Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4471BGH, Urteil vom 07.12.1978 - VII ZR 278/77
Warten die Parteien den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil ab, weil die dort zu treffende Entscheidung auch für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil erhebliche Bedeutung hat, so liegt in diesem Verhalten kein „Nichtbetreiben” des Prozesses i.S. des § 211 Abs. 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2011, 4467
BGH, Urteil vom 09.04.1987 - VII ZR 266/86
Die Umstände, nach denen Architektenleistungen nur gegen Vergütung zu erwarten sind, muß der Architekt, daß die Leistungen gleichwohl unentgeltlich erbracht werden sollten, muß der Auftraggeber darlegen und beweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4459
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4458
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - II ZR 256/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4457
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - XI ZR 436/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4455
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZB 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4453
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - III ZR 235/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4452
BGH, Beschluss vom 03.11.2011 - III ZR 211/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4450
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - IX ZR 80/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4446
BGH, Beschluss vom 14.10.2011 - IX ZR 209/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4445
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4441
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 161/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4440
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - KVR 35/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4435
BGH, Beschluss vom 07.11.2011 - IX ZB 224/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4434
BGH, Beschluss vom 02.11.2011 - X ZR 94/11
Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Klägers unterbrochen worden, so kann die Aufnahme auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen, der gemäß § 2039 BGB zur Geltendmachung des Klageanspruchs berechtigt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Mai 1964 V ZR 90/62, MDR 1964, 669).*)
VolltextIBRRS 2011, 4433
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - IX ZR 105/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4432
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - III ZB 58/11; III ZB 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4430
BGH, Beschluss vom 10.08.2011 - KRB 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4429
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - IV ZR 183/10
Wird eine Klage auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits -Zusatzversicherung mit einem Feststellungsantrag auf Fortbestehen des Versicherungsvertrages kombiniert, so findet bei der Ermittlung von Streitwert und Beschwer eine eingeschränkte Wertaddition statt. Insoweit ist für den Feststellungsantrag ein Betrag von 20% der 3,5-fachen Jahresbeträge von Rentenleistung und Versicherungsprämie zusätzlich zu berücksichtigen (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
VolltextIBRRS 2011, 4428
BGH, Beschluss vom 25.10.2011 - X ZR 3/11
Eine Partei, der Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gewährt worden ist, kann und darf nicht darauf vertrauen, dass ihre Nichtzulassungsbeschwerde nicht ohne vorherigen Hinweis zurückgewiesen wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 4425
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - II ZR 221/09
Die Zulassung der Revision kann auch in den Gründen des Urteils auf die Höhe des Anspruchs beschränkt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4424
BGH, Beschluss vom 17.10.2011 - BLw 9/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4423
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZB 20/11
Die Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels hat auch bei Zwangs- oder Ordnungsmittelbeschlüssen gemäß §§ 888, 890 ZPO aufschiebende Wirkung.*)
VolltextIBRRS 2011, 4422
BGH, Beschluss vom 03.11.2011 - IX ZB 178/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4412
OLG München, Beschluss vom 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines im Ausland ergangenen Schiedsspruchs zwischen deutschen Parteien.*)
2. Ein Grund, dem ausländischen Schiedsspruch im Inland die Anerkennung zu versagen, liegt nicht zwingend darin, dass das Schiedsgericht unabhängig von den Darlegungen in vorgelegten Parteigutachten aus externen Anknüpfungspunkten auf die höhere Plausibilität des einen Gutachtens schließt, ohne auf Antrag der anderen Partei ein (schieds-)gerichtliches Gutachten einzuholen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4410
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.11.2011 - 4 W 246/11
Die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren richtet sich im Grundsatz nach dem vollen mutmaßlichen Hauptsachestreitwert. Will der Antragsteller im Hauptsacheverfahren nicht auf Mängelbeseitigung, sondern - gestützt auf die Mängelhaftung - auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags antragen, so ist der Wert dieses Interesses bei der Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren maßgeblich.*)
VolltextIBRRS 2011, 4406
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.10.2011 - 9 W 131/11
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob aufgewendete Kosten im Sinne des § 91 ZPO notwendig waren, kommt es darauf an, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte.
2. Dabei darf die Partei ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen. Hiernach können anerkanntermaßen auch die Kosten eines im Verfahren verwendeten Privatgutachtens erstattungsfähig sein.
VolltextIBRRS 2011, 4403
BGH, Urteil vom 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Ermächtigt der Rechtsinhaber einen Dritten, den Anspruch einzuziehen und einzuklagen, fehlt aber dem Ermächtigten das für die gewillkürte Prozeßstandschaft erforderliche eigene Rechtsschutzinteresse, so kann seine infolgedessen unzulässige Klage dennoch die Verjährung unterbrechen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4400
BGH, Urteil vom 14.07.1981 - VI ZR 304/79
1. Die Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer hindert das Gericht im Haftungsprozeß gegen den Versicherungsnehmer grundsätzlich nicht daran, dessen Ersatzpflicht aufgrund eines von ihm ohne Einwilligung seines Versicherers gegebenen deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zu bejahen.*)
2. Zur Beurteilung eines angeblich an der Unfallstelle vom “Schädiger” abgegebenen Schuldbekenntnisses als deklaratorisches Schuldanerkenntnis, wenn damit gerechnet werden muß, daß der Unfall von den Beteiligten vorgetäuscht worden ist, um den Haftpflichtversicherer zur Deckung zu veranlassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4389
BGH, Urteil vom 21.02.1983 - VIII ZR 4/82
1. Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses geht mit der Wirkung des § 211 Absatz II 1 BGB vom Gericht auf den Kläger über, wenn das Gericht mit dessen ausdrücklichem Einverständnis von einer Terminsbestimmung auf unbestimmte Zeit absieht. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Verfahrensweise des Gerichts eine Anregung des Klägers vorausgegangen ist oder ob umgekehrt der Kläger sich mit einer Anregung des Gerichts einverstanden erklärt.*)
2. Eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien, das Ruhen des Verfahrens herbeizuführen, enthält nicht ohne weiteres eine Stundung. Ihr kommt regelmäßig nur prozessuale Bedeutung zu.*)
VolltextIBRRS 2011, 4379
BGH, Urteil vom 22.05.1984 - VI ZR 228/82
Die verjährungsunterbrechende Wirkung einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbständige Ansprüche geltend gemacht werden, ohne diese hinreichend abzugrenzen, entfällt rückwirkend, wenn der Kläger die Abgrenzung nicht mehr vornehmen kann, weil der Rechtsstreit rechtskräftig durch ein Urteil abgeschlossen ist, dessen materielle Reichweite wegen der fehlenden Abgrenzung nicht festgestellt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 4370
BGH, Urteil vom 18.01.1985 - V ZR 233/83
1. Der Gläubiger eines rechtskräftig festgestellten Anspruchs, dessen Verjährung gem.§ 218 Absatz II BGB von dem Rechtsstreit unbeeinflußt geblieben ist, kann eine weitere Feststellungsklage mit demselben Streitgegenstand erheben, wenn dies der einzige Weg ist, um der drohenden Verjährung zu begegnen.*)
2. Die Verjährung wird nach § 209 Absatz II Nr. 5 BGB sowohl durch den Antrag des Gläubigers an das zuständige Vollstreckungsorgan als auch durch die einzelnen Vollstreckungsakte des Vollstreckungsorgans unterbrochen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die jeweilige Zwangsvollstreckung den Gerichten zugewiesen ist oder durch Gerichtsvollzieher durchgeführt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 4357
BGH, Urteil vom 07.11.1985 - III ZR 142/84
1. Der bereits vor einer eigenen Leistung an den Gläubiger bestehende Anspruch eines Gesamtschuldners gegen die anderen Gesamtschuldner, ihren Anteilen entsprechend an der Befriedigung des Gläubigers mitzuwirken und ihn in dieser Höhe von seiner Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger freizustellen, setzt Fälligkeit der Schuld voraus, von der Befreiung verlangt wird.*)
2. Zur Frage des wichtigen Grundes bei der Kündigung eines Gefälligkeitsverhältnisses (hier: Innenverhältnis zwischen Gesamtschuldnern).*)
VolltextIBRRS 2011, 4350
BGH, Urteil vom 01.07.1986 - VI ZR 120/85
1. Ein Nichtbetreiben des Prozesses i. S. des § 211 Abs. 2 BGB liegt nur dann vor, wenn die Parteien ohne triftigen Grund untätig bleiben.*)
2. Zur Frage, ob die Begründung eines landgerichtlichen Urteils einen Vertrauenstatbestand schafft, der ein triftiger Grund für ein zeitweiliges Nichtbetreiben des Prozesses i. S. des § 211 Abs. 2 BGB sein kann.
VolltextIBRRS 2011, 4339
BGH, Beschluss vom 14.10.2011 - IX ZB 220/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4338
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - IX ZA 97/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4334
BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 246/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4333
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - IX ZB 239/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4329
BGH, Beschluss vom 16.12.2003 - VI ZR 74/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4328
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - IV ZR 162/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4327
BGH, Beschluss vom 20.10.2011 - IX ZB 220/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4326
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - III ZB 61/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4322
OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2011 - 8 W 58/11
Erklärt ein Rechtsanwalt Klagerücknahme mit dem Zusatz, er gehe aufgrund einer vorangegangenen Anregung des Gerichts davon aus, dass die Beklagte auf Kostenerstattung verzichte, tut diese dies in der Folgezeit aber nicht, sondern macht Kostenerstattungsansprüche geltend, ist auf seinen Antrag hin der Rechtsstreit mit mündlicher Verhandlung fortzusetzen, um über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch (Zwischen)Urteil zu entscheiden.*)
VolltextIBRRS 2011, 4315
LG Chemnitz, Urteil vom 28.10.2011 - 6 S 256/11
1. Ein Vorbehalts- und Anerkenntnisurteil im Urkundsprozess zieht eine doppelte Abwendungsbefugnis nach sich.
2. Die doppelte Abwendungsbefugnis ist im Urteil selbst, nicht aber nachträglich durch Beschluss auszusprechen.
3. Eine gegen den Einstellungsbeschluss gerichtete Beschwerde ist als Berufung auszulegen.
VolltextIBRRS 2011, 4309
OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2011 - 5 U 1454/10
1. Reagiert der Vermieter auf ein rechtswidriges Rückzahlungsverlangen des Mieters mit der Aufforderung, eine Verzichtserklärung abzugeben, kann die Antwort des Mieters unzureichend sein, der Anspruch werde "nicht gerichtlich geltend gemacht".*)
2. Das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage des Vermieters bleibt bestehen, wenn der angebliche Rückzahlungsanspruch nicht vom Mieter, aber von einem Zedenten weiterverfolgt werden kann. Daher ist es Sache des Mieters, eine jeden Zweifel beseitigende Erklärung abzugeben.*)
3. Das Risiko eines Irrtums über die Rechtslage trägt in einem derartigen Fall der Mieter. An das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ein Verschulden seines Anwalts wird dem Mieter zugerechnet.*)
VolltextIBRRS 2011, 4307
BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 19/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4305
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZB 21/11
Der Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt darauf vertrauen darf, dass eine bislang zuverlässige Kanzleikraft eine konkrete Einzelweisung befolgen wird, gilt insoweit nicht, als der Rechtsanwalt von der ihm selbst ohne weiteres möglichen Beseitigung eines von ihm erkannten Fehlers absieht.*)
VolltextIBRRS 2011, 4303
BGH, Beschluss vom 10.10.2011 - AnwZ (B) 78/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4302
BGH, Beschluss vom 18.10.2011 - I ZR 109/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4300
BGH, Beschluss vom 20.10.2011 - IX ZR 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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