Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 3175BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 200/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3173
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZR 234/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3172
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - IX ZB 199/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3171
BGH, Beschluss vom 26.07.2011 - IX ZB 212/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3168
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2010 - 14 W 528/10
1. Ist eine anwaltliche Geschäftsreise zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins (hier: Passau - Koblenz) in der Zeit zwischen 5.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht zu bewältigen, sind Übernachtungskosten erstattungsfähig, ihrem Umfang nach jedoch auf 80 Euro beschränkt.*)
2. Bei Berechnung des anwaltlichen Tage- und Abwesenheitsgeldes bleiben Essens- und Schlafenszeiten außer Ansatz.*)
3. Die Nettobeträge der anwaltlichen Fahrt- und Übernachtungskosten sind mit Umsatzsteuer zu belegen und dementsprechend zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2011, 3166
BGH, Beschluss vom 28.07.2011 - VII ZR 184/09
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs kann im Anschluss an eine Beweisaufnahme die Vertagung oder die Gewährung einer Schriftsatzfrist zum Beweisergebnis gebieten, wenn von einer Partei eine umfassende sofortige Stellungnahme nicht erwartet werden kann, weil sie verständigerweise Zeit braucht, um - in Kenntnis der Sitzungsniederschrift - angemessen vorzutragen.
VolltextIBRRS 2011, 3165
BGH, Urteil vom 28.07.2011 - VII ZR 180/10
1. Im Falle der Abweisung eines Zahlungsanspruchs als (noch) nicht fällig erwächst in materielle Rechtskraft, dass der Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gegen den Beklagten keinen zur Zahlung fälligen Anspruch hatte (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897).*)
2. In den Fällen der Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO tritt an die Stelle des Zeitpunkts der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem das Berufungsgericht Vortrag der Parteien bei seinem Beschluss berücksichtigen musste.*)
VolltextIBRRS 2011, 3158
OLG Jena, Urteil vom 13.07.2011 - 7 U 949/10
1. Die Rechtsprechung, dass Inkassokosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, wenn der Schuldner erkennbar zahlungsunfähig oder - unwillig ist (OLG Oldenburg JurBüro 2006, 481; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 15; OLG München NJW 1975, 832), ist auf die Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar.*)
2. Ob dieselbe Angelegenheit oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, ist anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Danach können mehrere Forderungen gegen denselben Schuldner auch dann eine einheitliche Angelegenheit sein, wenn sie nicht zur selben Zeit fällig werden.*)
3. Bei einer Zahlung durch (Bar- oder Verrechnungs-) Scheck endet der Verzug des Schuldners bereits mit der Hingabe des Schecks an den Gläubiger (BGHZ 44, 178). Die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.06.2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Zahlungsverzugsrichtlinie), wonach der Zahlungsverzug erst mit Erhalt des fälligen Betrages endet (Art. 3 I lit. c Ziff. ii), findet auf Zahlungen, die dem Scheckrecht unterliegen, keine Anwendung (Erwägungsgrund 13).*)
VolltextIBRRS 2011, 3156
OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2010 - 14 W 601/10
1. Ist bei Vertretung von Streitgenossen in derselben Angelegenheit eine bindende Addition der Einzelwerte erfolgt, scheidet eine Mehrvertretungsgebühr aus.*)
2. An einen unrichtigen, aber wegen Ablaufs der maßgeblichen Frist nicht mehr korrigierbaren Streitwert sind der Rechtspfleger und das Beschwerdegericht im Kostenfestsetzungsverfahren gebunden.*)
3. Vertritt ein Anwalt im selben Verfahren eine weitere Partei in einer anderen Angelegenheit, erhält er die dafür anfallenden Gebühren gesondert.*)
VolltextIBRRS 2011, 3150
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - IX ZR 213/10
Die Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Insolvenzgläubiger die Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle betreibt, ist nicht von der vorherigen Durchführung eines Verfahrens der obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung abhängig.*)
VolltextIBRRS 2011, 3149
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2010 - 14 W 521/10
1. Ob die Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens erstattungsfähig sind, hängt auch davon ab, ob die Partei nach den seinerzeit bestehenden Erkenntnismöglichkeiten im drohenden Rechtsstreit beweisbelastet war. Ist das nicht der Fall, dient ein gleichwohl eingeholtes Privatgutachten regelmäßig nur der Prüfung der eigenen Einstandspflicht, so dass ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch ausscheidet.*)
2. Bedient die selbst sachkundige Partei sich innerprozessual der Hilfe des bereits vorprozessual tätigen Privatgutachters, muss sie die (nicht offenkundige) Notwendigkeit konkret darlegen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3145
OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11
1. Sind bei der Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO nicht schlüssig vorgetragen, scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung aus.*)
2. Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers besteht ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer aus § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG n.F. nur bei Vorliegen einer Pflichtversicherung.*)
VolltextIBRRS 2011, 3142
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.12.2010 - 14 W 737/10
1. Haben Streitgenossen denselben Anwalt und obsiegt nur einer von ihnen umfassend, liegt in dem für andere Streitgenossen gestellten Kostenausgleichungsantrag die Behauptung, dass sie die angemeldeten Kosten im Innenverhältnis tatsächlich tragen.*)
2. Wird später behauptet, der umfassend erfolgreiche Streitgenosse zahle im Innenverhältnis sämtliche Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten, sind an die erforderliche Glaubhaftmachung dieses Vorbringens strenge Anforderungen zu stellen (hier verneint).*)
VolltextIBRRS 2011, 3141
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2010 - 14 W 678/10
1. Parteireisekosten zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen sind in der Regel erstattungsfähig. Das gilt auch dann, wenn die Partei aus Übersee (hier: USA) anreist, um sich zur absehbaren Anhörung der Gegenseite und einer Zeugenaussage äußern zu können.*)
2. Indiziert eine Verfügung des Richters, dass er die Anwesenheit der Partei für erforderlich hielt, darf der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren deren persönliches Erscheinen nicht als Rechtsmissbrauch ansehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3138
OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11
Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses.*)
VolltextIBRRS 2011, 3133
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.07.2010 - 14 W 373/10
1. Sind außergerichtliche Anwaltskosten Gegenstand der Klage und eines Prozessvergleichs und klammert dessen Kostenregelung "sonstige Verfahren" aus, sind damit nicht die Kosten einer vorherigen Beweissicherung gemeint, wenn zwischen den Parteien noch ein anderer Rechtsstreit anhängig ist.*)
2. § 138 ZPO gilt auch im Kostenfestsetzungsverfahren. An nicht bestrittenem Vorbringen des Anspruchstellers darf der Rechtspfleger daher nicht vorbeigehen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3132
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.08.2010 - 14 W 428/10
1. Ergibt die Auslegung eines Rechtsmittels gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss, dass der Beschwerdeführer in erster Linie den gerichtlichen Kostenansatz beanstandet, hat die kostenfreie Erinnerung und Beschwerde nach dem GKG Vorrang vor dem kostenpflichtigen Rechtsbehelf nach §§ 104 ff ZPO.*)
2. Wird der Kostenansatz zweiter Instanz beanstandet, hat das Landgericht die Sache dem funktionell allein zuständigen Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Erinnerung vorzulegen.*)
3. Hat eine derartige Erinnerung Erfolg, wird ein auf dem fehlerhaften Gerichtskostenansatz beruhender Kostenfestsetzungsbeschluss ohne weiteres gegenstandslos.*)
VolltextIBRRS 2011, 3114
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 217/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3113
BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - IV ZR 159/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3112
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 135/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3111
BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZA 67/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3110
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 57/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3109
BGH, Beschluss vom 22.06.2011 - I ZB 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3107
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 94/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3106
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - I ZA 8/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3104
BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - XII ZB 113/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3103
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - IX ZA 16/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3101
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - VIII ZR 333/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3099
BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - XII ZB 304/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3097
BGH, Beschluss vom 13.07.2011 - V ZR 183/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3096
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - I ZA 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3092
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 39/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3091
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - IX ZB 57/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3088
BGH, Beschluss vom 12.07.2011 - X ZR 115/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3087
BGH, Beschluss vom 18.07.2011 - NotSt (Brfg) 1/11
1. Ob ein (dargelegter) Grund für die Zulassung der Berufung besteht, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts über den Zulassungsantrag und nicht danach, ob das erstinstanzliche Gericht angesichts der aufgrund im Zeitpunkt seiner Entscheidung geltenden Rechtslage richtig entschieden hat.*)
2. Ist ein Notar aus seinem Amt ausgeschieden, muss ein gegen ihn laufendes und noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Disziplinarverfahren eingestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 3086
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3083
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - IX ZB 207/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3082
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 156/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3081
BGH, Urteil vom 14.07.2011 - III ZR 196/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3080
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - RiZ(R) 4/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3079
BGH, Beschluss vom 05.07.2011 - X ZB 1/10
Hängt der Erfolg einer Rechtsbeschwerde davon ab, dass eine Verfahrensrüge innerhalb der Frist zur Begründung des Rechtsmittels erhoben worden ist, so ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehalten, dem Rechtsbeschwerdeführer durch Erteilung eines Hinweises Gelegenheit zu geben, sein Vorbringen nach Ablauf der Begründungsfrist zu ergänzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 3076
BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - IX ZA 11/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3074
BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - IV ZR 156/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3072
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3071
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3069
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - IX ZB 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3068
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3066
BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - II ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3065
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - IX ZB 248/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 3062
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2004 - Sch (Kart) 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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