Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15968 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2023
IBRRS 2023, 1297OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2023 - 5 W 15/23
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung und Bewilligung der Eintragung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen.*)
VolltextIBRRS 2023, 1295
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.04.2023 - 6 U 14/23
1. Führt die beantragte Fristverlängerung zur Verzögerung des Rechtsstreits, darf die Berufungsbegründungsfrist nur dann verlängert werden, wenn es sich um den ersten Verlängerungsantrag handelt und der Rechtsmittelführer erhebliche Gründe für die beantragte Verlängerung darlegt.
2. Wird der Antrag nicht begründet, muss der Rechtsmittelführer damit rechnen, dass der Antrag deshalb abgelehnt wird.
3. An die Darlegung eines erheblichen Grundes für die Notwendigkeit der Fristverlängerung sind bei einem ersten Antrag keine hohen Anforderungen zu stellen; das entbindet aber nicht von der Darlegung als solcher. Das Vorliegen eines erheblichen Grundes ist auch nicht ohne Weiteres als Grund des Antrags zu vermuten.
VolltextIBRRS 2023, 1255
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2023 - 23 O 70/22
1. Die Miete bleibt unabhängig einer eventuellen Kündigung geschuldet (§ 535 Abs. 2 oder § 546a Abs. 1 BGB).
2. Die Betriebskostenvorauszahlung ist, von der Kündigung unabhängig, weiter zu erbringen.
3. Nicht nachgelassener Vortrag zu (str.) Mängeln kann verspätet sein (§ 296a ZPO).
VolltextIBRRS 2023, 1283
BGH, Beschluss vom 18.08.2022 - V ZR 3/22
1. Zur Verwertung von Immobilienvermögen im Rahmen der Prozesskostenhilfe.*)
2. Von Familienangehörigen bewohnte Immobilien stellen kein Schonvermögen nach § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII dar und sind zur Deckung der Verfahrenskosten einzusetzen.
VolltextIBRRS 2023, 1279
BFH, Beschluss vom 28.04.2023 - XI B 101/22
1. Steuerberatern steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen.*)
2. Beantragt ein Steuerberater wegen Nichtnutzung des beSt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, muss er darlegen, weshalb er nicht von der Möglichkeit der Priorisierung seiner Registrierung (sog. fast lane) Gebrauch gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2023, 1272
BGH, Beschluss vom 28.03.2023 - VI ZR 29/21
Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei einer unterbliebenen Auseinandersetzung der Entscheidungsgründe mit dem auf Privatgutachten gestützten Kernvorbringen einer Partei.*)
VolltextIBRRS 2023, 1257
LG Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023 - 21 O 3045/21
1. Teil I. B § 12 Nr. 1 VGB 2008, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Gebäudeversicherungsvertrag über das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dem Versicherungsnehmer (hier: der Hausverwaltung) und nicht auch den Versicherten zusteht, stellt eine zulässige teilweise Abbedingung des § 44 Abs. 2 VVG dar.
2. Es besteht in solchen Fällen ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Versicherers daran, nur mit dem Versicherungsnehmer und nicht mit sonstigen Personen verhandeln zu müssen, denn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können erfahrungsgemäß durch Veräußerung des Sondereigentums wechseln, so dass der Versicherer jedes Mal überprüfen müsste, ob eine Person, die mit Ansprüchen an ihn herantritt, tatsächlich Sondereigentümer im Rahmen der WEG ist oder nicht.
VolltextIBRRS 2023, 1250
BGH, Beschluss vom 30.03.2023 - III ZR 99/22
Zur Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Nichtzulassungsbeschwerden in Fällen, in denen im Wesentlichen Rechtsnormen zur Anwendung kommen, die im Landesrecht Bayerns enthalten sind (hier: Fischereirecht; Bestätigung und Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 18.02.2021 - III ZR 79/20, NJW-RR 2021, 507 = IBRRS 2021, 0852; IMRRS 2021, 0325, und vom 29.07.2021 - III ZR 163/20, NJW-RR 2021, 1363 = IBRRS 2021, 2683 = IMRRS 2021, 1228).*)
VolltextIBRRS 2023, 1126
LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2023 - 67 T 20/23
Zur von der tatsächlichen Höhe möglicher Leistungsansprüche des Mieters oder des Zessionars unabhängigen Bemessung des Gebührenstreitwerts für eine von einem Inkassodienstleister aus abgetretenem Recht des Mieters erhobene Auskunftsklage gem. § 3 ZPO mit allenfalls 1.000,00 EUR.*)
VolltextIBRRS 2023, 1226
BGH, Beschluss vom 30.08.2022 - VIII ZR 305/21
In entsprechender Anwendung von § 148 ZPO ist die Aussetzung des Verfahrens auch ohne gleichzeitiges Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof grundsätzlich zulässig, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Beantwortung derselben Frage abhängt, die bereits in einem anderen Rechtsstreit dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorgelegt wurde. Eine solche Aussetzung ist auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich.
VolltextIBRRS 2023, 1235
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2023 - 11 UH 8/23
Eine GmbH, die in ihrer in mehrere Amtsgerichtsbezirke unterteilten satzungsmäßigen Sitzgemeinde keine aktuelle Geschäftsanschrift unterhält und deren Satzungssitz nicht auf einen dieser Bezirke hin konkretisiert ist, hat einen allgemeinen Gerichtsstand an allen Amtsgerichten der Gemeinde. Soll gegen eine solche Gesellschaft ein Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand eingeleitet werden, hat der Antragsteller zwischen diesen Gerichten die Wahl (Bestätigung von OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.04.2021 - 11 SV 16/21, NJW-RR 2021, 1125, und entgegen KG, Beschluss vom 11.10.2007 - 2 AR 41/07, NJOZ 2008, 237).*)
VolltextIBRRS 2023, 1211
OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2023 - 11 W 2/23
1. Ein Kläger, zu dessen Gunsten ein Vorbehaltsurteil ergangen ist, darf in dem sich daran anschließenden Nachverfahren die Klage grundsätzlich erweitern, weil es sich dabei um eine Fortsetzung des Prozesses im ordentlichen – unbeschränkten – Verfahren handelt.
2. Verzichtet der Beklagte auf das Nachverfahren bei zwischenzeitlicher Klageerweiterung, wird die Klageerweiterung nicht wirkungslos und der sich im Stadium des ordentlichen Verfahrens befindliche Prozess ist fortzusetzen.
VolltextIBRRS 2023, 1203
KG, Beschluss vom 03.04.2023 - 10 W 112/22
Im Ablehnungsverfahren entspricht der Beschwerdewert dem Wert der Hauptsache. Dass der Beschwerdeführer als einfacher Streitgenosse nur wegen eines geringeren Betrags in Anspruch genommen wird, ändert am Wert nichts.*)
VolltextIBRRS 2023, 0968
KG, Beschluss vom 29.03.2023 - 10 W 33/23
1. Zur Bestimmung des Gebührenstreitwerts der Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ist die "Abrechnungssumme" belanglos.*)
2. Das Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer in Bezug auf einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG i.S.v. § 49 GKG besteht darin, dass die Nachschüsse, die nur aufgrund des Beschlusses gefordert werden können, erhalten bleiben, und sich die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse nicht erhöhen. Das wirtschaftliche Interesse des Klägers besteht darin, seinen Nachschuss zu verringern oder seine Vorschüsse angepasst zu bekommen.*)
VolltextIBRRS 2023, 1204
KG, Beschluss vom 17.04.2023 - 10 W 52/23
Der Antrag nach § 283 Satz 1 Hs. 1 ZPO ist im Termin zu bescheiden, wenn kein Stuhlurteil ergeht.*)
VolltextIBRRS 2023, 1189
OVG Münster, Beschluss vom 11.01.2023 - 4 A 2905/19
1. Im Rahmen des Förderprogramms "progres.nrw" werden nach der tatsächlichen, an der Förderrichtlinie orientierten Verwaltungspraxis des Landes NRW Vorhaben nur gefördert, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids durch die zuständige Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen wurde.*)
2. Als Vorhabenbeginn ist gemäß der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO, welche nach der Förderrichtlinie Grundlage der Zuwendung sind, grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten.*)
3. Ausnahmsweise geht das Land NRW nach seiner Verwaltungspraxis allenfalls dann nicht von einem förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn aus, wenn sich ein Antragsteller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine folgenlose Rückabwicklung für den Fall der Versagung der Zuwendung vorbehält.*)
4. Die in einem Generalunternehmervertrag mit Festpreisvereinbarung enthaltene Klausel, wonach es dem Auftraggeber vorbehalten bleibt, Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, stellt kein zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses konkret für den Fall der Nichtgewährung der Zuwendung vereinbartes folgenloses Loslösungsrecht dar. Sie ermöglicht dem Auftraggeber lediglich generell, auch nach Vertragsabschluss noch Änderungen am Bauentwurf vornehmen zu können und bestimmt die in solchen Fällen vorgesehenen Rechtsfolgen.*)
5. Eine das Fördervorhaben betreffende mündliche Vereinbarung wird nach der tatsächlichen, an der Förderrichtlinie orientierten Verwaltungspraxis des Beklagten jedenfalls dann nicht berücksichtigt, wenn sie bei Vertragsschluss nicht schriftlich dokumentiert war.*)
VolltextIBRRS 2023, 1167
OVG Bremen, Beschluss vom 14.04.2023 - 2 LA 38/23
Keine Wiedereinsetzung in die Zulassungsantragsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, wenn die Einreichung des Begründungsschriftsatzes per Fax gegenüber dem Verwaltungsgericht erfolgt.*)
VolltextIBRRS 2023, 1146
LG Heidelberg, Urteil vom 09.03.2023 - 5 S 46/22
1. Der Verfügungskläger kann die Dringlichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes selbst widerlegen, wenn er durch sein außer- oder innerprozessuales Verhalten erkennen lässt, dass es ihm mit der Durchsetzung seiner Ansprüche nicht eilt, etwa indem er das Verfahren zögerlich betreibt. So sind in der Regel Fristverlängerungs- oder Terminverlegungsanträge des noch ungesicherten Verfügungsklägers als dringlichkeitsschädlich anzusehen.*)
2. Zur Vermeidung gegenläufiger einstweiliger Verfügungen steht einer einstweiligen Verfügung auf Besitzschutz nach § 861 BGB grundsätzlich schon eine nur vorläufig vollstreckbare (nicht rechtskräftige) gerichtliche Entscheidung entgegen, durch die das petitorische Gegenrecht anerkannt wird.*)
3. Aus dem allgemeinen mietrechtlichen Anspruch auf Gebrauchsüberlassung nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich, dass der Wohnungsmieter vom Vermieter den Zugang zu dem Gebäude, in dem sich die Mietwohnung befindet, verlangen kann.*)
VolltextIBRRS 2023, 1181
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2023 - 26 W 1/23
Bei dem von einer Schuldnerin vorzunehmenden Rückschnitt einer Bepflanzung handelt es sich um eine vertretbare Handlung, die grundsätzlich der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO unterliegt.*)
VolltextIBRRS 2023, 1175
BGH, Urteil vom 16.03.2023 - III ZR 104/21
1. Gemäß § 432 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 474 Abs. 1, § 479 Abs. 4 Satz 2, 3 StPO steht einer Partei grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, in einem anhängigen Zivilprozess (Teile von) Ermittlungs- bzw. Strafakten beiziehen zu lassen.*)
2. Nach § 474 Abs. 1 StPO ist den Gerichten grundsätzlich Akteneinsicht zu gewähren.*)
3. Grundrechten der anderen Partei oder Dritter, insbesondere deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, kann dadurch Rechnung getragen werden, dass das Gericht nach Erhalt der angeforderten Akte unter Berücksichtigung von deren schutzwürdigen Interessen abwägt und so prüft, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Informationen aus ihr im Zivilverfahren verwertet werden können; der Zugang zu den Informationen aus der beigezogenen Akte ist gegebenenfalls angemessen zu beschränken.*)
4. Maßgeblich für die Vorlagepflicht Dritter gem. § 429 Satz 1 Halbs. 1, § 432 Abs. 3 ZPO ist, ob die beweisführungsbelastete Partei im Verhältnis zu ihnen einen Vorlegungsanspruch hat. Ob die Gegenpartei in Ermangelung der Voraussetzungen der §§ 422 f. ZPO nicht zur Vorlage einer Urkunde verpflichtet ist, ist demgegenüber in Bezug auf Dritte nicht von Bedeutung.*)
VolltextIBRRS 2023, 1166
AG Schwetzingen, Beschluss vom 23.01.2023 - 1 F 228/22
Ein bestehendes Arzt-Patient-Verhältnis zwischen dem Richter und einem Verfahrensbeteiligten begründet die Besorgnis der Befangenheit in der Regel auch dann, wenn nicht die ärztliche Tätigkeit des Arztes Gegenstand des Verfahrens ist.*)
VolltextIBRRS 2023, 1151
BVerwG, Beschluss vom 06.12.2022 - 4 C 7.21
Im Berufungsverfahren ist eine mündliche Verhandlung grundsätzlich geboten, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts neue, im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht angesprochene Rechtsfragen oder Tatsachen entscheidungserheblich werden.*)
VolltextIBRRS 2023, 1140
BGH, Beschluss vom 09.03.2023 - I ZB 33/22
1. Die abweisende Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs entfaltet für das Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland keine Bindungswirkung.*)
2. Die Reichweite einer Schiedsklausel ist in subjektiver Hinsicht grundsätzlich beschränkt auf die Vertragsparteien und ihre Rechtsnachfolger. Auch bei einer geltend gemachten Durchgriffshaftung im (faktischen) Konzernverbund ist der in Anspruch genommene Dritte nicht an die für die Vertragsparteien geltende Schiedsklausel gebunden.*)
3. Dem zukünftigen Antragsgegner eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens nach § 1061 Abs. 1 ZPO steht bis zur Einleitung dieses Verfahrens ein Antrag auf Feststellung der Nichtanerkennung des ausländischen Schiedsspruchs in entsprechender Anwendung von § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2, § 1061 Abs. 2 ZPO zu.*)
4. Dieser Antrag auf Feststellung der Nichtanerkennung des ausländischen Schiedsspruchs ist nicht fristgebunden. Die Drei-Monats-Frist gem. § 1059 Abs. 3 Satz 1 bis 3 ZPO sowie die Präklusionsnorm des § 1060 Abs. 2 Satz 2 ZPO finden auf ausländische Schiedssprüche keine, auch keine entsprechende Anwendung.*)
VolltextIBRRS 2023, 1138
BGH, Urteil vom 17.02.2023 - V ZR 212/21
Die rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung restlichen Kaufpreises in einem Vorprozess stellt nicht das Bestehen des Kaufvertrags mit Bindungswirkung für einen Folgeprozess fest; es handelt sich insoweit nur um die Feststellung einer Vorfrage, die nicht in Rechtskraft erwächst.*)
VolltextIBRRS 2023, 1134
BayObLG, Beschluss vom 06.04.2023 - 102 AR 152/22
1. Eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens mehrere Antragsgegner jeweils für unterschiedliche Mängel an verschiedenen Gewerken in Anspruch genommen werden sollen. Eine Gleichartigkeit der Ansprüche i. S. des § 60 ZPO lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass die Gewerke dasselbe Bauvorhaben betreffen.*)
2. Die Zulässigkeit der Streitgenossenschaft zwischen einzelnen Antragsgegnern rechtfertigt eine Gerichtsstandsbestimmung unter Einbeziehung sämtlicher Antragsgegner nicht.*)
VolltextIBRRS 2023, 1129
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.02.2023 - 16 W 8/23
1. Die enge Zusammenarbeit von Richterinnen und Richtern in einem Kollegialgericht führt regelmäßig zu einer persönlichen Beziehung zwischen ihnen, die ihre Unbefangenheit in Frage stellt, wenn eine oder einer von ihnen selbst als Partei am Rechtsstreit beteiligt ist. Das gilt auch dann, wenn das Mitglied des Spruchkörpers nicht persönlich, sondern als Organ einer Gesellschaft am Rechtsstreit beteiligt ist.*)
2. Die Besorgnis der Befangenheit ist unabhängig davon zu bejahen, ob einzelne der abgelehnten Handelsrichterinnen und Handelsrichter in der Vergangenheit noch nicht mit dem als Partei an dem Rechtsstreit beteiligten Kammermitglied eine gemeinsame Spruchgruppe gebildet haben. Entscheidend ist die nicht auszuräumende berechtigte Besorgnis der gegnerischen Partei, auch diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter könnten ihr gegenüber nicht unbefangen sein.*)
VolltextIBRRS 2023, 1128
BAG, Urteil vom 17.01.2023 - 3 AZR 158/22
Bestimmende Schriftsätze können formwirksam im sog. E-Mail-to-Fax-Verfahren an das Gericht gem. § 130 Nr. 6 ZPO übermittelt werden, selbst wenn die Unterschrift des Bevollmächtigten in der übermittelten PDF-Datei nur eingescannt ist.*)
VolltextIBRRS 2023, 1109
BFH, Beschluss vom 22.03.2023 - X B 135/21
1. Ein Antrag auf Vernehmung des Postzustellers ist nicht schon deshalb unsubstantiiert, weil der Kläger nicht genau den Zeitraum der üblichen Geschäfts- und Postzustellzeiten bezeichnet, wenn er gleichzeitig Beweis dafür anbietet, dass sein Büro in diesem Zeitraum besetzt war und sich der genaue Zeitpunkt des Zustellungsversuchs auch nicht aus der Zustellungsurkunde ergibt.*)
2. Auch ohne Vorliegen eines substantiierten Beweisantrags des Klägers können sich im Einzelfall vorliegende Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zustellungsurkunde zu einer Aufklärungspflicht des Gerichts verdichten.*)
VolltextIBRRS 2023, 1108
BVerfG, Beschluss vom 16.02.2023 - 1 BvR 1881/21
1. Das Gericht ist verpflichtet, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dazu gehört, dass ein ordnungsgemäß eingereichter Schriftsatz nicht unberücksichtigt bleiben darf.
2. Erfüllt ein Schriftsatz die geltenden technischen Voraussetzungen für einen Versand über das besondere anwaltliche Postfach (beA), ist er ordnungsgemäß eingereicht, auch wenn das Gericht ihn aufgrund technischer Probleme nicht der Gerichtsakte beifügt. In diesem Fall muss das Gericht mit seiner Entscheidung so lange warten, bis es den Schriftsatz zur Kenntnis nehmen kann.
IBRRS 2023, 1099
BGH, Beschluss vom 07.03.2023 - VI ZB 74/22
Zu den Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners nach § 519 Abs. 2 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2023, 1080
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.03.2023 - 2 AR 4/23
1. Das an sich zuständige Landgericht ist an einer Ausübung des Richteramts rechtlich verhindert (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), wenn alle Handelsrichter sämtlicher Kammern für Handelssachen erfolgreich abgelehnt wurden beziehungsweise nach § 41 ZPO von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen sind, weil dann eine ordnungsgemäße Besetzung einer Kammer für Handelssachen bei diesem Landgericht nicht mehr möglich ist.*)
2. Im Rahmen der (zuständigkeitsbegründenden) Bestimmung eines (an sich unzuständigen) Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist - entsprechend dem Vorgehen bei § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit auszuwählen. Die Lage bei § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist mit der bei § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vergleichbar. Auch bei Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO wird ein Gericht für ein Verfahren zuständig, für das es zumindest mit Blick auf einen Beteiligten nicht von vorneherein zuständig war.*)
VolltextIBRRS 2023, 1074
OLG Dresden, Beschluss vom 09.03.2023 - 4 U 2496/22
Eine Divergenz, die die Zulassung der Revision erfordert und einer Zurückweisung der Berufung durch Beschluss entgegensteht, fordert die Abweichung zu dem von einem anderen Obergericht aufgestellten Rechtssatz. Bei einer unterschiedlichen Würdigung des Sachverhalts in tatsächlicher Hinsicht liegt sie hingegen nicht vor; … (Festhaltung Senat, Beschluss vom 12.10.2022 - 4 U 405/22, IBRRS 2022, 3247 = IMRRS 2022, 1412).*)
VolltextIBRRS 2023, 1073
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.04.2023 - 1 B 1215/22
1. Ein (elektronisches) Empfangsbekenntnis erbringt grundsätzlich Beweis nicht nur für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt, sondern auch für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den Unterzeichner und damit der Zustellung.
2. Dadurch ist der Beweis, dass das zuzustellende Schriftstück (elektronische Dokument) den Adressaten tatsächlich zu einem anderen Zeitpunkt erreicht hat, nicht ausgeschlossen.
3. Nicht ausreichend ist aber eine bloße Erschütterung der Richtigkeit der Angaben im Empfangsbekenntnis. Vielmehr muss die Beweiswirkung vollständig entkräftet, mit anderen Worten der Gegenbeweis geführt und jede Möglichkeit der Richtigkeit der Empfangsbestätigung ausgeschlossen werden.
VolltextIBRRS 2023, 0804
BGH, Beschluss vom 15.02.2023 - VII ZR 13/22
Die Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich aus einem vor dem 01.12.2020 erlassenen Vergemeinschaftungsbeschluss ergibt, besteht auch nach der Neuregelung der Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft in § 9a Abs. 2 WEG fort. Das gilt sowohl, wenn ein entsprechender Anspruch des Erwerbers auf eine kaufvertragliche Nachbesserungspflicht gestützt wird, als auch, wenn ein werkvertraglicher Anspruch auf Kostenvorschuss in Rede steht.
IBRRS 2023, 1045
BGH, Urteil vom 24.02.2023 - V ZR 152/22
Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gem. § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung. Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Klägers entspricht seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZR 188/16, Rz. 8 ff., IMRRS 2017, 0787 = ZWE 2017, 331 ).*)
VolltextIBRRS 2023, 1027
BGH, Beschluss vom 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne den Zeugen erneut zu vernehmen.*)
VolltextIBRRS 2023, 1016
OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.03.2023 - 6 U 18/23
Das Gericht verkennt die Reichweite seiner Hinweispflichten und verletzt das rechtliche Gehör des Klägers, wenn es dem Kläger zwar im Termin zur mündlichen Verhandlung auf nach seiner Beurteilung fehlenden Vortrag hinweist, dem Kläger jedoch - trotz seines Antrags auf Gewährung eines Schriftsatzrechts - keine Gelegenheit zur sachgerechten Reaktion auf diesen Hinweis gibt.
VolltextIBRRS 2023, 0955
BGH, Urteil vom 07.02.2023 - VI ZR 137/22
Die nachträgliche Zulassung der Berufung aufgrund einer Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Verfahren aufgrund eines Gehörsverstoßes gemäß § 321a Abs. 5 ZPO fortgesetzt wird und sich erst aus dem anschließend gewährten rechtlichen Gehör ein Grund für die Zulassung ergibt, oder wenn das Erstgericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Berufung bezogen auf die Zulassungsentscheidung das rechtliche Gehör des späteren Berufungsklägers verletzt hat.*)
VolltextIBRRS 2023, 1014
BVerwG, Urteil vom 01.03.2023 - 9 C 25.21
Ein Prozessbevollmächtigter darf sich bezüglich des Zeitpunkts der Zustellung eines Widerspruchsbescheids nicht auf die Angaben seines Mandanten verlassen, sondern muss deren Richtigkeit eigenverantwortlich überprüfen (im Anschluss an BGH, IBR 2019, 289).*)
VolltextIBRRS 2023, 0995
BGH, Beschluss vom 21.02.2023 - VIII ZB 75/22
Zur Einheitlichkeit eines Rechtsmittels trotz Einreichung von Berufungsschriften bei verschiedenen Gerichten (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29.06.1966 - IV ZR 86/65, BGHZ 45, 380, 382 f.; Beschluss vom 26.11.2020 - V ZB 151/19, Rz. 9 ff., IBRRS 2021, 0009).*)
VolltextIBRRS 2023, 0966
LG München I, Beschluss vom 09.11.2022 - 8 O 7010/20
1. Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören grundsätzlich die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind.
2 ...
VolltextIBRRS 2023, 0950
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.03.2023 - 10 W 2/23
Eine Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss auf Aufhebung des Beweisbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren ist nicht statthaft. Die Ablehnung der Aufhebung des Beweisbeschlusses ist inhaltlich eine Bestätigung des Beweisbeschlusses und daher ebenso wie der Beweisbeschluss selbst der Anfechtung durch die Beschwerde entzogen.
VolltextIBRRS 2023, 0997
BGH, Beschluss vom 01.03.2023 - XII ZB 228/22
1. Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf einen vorübergehenden Funktionsausfall eines Computers gestützt, bedarf es näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.05.2004 - II ZB 22/03, IBRRS 2004, 1501 = NJW 2004, 2525).*)
2. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von dem Beteiligten bzw. seinem Verfahrensbevollmächtigten verschuldet war (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 06.04.2011 - XII ZB 701/10, IBRRS 2011, 1989 = NJW 2011, 1972).*)
VolltextIBRRS 2023, 0992
BGH, Beschluss vom 09.02.2023 - I ZB 62/22
1. Ein nicht-ständiges Schiedsgericht ist i.S.d. § 1032 Abs. 2 ZPO gebildet, wenn alle Schiedsrichter bestellt sind. Es kommt nicht darauf an, ob der Antragsteller des Verfahrens nach § 1032 Abs. 2 ZPO hiervon Kenntnis hat.*)
2. Der Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann ab der vollständigen erstmaligen Konstituierung des Schiedsgerichts nicht mehr in zulässiger Weise gestellt werden. Spätere Wechsel in der Zusammensetzung desselben Schiedsgerichts, etwa durch Ernennung eines Ersatzschiedsrichters nach § 1039 Abs. 1 ZPO, führen nicht dazu, dass ein solcher Antrag erneut zulässig wird.*)
VolltextIBRRS 2022, 2830
AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 11.07.2022 - 20 C 685/21
"Explosion" der Streitwerte nach Anfechtungsklage gegen alle (13) Tagesordnungspunkte.
VolltextIBRRS 2023, 0984
BVerwG, Urteil vom 24.01.2023 - 4 CN 8.21
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eines nach § 2 Abs. 1 UmwRG antragsbefugten Umweltverbandes entfällt nicht deshalb, weil der angegriffene Bebauungsplan bereits vollständig umgesetzt ist.*)
VolltextIBRRS 2023, 0977
BGH, Beschluss vom 07.02.2023 - VIII ZB 55/21
Nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO kann auch einem wiederholten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ohne Einwilligung des Gegners stattgegeben werden, solange dadurch die in dieser Vorschrift genannte Monatsfrist insgesamt nicht überschritten wird.*)
VolltextIBRRS 2023, 0939
KG, Beschluss vom 22.03.2023 - 10 W 113/22
1. Die Art und Weise der Verfahrensführung kann, da sie dem Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit zuzuordnen ist, grundsätzlich nicht die Besorgnis einer Befangenheit begründen.*)
2. Im Ablehnungsverfahren geht es allein um die mögliche Parteilichkeit des Richters/der Richterin und nicht um die Richtigkeit ihrer Handlungen und Entscheidungen. Deren Überprüfung ist den Rechtsmittelgerichten vorbehalten.*)
VolltextIBRRS 2023, 0935
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2023 - 12 S 2487/22
Zu den Sorgfaltsanforderungen einer Behörde bei der Einreichung fristgebundener Schriftsätze (hier: Berufungsbegründungsfrist des § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO).*)
VolltextIBRRS 2023, 0934
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2022 - 11 W 30/22
Gegen eine Verweisung nach § 281 ZPO ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft.*)
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