Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 5304OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 149/11
1. Rechtsstreitigkeiten zwischen Ehegatten aus gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnissen fallen nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte.
2. Für die Zulässigkeit des Rechtswegs ist der jeweilige Streitgegenstand maßgebend, der allein vom Kläger bestimmt wird. Inhalt und Rechtsnatur der vom Beklagten erhobenen Einwendungen sind dagegen für die Frage der Zuständigkeit belanglos, selbst dann, wenn zuständigkeits- und anspruchsbegründende Tatsachen zusammenfallen.
3. Eine Haupt- oder Hilfsaufrechnung des Schuldners hat auf die Rechtsnatur der vom Gläubiger geltend gemachten Ansprüche keinerlei Einfluss.
4. Gewerbliche Miet- oder Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten gehören nicht zu den allgemeinen Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen (Verlöbnis, Ehe)aufweisen oder die in engem Zusammenhang mit der Auflösung eines solchen Rechtsverhältnisses stehen.
5. Bei noch ausstehenden Mietzinsforderungen zwischen Ehegatten handelt es sich weder um aus der Ehe herrührende Ansprüche im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 2 FamFG noch um "Ansprüche im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.
VolltextIBRRS 2011, 5303
OLG München, Beschluss vom 20.07.2011 - 19 W 984/11
1. Mehrere vom Antragsteller behauptete Pflichtverletzungen bedürfen auch hinsichtlich der Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids gesonderter Betrachtung.*)
2. Die Anspruchsbezeichnung in einem Mahnbescheid "Schadensersatz und ungerechtfertigte Bereichung aus Darlehensvertrag vom 21.12.90" ist zu einer Individualisierung einzelner konkreter Pflichtverletzungen und damit zu einer Verjährungsunterbrechung bezogen auf einzelne Pflichtverletzungen nicht geeignet.*)
VolltextIBRRS 2011, 5298
OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.2011 - 25 W 200/11
1. Ein Anspruch auf Erstattung der an einen Sachverständigen möglicherweise zu viel gezahlten Vergütung verjährt gem. § 2 Abs. 4 JVEG mit Ablauf von 3 Jahren nach deren Auszahlung.
2. Der Lauf der Verjährungsfrist wird durch die Einleitung des Festsetzungsverfahrens gem. § 4 Abs. 1 JVEG nicht gehemmt.
3. Die Kosten für die Hinzuziehung einer Hilfskraft zur Herstellung einer Bauteilöffnung müssen dem Sachverständigen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erstattet werden. Die Erstattung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass die beweisbelastete Partei die Bauteilöffnung hätte herstellen müssen.
4. Werden dem Sachverständigen nacheinander zwei Gutachtenaufträge erteilt, können die dafür berechneten Stunden getrennt nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 S. 2 JVEG aufgerundet werden.
VolltextIBRRS 2011, 5285
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2011 - 2 U 11/09
1. Soweit der Streitgegenstand des nachfolgenden Prozesses nicht mit demjenigen des ersten Prozesses übereinstimmt, aber die im ersten Prozess rechtskräftig erkannte Rechtsfolge im späteren Prozess über einen anderen Streitgegenstand vorgreiflich ist, ist das nachentscheidende Gericht gebunden und an einer abweichenden Entscheidung der rechtskräftig entschiedenen (Vor-) Frage gehindert.
2. Die Frage, ob bei der Entstehung eines Schadens dem Geschädigten ein Mitverschulden zur Last zu legen ist, ist grundsätzlich im Feststellungsprozess mit zu prüfen. Auch die Frage, ob ein Verschulden des Geschädigten hinsichtlich der Entstehung der Höhe des Anspruchs mitursächlich war (§ 254 Abs. 2 BGB), ist jedenfalls insoweit abschließend zu prüfen, als die für den Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht maßgebenden Umstände bei Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vorgelegen haben, selbst wenn sie nicht vorgetragen worden sind.
VolltextIBRRS 2011, 5282
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 44/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5281
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 50/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5280
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 52/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5279
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 47/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5278
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 49/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5276
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 43/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5275
BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - III ZR 59/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5273
BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - V ZR 243/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5272
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5271
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 48/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5270
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 53/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5268
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - I ZR 138/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5267
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - III ZR 204/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5264
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 45/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5262
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5261
BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 60/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5260
BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - IX ZA 42/11; IX ZA 43-54/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5259
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - IX ZA 54/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5256
BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZR 164/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5239
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZR 18/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5237
BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 202/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5233
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - IX ZB 221/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5232
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - IV ZR 197/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5230
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZB 81/11
1. Misst ein Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren einer Sache rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu und lässt deswegen die Rechtsbeschwerde zu, ist die Zulassung zwar wirksam, seine Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde im Hinblick auf die von Amts wegen zu berücksichtigende fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200; Senatsbeschlüsse vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09, WuM 2010, 385; vom 21. September 2010 - VIII ZB 73/09, WuM 2011, 61; vom 8. März 2011 - VIII ZB 65/10, WuM 2011, 242).*)
2. Die Rechtsbeschwerde kann im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur wegen solcher Fragen zugelassen werden, die das Verfahren oder die persönlichen Voraussetzungen betreffen (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126; vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633; vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07, NJW-RR 2008, 144).*)
VolltextIBRRS 2011, 5229
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5228
BGH, Urteil vom 04.11.2011 - V ZR 239/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5226
BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - VIII ZB 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5221
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - I ZR 213/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5220
BGH, Beschluss vom 08.11.2011 - VI ZB 59/10
Erwägt das Gericht die Aussetzung nach § 148 ZPO unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Beteiligung des Schädigers am Sozialverwaltungsverfahren, hat es grundsätzlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Beteiligung gemäß § 12 Abs. 2 SGB X schlüssig dargelegt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 5219
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 37/11
1. Der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3,5-fachen Jahresprämie festzusetzen abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20%.*)
2. Daneben sind angekündigte und anderweitig rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis mit 50% in die Wertfestsetzung einzustellen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5218
BGH, Beschluss vom 16.11.2011 - IV ZB 20/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5217
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - IX ZR 113/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5214
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5211
BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 171/10
Zur Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Juli 2011 VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800).*)
VolltextIBRRS 2011, 5208
AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 16.03.2011 - K 123/2009
1. Selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, ist eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einstweilen einzustellen. Erforderlich ist eine Abwägung zwischen dem Interesse des Lebensschutzes, dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerbes.
2. Geht die Lebensgefahr nicht von dem mit der Zuschlagserteilung einhergehenden Eigentumsverlust aus, sondern nur von der nach dem Zuschlag drohenden Zwangsräumung, darf der Zuschlag nicht versagt werden.
VolltextIBRRS 2011, 5206
OLG Braunschweig, Urteil vom 28.11.2011 - 8 W 62/11
Wird die Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit vor Zustellung, aber nach Anhängigkeit der Klage zurückgenommen, weil der Auftraggeber die begehrte Sicherheit zwischenzeitlich geleistet hat, so sind die Kosten gegeneinander aufzuheben, sofern auch streitige Mehr- und Minderkosten zu berücksichtigen sind.
VolltextIBRRS 2011, 5203
OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2011 - 5 W 1069/11
Bleibt der alleinige Geschäftsführer einer GmbH trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens gemäß § 141 Abs. 1 ZPO dem Verhandlungstermin unentschuldigt fern, kann ein Ordnungsgeld nach § 141 Abs. 3 S. 1 ZPO nur gegen die GmbH, nicht aber gegen den Geschäftsführer festgesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 5192
BGH, Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 39/11
1. werden in der Klageschrift als Beklagte die "die Wohnungseigentümer des Grundstücks ... " benannt, und nicht - was zutreffend gewesen wäre - "die übrigen Wohnungseigentümer des Grundstücks... ", so besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass Letzteres gemeint ist.
2. Eine Anfechtungsklage, die die Namen der beklagten Wohnungseigentümer nicht angibt, ist unzulässig. Dieser Fehler wird noch in der Berufung geheilt, wenn die erforderlichen Angaben dort vorliegen.
VolltextIBRRS 2011, 5189
AG Aachen, Urteil vom 27.04.2011 - 119 C 91/10
1. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und deren Unterrichtung entlasten einen Kläger nicht davon, alles ihm Zumutbare zu tun, um die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zustellung der Klage zu schaffen.
2. Ein Kläger muss sich nachlässiges Verhalten seiner Rechtsschutzversicherung zurechnen lassen.
VolltextIBRRS 2011, 5178
OLG Bamberg, Urteil vom 27.01.2010 - 3 U 28/08
1. Aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten ist die ihm erteilte Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt.*)
2. Ein in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren erstelltes Gutachten kann im Wege des Urkundsbeweises im Zivilprozess verwertet werden. Widerspricht die durch das Gutachten belastete Partei der Verwertung des Gutachtens und beantragt sie die Anhörung des Sachverständigen, ist die Anhörung des Sachverständigen geboten.*)
VolltextIBRRS 2011, 5165
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2011 - 26 SchH 2/11
1. Eine Besorgnis der Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn nach den Umständen des konkreten Falles ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Schiedsrichters zu rechtfertigen. Maßgebend hierfür ist allein, ob vom Standpunkt der Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die aus der Sicht eines vernünftigen Menschen die Befürchtung wecken können, der betreffende Schiedsrichter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber.
2. Die ehemalige Partnerschaft des Schiedsrichters in einer Anwaltskanzlei, die eine anwaltliche Beziehung zu einer Schiedspartei unterhielt, begründet keinen Ablehnungsgrund.
3. Unterlässt ein Schiedsrichter den Hinweis auf Umstände, die eindeutig und klar ungeeignet sind, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen, so liegt darin weder ein Pflichtenverstoß noch ein gesonderter Ablehnungsgrund.
VolltextIBRRS 2011, 5154
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZB 166/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5153
BGH, Beschluss vom 16.11.2011 - IX ZA 100/11; IX ZB 279/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5152
BGH, Beschluss vom 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 6/11
Zur hinreichenden Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Berufung.*)
VolltextIBRRS 2011, 5150
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 74/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5146
BGH, Beschluss vom 30.11.2011 - III ZB 54/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext