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Sachgebiet: Prozessuales

15897 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 2909
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsweg für Versorgungsbezüge eines Arbeitnehmers

BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - III ZB 75/10

Für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen die Niedersächsische Versorgungskasse, die nach ihrer Satzung unter anderem den Zweck hat, Angestellten ihrer Mitglieder, denen Ruhegehaltsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung nach dem für niedersächsische Landesbeamte geltenden Vorschriften vertraglich zugesichert sind, Versorgungsbezüge zu zahlen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.*)

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IBRRS 2011, 2908
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Urteil vom 19.04.2011 - X ZR 144/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2907
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZA 62/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2905
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZA 37/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2903
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - V ZB 93/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2902
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltskosten bei getrenneten Abmahnungen

BGH, Urteil vom 12.07.2011 - VI ZR 214/10

Zur Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wortberichterstattung einerseits und Bildberichterstattung andererseits.*)

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IBRRS 2011, 2899
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZB 188/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2897
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO

BGH, Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 342/09

1. Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO genügt, vorbehaltlich dolosen Verhaltens, nicht, dass der Adressat in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der Zustellanschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume zu nutzen. Insbesondere reicht nicht, dass er nach Aufgabe der Wohnung oder der Geschäftsräume ein Schild mit seinem Namen an dem Briefeinwurf belässt.*)

2. Der nur einem überschaubaren Personenkreis (hier: drei Parteien) zugängliche Briefschlitz in einem Mehrparteienhaus ist auch dann für eine Ersatzzustellung gemäß § 180 Satz 1 ZPO geeignet, wenn die Sendungen nicht in ein geschlossenes Behältnis fallen, sondern auf den Boden des Hausflurs, sofern der Adressat seine Post typischerweise auf diesem Weg erhält und eine eindeutige Zuordnung des Einwurfschlitzes zum Empfänger möglich ist.*)

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IBRRS 2011, 2895
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZA 73/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2890
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 07.07.2011 - IX ZR 100/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2889
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 13.07.2011 - IX ZA 78/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2888
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 13.07.2011 - IX ZA 82/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2886
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZA 40/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2885
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - IX ZR 54/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2884
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten nach Erledigungserklärung

BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - VII ZR 9/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2883
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Formgültigkeit einer Schiedsvereinbarung

BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 197/08

Enthält eine Schiedsvereinbarung betreffend Rechtsstreitigkeiten aus einem im Jahr 2004 geschlossenen Vertrag eines ausländischen Unternehmers mit einem inländischen Verbraucher die Wahl ausländischen Rechts, bemisst sich ihre Formgültigkeit in entsprechender Anwendung von Art. 29 Abs. 3 Satz 2 EGBGB aF nach § 1031 Abs. 5 ZPO (Fortentwicklung des Senatsbeschlusses vom 10. Februar 1998 - XI ZR 305/96, BGHR EGBGB (1986) Art. 29 - Schiedsklausel 1).*)

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IBRRS 2011, 2879
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - VI ZR 50/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2878
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZB 136/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2877
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - IX ZA 29/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2874
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - XII ZB 691/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2870
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZA 61/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2869
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Maßgeblichen Vergütungsgrenze nach § 5 Abs. 3 ArbGG

BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - VIII ZB 91/10

Bei der Ermittlung der nach § 5 Abs. 3 ArbGG maßgeblichen Vergütungsgrenze sind auch zunächst darlehensweise gewährte Provisionsvorschüsse zu berücksichtigen, wenn und soweit diese sich aufgrund eines bereits im Handelsvertretervertrag vereinbarten Erlasses der Rückzahlungsverpflichtung beim Ausscheiden des Handelsvertreters automatisch in unbedingt bezogene Vergütungen umgewandelt haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. Dezember 1963 - VII ZR 113/62, NJW 1964, 497, und der Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2008 - VIII ZB 51/06, WM 2008, 944, und VIII ZB 3/07, WM 2008, 892).*)

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IBRRS 2011, 2867
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Streitwertbegünstigungsantrags

BGH, Beschluss vom 05.07.2011 - X ZR 82/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2866
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IX ZA 64/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2865
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZA 30/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 2863
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung des Streitstoffs in der Revision

BGH, Urteil vom 12.04.2011 - XI ZR 341/08

Wird die Revision vom Berufungsgericht ausdrücklich nur in Bezug auf die Zulässigkeit der Klage zugelassen, liegt darin eine wirksame Beschränkung der Zulassung auf einen rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Streitstoffes.*)

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IBRRS 2011, 2860
ProzessualesProzessuales
Austauschpfändung eines unpfändbaren KfZ

BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - VII ZB 114/09

1. Die Austauschpfändung eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kraftfahrzeuges ist nur zulässig, wenn das Ersatzstück eine annähernd gleiche Haltbarkeit und Lebensdauer wie das gepfändete Fahrzeug aufweist.*)

2. Das ist dann nicht der Fall, wenn das gepfändete Kraftfahrzeug neun Jahre alt mit einer Laufleistung von 50.000 km, das Ersatzstück dagegen 19 Jahre alt mit einer Laufleistung von 200.000 km ist.*)

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IBRRS 2011, 2854
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urheberrecht im Schlichtungsverfahren

BGH, Beschluss vom 22.06.2011 - I ZB 64/10

1. Das Verfahren nach § 36a Abs. 3 UrhG zur Bestellung des Vorsitzenden und zur Bestimmung der Zahl der Beisitzer der Schlichtungsstelle kann das Oberlandesgericht nach § 148 ZPO aussetzen, wenn über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens Streit besteht und hierüber ein Rechtsstreit zwischen den Parteien bereits anhängig ist.*)

2. Das nach § 36a Abs. 3 UrhG zuständige Oberlandesgericht kann nicht mit für die Parteien bindender Wirkung über das Vorliegen der Voraussetzungen des Schlichtungsverfahrens entscheiden.*)

3. Eine gemeinsame Vergütungsregel im Sinne von § 36 UrhG, die in einem Schlichtungsverfahren von hierzu nicht berechtigten Parteien aufgestellt wird, entfaltet in einem Rechtsstreit über eine angemessene Vergütung weder eine Bindungs- noch eine Indizwirkung.*)

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IBRRS 2011, 2852
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag bezüglich Rechtsverletzung in der Vorinstanz

BGH, Beschluss vom 08.06.2011 - XII ZB 245/10

Nach Erledigung der Hauptsache bedarf die Feststellung, dass die vorinstanzliche Entscheidung den Rechtsmittelführer in seinen Rechten verletzt hat, eines darauf gerichteten Antrags.*)

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IBRRS 2011, 2849
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kündigung eines Makleralleinauftrags

OLG Köln, Urteil vom 21.12.2010 - 24 U 99/10

1. Wird die Maklerleistung erst nach dem Wirksamwerden der Kündigung eines Makleralleinauftrags erbracht, wäre ein eindeutiges Provisionsverlangen dem Maklerkunden gegenüber erforderlich gewesen, das Grundlage für den konkludenten Abschluss eines neuen Maklervertrags sein könnte. Fehlt ein ausdrückliches Provisionsverlangen des Maklers, folgt aus der Tatsache, dass eine Partei sich die Mitwirkung des Maklers nach Kündigung gefallen lässt, nicht notwendigerweise, dass sie mit dem Makler in Vertragsbeziehungen treten will.

2. Nach der Kündigung des Makleralleinauftrags besteht kein einfacher Maklervertrag fort, wenn die Kündigung nur als Wunsch zur uneingeschränkten Beendigung des Vertragsverhältnisses insgesamt verstanden werden kann.

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IBRRS 2011, 2847
ProzessualesProzessuales
Rücktrittsmöglichkeit streitwerterhöhend?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2011 - 12 W 36/11

Hat ein selbständiges Beweisverfahren neben der Klärung der behaupteten Mängel und der Beseitigungskosten erkennbar auch den Zweck, für den Antragsteller zu klären, ob er Mangelbeseitigung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten wird, so ist bei der Bestimmung des Streitwerts dem Interesse an dieser Klärung dadurch Rechnung zu tragen, dass ein Zuschlag zu den ermittelten und fiktiven Mangelbeseitigungskosten erfolgt.*)

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IBRRS 2011, 2845
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Parteivereinbarung: Aufhebung des Schiedsspruchs!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.02.2011 - 26 Sch 13/10

1. Den Parteien eines Schiedsverfahrens ist grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, innerhalb der zwingenden gesetzlichen Regelungen das zu beachtende Verfahren durch Vereinbarungen frei zu bestimmen. Solche Vereinbarungen können bereits in der Schiedsvereinbarung getroffen werden, aber auch zu einem beliebig späteren Zeitpunkt während des Verfahrens. Einer besonderen Form bedürfen sie regelmäßig nicht, so dass auch eine konkludente Absprache möglich ist.

2. Den Parteien ist es auch unbenommen, pauschal die Verfahrensordnung eines institutionellen Schiedsgerichts zu vereinbaren, sie können aber auch jederzeit noch hiervon abweichende Vereinbarungen treffen; solche Vereinbarungen gehen schiedsrichterlichen Verfahrensanordnungen immer vor.

3. Die Einhaltung vereinbarten Verfahrensregelung ist für das Schiedsgericht bindend. Entspricht das schiedsrichterliche Verfahren einer Parteivereinbarung nicht und ist anzunehmen, dass sich dieser Verfahrensverstoß auf den Schiedsspruch ausgewirkt hat, kann der Schiedsspruch aufgehoben werden.

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IBRRS 2011, 2827
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kann ein Streitverkündeter auf beiden Seiten beitreten?

OLG München, Beschluss vom 02.03.2011 - 28 U 4209/10

Ein Beitritt des Streitverkündeten auf beiden Seiten ist unzulässig.

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IBRRS 2011, 2824
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beweisverfahren im Inland trotz Rechtshängigkeit im Ausland?

OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2011 - 5 W 11/11

Für ein selbständiges Beweisverfahren vor deutschen Gerichten fehlt das erforderliche rechtliche Interesse i.S.d § 485 Abs. 2 ZPO, wenn die Antragstellerin bereits vor einem belgischen Gericht gegenüber der vom Antragsgegner gegen sie erhobenen Honorarklage im Wege der Widerklage Schadensersatzansprüche geltend macht.

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IBRRS 2011, 2823
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwert der Nebenintervention

OLG München, Beschluss vom 31.01.2011 - 28 W 2759/10 Bau

1. Tritt ein Streithelfer nur im Hinblick auf bestimmte Streitgegenstände dem Rechtsstreit bei, so beschränkt sich sein Interesse am Obsiegen der unterstützen Partei auch auf diesen Teilkomplex.

2. Der Streitwert der Nebenintervention entspricht dann auch nur dem Wert dieses Teilkomplexes.

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IBRRS 2011, 2817
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verfahrensrecht - Architekten verklagen, Unternehmer Streit verkünden: Zulässig?

OLG Celle, Urteil vom 23.06.2011 - 16 U 26/11

Verklagt der Auftraggeber nur den Architekten und verkündet dem Bauunternehmer den Streit, ist die Streitverkündung unzulässig.

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IBRRS 2011, 2813
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann muss das Berufungsgericht einen Zeugen erneut vernehmen?

BGH, Beschluss vom 21.06.2011 - II ZR 103/10

Das Berufungsgericht hat einen Zeugen erneut zu vernehmen, wenn es dessen Aussage anders verstehen oder würdigen will als das erstinstanzliche Gericht.*)

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IBRRS 2011, 2812
ImmobilienImmobilien
Aufklärungsverschulden bei Objekt- und Finanzierungsvermittlung

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08

a) Eine Prozesspartei hat nach § 138 Abs. 1 ZPO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Dass die Prozesspartei einen tatsächlichen Umstand für unerheblich hält, berechtigt sie nicht, insoweit falsche Angaben zu machen.*)

b) Eine Prozesspartei, die ein Geständnis in dem Bewusstsein abgibt, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die sie sich bezieht, nicht zu kennen, nimmt diese Ungewissheit bewusst in Kauf und handelt auf eigenes Risiko. Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.*)

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IBRRS 2011, 2803
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ordnungsgeld und Abberufung bei "hartnäckiger" Fristversäumung

OLG Rostock, Beschluss vom 06.10.2009 - 1 U 3/08

1. Zur Verhängung eines Ordnungsgeldes und der Androhung der Entziehung des Gutachterauftrages gegenüber einem Sachverständigen wegen hartnäckiger Fristversäumung bei der Gutachtenerstellung.*)

2. Gegen einen Gerichtssachverständigen kann ein Ordnungsgeld wegen unterlassener Gutachtenerstellung verhängt werden, wenn das Ordnungsgeld dem Sachverständigen zuvor unter Setzung einer Nachfrist angedroht worden ist.

3. Geht auch in einer weiteren Nachfrist das Sachverständigengutachten nicht ein, verbleibt als ultima ratio nur die entschädigungslose Abberufung des Sachverständigen, da hartnäckige Fristversäumungen als Weigerung zur Gutachtenerstellung einzustufen sind.

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IBRRS 2011, 2780
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergütung des gerichtlichen SV: Umfang der Kostenwarnpflicht

OLG Celle, Urteil vom 12.04.2011 - 2 W 76/11

Weist der gerichtliche Sachverständige nach Erhalt des Auftrags auch zur Kenntnis der Parteien darauf hin, dass der für seine Betätigung gerichtlich angeforderte Kostenvorschuss allenfalls eine orientierende Besichtigung abdecken werde, und führt er - für die Beteiligten und das Gericht erkennbar und ohne von diesen gerügt - dann nicht nur die Besichtigung, sondern auch noch zusätzliche typische Sachverständigenarbeiten durch, ist vom Verzicht der Beteiligten auf weitere Kostenhinweise auszugehen.

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IBRRS 2011, 2778
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AG zahlt nach § 16 Abs. 6 VOB/B an NU: Zahlungseinstellung des AN?

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.07.2011 - 10 U 59/10

1. Bei einer Klage auf Zahlung des Saldos aus einer Schlussrechnung nach VOB/B ist ein Grundurteil, ggf. in Verbindung mit einem Teilurteil, schon dann zulässig, wenn so viele Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, dass feststeht, dass der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgend einer Höhe besteht. Dann muss nicht bezüglich jeder einzelnen Rechnungsposition der Anspruchsgrund vor Erlass eines Grundurteils festgestellt werden (Abweichung zu BGH Urteil vom 09.11.2006, Az. VII ZR 151/05, BauR 2007, 429) (Ziff. II 1.)*)

2. Eine Zahlungseinstellung und damit ein Kündigungsgrund nach § 8 Nr. 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn die Generalunternehmerin keine Abschlagszahlung an sich verlangt, sondern den Bauherrn veranlasst, Abschlagszahlungen direkt an ihre Subunternehmer auszuzahlen, so dass mit der Zahlung gleichzeitig die Verbindlichkeit des Bauherrn gegenüber der Generalunternehmerin und deren Zahlungspflichten gegenüber den Subunternehmern erfüllt werden. (Ziff. II. 5a) aa)) *)

3. Wird im Kündigungsschreiben die Auftragsentziehung auf einen bestimmten Kündigungsgrund gestützt, sind nachgeschobene Kündigungsgründe erst dann zu berücksichtigen, wenn sie gegenüber dem Vertragspartner offengelegt sind und sich der Kündigende darauf berufen hat (§§ 8 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 5 VOB/B; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25.3.1993, AZ: X ZR 17/92, NJW 1993, 1972 = BauR 1993, 469). (Ziff. II 5 b) und c))*)

4. Eine Werklohnforderung wird dann fällig, wenn die in der Frist von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung erhobene Rüge unberechtigt ist und ein anderer, berechtigter Fehler nicht rechtzeitig gerügt wurde, auch wenn die Schlussrechnung im Prozess unstreitig ursprünglich nicht prüffähig war (vgl. BGHZ 157, 118). (Ziff. II. 7. b))*)

5. Hat der Unternehmer irrtümlich in einer Position eine Überkalkulation vorgenommen, darf er den dadurch entstehenden zusätzlichen Gewinn bei der Abrechnung des gekündigten Detail-Pauschalvertrags nach §§ 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, 649 S. 2 BGB gleichmäßig auf alle Leistungspositionen verteilen. (Ziff. II 6 a) bb))*)

6. Abschlagszahlungen dürfen nicht mit einzelnen Rechnungsposten der Schlussrechnung verrechnet werden, sondern nur mit der sich aus der Schlussrechnung er-gebenden Gesamtforderung. (Ziff. II. 8.)*)




IBRRS 2011, 2760
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Hauptsacheverfahren anhängig?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.07.2011 - 12 W 37/11

Einer grundsätzlich möglichen Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren steht entgegen, wenn der Antragsteller sich in einem anderen mit dem Antragsgegner geführten Rechtstreit hilfsweise auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln beruft, die Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens sind.*)

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IBRRS 2011, 2759
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Weitere Begutachtung abgelehnt: Rechtsmittel?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.06.2011 - 5 W 138/11

Zur Anfechtbarkeit der das selbständige Beweisverfahren betreffenden Entscheidung, eine neue bzw. ergänzende Begutachtung abzulehnen.*)

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IBRRS 2011, 2742
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wer trägt die Kosten bei Antragsrücknahme?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.2011 - 8 W 265/11

Für den Fall der ausdrücklich erklärten Antragsrücknahme und der sich hieraus ergebenden Nichterhebung verwertbarer Beweise (§ 493 ZPO) kann - abgesehen von einer vergleichsweisen Regelung - über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in einem nachfolgenden Hauptsacheprozess keine Entscheidung getroffen werden. Diese bleibt dem selbstständigen Beweisverfahren vorbehalten (Anschluss an BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZB 14/10, ibr-online, und OLG Celle, OLGR 1995, 16).*)

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IBRRS 2011, 2733
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mitteilung eines Beschlusstenors ist formlose Bekanntgabe

BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZB 248/10

1. Die Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei ist keine unverbindliche Auskunft, sondern die formlose Bekanntgabe der Entscheidung nach § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO.*)

2. Die Aussetzungswirkung nach § 249 Abs. 1 ZPO tritt schon mit der (formlosen) Mitteilung des Aussetzungsbeschlusses durch das Gericht (§ 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO) an die Partei, und nicht erst mit der Beschlusszustellung ein.*)

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IBRRS 2011, 2731
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abstandnahme vom Urkundenprozess: Kosten nach Anerkenntnis

OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.07.2011 - 13 W 29/11

1. Zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a Abs. 1 ZPO unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 93 ZPO.*)

2. Ein sofortiges Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die beklagte Partei, die im Wege einer unstatthaften Urkundenklage in Anspruch genommen wird, den Klaganspruch erst anerkennt, nachdem die klagende Partei die Abstandnahme vom Urkundenprozess (§ 596 ZPO) erklärt hat.*)

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IBRRS 2011, 2729
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kostenvorschuss durch Streithelfer?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2011 - 8 W 149/11

1. Die gesetzlichen Ermächtigungen des Gerichts gemäß §§ 492 Abs. 1, 402, 379 ZPO zur Anforderung von Auslagenvorschüssen beim Zeugen- und Sachverständigenbeweis stellen Ermessensregeln dar, die als vorrangige Spezialvorschriften gegenüber den allgemeineren §§ 17 Abs. 1, 18 GKG, die sich nur auf die sonstigen mit notwendigen Auslagen verbundenen Prozesshandlungen des Gerichts beziehen, den Kostenbeamten binden und damit eine Vorschussnachforderung durch diesen nicht ermöglichen.*)

2. Die Vorschusspflicht der §§ 492 Abs. 1, 402, 379 ZPO, deren richterliche Anordnung nicht anfechtbar ist, erstreckt sich nicht auf jeden Antragsteller unabhängig von seiner Stellung im Verfahren wie bei den §§ 17 Abs. 1, 18 GKG. Vielmehr wird der Streitgehilfe durch einen eigenen Beweisantritt nicht zum Vorschussschuldner, sondern die von ihm unterstützte Partei.*)

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IBRRS 2011, 2725
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verjährung droht: Selbständiges Beweisverfahren einleiten!

OLG Celle, Beschluss vom 24.06.2011 - 3 W 55/11

Der Rechtsanwalt hat die Pflicht, bei drohender Verjährung in einem Bauprozess zumindest ein selbstständiges Beweisverfahren zwecks Verjährungsunterbrechung einzuleiten.*)

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IBRRS 2011, 2721
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Kostenersatz für Privatgutachten bei offenkundigen Mängeln!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2010 - 21 U 194/09

1. Die Kosten für ein Privatgutachten über Ursache und Ausmaß von eingetretenen und vielleicht noch zu erwartenden Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erstatten, wenn er für den eigentlichen Mangelschaden einzustehen hat.

2. Dies bedeutet nicht, dass der Auftragnehmer für jegliche Beauftragung eines Gutachters erstattungspflichtig wäre. Der Auftraggeber muss jeweils abwägen, ob die Einschaltung eines Gutachters zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und erforderlich ist, um sich über den eingetretenen Mangel ein zuverlässiges Bild zu verschaffen. Offensichtliche Mängel bedürfen keiner Begutachtung durch einen Sachverständigen.

3. Die Prüfung der Einstandspflicht des Vertragspartners hat im Übrigen jede Partei in eigener Verantwortung vorzunehmen, weshalb sie den dadurch entstehenden Aufwand in der Regel selbst zu tragen hat.

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IBRRS 2011, 2718
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bis wann kann Berufung zurückgenommen werden?

BGH, Urteil vom 30.06.2011 - III ZB 24/11

Die Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich.*)

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