Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2011, 2709LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.06.2011 - 2-13 S 33/10
Auch nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH, IMR 2011, 168) kann der einzelne Eigentümer - im Gegensatz zum Verwalter - noch Prozessstandschafter sein.
VolltextIBRRS 2011, 2708
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - X ZR 77/10
1. Nachlässigkeit im Sinne von § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO ist grundsätzlich zu verneinen, wenn ein neues Angriffs- und Verteidigungsmittel erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung entstanden ist.*)
2. Stützt der Beklagte eine Einwendung gegen den Klageanspruch auf eine Rechtsposition, die er im Wege der Abtretung erworben hat, so ist das entsprechende Verteidigungsmittel erst mit dem Erwerb der Rechtsposition entstanden.*)
VolltextIBRRS 2011, 2700
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2011 - 10 W 79/10
§ 41 Abs. 1 GKG findet bei Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag grundsätzlich keine Anwendung, auch wenn die Parteien letztlich über den Fortbestand des zu Grunde liegenden Mietverhältnisses streiten. Der für die Wertfestsetzung maßgebliche Streitgegenstand ist nicht durch den Streit über Bestehen oder Dauer des Mietverhältnisses bestimmt, sondern durch einen Einzelanspruch aus dem Mietverhältnis, nämlich die künftige Geldforderung des Vermieters.
VolltextIBRRS 2011, 2692
LG Gießen, Beschluss vom 31.01.2011 - 8 O 141/04
Eine Leistungsklage gegen den Bürgen unmittelbar auf Zahlung aus der unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abgegebenen Vertragserfüllungsbürgschaft hat nicht die Unstreitigkeit der Hauptforderung als Voraussetzung. Der Vorrangigkeit der Leistungsklage steht nicht entgegen, wenn die Forderung gegen die Hauptschuldnerin streitig ist. In einem solchen Fall ist die Feststellungsklage gegen den sich verpflichtenden Bürgen aus der Vertragserfüllungsbürgschaft unzulässig.
VolltextIBRRS 2011, 2690
OLG München, Urteil vom 15.07.2011 - 10 U 4408/09
1. Bei der Anpassung des Klageantrages (Zahlung an den Nebenintervenienten statt an den Kläger) wegen Änderung der materiellen Rechtslage durch die weitergehende Pfändung handelt es sich nicht um eine Umstellung des Klageantrages im Sinne einer Klageänderung, sondern um eine bloße - jederzeit und unbeschränkt zulässige - Modifizierung des Klageantrages, auf die insbesondere §§ 263, 533 ZPO nicht anwendbar sind.
2. Dem Berufungsbeklagten muss außerhalb der Anschlussberufung die Möglichkeit gegeben sein, seinen Antrag der geänderten materiellen Rechtslage anzupassen, da andernfalls ein der weiteren Pfändung stattgebendes Urteil ergehen müsste, was dem Zweck des § 264 ZPO, der der Prozesswirtschaftlichkeit dient und einen neuen Rechtsstreit gerade vermeiden soll, offensichtlich widerspräche.
VolltextIBRRS 2011, 2688
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2011 - 10 W 163/10
Auch vor einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO kann eine Termingebühr entstehen, wenn der Richter jeweils telefonisch mit den Prozessbevollmächtigten beider Parteien über eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits verhandelt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2687
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2011 - 17 W 50/11
1. Die von einer Partei des Rechtsstreits verweigerte Zustimmung zu einem Ruhen des Verfahrens gemäß § 251 Satz 1 ZPO darf das Gericht nicht dadurch ersetzen, dass es ankündigt, einen (weiteren) Verhandlungstermin erst nach Abschluss eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens zu bestimmen, und damit faktisch einen Verfahrensstillstand herbeiführt, auch wenn es das Abwarten der höchstrichterlichen Klärung einer umstrittenen Rechtsfrage für sachdienlich hält.*)
2. Auch eine Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO kommt in einem solchen Fall nicht in Betracht. Diese setzt unabdingbar voraus, dass die Entscheidung in dem anderen Rechtsstreit vorgreiflich ist, mithin dort über ein Rechtsverhältnis entschieden wird, dessen Bestehen für das auszusetzende Verfahren präjudizielle Bedeutung hat. Dass sich die gleichen Rechtsfragen stellen, reicht dafür nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 2684
OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2011 - 17 W 38/10
Ein Antrag des Werkunternehmers auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung der Abwesenheit von Mängeln bewirkt die Hemmung der Verjährung des Werklohnanspruchs nach § 204 Absatz 1 Nr. 7 BGB, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig war (Abgrenzung zu OLG Saarbrücken, IBR 2005, 677). Der spätere Eintritt der Fälligkeit im Verlaufe des Beweisverfahrens beendet die Hemmungswirkung nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 2681
KG, Beschluss vom 27.06.2011 - 12 W 30/11
Ein Versäumnisurteil kann nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden, wenn die Klageschrift nur öffentlich zugestellt worden ist. Eine Zustellfiktion, wie sie im Rahmen der öffentlichen Zustellung gemäß § 188 ZPO angenommen wird, genügt nicht den Anforderungen des Art 14 EVT-VO.*)
VolltextIBRRS 2011, 2680
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2011 - 10 W 33/11
Der Streitwert im Rechtsmittelverfahren bemisst sich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers begrenzt durch den Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens (§ 47 Abs. 2 Satz 1 GKG). Ist der Streitgegenstand unverändert, bleibt es grundsätzlich bei dem erstinstanzlichen Streitwert.*)
VolltextIBRRS 2011, 2677
OLG Dresden, Beschluss vom 17.02.2011 - 3 W 128/11
Für sich betrachtet gemäß § 43 ZPO ausgeschlossene Ablehnungsgründe sind nach Sinn und Zweck der Vorschrift weder zu prüfen noch in eine Gesamtwürdigung einzustellen, wenn die nicht präkludierten Gründe des (erstmaligen) Ablehnungsgesuchs eine Befangenheit des Richters nicht ansatzweise besorgen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2669
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZR 280/10
1. Die Beschwer der klagenden Partei bei Abweisung einer Unterlassungsklage bemisst sich nach ihrem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bestimmenden Interesse an der Unterlassung der Störung; ein geeigneter Anhaltspunkt für die Bemessung der Beschwer ist die Wertminderung, die das Grundstück der klagenden Partei durch die zu unterlassende Störung erleidet (siehe nur Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 45/10, Grundeigentum 2010, 1418 mwN). Der konkrete Minderungsbetrag ist darzulegen und glaubhaft zu machen.
2. Legt die klagende Partei zur Glaubhaftmachung ihrer Beschwer ein Kostenangebot für die Schadensbeseitigung vor, muss die Notwendigkeit der darin genannten Maßnahmen und deren einzelne Kosten nachvollziehbar dargelegt werden.
VolltextIBRRS 2011, 2667
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - I ZR 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2664
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - AnwZ (B) 53/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2663
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - VII ZR 161/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2661
BGH, Beschluss vom 06.06.2011 - II ZB 7/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2658
BGH, Beschluss vom 11.07.2011 - II ZR 244/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2657
BGH, Beschluss vom 12.07.2011 - X ZR 28/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2656
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 21/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2655
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - I ZR 20/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2654
BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - V ZA 10/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2653
BGH, Beschluss vom 04.07.2011 - X ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2652
BGH, Beschluss vom 11.07.2011 - II ZR 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2651
BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - IX ZB 174/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2648
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZB 57/10
Genügt eine Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung nicht dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, kann die Abgabe der fraglichen Erklärung durch den Schuldner nicht nach § 888 ZPO erzwungen werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 2647
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 94/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2646
BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVZ 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2644
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZR 187/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2643
BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - IX ZR 75/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2642
BGH, Beschluss vom 24.05.2011 - EnVZ 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2641
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - III ZR 114/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2638
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZR 199/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2635
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 285/09
Ist der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter imstande, die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig zu begründen, so kann er nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte im Regelfall auf Leistung klagen und im Rahmen dieser Zahlungsklage den Streit darüber austragen, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der Berechnung des Abfindungsguthabens zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juli 1987 - II ZR 274/86, ZIP 1987, 1314).*)
VolltextIBRRS 2011, 2633
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - II ZA 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2631
BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IV ZR 253/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2630
BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - X ZR 144/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2629
BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - IV ZR 117/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2628
BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2624
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 284/09
Die Rückschlagsperre wird auch durch einen zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen unzulässigen Eröffnungsantrag ausgelöst, sofern dieser zur Verfahrenseröffnung führt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2623
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - VII ZB 12/09
Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - IXa ZB 321/03, NJW-RR 2004, 789).*)
VolltextIBRRS 2011, 2615
BGH, Beschluss vom 20.05.2011 - V ZB 43/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2613
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - I ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2612
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZB 247/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2610
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 183/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2609
BGH, Urteil vom 21.06.2011 - VI ZR 73/10
Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG kann auch vorliegen, wenn mehrere Auftraggeber einen Rechtsanwalt an unterschiedlichen Tagen beauftragen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2608
BGH, Urteil vom 24.02.2011 - I ZR 181/09
Hat neben einem Rechtsanwalt auch ein Patentanwalt an der Abmahnung wegen einer Markenverletzung mitgewirkt, kann die Erstattung der durch die Mitwirkung des Patentanwalts entstandenen Kosten nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB oder § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG nur beansprucht werden, wenn der Anspruchsteller darlegt und nachweist, dass die Mitwirkung des Patentanwalts erforderlich war. Diese Voraussetzung ist regelmäßig nur dann erfüllt, wenn der Patentanwalt dabei Aufgaben übernommen hat, die - wie etwa Recherchen zum Registerstand oder zur Benutzungslage - zum typischen Arbeitsgebiet eines Patentanwalts gehören.*)
VolltextIBRRS 2011, 2607
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2603
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2601
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZR 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2600
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - VI ZR 154/10
1. Für die Begründung des Verbrauchergerichtsstands gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ I ist es nicht erforderlich, dass die Initiative zur Unterbreitung eines Angebots vom Unternehmer ausgegangen ist. Die Bestimmung lässt es genügen, dass dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss ein Angebot unterbreitet worden ist, ohne danach zu differenzieren, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist.*)
2. Das auf Verschulden bei Vertragsschluss wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten gestützte Schadensersatzbegehren kann als Klage "aus" einem Vertrag im Sinne des Art. 13 Abs. 1 LugÜ I zu qualifizieren sein, sofern es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist.*)
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