Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15974 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 1178BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 271/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1177
BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - I ZB 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1175
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 255/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1172
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 257/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1170
BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - I ZB 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1168
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 110/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1167
BGH, Beschluss vom 13.08.2009 - VII ZR 115/08
Kommt das Gericht nicht seiner Pflicht nach, entscheidungserhebliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor. Das muss angenommen werden, wenn das Gericht zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, trotz entsprechenden Parteivortrags in den Entscheidungsgründen nicht Stellung nimmt.
VolltextIBRRS 2012, 1164
LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2012 - 10 Sa 2078/11
1. Eine Berufungsschrift muss, auch wenn sie per Telefax an das Gericht übermittelt wird, eine lesbare Unterschrift beinhalten.*)
2. Eine Aufrechnung in der Berufungsinstanz ist nur zulässig, wenn der Streitstoff schon in der ersten Instanz Gegenstand war.*)
3. Eine Berufung ist nur zulässig, wenn sie sich zumindest teilweise gegen die erstinstanzliche Entscheidung richtet.*)
VolltextIBRRS 2012, 1162
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.03.2011 - 12 W 142/11
Zur Frage, ob die Klagepartei des Urkundenprozesses verpflichtet ist, einen Prozessbevollmächtigten mit Kanzlei am Sitz des Prozessgerichts ausschließlich schriftlich zu informieren (hier verneint - Abgrenzung zu OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 69 - 70.*)
VolltextIBRRS 2012, 1158
BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11
1. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Abberufung des Verwalters nicht schon deshalb verlangen, weil ein wichtiger Grund im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 3 und 4 WEG hierfür besteht; den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint.*)
2. Bei der Festsetzung des Streitwerts einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Verpflichtungsklage ist im Regelfall das Gesamtinteresse nach dem in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorar und das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers nach seinem Anteil hieran zu bemessen.*)
IBRRS 2012, 1151
OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2012 - 32 SA 5/12
Im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann regelmäßig nur ein Gericht bestimmt werden, bei dem einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Von diesem Grundsatz kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht schon dann vor, wenn ein besonderer Gerichtsstand gem. § 29 ZPO gegeben ist, der durch den Standort des Bauwerks bestimmt wird.*)
VolltextIBRRS 2012, 1150
OLG Dresden, Urteil vom 23.11.2011 - 13 U 1137/11
1. Nach § 154 Satz 2 ZVG hat der Zwangsverwalter dem Gläubiger und dem Schuldner jährlich und nach der Beendigung der Verwaltung - unter Vermittlung durch das Vollstreckungsgericht (§ 154 Satz 3 ZVG) - Rechnung zu legen, zu welcher gemäß § 259 Abs. 1 BGB die Vorlage von Belegen gehört, soweit solche erteilt zu werden pflegen. Gläubiger und Schuldner sind ihrerseits verpflichtet, die Rechnungsunterlagen an den Zwangsverwalter zurückzugeben, wenn und soweit sie keine Einwendungen gegen die Rechnungslegung erheben. Anderen Beteiligten als Gläubiger und Schuldner steht kein Recht auf Rechnungslegung zu.
2. Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung und Beendigung seines Amts gehört es nicht mehr zu den Pflichten des Verwalters, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
VolltextIBRRS 2012, 1142
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011 - 14 W 62/11
1. Vorprozessuale Privatgutachterkosten eines Kfz. - Haftpflichtversicherers dienen in der Regel der Prüfung der Einstandspflicht und sind daher nur in Ausnahmefällen und zudem nicht pauschaliert erstattungsfähig.*)
2. Werden innerprozessual schwierige unfallanalytische Fragen entscheidungserheblich, darf ein Kfz. - Haftpflichtversicherer zu deren Klärung einen Privatgutachter beauftragen. Einen Erfahrungssatz, dass Versicherungsunternehmen dazu aus eigener Sachkunde vortragen können, gibt es nicht.*)
VolltextIBRRS 2012, 1141
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - VII ZR 149/10
Lässt das erkennende Gericht entscheidungserheblichen Vortrag einer Prozesspartei bei seiner Würdigung des Sachverhalts unberücksichtigt, verletzt es das Recht der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs.
VolltextIBRRS 2012, 1139
BGH, Beschluss vom 22.12.2011 - VII ZB 35/11
a) Für die gemäß § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu treffenden Feststellungen, ob die Berufungsbegründungsfrist eingehalten ist, gelten die Regeln des Freibeweises. Das gilt auch für den zulässigen Gegenbeweis der Unrichtigkeit einer Datumsangabe in einem Empfangsbekenntnis über die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung eines erstinstanzlichen Urteils.*)
b) Trägt der Berufungsführer unter entsprechender eidesstattlicher Versicherung seines Anwalts vor, die Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils sei diesem erst einen Tag nach dem im Empfangsbekenntnis durch handschriftlich eingefügtes Datum bezeichneten Tag zugestellt worden, muss das Berufungsgericht auch ohne einen ausdrücklichen Beweisantritt des Berufungsführers in aller Regel den Anwalt als Zeugen hierzu vernehmen, wenn es die eidesstattliche Versicherung nicht für ausreichend erachtet (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. November 2009 - XII ZB 174/08, IBR 2010, 1207 - nur online).*)
VolltextIBRRS 2012, 1136
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2011 - 14 W 96/11
Die gerichtliche Kostenentscheidung des Urkundenprozesses wird durch einen im Nachverfahren geschlossenen Vergleich ohne weiteres gegenstandslos, wenn die Parteivereinbarung keinerlei Anhalt bietet, dass der ursprüngliche Kostentitel aufrecht erhalten bleiben sollte.*)
VolltextIBRRS 2012, 1131
BGH, Beschluss vom 21.02.2012 - VIII ZB 105/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1130
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 - IX ZR 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1127
BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1126
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - IX ZB 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1124
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZR 93/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1122
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 82/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1121
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZR 143/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1120
BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 83/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1119
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - VII ZB 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1118
BGH, Beschluss vom 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 47/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1115
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 96/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1114
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 64/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1113
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 55/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1109
BGH, Beschluss vom 01.03.2012 - III ZR 209/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1105
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1104
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1101
BGH, Beschluss vom 22.02.2012 - II ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1100
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 35/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1099
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - IX ZB 209/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1095
BGH, Beschluss vom 23.02.2012 - IX ZB 37/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1094
BGH, Beschluss vom 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1093
BGH, Beschluss vom 22.02.2012 - II ZR 134/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 1091
BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 54/11
1. Der Umstand, dass beim Bundesgerichtshof ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung auch die Entscheidung eines zweiten Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt die Aussetzung der Verhandlung des zweiten Rechtsstreits grundsätzlich auch dann nicht, wenn bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht eine Vielzahl von gleich gelagerten Fällen anhängig ist.*)
2. Es bleibt offen, ob eine Aussetzung ausnahmsweise dann erfolgen darf, wenn die Zahl der bei dem Gericht anhängigen Verfahren die Grenze erreicht, bei der eine angemessene Bewältigung schlechthin nicht mehr möglich ist (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 30. März 2005 - X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 377 und X ZB 20/04, juris Rn. 13, 15).*)
VolltextIBRRS 2012, 1089
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.02.2011 - 14 W 65/11
Legt ein Anwalt sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ein, die er darauf stützt, die beschwerte Partei sei im Hauptsacheverfahren und jetzt nicht wirksam von ihm vertreten, ist das Rechtsmittel unzulässig. Seine Kosten sind dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1088
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.02.2011 - 14 W 63/11
Besteht ein zureichender Anfangsverdacht für einen manipulierten Unfall, können auch vorprozessuale Privatgutachterkosten des Kfz. - Haftpflichtversicherers erstattungsfähig sein, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung absehbar ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 1083
BGH, Beschluss vom 08.03.2012 - VII ZR 51/10
1. Macht der Besteller bei einer Stundenlohnvereinbarung geltend, die Betriebsführung des Unternehmers sei unwirtschaftlich gewesen, muss der Unternehmer zu Art und Inhalt der nach Zeitaufwand abgerechneten Leistungen jedenfalls so viel vortragen, dass dem für die Unwirtschaftlichkeit der Leistungsausführung darlegungspflichtigen Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird. Insoweit trifft den Unternehmer eine sekundäre Darlegungslast.
2. Bei Architekten- und Ingenieurleistungen trägt den Auftragnehmer nicht die Beweislast dafür, dass der abgerechnete Aufwand angemessen war.
VolltextIBRRS 2012, 1080
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 17/11
a) Die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.*)
b) Die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten setzt nicht zusätzlich voraus, dass das Privatgutachten im Rahmen einer expost-Betrachtung tatsächlich die Entscheidung des Gerichts beeinflusst hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 1074
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.02.2012 - 4 W 34/11
Der Streitwert einer Werklohnklage erhöht sich nicht, wenn neben der Hauptsacheforderung eine Sicherheit nach § 648a BGB für diese Forderung beantragt wird.
VolltextIBRRS 2012, 1067
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.01.2012 - 10 W 72/11
Reicht im zivilrechtlichen Parteiprozess eine Partei eine Anlage ausdrücklich nur für das Gericht und nicht für den Gegner zur Akte, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht dem Prozessgegner insoweit die Einsicht verweigert. Es darf allerdings gleichzeitig die Anlage nicht berücksichtigen (Verwertungsverbot). Der Partei wird damit nicht das rechtliche Gehör versagt.*)
VolltextIBRRS 2012, 1066
KG, Beschluss vom 12.01.2012 - 8 W 31/11
Der Streitwert für die Feststellung, dass ein Mietverhältnis durch keine von vier fristlosen Kündigungen beendet worden ist, bemisst sich gemäß § 41 Abs. 1 GKG nach dem für die Dauer eines Jahres zu zahlenden Entgelt. Er erhöht sich nicht dadurch, dass die Feststellungsklage mehrere Kündigungen zum Gegenstand hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 1065
KG, Beschluss vom 02.02.2012 - 8 U 193/11
1. Besteht die Mieterseite aus einer Personenmehrheit, kann die Rückgabe der Sicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheit nur von einem Mieter gegeben worden ist. Eine derartige Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar.*)
2. Der Richter ist zwar an Denk- und Naturgesetze sowie an Erfahrungssätze und ausnahmsweise gesetzliche Beweisregeln gebunden, jedoch darf er die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse nach seiner individuellen Einschätzung bewerten.
VolltextIBRRS 2012, 1057
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.02.2012 - 5 W 26/12
Das Verfahren nach § 109 ZPO dient dazu, den Sicherungsnehmer nach Beendigung des Schwebezustandes zur Rechtsfeststellung zu zwingen.*)
VolltextIBRRS 2012, 1055
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.01.2012 - 2 W 90/10
Ein Beweisverfahren, welches auf die Feststellung von Baumängeln bei der Sanierung einer kommunalen Sportanlage gerichtet ist, betrifft auch dann keine Angelegenheit einer wirtschaftlichen Unternehmung der Kommune i. S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostO LSA, wenn diese sich zur Vergabe des Bauauftrags sowie zu dessen Abwicklung eines kommunalen Eigenbetriebs bedient.*)
VolltextIBRRS 2012, 1049
BGH, Beschluss vom 07.02.2012 - VI ZR 220/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext