Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 4854BGH, Beschluss vom 28.10.2011 - AnwZ (B) 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4853
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZA 99/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4852
BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - II ZR 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4850
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 106/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4849
BGH, Beschluss vom 29.11.2011 - X ZR 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4848
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZR 27/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4847
BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - IX ZA 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4846
BGH, Beschluss vom 16.11.2011 - IV ZB 21/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4845
BGH, Beschluss vom 09.11.2011 - IV ZR 239/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4841
BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - II ZR 88/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4839
BGH, Beschluss vom 02.11.2011 - XII ZB 317/11
Wird dem Rechtsanwalt die Handakte zur Wahrung der Beschwerdefrist vorgelegt, hat er stets auch die korrekte Notierung der Begründungsfrist zu prüfen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696 und vom 19. Oktober 2011 XII ZB 250/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
VolltextIBRRS 2011, 4830
BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10
1. Die Zugrundelegung einer der Partei ungünstigen Rechtsauffassung rechtfertigt auch dann nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Abs. 2 ZPO), wenn ein Gericht über ein Ablehnungsgesuch selbst entschieden hat.*)
2. Zur dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters nach § 44 Abs. 3 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2011, 4829
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 290/10
Grundsätzlich kann jeder kostenrechtlich obsiegende Streitgenosse die Kosten eines eigenen Anwalts erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO); mit Rücksicht darauf, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsverfahren um ein Massenverfahren handelt, das einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf, gilt etwas anders nur in besonderen - atypischen - Konstellationen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4828
BGH, Beschluss vom 01.11.2011 - NotSt(Brfg) 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4823
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4821
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - I ZR 134/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4818
BGH, Urteil vom 03.11.2011 - III ZR 63/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4817
BGH, Urteil vom 15.11.2011 - X ZR 78/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4813
BGH, Beschluss vom 29.09.2011 - V ZB 157/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4808
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - V ZB 72/11
1. Die Beschwer des zu einem jährlich wiederkehrenden Zurückschneiden einer Hecke verurteilten Beklagten bemisst sich nach § 9 ZPO.*)
2. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nur zur prüfen, ob das Berufungsgericht die von dem Amtsgericht wegen der Annahme einer höheren Beschwer versäumte Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachgeholt worden ist, nicht ob die getroffene Entscheidung richtig ist.*)
3. An der erforderlichen Nachholung der Zulassungsentscheidung fehlt es, wenn sich aus der Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass dieses nicht alle Zulassungsgründe geprüft hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 4807
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VIII ZR 69/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4805
BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZR 345/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4802
BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - VIII ZR 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4801
BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 561/10
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer über 600 Euro liegenden Beschwer ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nachgeholt, weil es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09 - FamRZ 2010, 964 und vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882), kann das Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zutreffend beurteilt hat und eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2011, 4763
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2011 - 22 U 233/09
Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes Anerkenntnis beseitigt die Verjährung nicht.
VolltextIBRRS 2011, 4694
OLG Jena, Beschluss vom 08.09.2011 - 4 U 622/11
Übersieht ein Rechtsanwalt, dass die Berufungsschrift - fehlerhaft - an das Ausgangsgericht (LG statt an das zuständige OLG) adressiert wurde und wird dadurch die Frist zur ordnungsgemäßen Einlegung der Berufung beim zuständigen Rechtsmittelgericht versäumt, ist der von ihm vertretenen Partei nach Ablauf der Berufungsfrist keine Wiedereinsetzung hinsichtlich der Fristversäumung zu gewähren, weil das Verschulden des Anwalts der von ihm vertretenen Partei zuzurechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 4693
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - VII ZB 18/10
Werden einem Anwalt die Akten im sachlichen oder zeitlichen Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt und gibt er zur Vorbereitung des von ihm zu fertigenden fristwahrenden Schriftsatzes noch Anweisungen an sein Personal, die es erfordern, dass die Akte noch einmal in den Kanzleibetrieb geht, kann er sich in aller Regel darauf verlassen, dass ihm die Akten rechtzeitig vor Ablauf der im Bürokalender eingetragenen Frist wieder vorgelegt werden. Besonderer Anweisungen, um die erneute Aktenvorlage sicherzustellen, bedarf es im Allgemeinen nicht (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - VI ZB 13/97, NJW 1997, 3243).*)
VolltextIBRRS 2011, 4689
LG Münster, Beschluss vom 25.08.2009 - 5 T 376/09
1. Auskunft zu geben hat der Schuldner über den gegenwärtigen Stand seines Vermögens, in den Ausnahmefällen des § 807 II Nr. 11 und 2 ZPO auch über ihm nicht mehr gehörende Vermögensgegenstände, nicht aber über alle nur denkbaren und eventuell möglichen künftigen Ansprüche. Der Gläubiger ist, soweit es zu seiner hinreichenden Information erforderlich ist, grundsätzlich zu weiteren zusätzlichen Fragen an den Schuldner berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass das Vermögensverzeichnis des Schuldners unvollständig ist und dass es weiteres verwertbares Vermögen des Schuldners gibt, das nicht angegeben wurde.
2. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, sich einer extensiven Befragung zu stellen und alle Fragen zu beantworten, die allein der Ausforschung seiner persönlichen Verhältnisse dienen, ohne dem Gläubiger weitere Zugriffsmöglichkeiten auf Schuldnervermögen zu eröffnen.
VolltextIBRRS 2011, 4679
LG Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2011 - 19 T 12/11
Das Interesse aller Wohnungseigentümer im Sinne von § 49 a GKG kann bei Anfechtung der Jahresabrechnung - in aller Regel - nicht mit dem Nennbetrag der in der Jahresabrechnung oder dem Wirtschaftsplan als Ausgaben eingestellten Kosten gleichgesetzt werden.
VolltextIBRRS 2011, 4677
LG Regensburg, Urteil vom 12.07.2011 - 2 S 60/11
Eine Übertragung der Grundsätze des JVEG auf Privatgutachter ist nicht angebracht. Hierbei kann auch nicht zwischen Grundhonorar und Nebenkosten differenziert werden.
VolltextIBRRS 2011, 4676
LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2010 - 318 S 101/10
1. Bezüglich der Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung von Kaltwasserkosten und den Einbau von Kaltwasserzählern verfügen die Wohnungseigentümer aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts über einen Ermessensspielraum, der es ihnen ermöglicht, alle für und gegen eine verbrauchsabhängige Abrechnung sprechenden Umstände abzuwägen.
2. Die Umstände des Einzelfalls können im Wege der Ermessensreduktion dazu führen, dass nur die verbrauchsabhängige Kostenverteilung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Das ist namentlich u. a. dann der Fall, wenn der Einbau von Wasserzählern gesetzlich vorgeschrieben ist.
VolltextIBRRS 2011, 4636
BGH, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69
a) Der Schiedskläger kann vom Schiedsbeklagten nicht verlangen, daß dieser den gesamten vom Schiedsgericht geforderten Vorschuß zahlt. Der Schiedsbeklagte ist vielmehr im Innenverhältnis zum Schiedskläger nur zur Zahlung des gemäß § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB auf ihn entfallenden Anteils verpflichtet.*)
b) Sind am Schiedsverfahren ein Kläger und zwei Beklagte beteiligt, so haben (im Innenverhältnis des Klägers zu den beiden Beklagten) der Kläger allein und die beiden Beklagten zusammen jeweils die Hälfte des an das Schiedsgericht zu zahlenden Vorschusses zu tragen.*)
c) Auch bei Armut des Schiedsklägers ist der Schiedsbeklagte diesem gegenüber nicht verpflichtet, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen. Aus der „Verfahrensförderungspflicht” des Schiedsbeklagten läßt sich das nicht herleiten.*)
d) Zur Frage, ob die Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages in einem früheren Verfahren der Parteien vor dem ordentlichen Gericht dazu führen kann, daß der Schiedsbeklagte ausnahmsweise nach Treu und Glauben dem Schiedskläger gegenüber verpflichtet ist, den gesamten Vorschuß an das Schiedsgericht zu zahlen (im gegebenen Fall verneint).*)
VolltextIBRRS 2011, 4628
BGH, Urteil vom 11.11.1971 - VII ZR 57/70
Die Aufrechnung mit einer Forderung im Prozeß macht diese nicht rechtshängig.*)
VolltextIBRRS 2011, 4606
LG Stralsund, Beschluss vom 04.10.2011 - 6 O 77/11
Gerichtsstand der Werklohnklage des Bauunternehmers ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO i.V.m. §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB der (Wohn-) Sitz des Bestellers/Auftraggebers, nicht der Ort des Bauwerks (im Anschluss u.a. an LG Frankenthal, Urteil vom 08.07.1998 - 5 O 520/98, Juris, Tz. 18 ff.; entgegen BGH, Beschluss vom 05.12.1985 - I ARZ 737/85, NJW 1986, 935).*)
VolltextIBRRS 2011, 4605
AG Schwäbisch Hall, Beschluss vom 16.03.2011 - K 119/2009
1. Selbst dann, wenn mit der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, ist eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einstweilen einzustellen. Erforderlich ist eine Abwägung zwischen dem Interesse des Lebensschutzes, dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers und dem Interesse des Erstehers an einem endgültigen Eigentumserwerbes.
2. Geht die Lebensgefahr nicht von dem mit der Zuschlagserteilung einhergehenden Eigentumsverlust aus, sondern nur von der nach dem Zuschlag drohenden Zwangsräumung, darf der Zuschlag nicht versagt werden.
VolltextIBRRS 2011, 4603
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2011 - 5 U 166/10
Die unterbliebene Zustellung von Anlagen zur Klage steht der Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen und berührt die Zustellung der Klage nicht, wenn die Anlagen dem Beklagten ohnehin bekannt sind und auch dann nicht, wenn aufgrund des vorprozessualen Sachstandes das Informationsbedürfnis des Beklagten durch die fehlenden Anlagen nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Ein auf der Grundlage einer solchen Klage - nach Klagzustellung gemäß §§ 183, 184 ZPO - ergangenes Versäumnisurteil, das ordnungsgemäß im Wege der Aufgabe zur Post im Ausland zugestellt wurde, wird daher unanfechtbar und rechtskräftig, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 4593
BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - XII ZB 465/11
1. Allein aus der Festsetzung des Streitwertes für eine Auskunftsklage auf über 600 Euro lässt sich nicht darauf schließen, dass das erstinstanzliche Gericht auch von einer entsprechend hohen Beschwer auf Seiten der zur Auskunft verurteilten Partei ausgegangen ist und deshalb keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10 - NJW 2011, 2974 Rn. 16).*)
2. Ist eine Partei dazu verurteilt worden, über die Einkommensverhältnisse eines Dritten Auskunft zu erteilen, der seinerseits zur Auskunftserteilung nicht bereit ist, ist im Rahmen der Beschwer der Kostenaufwand für eine entsprechende Rechtsverfolgung zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 4592
BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - II ZB 19/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4590
BGH, Beschluss vom 02.11.2011 - XII ZB 508/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4588
BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZA 101/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4585
BGH, Beschluss vom 03.11.2011 - IX ZR 76/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4583
BGH, Urteil vom 06.10.2011 - RiZ(R) 7/10
Zur Frage einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Betrieb und die Administration des EDV-Netzes im Bereich der rechtsprechenden Tätigkeit.*)
VolltextIBRRS 2011, 4582
BGH, Beschluss vom 19.10.2011 - I ZR 69/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4579
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 87/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4578
BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - IV ZB 9/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4576
BGH, Urteil vom 04.04.1974 - VII ZR 102/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4575
BGH, Urteil vom 13.05.1974 - III ZR 35/72
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4571
BGH, Urteil vom 05.05.1975 - III ZR 43/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4570
BGH, Urteil vom 12.06.1975 - III ZR 34/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 4566
BGH, Urteil vom 09.10.1975 - VII ZR 130/73
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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