Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15898 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 5233BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - IX ZB 221/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5232
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - IV ZR 197/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5230
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZB 81/11
1. Misst ein Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren einer Sache rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu und lässt deswegen die Rechtsbeschwerde zu, ist die Zulassung zwar wirksam, seine Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde im Hinblick auf die von Amts wegen zu berücksichtigende fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200; Senatsbeschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09, WuM 2010, 385; vom 21. September 2010 - VIII ZB 73/09, WuM 2011, 61; vom 8. März 2011 - VIII ZB 65/10, WuM 2011, 242).*)
2. Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126; vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633; vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07, NJW-RR 2008, 144).*)
VolltextIBRRS 2011, 5229
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5228
BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 239/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5226
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZB 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5221
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - I ZR 213/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5220
BGH, Beschluss vom 08.11.2011 - VI ZB 59/10
Erwägt das Gericht die Aussetzung nach § 148 ZPO unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Beteiligung des Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren, hat es grundsätzlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Beteiligung gemäß § 12 Abs. 2 SGB X schlüssig dargelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 5219
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11
1. Der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3,5-fachen Jahresprämie festzusetzen abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%.*)
2. Daneben sind angekündigte und anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis mit 50% in die Wertfestsetzung einzustellen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5218
BGH, Beschluss vom 16.11.2011 - IV ZB 20/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5217
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - IX ZR 113/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5214
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5211
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 171/10
Zur Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800).*)
VolltextIBRRS 2011, 5208
AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 16.03.2011 - K 123/2009
1. Selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, ist eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einstweilen einzustellen. Erforderlich ist eine Abwägung zwischen dem Interesse des Lebensschutzes, dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerbes.
2. Geht die Lebensgefahr nicht von dem mit der Zuschlagserteilung einhergehenden Eigentumsverlust aus, sondern nur von der nach dem Zuschlag drohenden Zwangsräumung, darf der Zuschlag nicht versagt werden.
VolltextIBRRS 2011, 5206
OLG Braunschweig, Urteil vom 28.11.2011 - 8 W 62/11
Wird die Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit vor Zustellung, aber nach Anhängigkeit der Klage zurückgenommen, weil der Auftraggeber die begehrte Sicherheit zwischenzeitlich geleistet hat, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben, sofern auch streitige Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen sind.
VolltextIBRRS 2011, 5203
OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2011 - 5 W 1069/11
Bleibt der alleinige Geschäftsführer einer GmbH trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens gemäß § 141 Abs. 1 ZPO dem Verhandlungstermin unentschuldigt fern, kann ein Ordnungsgeld nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO nur gegen die GmbH, nicht aber gegen den Geschäftsführer festgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 5192
BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 39/11
1. werden in der Klageschrift als Beklagte die "die Wohnungseigentümer des Grundstücks ... " benannt, und nicht - was zutreffend gewesen wäre - "die übrigen Wohnungseigentümer des Grundstücks... ", so besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass Letzteres gemeint ist.
2. Eine Anfechtungsklage, die die Namen der beklagten Wohnungseigentümer nicht angibt, ist unzulässig. Dieser Fehler wird noch in der Berufung geheilt, wenn die erforderlichen Angaben dort vorliegen.
VolltextIBRRS 2011, 5189
AG Aachen, Urteil vom 27.04.2011 - 119 C 91/10
1. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und deren Unterrichtung entlasten einen Kläger nicht davon, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen.
2. Ein Kläger muss sich nachlässiges Verhalten seiner Rechtsschutzversicherung zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2011, 5178
OLG Bamberg, Urteil vom 27.01.2010 - 3 U 28/08
1. Aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten ist die ihm erteilte Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt.*)
2. Ein in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren erstelltes Gutachten kann im Wege des Urkundsbeweises im Zivilprozess verwertet werden. Widerspricht die durch das Gutachten belastete Partei der Verwertung des Gutachtens und beantragt sie die Anhörung des Sachverständigen, ist die Anhörung des Sachverständigen geboten.*)
VolltextIBRRS 2011, 5165
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2011 - 26 SchH 2/11
1. Eine Besorgnis der Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn nach den Umständen des konkreten Falles ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Schiedsrichters zu rechtfertigen. Maßgebend hierfür ist allein, ob vom Standpunkt der Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die aus der Sicht eines vernünftigen Menschen die Befürchtung wecken können, der betreffende Schiedsrichter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.
2. Die ehemalige Partnerschaft des Schiedsrichters in einer Anwaltskanzlei, die eine anwaltliche Beziehung zu einer Schiedspartei unterhielt, begründet keinen Ablehnungsgrund.
3. Unterlässt ein Schiedsrichter den Hinweis auf Umstände, die eindeutig und klar ungeeignet sind, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen, so liegt darin weder ein Pflichtenverstoß noch ein gesonderter Ablehnungsgrund.
VolltextIBRRS 2011, 5154
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZB 166/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5153
BGH, Beschluss vom 16.11.2011 - IX ZA 100/11; IX ZB 279/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5152
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 6/11
Zur hinreichenden Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Berufung.*)
VolltextIBRRS 2011, 5150
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 74/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5146
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - III ZB 54/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5145
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - I ZB 60/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5144
BGH, Urteil vom 29.11.2011 - VI ZR 251/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5143
BGH, Beschluss vom 16.11.2011 - IV ZR 184/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5140
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2011 - 4 PA 4/11
1. Die nach § 536 Abs. 1 BGB angemessen herabgesetzte Miete ist als vereinbarte Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 WoGG anzusehen.*)
2. Besteht allerdings ein Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Mietminderung, ist zunächst der Ausgang dieser mietrechtlichen Streitigkeit abzuwarten, bevor der geminderte Mietzins der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 5137
OLG München, Beschluss vom 16.09.2011 - 34 Wx 376/11
Zum Nachweis der Vertretung einer GmbH im Grundbuchverfahren, deren Geschäftsführer gesamtvertretungsberechtigt sind, durch einen durch Gesellschafterbeschluss einzelermächtigten Geschäftsführer allein.*)
VolltextIBRRS 2011, 5136
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2011 - 8 LA 104/11
1. Als Adressat eines Verwaltungsaktes ist der Zwangsverwalter als Partei kraft Amtes auch dann hinreichend erkennbar bezeichnet, wenn sich dies bei verständiger Würdigung (nur) aus der Begründung des Verwaltungsaktes ergibt.*)
2. § 25 Abs. 4 Satz 4 SchfG ist eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass eines Leistungsbescheides über Schornsteinfegergebühren an den Zwangsverwalter eines Grundstücks.*)
3. Turnusmäßig durchzuführende Schornsteinfegerarbeiten nach § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SchfG und zu erfüllende Kehr- oder Überprüfungspflichten nach der Nds. KÜVO sind wiederkehrende Leistungen im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
4. Die Emissionsmessung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe nach § 15 Abs. 1 1. BImschV und die nach einer Beanstandung erfolgte Wiederholungsmessung an derselben Feuerungsanlage nach § 15 Abs. 5 i.V.m. § 14 Abs. 5 1. BImschV sind eine einheitliche (wiederkehrende) Leistung im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
VolltextIBRRS 2011, 5135
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 116/11
Die Rechtsauffassung, wonach grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache für die Streitwertbemessung der Nebenintervention maßgeblich ist, ist überholt. Der Streitwert ist nach dem Interesse des Streithelfers und nicht nach dem Interesse der Hauptpartei zu bestimmen.
VolltextIBRRS 2011, 5127
LG München I, Urteil vom 29.11.2011 - 11 O 25452/10
Zur Zulässigkeit eines Streitbeitritts auf der Gegenseite.
VolltextIBRRS 2011, 5123
OLG München, Urteil vom 30.08.2011 - 5 U 5544/10
1. Von einem Anleger, der einem Fonds aufgrund irreführender Prospektangaben beigetreten ist, kann nicht erwartet werden, dass er Jahre nach der Zeichnung im Einzelnen darlegt, welche Alternativanlage er anderenfalls gezeichnet hätte.*)
2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Rückabwicklung einer Kapitalanlage Steuervorteile des Anlegers aus der Beteiligung nicht anzurechnen sind, wenn die Rückabwicklung zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt, gilt auch dann, wenn der Anleger nicht - als unmittelbarer Eigentümer - Immobilieneigentum erworben hat, sondern einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Immobilienfonds als mittelbarer Gesellschafter beigetreten ist. In steuerlicher Hinsicht sind die für den Erwerb aufgewendeten Beträge nicht als steuerneutrale Anschaffungskosten, sondern als Werbungskosten anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5120
BGH, Urteil vom 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5119
BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - BLw 8/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5118
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 139/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5116
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - XII ZB 212/11
Zur Höhe der Beschwer, wenn der Unterhaltspflichtige und sein Ehegatte steuerlich zusammen veranlagt wurden und der Unterhaltspflichtige zur Vorlage des Einkommensteuerbescheids verurteilt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 5112
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZB 165/10
1. Die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist.*)
2. Ist die öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft und wirkt sie deshalb nicht als Zustellung, beginnt die Beschwerdefrist für einen Beteiligten, dem die Entscheidung nicht individuell mitgeteilt worden ist, auch nicht fünf Monate nach dem Erlass der Entscheidung.*)
VolltextIBRRS 2011, 5110
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - V ZR 64/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5106
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5101
BGH, Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5099
BGH, Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5097
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 66/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5096
BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - I ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5090
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZB 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5086
OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2011 - 28 U 78/11
Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.*)
VolltextIBRRS 2011, 5085
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.11.2011 - 3 W 75/11
Für die Bewertung des Einzelinteresses des Wohnungseigentümers i.S.d. § 49a Abs. 1 S. 2 GKG, der im Klageweg die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung angreift, ist der dreifache Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an dem Honorar des Verwalters für dessen noch verbleibende Amtszeit eine praktikable Bemessungsgrundlage, die das Klägerinteresse sowohl bei einer kleineren als auch bei einer großen Zahl von Wohnungseigentümern angemessen abbildet und zugleich dem Justizgewährungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers nicht entgegensteht.*)
VolltextIBRRS 2011, 5084
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZR 229/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5082
BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - LwZB 2/11
1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn trotz Befolgung der für die Unterschriftenkontrolle bestehenden Anweisungen durch das Kanzleipersonal die Frist wegen eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Unterschriftsleistung versäumt wurde.*)
2. Ist eine Kanzleianordnung nicht geeignet, den konkreten Fehler des Rechtsanwalts (hier die Unterzeichnung des falschen Schriftstücks) bei einem normalen Verlauf der Dinge aufzufangen, ist das Anwaltsverschulden bei der Unterschriftsleistung als für die versäumte Frist ursächlich anzusehen und bei einer wertenden Betrachtung weiterhin dem Anwalt und nicht (allein) dem Büropersonal zuzurechnen.*)
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