Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 5145BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - I ZB 60/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5144
BGH, Urteil vom 29.11.2011 - VI ZR 251/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5143
BGH, Beschluss vom 16.11.2011 - IV ZR 184/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5140
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.09.2011 - 4 PA 4/11
1. Die nach § 536 Abs. 1 BGB angemessen herabgesetzte Miete ist als vereinbarte Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 WoGG anzusehen.*)
2. Besteht allerdings ein Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Mietminderung, ist zunächst der Ausgang dieser mietrechtlichen Streitigkeit abzuwarten, bevor der geminderte Mietzins der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 5137
OLG München, Beschluss vom 16.09.2011 - 34 Wx 376/11
Zum Nachweis der Vertretung einer GmbH im Grundbuchverfahren, deren Geschäftsführer gesamtvertretungsberechtigt sind, durch einen durch Gesellschafterbeschluss einzelermächtigten Geschäftsführer allein.*)
VolltextIBRRS 2011, 5136
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.08.2011 - 8 LA 104/11
1. Als Adressat eines Verwaltungsaktes ist der Zwangsverwalter als Partei kraft Amtes auch dann hinreichend erkennbar bezeichnet, wenn sich dies bei verständiger Würdigung (nur) aus der Begründung des Verwaltungsaktes ergibt.*)
2. § 25 Abs. 4 Satz 4 SchfG ist eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass eines Leistungsbescheides über Schornsteinfegergebühren an den Zwangsverwalter eines Grundstücks.*)
3. Turnusmäßig durchzuführende Schornsteinfegerarbeiten nach § 13 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SchfG und zu erfüllende Kehr- oder Überprüfungspflichten nach der Nds. KÜVO sind wiederkehrende Leistungen im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
4. Die Emissionsmessung bei Feuerungsanlagen für flüssige Brennstoffe nach § 15 Abs. 1 1. BImschV und die nach einer Beanstandung erfolgte Wiederholungsmessung an derselben Feuerungsanlage nach § 15 Abs. 5 i.V.m. § 14 Abs. 5 1. BImschV sind eine einheitliche (wiederkehrende) Leistung im Sinne der §§ 155 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG.*)
VolltextIBRRS 2011, 5135
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 116/11
Die Rechtsauffassung, wonach grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache für die Streitwertbemessung der Nebenintervention maßgeblich ist, ist überholt. Der Streitwert ist nach dem Interesse des Streithelfers und nicht nach dem Interesse der Hauptpartei zu bestimmen.
VolltextIBRRS 2011, 5127
LG München I, Urteil vom 29.11.2011 - 11 O 25452/10
Zur Zulässigkeit eines Streitbeitritts auf der Gegenseite.
VolltextIBRRS 2011, 5123
OLG München, Urteil vom 30.08.2011 - 5 U 5544/10
1. Von einem Anleger, der einem Fonds aufgrund irreführender Prospektangaben beigetreten ist, kann nicht erwartet werden, dass er Jahre nach der Zeichnung im Einzelnen darlegt, welche Alternativanlage er anderenfalls gezeichnet hätte.*)
2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Rückabwicklung einer Kapitalanlage Steuervorteile des Anlegers aus der Beteiligung nicht anzurechnen sind, wenn die Rückabwicklung zu einem Zufluss beim Anleger und damit verbunden zu einer Besteuerung führt, die dem geschädigten Anleger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt, gilt auch dann, wenn der Anleger nicht - als unmittelbarer Eigentümer - Immobilieneigentum erworben hat, sondern einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Immobilienfonds als mittelbarer Gesellschafter beigetreten ist. In steuerlicher Hinsicht sind die für den Erwerb aufgewendeten Beträge nicht als steuerneutrale Anschaffungskosten, sondern als Werbungskosten anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5120
BGH, Urteil vom 06.10.2011 - RiZ(R) 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5119
BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - BLw 8/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5118
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 139/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5116
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - XII ZB 212/11
Zur Höhe der Beschwer, wenn der Unterhaltspflichtige und sein Ehegatte steuerlich zusammen veranlagt wurden und der Unterhaltspflichtige zur Vorlage des Einkommensteuerbescheids verurteilt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 5112
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZB 165/10
1. Die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist.*)
2. Ist die öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft und wirkt sie deshalb nicht als Zustellung, beginnt die Beschwerdefrist für einen Beteiligten, dem die Entscheidung nicht individuell mitgeteilt worden ist, auch nicht fünf Monate nach dem Erlass der Entscheidung.*)
VolltextIBRRS 2011, 5110
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - V ZR 64/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5106
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5101
BGH, Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5099
BGH, Urteil vom 03.11.2011 - IX ZR 46/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5097
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 66/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5096
BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - I ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5090
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZB 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5086
OLG Hamm, Urteil vom 11.10.2011 - 28 U 78/11
Eine auf eine (unwirksame) anwaltliche Honorarvereinbarung gestützte Honorarklage hemmt wegen des einheitlichen Streitgegenstands auch die Verjährung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt in der Klageschrift nicht auch zu den Voraussetzungen des gesetzlichen Gebührenanspruchs vorträgt.*)
VolltextIBRRS 2011, 5085
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.11.2011 - 3 W 75/11
Für die Bewertung des Einzelinteresses des Wohnungseigentümers i.S.d. § 49a Abs. 1 S. 2 GKG, der im Klageweg die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung angreift, ist der dreifache Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an dem Honorar des Verwalters für dessen noch verbleibende Amtszeit eine praktikable Bemessungsgrundlage, die das Klägerinteresse sowohl bei einer kleineren als auch bei einer großen Zahl von Wohnungseigentümern angemessen abbildet und zugleich dem Justizgewährungsanspruch des einzelnen Wohnungseigentümers nicht entgegensteht.*)
VolltextIBRRS 2011, 5084
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZR 229/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5082
BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - LwZB 2/11
1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn trotz Befolgung der für die Unterschriftenkontrolle bestehenden Anweisungen durch das Kanzleipersonal die Frist wegen eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Unterschriftsleistung versäumt wurde.*)
2. Ist eine Kanzleianordnung nicht geeignet, den konkreten Fehler des Rechtsanwalts (hier die Unterzeichnung des falschen Schriftstücks) bei einem normalen Verlauf der Dinge aufzufangen, ist das Anwaltsverschulden bei der Unterschriftsleistung als für die versäumte Frist ursächlich anzusehen und bei einer wertenden Betrachtung weiterhin dem Anwalt und nicht (allein) dem Büropersonal zuzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5081
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZR 33/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 5071
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 23 U 46/94
Wenn eine durch Beschluß erlassene einstweilige Verfügung durch Urteil zwar bestätigt, jedoch wesentlich abgeändert wird, bedarf sie der erneuten Vollziehung nach ZPO § 929 Abs 2 und Abs 3 (Anschluß OLG Koblenz, 1990-08-09, 6 U 888/90, ZIP 1990, 1570).*)
Als wesentliche Änderung in diesem Sinne ist (unter anderem) auch die erstmalige Anordnung einer Sicherheitsleistung anzusehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5055
OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2011 - 17 W 225/11
Ein zu Unrecht in Anspruch genommener Beschwerdegegner darf sich anwaltlichen Beistands bedienen und dem Kläger, der ihn fälschlicherweise angeklagt hat, die Kosten für den Rechtsbeistand auferlegen.
VolltextIBRRS 2011, 5054
OLG München, Beschluss vom 16.11.2011 - 1 W 1720/11
1. Bei Ablehnungsgründen, die sich aus dem Gutachten ergeben, findet nicht die 2-Wochen-Frist nach § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO Anwendung, sondern läuft allgemein die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Parteien zur Begründung des Antrages mit Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen müssen .
2. Verwendet ein Sachvertändiger bei einem Ortstermin Gerätschaften der einen Partei, so ist das kein Indiz der Befangenheit, wenn der Sachvertändige alle Parteien informiert hat und dieser Umstand in dem Sachverständigengutachten offen gelegt wird.
VolltextIBRRS 2011, 5052
OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2011 - 31 SA 72/11
Der bei Vertragsschluss begründete Gerichtsstand des Erfüllungsorts bleibt auch dann bestehen, wenn die in Anspruch genommene Partei später ihren Sitz in den Bezirk eines anderen Gerichts verlegt.
VolltextIBRRS 2011, 5046
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.1998 - 5 U 182/98
Wenn sich die Zustellung eines Mahnbescheids um 21 Tage verzögert, weil im Mahnbescheidsantrag zunächst eine unrichtige Anschrift des Antragsgegners angegeben war und deshalb der erste Zustellungsversuch scheiterte, dann ist die Zustellung nicht mehr demnächst im Sinne von ZPO § 693 Abs 2 erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2011, 5038
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.1993 - 5 U 72/92
1. Hat sich der Unternehmer zu dem im Vorschußprozeß vorgelegten Kostenvoranschlag des Bauherrn nicht geäußert, so kann er in einem nachfolgenden Abrechnungsrechtsstreit nicht mehr damit gehört werden, eine vom Bauherrn nach einem bestimmten Kostenvoranschlag in Aussicht genommene Nachbesserung sei ihrer Art nach unangemessen oder bestimmte Arbeiten seien nicht notwendig gewesen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5033
BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - IV ZB 17/10
1. Die aus dem Gebot des fairen Verfahrens in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgende Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte führt nicht zu einer generellen Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang der Rechtsmittelschrift. Jedoch ist die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs geboten, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, IBR 2011, 1117 - nur online = NJW 2011, 2053 Rz. 13; vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, ibr-online, MDR 2011, 1193, 1194).*)
2. Solange die Akte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang dem Richter nicht vorgelegen hat, kommt es für die "leichte Erkennbarkeit" nur auf das Wissen des zuständigen Geschäftsstellenbeamten an.*)
3. Die Änderung des § 119 Abs. 1 GVG mit Wirkung zum 1. September 2009 brauchte ein Geschäftsstellenbeamter im Dezember 2009 nicht zu kennen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5028
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011 - 14 W 694/11
Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass eine Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte im Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgte. Beschwerdegericht ist das Landgericht.*)
VolltextIBRRS 2011, 5027
VG Dresden, Urteil vom 26.04.2011 - 2 K 828/10
1. Der an ein Amtsgericht gerichtete Antrag einer Behörde auf Anordnung der Zwangsverwlatung für ein Grundstück eines Vollstreckungsschuldners stellt mangels Regelungsinhalt in der Regel keinen Verwaltungsakt dar.*)
2. Es handelte sich insoweit um einen reinen zwischenbehördlichen Akt der Rechtshilfe (wie OVG SA, B. v. 23.12.2008 - 2 M 235/08 -, NVwZ-RR 2009, 410).*)
3. Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein Antrag einer Behörde auf Anordnung der Zwangsverwaltung für ein Grundstück auch einen Inhalt hat, mit dem das Vorliegen der Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen in der Person des Grundstückseigentümers/Vollstreckungsschuldners festgestellt wird (wie HessFG, U. v. 18.08.1989 - 10 K 2574/89 -, juris).*)
VolltextIBRRS 2011, 5026
OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011 - 4 U 52/11
Ein nach Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Berechtigter ist wegen unzulässiger Rechtsausübung und Sittenwidrigkeit gehindert, von dem Besitzer Nutzungsentschädigung zu verlangen, wenn der Zuschlag in dem Wissen bzw. der Absicht erwirkt wurde, die Zuschlagssumme nicht leisten zu können bzw. zu wollen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5004
OLG München, Beschluss vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines bebauten Grundstücks richtet sich nach dessen Verkehrswert, auch wenn die Auflassung wegen eines verhältnismäßig geringen offenen Kaufpreisrests verweigert wird, dem die Kläger Gegenrechte (z.?B. aus Vertragsstrafe) entgegensetzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 5003
OLG Köln, Urteil vom 27.11.1974 - 16 U 124/74
a) Eine Entscheidung nach § 939 ZPO kann auch noch im Berufungsverfahren ergehen.*)
b) Die Aufhebung einer auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten einstweiligen Verfügung kann gestattet werden, wenn der Schuldner die Bürgschaft einer Bank stellt. Das Geldinstitut muß aber in jeder Beziehung als Bürge tauglich sein. Es ist nicht erforderlich, daß der Schuldner die Sicherheitsleistung vor Erlaß der Entscheidung nach § 939 ZPO erbringt. Die einstweilige Verfügung tritt ohne weiteres außer Kraft, wenn die angeordnete Sicherheitsleistung erbracht ist.*)
c) § 93 ZPO ist im einstweiligen Verfügungsverfahren entsprechend anwendbar. Der Schuldner einer Werklohnforderung gibt Veranlassung zur Einleitung eines auf die Eintragung der Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gerichteten Verfahrens der einstweiligen Verfügung, wenn er die Werklohnforderung trotz Mahnung nicht erfüllt oder Sicherheit leistet. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, den Schuldner darüber hinaus noch aufzufordern, die Eintragung einer Vormerkung zu bewilligen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4978
OLG Hamm, Beschluss vom 05.10.2011 - 22 W 80/11
1. Die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens hat im selbständigen Beweisverfahren unter denselben Voraussetzungen zu erfolgen wie im ordentlichen Prozessverfahren, wobei insbesondere nicht zusätzlich eine gütliche Einigung im Sinne von § 492 Abs. 3 ZPO zu erwarten sein muss.
2. Das Recht einer Partei auf mündliche Anhörung des Sachverständigen setzt daher nicht die vorherige Formulierung konkreter Fragen voraus.
VolltextIBRRS 2011, 4913
LG Oldenburg, Urteil vom 23.03.2011 - 13 O 3477/07
1. Bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine Schätzung, die das Marktverhalten wiedergeben soll. Eine exakte Feststellung eines bestimmten Betrages als Verkehrswert kann daher nicht gefordert werden.
2. Bei der Marktwertermittlung soll der Wert ermittelt werden, der im üblichen Geschäftsverkehr ohne Berücksichtigung besonderer Umstände erzielt wird. Es sind nur solche Punkte zu berücksichtigen, die bei einer Besichtigung augenfällig sind und mindestens einen gravierenden Anfangsverdacht begründeten.
3. Die Feststellung von Baumängeln und -schäden gehört nicht zu den eigentlichen Pflichten eines Sachverständigen bei Verkehrswertgutachten. Deren Nichtberücksichtigung führt dann zu einem unrichtigen Gutachten, wenn eine tolerierbare Abweichung des festgestellten vom tatsächlichen Verkehrswert nicht mehr gegeben ist.
VolltextIBRRS 2011, 4911
LAG Köln, Beschluss vom 23.09.2010 - 7 Ta 383/09
1.) Die Kosten eines von einer Partei in einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit eingeholten privaten Sachverständigengutachtens gehören zu den erstattungsfähigen Kosten i. S. d. §§ 103 ff. ZPO, wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig handelnde Partei die Einholung des Gutachtens ex ante als sachdienlich ansehen durfte.*)
2.) Dies kommt u. a. dann in Betracht, wenn die Partei aufgrund fehlender eigener Sachkunde besorgen muss, die für sie möglicherweise nachteiligen Feststellungen eines vom Gericht eingeholten Gutachtens nur durch ein Gegengutachten substantiiert und stichhaltig erschüttern zu können.*)
3.) Zur Anwendung dieser Grundsätze auf den Einzelfall.*)
4.) Die erstattungsfähigen Kosten eines Privatgutachtens sind auf 120 % der Kosten eines vergleichbaren Gerichtsgutachtens zu begrenzen.*)
5.) Ein Sachverständiger, der eine Tatsachenfrage begutachten soll, ist kein "Beistand" i.S.v. § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG.*)
VolltextIBRRS 2011, 4908
OLG Hamm, Urteil vom 08.11.1994 - 21 U 61/94
Wird eine einstweilige Verfügung auf Widerspruch hin durch Urteil bestätigt, enthält das Urteil jedoch eine wesentliche Änderung der ersten Entscheidung, ist die insoweit bestätigte einstweilige Verfügung erneut innerhalb der Monatsfrist nach § ZPO § 929 Abs. ZPO § 929 Absatz 2 ZPO zu vollziehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4906
OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2002 - 21 W 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4890
BGH, Beschluss vom 23.09.1953 - VI ZR 68/53
Ein Anspruch auf Kautionsleistung durch Hinterlegung eines Geldbetrages kann im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4865
BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZB 93/10
1. Macht die bei einem auswärtigen Gericht klagende Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind diese Kosten regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten (Fortführung von*)
2. Bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme ist eine typisierende Betrachtungsweise geboten (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901 unter II 2 b aa - Auswärtiger Rechtsanwalt I; vom 2. Dezember 2004 - I ZB 4/04, GRUR 2005, 271 unter II 2 - Unterbevollmächtigter III; vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662 unter II 2 - Auswärtiger Rechtsanwalt V; vom 28. Juni 2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008 Rn. 13; vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 19; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369 unter [III] b; vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, [...] Rn. 8). Für die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bedarf es daher nicht der Feststellung im Einzelfall, dass die Partei zu dem den Termin wahrnehmenden Rechtsanwalt ein besonderes Vertrauensverhältnis gehabt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, aaO).*)
VolltextIBRRS 2011, 4864
BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - II ZR 87/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4863
BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - VIII ZR 204/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4861
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 22/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4860
BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - BLw 6/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4855
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 52/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext