Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15898 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IBRRS 2012, 0454OLG Bremen, Beschluss vom 12.01.2012 - 5 W 36/11
War oder ist eine Partei als Arzt des für seinen Prozess zuständigen Richters tätig, so stellt dies in aller Regel einen Umstand dar, der die Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 ZPO rechtfertigt.*)
VolltextIBRRS 2012, 0449
OLG Naumburg, Beschluss vom 24.10.2011 - 10 W 47/11
Die Parteien des Ausgangsrechtsstreits sind an dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen gem. § 4 JVEG nicht beteiligt und damit gegen eine dort ergangene Entscheidung auch nicht beschwerdeberechtigt. Sie können eine Überprüfung der Vergütung des Sachverständigen nur im Rahmen einer Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 66 GKG erreichen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0448
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.12.2011 - 2 W 75/11
1. Die Hinzuziehung eines Verkehrsanwalts ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig i. S. von § 91 Abs. 1 ZPO, wenn die Prozesspartei zu einer unmittelbaren Kommunikation mit ihrem Hauptbevollmächtigten nicht in der Lage ist bzw. diese ihr unzumutbar erscheinen durfte.*)
2. Kosten, die einer Prozesspartei für die Aufarbeitung des Prozessstoffs, für die Sammlung und Sichtung von Beweismaterial bzw. für die Mitwirkung an der gerichtlichen Beweisaufnahme entstehen, sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Es widerspräche diesem kostenrechtlichen Grundsatz, wenn eine Prozesspartei ursprünglich nicht erstattungsfähige Aufwendungen dadurch auf den Prozessgegner abwälzen könnte, dass sie sich ihrer eigenen Sachkunde entledigt, z. B. durch die Beendigung des dauerhaften Anstellungsverhältnisses eines Fachmanns oder durch betriebliche Umstrukturierungen, bzw. den Anspruch an einen Dritten, selbst nicht Fachkundigen, abtritt.*)
VolltextIBRRS 2012, 0443
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2011 - 4 W 19/11
Tritt ein Streithelfer dem Rechtsstreit nach Erlass eines Urteils und vor Einlegung eines Rechtsmittels bei, kann er ihm entstandene Kosten erster Instanz nicht erstattet verlangen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0437
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.10.2011 - 10 W 21/11
Der Streitwert im Fall einer Sachverständigenablehnung bemisst sich mit einem Drittel des Wertes des zugrunde liegenden Verfahrens.*)
VolltextIBRRS 2012, 0424
OLG Rostock, Beschluss vom 22.12.2011 - 3 W 205/11
1. Das Nichtabhilfeverfahren bei Streitwertbeschwerden erfordert eine auf den Einzelfall bezogene Sachüberprüfung der mit der Beschwerde vorgetragenen Beanstandungen; insbesondere neues Vorbringen in der Beschwerdeschrift muss berücksichtigt werden.*)
2. Für Klagen, mit denen die Auflassung eines Grundstücks begehrt wird, ist der Streitwert mit dem Verkehrswert des Grundstücks ohne Schuldenabzug zu bemessen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0419
LG Rostock, Beschluss vom 08.07.2011 - 5 HK OH 1/10
1. Die Stellung eines Antrags auf Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsacheklage nach § 494a ZPO ist unzulässig, wenn die Antragstellerin des selbständigen Beweisfahrens den Antrag zurückgenommen hat.
2. Die Aufrechnungserklärung in einem parallel laufenden Hauptsacheverfahren steht der Klageerhebung gleich bzw. hat die gleiche Wirkung wie eine Klageerhebung, so dass der Antrag auf Fristsetzung zur Erhebung der Hauptsacheklage gemäß § 494a Abs. 1 ZPO unzulässig ist.
VolltextIBRRS 2012, 0418
OLG Rostock, Beschluss vom 12.12.2011 - 3 W 193/11
1. Gemäß § 55 ZVG erstreckt sich die Versteigerung des Grundstücks auf alle Gegenstände, deren Beschlagnahme noch wirksam ist. Auf Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners oder eines neu eingetretenen Eigentümers befinden, erstreckt sich die Versteigerung gem. § 55 Abs. 2 ZVG auch dann, wenn sie einem Dritten gehören, es sei denn, dass dieser sein Recht nach Maßgabe des § 37 Nr. 5 ZVG geltend gemacht hat. Zubehör in diesem Sinne sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteil des Grundstücks zu sein, ihm zu dienen bestimmt sind und im räumlichen Verhältnis zu diesem stehen. Kein Zubehör sind nur solche Sachen, die nur vorübergehend sich auf dem Grundstück befinden.*)
2. Dasjenige, was ein Mieter in die Mietsache einbringt, ist wegen der nur vorübergehenden Zweckbestimmung als Zubehör von der Versteigerung nicht erfasst.*)
VolltextIBRRS 2012, 0399
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - 11 Sch 1/10
Zur Kostenentscheidung nach Erledigung eines Antrags auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens.
VolltextIBRRS 2012, 0395
KG, Beschluss vom 23.03.2010 - 7 U 127/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0384
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2012 - 11 AR 140/11
1. Der Bürge ist nach seinem allgemeinen Gerichtsstand und nach dem besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts der Bürgschaftsschuld an seinem Wohnort bzw. Geschäftssitz zu verklagen.
2. Wird der "Gewährleistungsbürge" gemeinsam mit dem Auftragnehmer verklagt und ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemäß § 18 Abs. 1 VOB/B ein ausschließlicher Gerichtsstand wirksam vereinbart, so kann die Zuständigkeit für den Bürgen gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden.
3. Stimmt der vereinbarte Gerichtsstand des § 18 Abs. 1 VOB/B mit dem Erfüllungsort der Bauleistung gemäß § 29 ZPO überein, ist es zweckmäßig, gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO diesen Gerichtsstand zu bestimmen.
VolltextIBRRS 2012, 0375
LG Itzehoe, Beschluss vom 29.08.2011 - 11 T 15/11
Der Streitwert für die Beschlussanfechtung einer Jahresabrechnung ist nach den anteiligen Jahreskosten des Klägers zu berechnen.
VolltextIBRRS 2012, 0373
LG Halle, Urteil vom 21.10.2011 - 3 O 549/04
1. Die Geltendmachung bauzeitabhängiger Mehrkosten setzt voraus, dass der geplante Bauablauf dem tatsächlichen Bauablauf gegenüber gestellt wird, einzelne Behinderungstatbestände aufgeführt und deren konkrete Auswirkungen auf den Bauablauf erläutert werden. Zudem sind diejenigen unstreitigen Umstände zu berücksichtigen, die gegen eine Behinderung sprechen.
2. Das gilt unabhängig davon, auf welche Anspruchsgrundlage (BGB § 642; VOB/B § 2 Nr. 5, § 6 Nr. 6) diese Kosten gestützt werden.
3. Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, endet die Hemmung der Verjährung, wenn das gerichtliche Verfahren sechs Monate nicht betrieben wird.
4. Die Verjährungsfrist fängt allerdings nicht wieder an zu laufen, wenn der Kläger einen triftigen Grund hat, das Verfahren nicht weiter zu betreiben und der Beklagte von diesem Grund Kenntnis hat.
5. Das Abwarten auf den Ausgang eines Musterprozesses stellt aus Gründen der Rechtssicherheit nur dann einen triftigen Grund in diesem Sinne dar, wenn dieser Prozess für das zum Ruhen gebrachte Verfahren vorgreiflich ist.
IBRRS 2012, 0372
BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - AnwZ (Brfg) 25/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0371
BGH, Beschluss vom 27.12.2011 - V ZB 175/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0369
BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - V ZB 170/11
Hat sich in einer Grundbuchsache die Hauptsache vor Einlegung der Rechtsbeschwerde erledigt, ist die Rechtsbeschwerde jedenfalls dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht keine isoliert anfechtbare Kostenentscheidung getroffen hat.*)
VolltextIBRRS 2012, 0368
BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - XI ZR 132/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0365
BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - XI ZR 411/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0363
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZR 62/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0361
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 6/09
1. Das Rechtsbeschwerdegericht ist weder durch § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG noch durch § 15 Abs. 1 Satz 3 KapMuG daran gehindert festzustellen, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand des Musterverfahrens sein können.*)
2. Soweit sich eine von dem Musterbeklagten eingelegte Rechtsbeschwerde als erfolgreich erweist, trifft die Kostenhaftung der auf Seiten des Musterklägers Beigeladenen nach § 19 Abs. 2 KapMuG alle Kläger der nach § 7 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren, die ihre Klage nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Aussetzungsbeschlusses in der Hauptsache zurückgenommen haben. Es ist nicht erforderlich, dass die Beigeladenen dem Rechtsbeschwerdeverfahren beigetreten sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 0360
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - XI ZR 75/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0358
OLG Naumburg, Beschluss vom 12.09.2011 - 10 W 49/11
Ist streitig, ob Bodenwertermittlungen eines Gutachterausschusses fehlerhaft sind, so darf kein für diesen Gutachterausschuss tätiger Sachverständiger als Gutachter bestellt werden, auch wenn dieser durch seine Tätigkeit bereits Vorkenntnisse hat und in seiner Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei ist. Geschieht dies doch, ist seine Ablehnung durch die Partei begründet. Das schließt die Bestellung eines für einen anderen regionalen Gutachterausschuss tätigen Sachverständigen nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2012, 0354
OLG Bremen, Beschluss vom 28.12.2011 - 2 W 123/11
Eine unter Kaufleuten getroffene Gerichtsstandsvereinbarung, wonach "als Gerichtsstand der Hauptsitz des Auftraggebers" bestimmt wird, ist im Zweifel dahin zu verstehen, dass die Parteien sich nicht auf einen von vornherein bestimmten Ort festlegen, sondern hiervon unabhängig den jeweiligen Geschäftssitz des Auftraggebers für die örtliche Zuständigkeit bestimmen wollten.*)
VolltextIBRRS 2012, 0351
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.10.2011 - 5 Sa 59/11
1. Verweisungsbeschlüsse nach § 281 ZPO entfalten grundsätzlich Bindungswirkung für das aufnehmende Gericht. Dies gilt selbst bei einer rechtlich fehlerhaften Verweisung.
2. Einem Verweisungsbeschluss kann die gesetzlich vorgesehene bindende Wirkung nur dann abgesprochen werden, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss.
VolltextIBRRS 2012, 0342
LG Stuttgart, Beschluss vom 05.08.2011 - 10 S 22/11
Der Beschwerdegegenstand richtet sich nur nach dem Betrag, um den der Berufungskläger durch das Urteil der ersten Instanz in seinem Recht verkürzt zu sein behauptet und in dessen Höhe er mit seinem Berufungsantrag die Abänderung der Urteils beantragt.
VolltextIBRRS 2012, 0339
BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - II ZR 151/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0337
BGH, Beschluss vom 06.12.2011 - II ZB 21/10
Enthält die Berufungsbegründung immerhin zu einem Streitpunkt eine § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung, ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn die bezeichneten Umstände geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen. Es ist für die Zulässigkeit der Berufung ohne Belang, ob dieser Angriff begründet ist und ob die Berufungsbegründung weitere Rügen zu rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkten enthält, auf die das angefochtene Urteil gar nicht gestützt ist.*)
VolltextIBRRS 2012, 0335
BGH, Beschluss vom 05.12.2011 - II ZR 131/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0334
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - XI ZR 9/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0332
BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - V ZR 50/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0330
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - IX ZR 217/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0328
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - IX ZB 294/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0326
BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - IX ZB 229/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0320
KG, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 W 22/11
1. Gegen eine Streitwertfestsetzung durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist die Beschwerde zum Oberlandesgericht statthaft.*)
2. Verfolgt ein klagender Wohnungseigentümer mit der Anfechtung der Bestellung (bzw. Beauftragung) eines WEG-Verwalters nicht finanzielle Interessen sondern wegen einer Störung des Vertrauensverhältnisses zum Verwalter allein die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Gemeinschaft, ist das Einzelinteresse des Klägers im Sinne von § 49 a Absatz 1 GKG regelmäßig mit 1.000 Euro zu bewerten, wenn konkrete, wegen der Verwaltung durch den abgelehnten Verwalter befürchtete finanzielle Nachteile, nach denen der Wert der Anfechtung der Verwalterbestellung bemessen werden könnte, nicht erkennbar sind.*)
VolltextIBRRS 2012, 0312
OLG Dresden, Beschluss vom 15.12.2011 - 1 U 1080/11
Der "OK"-Vermerk auf einem Sendebericht eines Faxgeräts stellt die fehlerfreie Übertragung von Dokumenten zwar mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit sicher. Er belegt jedoch nicht 100%-ig, dass das gesendete Dokument tatsächlich auch auf dem Empfangsgerät angekommen ist. Denn es ist möglich, dass ein beim Absender mit "OK" bestätigtes Fax beim Empfänger nie ankommt.
VolltextIBRRS 2012, 0305
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 204/09
Zu der Reichweite der Verjährungsunterbrechung aufgrund einer Streitverkündung in einem Bauprozess.*)
VolltextIBRRS 2012, 0304
OLG München, Beschluss vom 20.10.2011 - 34 Wx 455/11
Sind mit dem Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (hier: vollstreckbarer Titel) nicht zur Überzeugung des Grundbuchamts nachgewiesen, kommt der Erlass einer (rangwahrenden) Zwischenverfügung nicht in Betracht (siehe schon Senat vom 29.1.2009, 34 Wx 116/08 = FGPrax 2009, 103).*)
VolltextIBRRS 2012, 0298
OLG Hamm, Beschluss vom 30.06.2011 - 5 W 45/11
Die Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG ist bei einem Nutzungsverhältnis, welches zwischen dem Veräußerer und Erwerber eines Hausgrundstückes für die Übergangszeit besteht, zu verneinen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0294
AG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2010 - 36 C 457/09
Eine Anfechtungsklage nach § 46 WEG ist binnen Monatsfrist gegen alle übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Nach Fristablauf ist eine Klageerweiterung nicht mehr möglich, die Anfechtungsklage bleibt unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2012, 0293
OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2011 - 17 W 23/11
Leiten mehrere Antragsteller wegen jeweils eigener und voneinander abtrennbarer Interessen dasselbe selbständige Beweisverfahren ein und erheben anschließend nur einige von ihnen Hauptsacheklage, kann zu Lasten der nicht mehr Beteiligten eine isolierte Teilkostenentscheidung ergehen.
VolltextIBRRS 2012, 0286
OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010 - 3 AR 46/10
Für den Streit zwischen Mieter und Vermieter, der in mehreren Gerichtsbezirken belegene Geschäftsräume betrifft, ist eine Gerichtsstandsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO möglich, wenn ein einheitliches Vertragsverhältnis zugrunde liegt, nicht aber dann, wenn für jedes Objekt ein eigener Mietvertrag abgeschlossen wurde.*)
VolltextIBRRS 2012, 0284
BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - IV ZR 33/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0283
BGH, Beschluss vom 11.11.2011 - IX ZB 277/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0280
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 25/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0279
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - VI ZB 28/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0276
BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - IX ZR 187/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0275
BGH, Beschluss vom 13.12.2011 - II ZR 141/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0274
BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - IX ZR 87/09
Die Anfechtungsankündigung muss die befriedigungsbedürftige Forderung bezeichnen.*)
VolltextIBRRS 2012, 0273
BGH, Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZR 295/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2012, 0272
BGH, Urteil vom 07.12.2011 - XII ZR 159/09
1. Zur (hier verneinten) Präklusion von Tatsachen, nachdem eine Abänderungsklage gegen ein Urteil über laufenden nachehelichen Unterhalt abgewiesen wurde.*)
2. Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit (im Anschluss an Senatsurteil vom 7. Dezember 2011 - XII ZR 151/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
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