ermittelt, ist unerheblich, weil Derartiges den dienstvertraglichen Vergütungsanspruch der Detektei grundsätzlich nicht berührt.*)
2. Dass der Versicherungsnehmer im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, schließt nicht aus, dass ein hiernach erteilter Ermittlungsauftrag des Versicherers an eine Detektei lediglich der Prüfung der Einstandspflicht diente, so dass die Kosten nicht als Prozessaufwand anzusehen sind.*)
3. Trotz Fehlens eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs kann dem Versicherer wegen der Kosten der Detektei ein materiellrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer wegen versuchten Betruges zustehen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1886
OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2012 - 13 W 16/12
Die beklagte Partei kann allein schon dadurch zur Erhebung der Klage Veranlassung geben, dass sie sich auf eine Leistungsaufforderung der klagenden Partei vorprozessual mit der Bitte einlässt, sie nicht zu belästigen, auch wenn die klagende Partei in ihrer Leistungsaufforderung den Anspruch nicht näher darlegt oder belegt und die beklagte Partei im Vorfeld des Prozesses über das Vorliegen der die Klage begründenden Umstände im Unklaren oder darüber im Irrtum war.*)
VolltextIBRRS 2012, 1883
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.1992 - 22 U 121/92
Obwohl der Vorsitzende nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid und nach Ablauf der durch die Geschäftsstelle gesetzten zweiwöchigen Frist zur Anspruchsbegründung von Amts wegen Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen hat, ist der Verfahrensstillstand dem Kläger zuzurechnen und endet deshalb die Unterbrechung der Verjährung gemäß §§ 213, 212 a, 211 Abs. 2 BGB, wenn der Kläger der Aufforderung nach §§ 700 Abs. 3, 697 Abs. 1 ZPO nicht nachkommt.
VolltextIBRRS 2012, 1880
BGH, Beschluss vom 23.04.2012 - V ZR 205/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1877
BGH, Beschluss vom 07.05.2012 - IX ZB 26/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1874
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1871
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VIII ZR 113/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1870
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - IX ZR 136/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1868
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 309/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1866
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - II ZB 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1865
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VI ZR 126/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1864
BGH, Beschluss vom 10.04.2012 - AnwZ (Brfg) 8/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1862
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 - V ZB 14/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1861
BGH, Beschluss vom 13.03.2012 - VIII ZR 329/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1858
BGH, Beschluss vom 13.03.2012 - VIII ZR 291/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1857
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1856
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1851
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - VI ZB 49/11
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax ist grundsätzlich durch einen Abgleich des Sendeberichts mit einem aktuellen Verzeichnis oder einer anderen geeigneten Quelle sicherzustellen, dass die angewählte Telefax-Nummer derjenigen des angeschriebenen Gerichts entspricht.*)
VolltextIBRRS 2012, 1850
BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 148/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1849
BGH, Beschluss vom 15.03.2012 - V ZR 164/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1847
BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZR 146/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1846
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 19/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1844
BGH, Beschluss vom 27.03.2012 - II ZB 10/11
Eine Frist darf im Fristenkalender erst dann gestrichen und als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die Person, die mit der Kontrolle betraut ist, sich anhand der Akte oder des postfertigen, die Frist erledigenden Schriftsatzes selbst vergewissert hat, dass zweifelsfrei nichts mehr zu veranlassen ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 1840
BGH, Beschluss vom 13.03.2012 - VIII ZR 218/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1839
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - XI ZB 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1837
BGH, Beschluss vom 11.04.2012 - VI ZR 93/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1836
BGH, Urteil vom 13.03.2012 - II ZR 50/09
Ein Gericht darf die Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen einer Partei nicht deshalb ablehnen, weil es zu ihrem früheren Vortrag in Widerspruch stehe. Eine etwaige Widersprüchlichkeit des Parteivortrags ist vielmehr im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1833
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - IX ZB 34/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1831
BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZB 65/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1829
BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZR 166/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1828
BGH, Beschluss vom 03.04.2012 - XI ZR 389/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1826
BGH, Beschluss vom 12.04.2012 - VII ZR 201/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1823
BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - X ZB 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1822
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - I ZR 204/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1816
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - VII ZR 56/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1813
OLG Celle, Urteil vom 10.05.2012 - 8 U 213/11
Kann ein Versicherungsnehmer, der seinen Wohngebäudeversicherer gewechselt hat, nicht im Sinne von § 286 ZPO nachweisen, zu welcher Zeit ein Leitungswasserschaden eingetreten ist, so dass nicht geklärt werden kann, welcher der Versicherer einzustehen hat, geht diese Unklarheit zu Lasten des Versicherungsnehmers. Die Beweisnot des Versicherungsnehmers kann weder prozessrechtlich noch materiellrechtlich überwunden werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 1811
VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.04.2012 - 9 O 925/12
Ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 495 Abs. 2 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Beweisfrage in einem Verwaltungsverfahren zu beantworten ist, in dem Beweise von Amts wegen zu erheben sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 1803
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.04.2012 - 2-31 O 261/11
1. Eine Bau-ARGE ist eine offene Handelsgesellschaft.
2. Eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO begründet auch für eine Bau-ARGE einen ausschließlichen Gerichtsstand.
VolltextIBRRS 2012, 1793
LG Aurich, Beschluss vom 28.03.2011 - 4 T 53/11
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen auswärtigen Verwalter bestellt, sind die dann entstehenden Mehrkosten für die Prozessführung notwendige Kosten der Rechtsverfolgung i. S. § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO.
VolltextIBRRS 2012, 1789
LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 02.03.2012 - 1 T 36/12
1. Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über einen Befangenheitsantrag begründet nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei die Besorgnis, dass der abgelehnte Richter der Sache nicht mehr unvoreingenommen gegenübersteht.
2. Diese Art der Behandlung eines Befangenheitsgesuchs rechtfertigt bereits für sich eine Besorgnis der Befangenheit, ohne dass es noch darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch ursprünglich begründet war.
VolltextIBRRS 2012, 1784
OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2011 - 20 U 27/11
1. Wenn es unstreitig ist, in welchen Räumen ein Wasserschaden aufgetreten ist und wenn bereits eine Teilregulierung des Schadens erfolgt ist, dann stellt ein Gericht übersteigerte Anforderungen an die Substantiierungslast des Versicherungsnehmers für Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung, wenn es für die Schlüssigkeit der Klage die Darlegung verlangt, welcher Gebäudeschaden durch geplatzte Rohre entstanden, wie viele und an welchen Stellen die Rohre geplatzt, in welchen Räumen in welchem Umfang dadurch Wasser ausgetreten und welche Gebäudeteile, insbesondere welche Wände und Wandteile und welcher Teil der Decken und/oder des Bodens in Mitleidenschaft gezogen seien.
2. Mit derart weitgehenden Anforderungen an die Substantiierung muss auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht rechnen, so dass es eines hierauf bezogenen ausdrücklichen Hinweises nach § 139 Abs. 1, Abs. 2 ZPO bedarf, bei dessen Fehlen eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO in Betracht kommt.
VolltextIBRRS 2012, 1775
BGH, Beschluss vom 26.03.2012 - II ZB 23/11
Die beglaubigte Abschrift einer Berufungs- oder Berufungsbegründungsschrift ersetzt die Urschrift, wenn der Beglaubigungsvermerk vom Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers handschriftlich vollzogen ist.
VolltextIBRRS 2012, 1773
BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - IV ZB 19/11
Zinsen und vorprozessuale Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, wenn der Hauptanspruch selbst übereinstimmend ganz oder teilweise für erledigt erklärt worden ist.*)
Volltext