Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15898 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 1017BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 277/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1015
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1014
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 290/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1013
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 254/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1008
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 24/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1005
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - IX ZB 309/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1004
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZR 151/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1003
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 117/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1002
BGH, Beschluss vom 19.10.2011 - I ZB 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1001
BGH, Beschluss vom 18.01.2012 - IV ZR 116/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1000
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 233/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0998
BGH, Beschluss vom 31.01.2012 - KRB 39/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0996
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 36/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0995
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 14/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0989
LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2012 - 65 T 227/11
Die Frage, ob der Mieter auch dann im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB mit der Mietzahlung in Verzug ist, wenn er zur Begleichung der Miete auf Leistungen des Jobcenters angewiesen ist und die eingetretenen Zahlungsverzögerungen auf Fehlern des Jobcenters beruhen, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Insoweit ist dem Mieter Prozesskostenhilfe zu gewähren, da seine Rechtsverteidigung gegen den Räumungsantrag hinreichende Erfolgsaussichten hat.
VolltextIBRRS 2012, 0986
OLG München, Beschluss vom 03.03.2010 - 9 U 3388/04
Einer Tatbestandsberichtigung, die bei Auslassungen im Tatbestand möglich ist (§ 320 ZPO), bedarf es nicht, soweit das Urteil durch Bezugnahme den entsprechenden Vortrag enthält.
VolltextIBRRS 2012, 0982
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2012 - 14 W 124/12
1. Die Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz ist nicht fristgebunden. Erinnerungs- und beschwerdebefugt ist auch der Rechtsnachfolger des Kostenschuldners, solange die Beschwer fortbesteht.*)
2. Wird ein von der Partei beim Verwaltungsgericht gestellter Antrag an ein Gericht verwiesen, bei dem Anwaltszwang besteht (§ 78 ZPO) kann der Antragsteller seine Klage dort selbst zurücknehmen. Die persönlich verfassten Schriftsätze hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Enthalten sie eine wirksame Klagerücknahme erscheint die gleichwohl erfolgte Terminierung trotz fehlenden Kostenvorschusses willkürlich.*)
3. Dass das Gericht der Hauptsache die Klagerücknahme nicht beachtet, den Prozess fortgesetzt und durch Urteil entschieden hat, hindert den mit der Erinnerung befassten Richter nicht, wegen der wirksamen Klagerücknahme von einer Gebührenermäßigung nach Nr. 1211 KV GKG auszugehen.*)
4. Ist die Klage eines greifbar Prozessunfähigen ganz offenkundig Zeichen seiner psychischen Erkrankung, kann die Nichterhebung von Kosten nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG auch dann geboten sein, wenn das Begehren aus formalen Gründen von seinem Ehepartner mitunterzeichnet wurde in der erkennbaren Absicht Auseinandersetzungen mit dem Erkrankten aus dem Weg zu gehen.*)
5. Will ein erkennbar psychisch Erkrankter seit über 50 Jahren einen ersichtlich verjährten Schadensersatzanspruch durchsetzen, kann es geboten sein, ungeachtet seiner geäußerten Fehlvorstellungen zum Umfang dieses Anspruchs nur den Mindeststreitwert nach dem GKG zugrunde zu legen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0962
OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2012 - 32 SA 84/11
1. Für Architektenverträge ist der Ort des Bauwerks als Mittelpunkt der Leistung und deshalb als einheitlicher Leistungsort anerkannt, sofern der Architekt Planung und Bauaufsicht schuldet.
2. Bei der Beauftragung mit reinen Planungsaufgaben fehlt demgegenüber regelmäßig das Gewicht dafür, dass von einem einheitlichen Leistungsort für alle Vertragsleistungen ausgegangen werden kann, so dass für die Honoraransprüche des Architekten in solchen Fällen der Wohnsitz des Bauherrn im Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses Leistungsort ist.
VolltextIBRRS 2012, 0960
OLG Köln, Beschluss vom 02.01.2012 - 2 Wx 240/11
1. Zu den Wirkungen der Eintragung eines Widerspruchs und eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch.*)
2. Die verschiedentlich vertretene Auffassung, zur Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch genüge der gegenüber dem Grundbuchamt zu führende Nachweis, dass ein die eingetragene Rechtsposition betreffender dringlicher Anspruch rechtshängig geworden sei, widerspricht dem Gesetz, insbesondere der Wertung der §§ 899 BGB, 895, 945 ZPO. Ihr kann deshalb nicht gefolgt werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 0959
OLG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 34 Wx 433/11
1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird.*)
2. Nicht kapitalisiert im Titel (Beitragsbescheid) ausgewiesene - bereits angefallene -Säumniszuschläge können im Rahmen der Zwangshypothek jedenfalls nicht als Teil der Hauptsache im Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 2012, 0958
AG Duisburg, Beschluss vom 19.11.2011 - 105 K 75/10
1. Die Amtshilfepflicht der Verwaltungsbehörden gegenüber den Gerichten folgt unmittelbar aus Art. 35 Abs. 1 GG. Sofern keine Sonderregelungen bestehen, wird sie durch die gesetzlichen Vorschriften über die Amtshilfe der Behörden untereinander als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken konkretisiert.*)
2. Die untere Bodenschutzbehörde ist verpflichtet, im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren dem Vollstreckungsgericht oder dem von ihm beauftragten Sachverständigen im Wege der Amtshilfe Auskunft über die ihr vorliegenden Informationen über gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen der natürlichen Bodenbeschaffenheit des Versteigerungsobjekts (Altlasten) zu erteilen. Sie darf die Auskunft nicht von der Zustimmung betroffener Personen abhängig machen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0956
BVerfG, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 BvR 1856/10
1. Eine Verletzung des Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG) im Versteigerungsverfahren liegt vor, wenn im konkreten Fall ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis unterblieben ist und das Unterbleiben des Hinweises bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken sachlich nicht mehr verständlich ist. Dabei kann der Umstand eine Rolle spielen, dass das Gericht beabsichtigt, einer nur wenig verbreiteten Meinung zu folgen.
2. Legt ein Gericht entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 74 a Abs. 1 Satz 1 ZVG diese Vorschrift dahingehend aus, dass nur ein "Beteiligter" i. S. des § 9 ZVG wirksam einen Antrag auf Zuschlagsversagung stellen kann, liegt es mehr als nahe, bei demjenigen "Berechtigten", der im Versteigerungstermin anwesend oder vertreten ist und einen (Zuschlagsversagungs-)Antrag stellt, in dessen Antrag konkludent die Anmeldung des Rechts zu erblicken. Jedenfalls ist es bei einer solchen Konstellation verfassungsrechtlich geboten, dass das Gericht den Rechtsinhaber, der ansonsten mit seinem Recht völlig auszufallen droht, nach § 139 ZPO rechtzeitig darauf hinweist, die Forderung zur Berücksichtigung in dem Zwangsversteigerungsverfahren ausdrücklich anzumelden.
VolltextIBRRS 2012, 0953
LG Itzehoe, Beschluss vom 27.05.2011 - 1 T 50/11
"Der Wert einer Klage auf Feststellung, dass der Beklagte bis zur vollständigen Räumung einer Wohnung eine wiederkehrende Nutzungsentschädigung zu zahlen habe, bemisst sich nach § 3 ZPO auf 80% der für den Zeitraum eines Jahres geforderten Nutzungsentschädigung."*)
VolltextIBRRS 2012, 0950
Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.11.2011 - 6 A 10282/11
1. Die Auffassung des Gerichts, die Übersendung einer Kopie aus den Verwaltungsakten dürfe von einer vorherigen Kostenübernahmeerklärung abhängig gemacht werden, steht mit der Rechtslage in Einklang. Daher ist ein darauf gestützter Befangenheitsantrag rechtsmissbräuchlich und kann durch die abgelehnten Richter verworfen werden.*)
2. Die Übertragungsentscheidung des nach § 66 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz GKG originär zuständigen Einzelrichters auf den vollbesetzten Senat in Sachen von grundsätzlicher Bedeutung kann konkludent dadurch erfolgen, dass der Senat in der Besetzung mit 3 Richtern entscheidet (Klarstellung zu BverfG vom 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08).*)
3. Dass die Gebühr für eine Gehörsrüge (5400 KV zum GKG) im Bereich der Bagatellstreitwerte bis 900 Euro die Gerichtsgebühr für das Ausgangsverfahren (hier: auf Zulassung der Berufung nach § 124 VwGO) übersteigt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (gegen Lappe in NJW 2005, 263).*)
VolltextIBRRS 2012, 0935
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 9 U 2138/11
Der auf § 91 ZPO beruhende Teil der Kostenentscheidung kann im Rahmen einer zulässigen Berufung gegen die Hauptsacheentscheidung angegriffen werden.
VolltextIBRRS 2012, 0931
OLG Jena, Urteil vom 23.08.2011 - 5 U 97/11
1. Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers aufgrund von Mängeln festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen.
2. Der Auftragnehmer kann deshalb später nicht mehr mit Erfolg einwenden, der Auftraggeber habe seine Schadensminderungspflicht verletzt. Dieser Einwand ist nach Rechtskraft der Vorentscheidung einer erneuten Überprüfungsmöglichkeit entzogen.
VolltextIBRRS 2012, 0927
LG Berlin, Urteil vom 27.09.2011 - 4 O 143/09
Der Zwangsverwalter kann zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er eine Immobilie zu einem unter dem Marktwert liegenden Mietzins vermietet.
VolltextIBRRS 2012, 0925
BGH, Beschluss vom 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0924
BGH, Beschluss vom 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0923
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 230/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0921
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZR 147/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0917
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 232/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0916
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - IX ZA 2/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0915
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - VIII ZB 3/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0909
BGH, Beschluss vom 25.01.2012 - IX ZB 210/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0908
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 119/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0907
BGH, Beschluss vom 08.02.2012 - XII ZB 231/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0905
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZB 95/09
Eine prozessuale Kostenerstattung von zuvor auf materiell-rechtlicher Grundlage erfolglos eingeklagten Kosten eines Privatgutachters scheidet aus, wenn der materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch mit der Begründung abgewiesen worden ist, mit der der Anspruch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht wird (hier: Erforderlichkeit eines Privatgutachtens).*)
VolltextIBRRS 2012, 0897
OLG Köln, Beschluss vom 26.08.2009 - 17 W 198/09
Die rechtskräftige Abweisung eines materiell-rechtlichen Anspruchs auf Ersatz der Kosten für ein Privat-Gutachten steht der (erneuten) Berücksichtigung dieser Kosten im Rahmen der Kostenfestsetzung entgegen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0875
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2011 - 2 U 132/1
1. Die Begrenzung einer gesamtschuldnerischen Mithaftung auf einen nur der Höhe nach beschränkten Teil der insgesamt höheren Schuld ist bereits im Tenor der Entscheidung auszudrücken; sie ist nicht erst im Rahmen eines möglichen Zwangsvollstreckungsverfahrens einzuwenden.*)
2. Die vereinbarte anteilige Mitschuld für eine insgesamt höhere Schuld konkretisiert sich erst mit einer tatsächlich geleisteten Zahlung auf die betreffende anteilige hiermit erfüllte Schuld.*)
VolltextIBRRS 2012, 0874
OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.07.2011 - 8 W 64/11
1. Über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens ist im selbstständigen Beweisverfahren, nicht jedoch im Hauptsacheverfahren abzurechnen.*)
2. Soweit der Antragsteller im selbstständigen Beweisverfahren Kosten über die ihn letztlich treffende Kostenquote hinaus getragen hat, muss er diese im Kostenfestsetzungsverfahren der Hauptsache gegen den Antragsgegner festsetzen lassen, um sie rückerstattet zu erhalten.*)
3. Scheitert die Rückerstattung daran, dass der Antragsgegner zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist, so kommt eine Kostenerstattung durch die Landeskasse nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2012, 0868
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 184/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0864
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZB 188/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0862
BGH, Beschluss vom 19.01.2012 - IX ZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0861
BGH, Beschluss vom 26.03.2010 - IX ZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0858
BGH, Beschluss vom 14.02.2012 - V ZA 5/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0852
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 W 5/11
1. Ein Ablehnungsgesuch (§ 42 ZPO) darf der Zivilrichter selbst dann nicht unter eigener Mitwirkung als unzulässig verwerfen, wenn er den Inhalt als verunglimpfend empfindet, sofern dem Gesuch ein sachlicher Kern zugrunde liegt, der ein inhaltliches Eingehen auf die Sache erfordert; auf die Erfolgsaussicht des Gesuchs kommt es dabei nicht an.*)
2. Hat das Ausgangsgericht das Ablehnungsgesuch zu Unrecht unter Mitwirkung des abgelehnten Richters verworfen und damit einen Verstoß gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) begangen, ist das Zivilbeschwerdegericht nicht zwingend gehalten, die Ablehnungssache zur Entscheidung über die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen; es kann als Tatsachengericht 2. Instanz im Rahmen des ihm eröffneten Ermessens selbst über die Begründetheit des Ablehnungsgesuchs entscheiden.*)
3. Hat ein abgelehnter Richter unter Verkennung der Grenzen der Selbstentscheidungsbefugnis und des mit dem Ablehnungsgesuch geltend gemachten sachlichen Kerns von Befangenheitsgründen an der Verwerfung des gegen ihn gerichteten Ablehnungsgesuchs als unzulässig mitgewirkt, ist dies geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit ihm gegenüber zu begründen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0847
OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.02.2012 - 13 W 2249/11
Durch den Beitritt im selbständigen Beweisverfahren wird der Nebenintervenient nicht automatisch auch Streithelfer im Hauptsacheverfahren. Deshalb setzt eine Entscheidung über die Kosten der Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren den Beitritt im Hauptsacheverfahren voraus.*)
VolltextIBRRS 2012, 0846
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 9 U 2138/11 Bau
Mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist in Fällen der sog. Kostenmischentscheidung nur der Teil der Kostenentscheidung, der auf § 91a ZPO beruht; im Übrigen gilt das Verbot der isolierten Kostenanfechtung des § 99 Abs. 1 ZPO.
VolltextIBRRS 2012, 0843
BGH, Beschluss vom 26.01.2012 - IX ZR 33/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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