Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 3900BGH, Urteil vom 29.09.2011 - VII ZR 162/09
Eine nach Prozesseinleitung vermögenslos gewordene Partei, die den Prozess nach einer Abtretung und Ermächtigung durch den Zessionar, die Forderung prozessual geltend zu machen, fortführt, handelt grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.*)
VolltextIBRRS 2011, 3889
OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2011 - 5 U 42/09
Der Änderung einer Vollstreckungsgegenklage in eine Klauselgegenklage in zweiter Instanz stehen die Zuständigkeitsvorschriften der §§ 802 i. V. m. 768, 767 ZPO entgegen.
VolltextIBRRS 2011, 3881
LG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2011 - 10 O 9/11
Auf einen eingetragenen Verein, der die angewandte Forschung fördern soll und überwiegend von Bund und Ländern finanziert wird, ist die Gerichtsstandsvereinbarung des § 18 Abs. 1 VOB/B anwendbar.
VolltextIBRRS 2011, 3880
OLG Koblenz, Urteil vom 24.05.2007 - 5 U 145/07
1. Erklärt einer von zwei Darlehensnehmern, der Rückzahlungsanspruch werde aus dem Erlös eines anderen gerichtlichen Verfahrens erfüllt, und veranlasst er dadurch die Bank, den Prozess wegen der Rückgewähr des Darlehens nicht weiter zu betreiben, kann ein pactum de non petendo vorliegen, das die Verjährung so lange hemmt, bis der Darlehensnehmer das Ergebnis des anderen Rechtsstreits mitteilt.*)
2. Gibt der Ehemann die zu einer Verjährungshemmung führenden Erklärungen ausschließlich in eigenem Namen ab, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Verjährung auch gegenüber der mitverpflichteten Ehefrau gehemmt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3865
BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - VIII ZB 22/10
Mit dem der Sache nach gegen den Gerichtskostenansatz nach § 4 KostVfg gerichteten Einwand, dem gerichtlich bestellten Sachverständigen stehe wegen eines Verstoßes seiner Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung einer Kostenerhöhung gemäß § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO lediglich eine geringere als die im Verfahren nach § 4 JVEG festgesetzte Vergütung zu, kann die auf Erstattung der Prozesskosten in Anspruch genommene Partei im Kostenfestsetzungsverfahren jedenfalls dann nicht gehört werden, wenn sie alleinige Kostenschuldnerin ist und ihr damit - im Gegensatz zum Erstattungsgläubiger, der die Sachverständigenkosten als Beweisführer verauslagt hat - der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG zur Verfügung steht.*)
VolltextIBRRS 2011, 3847
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 9/10
Macht die bei einem auswärtigen Gericht verklagte Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind die Kosten jedenfalls bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2011, 3844
OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.10.2011 - 10 W 38/11
Der Beitritt des Streithelfers zu einem selbständigen Beweisverfahren vor dem Landgericht ist ohne Vertretung durch einen Rechtsanwalt möglich.*)
VolltextIBRRS 2011, 3828
BGH, Beschluss vom 26.09.2011 - IX ZR 120/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3827
BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - IX ZB 237/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3826
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 64/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3825
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - XII ZB 647/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3824
BGH, Beschluss vom 06.10.2011 - IX ZB 249/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3822
BGH, Urteil vom 05.07.2011 - XI ZR 306/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3821
BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - III ZB 25/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3818
BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - I ZR 89/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3815
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 67/10
Gibt das Beschwerdegericht dem - in erster Instanz zurückgewiesenen - Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens in einer Arzthaftungssache statt, ist eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde unstatthaft.*)
VolltextIBRRS 2011, 3813
BGH, Beschluss vom 19.09.2011 - VI ZR 262/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3811
BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZR 16/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3809
LG Würzburg, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 T 2449/10
Verschafft sich der der Wohnung verwiesene und mit polizeilichem Platzverweis belegte Ehemann ohne Wissen oder Wollen seiner in der Wohnung verbliebenen Ehefrau und Mieterin gewaltsam Zutritt zur Wohnung und verursacht er bei dieser Gelegenheit Beschädigungen am Mietobjekt, haftet die mietende Ehefrau dem Vermieter insoweit auch nicht kraft einer Mietvertragsklausel auf Schadensersatz, wonach "Mieter auch für vorsätzliche unerlaubte Handlungen anderer Personen und Mitmieter ohne eigenes Verschulden einzustehen haben".*)
VolltextIBRRS 2011, 3807
BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 24/09
Die durch eine unselbständige Nebenintervention entstandenen Kosten sind nach dem Maßstab zu verteilen, den die Parteien in einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen Vergleich für die Verteilung der übrigen Kosten des Rechtsstreits festgelegt haben. Für den sich daraus ergebenden Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten kommt es nicht darauf an, inwieweit die von ihm unterstützte Hauptpartei dem Prozessgegner außergerichtliche Kosten erstatten muss.*)
VolltextIBRRS 2011, 3798
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2011 - 3 Wx 56/11
1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrages, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. A. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertragserklärungen des Sohnes unter Bestätigung der Vollmacht, so ist der Vertrag mit Rücksicht auf den nicht wirksam beurkundeten Verzicht unwirksam.*)
2. Ein mit Blick auf die Unwirksamkeit des notariellen Vertrages gebuchter Amtswiderspruch gegen die Eintragung des Sohnes ist nicht zu löschen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3797
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2010 - 3 U 11/10
1. Zur Abtretbarkeit von Darlehensforderungen an einen "Nichtbank".*)
2. Begehrt der Kläger die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Zwangsvollstreckungsklausel neben der Vollstreckungsabwehrklage, so ist die Klauselgegenklage im Berufungsverfaren zulässige Klageart.
VolltextIBRRS 2011, 3793
LG München I, Beschluss vom 22.02.2011 - 13 T 2375/11
Zur Verjährung eines Anspruchs auf Einräumung eines (vorbehaltenen) Nießbrauchs bei einer 1971 an die Kinder erfolgten Grundstücksschenkung.*)
VolltextIBRRS 2011, 3788
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.10.2011 - 10 W 43/11
1. Der Übergang von einer Klage auf Abschlagszahlung auf eine Klage auf Zahlung des Saldos aus einer nach Rechtshängigkeit gemäß § 8 Abs. 1 HOAI a.F./§ 15 Abs. 1 HOAI n.F. gestellten Schlussrechnung wird von § 264 Nr. 3 ZPO erfasst.*)
2. Nach Übergang der Klage auf Zahlung des Schlussrechnungssaldos ist ein sofortiges Anerkenntnis gemäß § 93 ZPO möglich. Dabei ist auch bezüglich der Klagveranlassung der Zeitpunkt der Umstellung der Klage maßgeblich.*)
VolltextIBRRS 2011, 3787
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 - 10 W 9/11
1. Ein Verfahren auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme nach § 887 ZPO wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners nicht nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der zu vollstreckende Anspruch eine Insolvenzforderung darstellt. Die Zwangsvollstreckung wird vielmehr nach § 89 InsO unzulässig.*)
2. Auch wenn das Werk grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen muss, muss eine Mangelbeseitigung die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten.*)
3. Bei den Mehrkosten aufgrund nach Abnahme gestiegener gesetzlicher oder technischer Anforderungen an das Werk handelt es sich um keine Sowiesokosten, sondern ein dem Besteller verbleibender Mehrwert gegenüber der ursprünglich vertraglich vereinbarten Werkleistung kann nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung eine Zahlungspflicht des Bestellers begründen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3781
BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 63/10
Auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens haben Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren jedenfalls dann gemäß § 172 Abs. 1 ZPO an den Prozessbevollmächtigten der Partei zu erfolgen, wenn dieser die Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 XII ZB 38/09, FamRZ 2011, 463 = Rpfleger 2011, 214).*)
VolltextIBRRS 2011, 3772
LG Hamburg, Beschluss vom 27.07.2011 - 333 T 43/11
1. Die Erhebung einer (negativen) Feststellungsklage führt nicht zur Unzulässigkeit eines bereits anhängigen selbständigen Beweisverfahrens.
2. Inwieweit der vertraglich vereinbarte Mietzins durch etwaige Mängel herabgesetzt ist, obliegt allein der Beurteilung durch das Gericht.
3. Zur Glaubhaftmachung kann es genügen, wenn in einer eidesstattlichen Versicherung auf einen anwaltlichen Schriftsatz Bezug genommen wird.
VolltextIBRRS 2011, 3766
BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - IX ZB 224/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3765
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IX ZR 5/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3761
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IX ZR 75/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3760
BGH, Beschluss vom 07.10.2011 - III ZA 27/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3759
BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - IX ZR 83/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3750
BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - IX ZB 166/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3749
BGH, Beschluss vom 21.09.2011 - IX ZB 235/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3748
BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - XI ZB 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3745
BGH, Beschluss vom 12.07.2011 - II ZR 134/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3744
BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - IX ZR 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3741
BGH, Beschluss vom 22.09.2011 - IX ZR 169/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3739
BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 86/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3738
BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - IX ZB 227/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3737
BGH, Beschluss vom 25.08.2011 - V ZB 86/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3736
BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 88/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3734
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - VIII ZR 96/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3733
BGH, Beschluss vom 14.09.2011 - XII ZB 376/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3723
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZR 35/10
Nach § 139 Abs. 4 Satz 2 ZPO kann die Erteilung rechtlicher Hinweise nur durch den Inhalt der Akten bewiesen werden. Daher darf kein Beweis erhoben werden zur Frage, ob die Vorinstanz einen Hinweis erteilt hat.
VolltextIBRRS 2011, 3720
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.08.2011 - 2 U 871/10
Ein Versäumnisurteil, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, unterliegt der Berufung nur insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass der Fall einer schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen hat. Ob die Säumnis unverschuldet war, richtet sich nach den gleichen Maßstäben wie bei der Wiedereinsetzung. Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar. Der Vortrag einer Partei, psychisch und physisch nicht in der Lage gewesen zu sein, Fristen einzuhalten genügt nicht, um die Säumnis als unverschuldet zu betrachten. Wird das Nichtvorliegen einer Säumnis nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist schlüssig vorgetragen, ist die Berufung nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.
VolltextIBRRS 2011, 3719
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.05.2011 - 2 U 871/10
Ein Versäumnisurteil, gegen das der Einspruch an sich nicht statthaft ist, unterliegt der Berufung nur insoweit, als sie darauf gestützt wird, dass der Fall einer schuldhaften Versäumung nicht vorgelegen hat. Ob die Säumnis unverschuldet war, richtet sich nach den gleichen Maßstäben wie bei der Wiedereinsetzung. Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar. Der Vortrag einer Partei, psychisch und physisch nicht in der Lage gewesen zu sein, Fristen einzuhalten genügt nicht, um die Säumnis als unverschuldet zu betrachten. Wird das Nichtvorliegen einer Säumnis nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist schlüssig vorgetragen, ist die Berufung nach § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.
VolltextIBRRS 2011, 3713
BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - VI ZR 5/11
Räumt das Gericht einer Partei ein Schriftsatzrecht zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis ein und wird in einem daraufhin eingegangenen Schriftsatz neuer entscheidungserheblicher Prozessstoff eingeführt, so muss das Gericht die mündliche Verhandlung wiedereröffnen oder in das schriftliche Verfahren übergehen, um dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren.*)
VolltextIBRRS 2011, 3705
LG Hamburg, Beschluss vom 15.09.2011 - 322 T 28/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3694
LG Kiel, Urteil vom 25.08.2011 - 12 O 25/11
Eine Klageerweiterung gegen den Beklagten, der gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch erhoben hat und im Termin zur mündlichen Verhandlung diesen zurücknimmt, bleibt zulässig. Die Einspruchsrücknahme ändert daran nichts.
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