Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 3606BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - III ZR 259/10
Gegen ein Urteil, durch das nach § 341 Abs. 2 ZPO der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil durch das Berufungsgericht als unzulässig verworfen wird, sind die Revision und die Nichtzulassungsbeschwerde nach den allgemeinen Regeln eröffnet. Die Bestimmung des § 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO ist nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 3602
OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 32 W 15/11
1. Ein Verschulden im Sinne von § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist nicht anzunehmen, wenn die Partei noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Wochen-Frist konkrete Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit des vom Gericht beauftragten Sachverständigen anmeldet und sich hiernach - stets innerhalb der vom Gericht diesbezüglich gesetzten Schriftsatzfristen - eine Korrespondenz über die Frage entwickelt, ob das Gericht den Sachverständigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der von der Partei vorgebrachten Bedenken von seinem Auftrag zu entbinden hat.*)
2. Ist die Leiterin einer Fachabteilung eines beklagten Klinikums erste mehrere Jahre - im vorliegenden Fall: über sechs Jahre - nach der streitgegenständlichen ärztlichen Behandlung in ihre Funktion gelangt und damit selbst im laufenden Rechtsstreit in keiner Weise dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt, so vermag auch eine persönliche oder enge fachliche Beziehung zu dem Sachverständigen grundsätzlich keine Zweifel an dessen Unparteilichkeit zu begründen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die zu begutachtende Behandlung - wie hier - in einer anderen Fachabteilung des Klinikums stattgefunden hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 3599
KG, Urteil vom 12.09.2011 - 8 U 141/11
Zur Durchsetzung der Betriebspflicht durch einstweilige Verfügung.*)
VolltextIBRRS 2011, 3598
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2010 - 14 W 740/10
Dient die Beweissicherung der Feststellung von Baumängeln, sind bei der Bemessung des Gegenstandswertes sämtliche zu Beginn des Verfahrens behaupteten Mängel zu unterstellen und in ihrer Wertigkeit zu schätzen. Dass das Beweisergebnis nicht mit dem Antragsvorbringen übereinstimmt, ist für den Gegenstandswert ohne Belang.*)
VolltextIBRRS 2011, 3597
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.12.2010 - 14 W 741/10
1. Wird die Feststellung begehrt, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, richtet sich der Streitwert nach dem vollen Forderungsbetrag, wenn kein Zweifel an der umfassenden Realisierbarkeit besteht.*)
2. Beweisbelastet für die fehlende oder eingeschränkte Realisierbarkeit ist der Schuldner.*)
3. Das Verbot der reformatio in peius gilt nicht im Verfahren der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung.*)
VolltextIBRRS 2011, 3584
BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 180/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3567
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.09.2011 - 14 W 543/11
1. Der Streitgegenstandsbegriff im Kostenfestsetzungsverfahren ist mit dem des allgemeinen Erkenntnisverfahrens identisch.
2. Verfahrensgebühr und Terminsgebühr entstehen aufgrund unterschiedlicher Sachverhalte. Daher ist es nicht statthaft, eine angemeldete, aber nicht zu erstattende Verfahrensgebühr gegen eine zwar angefallene, aber nicht angemeldete Terminsgebühr auszutauschen (Klarstellung und Ergänzung zu OLG Koblenz in JurBüro 1992, 610).
VolltextIBRRS 2011, 3564
OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2011 - 8 W 44/11
Allein der Verstoß des Bürgschaftsgläubigers gegen seine Pflicht, den Abruf der Bürgschaft zu unterlassen, stellt keine hinreichende, das Abwarten einer Hauptsacheentscheidung unerträglich machende Rechtsbeeinträchtigung dar. Vielmehr bedarf es eines darüberhinausgehenden schwerwiegenden Nachteils.
VolltextIBRRS 2011, 3561
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2011 - 5 W 19/11
Beweisbelastet für den fehlenden Rechtsgrund ist der Bereicherungsgläubiger. Das enthebt den Bereicherungsschuldner aber nicht der Verpflichtung, gegenüber schlüssigem Anspruchsvorbringen seinerseits einen tragfähigen Rechtsgrund für das Empfangene darzutun. Die Behauptung, es handele sich um "eine Zusammenfassung aller bis dahin aufgelaufenen Verbindlichkeiten" ist unzureichend.*)
VolltextIBRRS 2011, 3558
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - L 34 SF 392/11
Der Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig, wenn er unter eine Bedingung (hier: Ablehnung für den Fall, dass das Gericht sich nicht in der Lage sieht, ein beantragtes Anerkenntnisurteil zu erlassen) gestellt ist.
VolltextIBRRS 2011, 5652
OLG Naumburg, Beschluss vom 03.08.2011 - 2 W 77/10
1. Ein anderer Kostenschuldner als der Entscheidungsschuldner darf von der Landes- oder Bundeskasse erst dann für die Gerichtskosten in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 S. 1 GKG hinsichtlich sämtlicher Entscheidungsschuldner vorliegen.*)
2. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Entscheidungsschuldner führt nicht dazu, dass die Landeskasse nunmehr einen anderen Kostenschuldner als einen Entscheidungsschuldner für die Gerichtskosten in Anspruch nehmen darf. Vielmehr hat die Landeskasse selbst an Stelle dieses Entscheidungsschuldners für die Gerichtskosten einzutreten, einschließlich der Verpflichtung zur Rückzahlung von Gerichtskostenvorschüssen anderer Kostenschuldner.*)
VolltextIBRRS 2011, 3555
AG Köln, Urteil vom 14.06.2011 - 223 C 26/11
1. Gemäß § 536 Abs. 1 S. 3 BGB ist für eine Minderung der Miete erforderlich, dass die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Zugang zu einer Straßenbahnhaltestelle über einen kurzen Umweg - der vorliegend über die am Rheinauhafen befindliche Drehbrücke möglich ist - gewährleistet ist. Bei einer auf einer Halbinsel gelegenen Wohnung handelt es sich dabei zwar um einen lästigen Zustand, jedenfalls aber nicht um eine gravierende Beeinträchtigung der Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten als Wohnung.
2. Eine Minderung aufgrund des ruhenden und fließenden Schiffsverkehrs auf dem Rhein und der davon ausgehenden Lärm-, Geruchs- und Schadstoffemissionen tritt nicht ein. Wer eine unmittelbar am Rhein gelegene Wohnung besichtigt und anmietet, muss nämlich damit rechnen, dass es dort zu Immissionen von Frachtschiffen kommen kann, auch wenn vielleicht beim Besichtigungstermin keine Schiffe vor Anker lagen.
3. Trifft ein vom Vermieter eingeschalteter Makler im Vorfeld des Vertragsabschlusses dem Mieter gegenüber bestimmte telefonische Äußerungen bezüglich des Mietobjekts, so werden diese nur dann Bestandteil des Mietvertrages, wenn der Makler am Telefon eindeutig einen rechtsverbindlichen Willen äußert, der dem Vermieter zurechenbar ist.
4. Eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO kommt dann nicht in Betracht, wenn nach der erfolgten Beweisaufnahme für die Richtigkeit des Parteivortrages keine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht.
VolltextIBRRS 2011, 3554
OLG Hamburg, Urteil vom 30.03.2011 - 4 U 208/08
1. Eine Überweisung auf ein anderes als das von dem Gläubiger angegebene Konto führt grundsätzlich keine Tilgungswirkung herbei.
2. Gegen den Anspruch des Gläubigers auf erneute Zahlung kann der Schuldner, dessen abredewidrige Überweisung auf ein nicht vereinbartes Konto nicht zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Gläubigers geführt hat, grundsätzlich mit einem Bereicherungsanspruch aufrechnen. Ein Aufrechnungsverbot steht dem nicht entgegen.
3. Die Argumentation, dass der Schuldner dann sanktionslos auf ein anderes als das vereinbarte Konto zahlen könnte, trifft nur auf die Fälle zu, in denen dem Gläubiger durch die vereinbarungswidrige Zahlung kein Schaden entstanden ist. In anderen Fällen steht dem Gläubiger ein Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner zu, wodurch er hinreichend geschützt ist. Insbesondere dann, wenn dem Gläubiger durch die weisungswidrige Überweisung kein Schaden entstanden ist, gibt es keinen Anlass, dem Schuldner die Möglichkeit der Aufrechnung zu nehmen und ihn auf eine Widerklage zu verweisen.
VolltextIBRRS 2011, 3544
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2011 - I-24 W 69/11
1. Einwendungen, die auf besondere Abmachungen zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber über Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe gestützt sind, sind nicht gebührenrechtlicher Art und führen grundsätzlich zur Ablehnung der Festsetzung.*)
2. Unzureichendes Bestreiten im ersten Rechtszug, kann in der Beschwerdeinstanz substantiiert werden und ist dann zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3532
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2011 - I-24 W 47/11
1. Kosten für eine sachverständige Beratung der Partei sind nur unter engen Voraussetzungen erstattungsfähig, wenn nämlich die Partei zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten sachverständiger Hilfe bedarf.*)
2. Zieht eine Partei zur Prüfung eines - von welchem Beteiligten auch immer angeregten - Vergleichs einen Sachverständigen hinzu, handelt es sich bei den dadurch verursachten Aufwendungen nicht um notwendige, vom Gegner zu erstattende Prozesskosten.*)
3. Geht ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten eindeutig zu Gunsten einer Partei aus, so hat diese auch aus Gründen der "Waffengleichheit" ohne weitere Hinweise des Gerichts keine Veranlassung, privatgutachterliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3529
BGH, Urteil vom 12.07.2011 - II ZR 28/10
Wo sich der für die ausschließliche internationale Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO maßgebliche Sitz der Gesellschaft in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union befindet, bestimmt sich bei Klagen nach dieser Vorschrift nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat.*)
VolltextIBRRS 2011, 3525
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2002 - 10 U 115/01
Die Klage ist auch dann mit Unterbrechungswirkung „demnächst” zugestellt, wenn der Kläger innerhalb von vier Wochen unaufgefordert den Prozesskostenvorschuss eingezahlt hat.
VolltextIBRRS 2011, 3521
OLG München, Beschluss vom 22.07.2011 - 1 W 1193/11
1. Die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Kollegialgericht unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
2. Begehrt der Antragsteller die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Räumungsurteils, ist die einstweilige Verfügung nicht das geeignete Instrument, da sonst eine endgültige Regelung im Wege der einstweiligen Verfügung herbeigeführt würde.
VolltextIBRRS 2011, 3518
OLG Celle, Beschluss vom 03.08.2011 - 4 AR 43/11
1. Setzt sich ein Gericht bei der Verweisung des Rechtsstreits gem. § 281 ZPO inhaltlich nicht mit einer - möglichen - eigenen Zuständigkeit auseinander, begründet dies grundsätzlich die Annahme objektiver Willkür und nimmt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung.*)
2. Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn die Verweisung im Einvernehmen beider Parteien erfolgt und nicht vom Gericht angestoßen wurde.*)
VolltextIBRRS 2011, 3516
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2011 - I-24 U 160/10
1. Es gehört zu den Pflichten des Rechtsanwalts, seinen bei einer Rechtsschutzversicherung versicherten Mandanten auf das mit dem Abschluss eines Vergleichs verbundene Risiko, Kosten von der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet zu bekommen, hinzuweisen.*)
2. Wird dem Rechtsanwalt eine Unterlassung - hier: fehlende Beratung zum Kostenrisiko eines Vergleichs - vorgeworfen, muss untersucht werden, wie die Dinge abgelaufen wären, wenn der Anwalt die versäumte Handlung pflichtgemäß vorgenommen hätte.*)
3. Für einen schuldhaften Beratungsfehler beim Vergleichsabschluss hat der Rechtsanwalt nur eizustehen, wenn dem Mandanten aus dem Abschluss des Vergleichs ein Schaden im Sinne einer Verschlechterung seiner Gesamtvermögenslage entstanden ist.*)
4. Eine Feststellungsklage gegen den auf Ersatz von gegenwärtigem und zukünftigem Schaden in Anspruch genommenen Rechtsanwalt ist unbegründet, wenn schon ein gegenwärtiger Schaden des Mandanten durch den Vergleichsabschluss, von dem der Rechtsanwalt hätte abraten müssen, nicht gegeben ist.*)
5. Ist - wie regelmäßig - von einem der gesamten Sozietät erteilten Mandat auszugehen, steht die Honorarforderung nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern nach § 428 BGB zu, sondern gehört zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen der als BGB-Gesellschaft tätigen Sozietät.*)
VolltextIBRRS 2011, 3515
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2011 - I - 24 U 173/10
Der wegen unzureichender Beratung (hier zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses) in Anspruch genommene Rechtsanwalt genügt seiner sekundären Darlegungslast erst dadurch, dass er im Einzelnen vorträgt, welche Belehrungen und Ratschläge er erteilt und wie der Mandant darauf reagiert hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 3514
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2011 - 24 W 9/11
1. Nichtabhilfe- und Vorlageentscheidung haben durch Beschluss zu ergehen und sind dem Beschwerdeführer bekannt zu machen.*)
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist zu prüfen, ob das Führen mehrerer Prozesse an Stelle einer subjektiven Klagehäufung kostenrechtlich notwendig war.*)
3. Eine Kostenerstattungspflicht des unterlegenen Gegners besteht nicht, wenn es für die Führung mehrerer Prozesse nachvollziehbare sachliche Gründe nicht gibt, vielmehr dieses Vorgehen als rechtsmissbräuchlich erscheint.*)
VolltextIBRRS 2011, 3513
BVerwG, Beschluss vom 12.10.2010 - 6 B 26.10
Zum Unterschied zwischen dem Beweis durch einen sachverständigen Zeugen und dem Sachverständigenbeweis.
VolltextIBRRS 2011, 3508
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - I-24 U 168/10
Der in Vergleichsverhandlungen (hier: Unterhaltsvergleich nach sittenwidrigem Ehevertrag) eingeschaltete Rechtsanwalt muss dem Mandanten (hier: Unterhaltspflichtiger) im Einzelnen darlegen, welche Gesichtspunkte für und gegen den Abschluss eines Vergleichs sprechen und alle Bedenken, Unsicherheitsfaktoren und die seinem Mandanten durch den vorgesehenen Vergleich entstehenden Folgen erörtern.*)
VolltextIBRRS 2011, 3497
LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 9 OH 10/08
Selbst wenn der Gutachter sich in seinem Ergänzungsgutachten stellenweise einer Ausdrucksweise bedient, die den Eindruck entstehen lassen könnte, er fühle sich von den Ergänzungsfragen der Antragstellerin angegriffen, ist er dennoch nicht als befangen abzulehnen, wenn sich der Sachverständige objektiv und sachlich mit den an ihn gestellten Fragen beschäftigt hat - ungeachtet sprachlicher Einzelheiten bei der Darstellung seiner Ergebnisse.
VolltextIBRRS 2011, 3495
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.09.2011 - 4 W 396/11
Verlangt der Sachverständige von einer Prozesspartei Schadensersatz, weil er zu einem Befangenheitsantrag dieser Partei Stellung genommen hat, macht ihn das nicht befangen.
VolltextIBRRS 2011, 3487
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - XII ZB 50/11
1. Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010 V ZB 170/09 - WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997 II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 XII ZB 468/10 - [...] Rn. 12 zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 1579).*)
2. Wäre der fristgerechte Eingang der Beschwerdeschrift beim Amtsgericht bei der gebotenen Weiterleitung zu erwarten gewesen, ist dem Rechtsmittelführer bei unterbliebener Weiterleitung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das gilt auch dann, wenn er vom Amtsgericht zutreffend über die Einlegung der Beschwerde belehrt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 3486
LG Mainz, Beschluss vom 06.07.2011 - 2 O 133/08
Begehrt der Sachverständige dafür, dass er sich gegen einen Befangenheitsantrag einer Partei verteidigen musste, von dieser hierfür Schadensersatz, ist er deswegen noch nicht befangen.
VolltextIBRRS 2011, 3485
LG Mainz, Beschluss vom 14.07.2011 - 2 O 133/08
Begehrt der Sachverständige dafür, dass er sich gegen einen Befangenheitsantrag einer Partei verteidigen musste, von dieser hierfür Schadensersatz, ist er deswegen noch nicht befangen.
VolltextIBRRS 2011, 3477
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - XII ZR 153/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3474
BGH, Beschluss vom 09.08.2011 - IX ZB 218/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3473
BGH, Beschluss vom 26.07.2011 - II ZB 11/10
1. Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht entfällt, wenn der geltend gemachte Anspruch schon nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein kann.*)
2. Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das Oberlandesgericht entfällt nicht, wenn der Vorlagebeschluss trotz einzelner Fehler und Auslassungen eine geeignete Grundlage für die Durchführung des Musterverfahrens ist.*)
3. Fehler und Auslassungen des Vorlagebeschlusses bei der Bezeichnung der Beweismittel sowie der Darstellung des wesentlichen Inhalts der erhobenen Ansprüche und der vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel können während des Musterverfahrens behoben werden und berechtigen das Oberlandesgericht daher nicht, den Vorlagebeschluss aufzuheben und an das Prozessgericht zurückzugeben.*)
VolltextIBRRS 2011, 3472
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - VIII ZR 34/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3469
BGH, Beschluss vom 22.08.2011 - IV ZR 77/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3466
BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - III ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3465
BGH, Beschluss vom 09.08.2011 - IX ZB 220/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3463
BGH, Beschluss vom 24.08.2011 - XI ZR 191/10
Zur erfolglosen Gehörsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011.*)
VolltextIBRRS 2011, 3461
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - XII ZB 445/10
Eine Rechtmittelbelehrung, die fälschlicherweise darauf hinweist, dass gegen den Beschluss das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde stattfinde, stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar.*)
VolltextIBRRS 2011, 3460
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2011 - 2 W 15/11
1. Bei der Festsetzung des Streitwerts ist das Gericht an eine Wertangabe der Parteien, mag sie gegebenenfalls auch übereinstimmend erfolgt oder von der gegnerischen Seite unwidersprochen geblieben sein, nicht gebunden.
2. Werden die der Landeskasse zustehenden Gerichtsgebühren durch eine niedrige Streitangabe vorenthalten, muss das Gericht darauf mit einer der Sachlage angemessenen Anhebung des Streitwerts reagieren.
3. Verweigern die Parteien ihre Mitwirkung an einer sachgerechten Streitwertfestsetzung, kann vom Gericht ein Streitwert geschätzt werden, der so hoch ist, dass er die Parteien zuverlässig motiviert, z. B. im Rahmen eines Antrags auf Streitwertkorrektur ihrer Mitwirkungspflicht wahrheitsgemäß nachzukommen.
VolltextIBRRS 2011, 3457
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - VIII ZR 91/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3444
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - XII ZB 139/11
Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte einen postfertig zu machenden Schriftsatz in die korrekte Versandtasche einlegt.*)
VolltextIBRRS 2011, 3426
BGH, Beschluss vom 12.08.2011 - IX ZB 202/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3425
BGH, Beschluss vom 03.08.2011 - IX ZB 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3424
BGH, Beschluss vom 18.08.2011 - III ZR 32/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3421
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - I ZB 57/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3419
BGH, Beschluss vom 12.08.2011 - IX ZB 203/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3418
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZR 215/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3417
BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVR 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3416
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - V ZR 218/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3412
BGH, Beschluss vom 18.08.2011 - XI ZR 473/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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