Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2598BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - V ZR 183/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2597
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZA 21/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2592
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - VI ZR 225/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2591
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 45/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2589
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 99/10
1. Die Klagefrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG wird durch die Zustellung der Klage an den Verwalter der WEG gewahrt. Dass die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der zu verklagenden übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nicht nachgereicht werden, ändert daran nichts.*)
2. Werden die Namen und die ladungsfähigen Anschriften der übrigen Wohnungseigentümer bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht nachgereicht, ist die Klage als unzulässig abzuweisen. Der Zulässigkeitsmangel kann im Berufungsrechtszug geheilt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 2582
BFH, Urteil vom 12.05.2011 - VI R 42/10
1. Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung).*)
2. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.*)
3. Zivilprozesskosten sind jedoch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2578
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 31/11
1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, wobei auch das mit dem Rechtsmittel verfolgte Rechtsschutzziel deutlich werden muss. Diese Anforderungen gelten auch für einen Beschluss, durch den die Berufung als unzulässig verworfen wird.
2. Wird diesen Anforderungen nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der Berufungsentscheidung nach sich zieht.
VolltextIBRRS 2011, 2576
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - VIII ZB 96/10
1. Ein Streithelfer ist nach rechtskräftiger Zurückweisung der Nebenintervention nicht mehr Prozessbeteiligter und hat daher nicht mehr die Befugnis, Prozesshandlungen für die von ihm unterstützte Partei vorzunehmen. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht berechtigt ist, einen Verwerfungsbeschluss mit der Rechtsbeschwerde anzufechten.
2. Anders wäre dies nur, wenn sich der angefochtene Beschluss auch gegen den Streithelferin richten würde, denn dann wäre dieser trotz der Zurückweisung seiner Nebenintervention zur Anfechtung der belastenden Entscheidung befugt.
VolltextIBRRS 2011, 2575
BGH, Beschluss vom 16.06.2011 - IX ZB 166/11
1. Eine Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn diese nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO).
2. Die gesetzliche Regelung zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichthof verstößt nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 f AEUV, weil diese Zulassungsbeschränkung nicht auf dem Grundsatz territorialer Ausschließlichkeit beruht, sondern auf der Bildung einer spezialisierten Anwaltschaft aus Rechtsanwälten mit besonderer Erfahrung oder Kompetenz.
VolltextIBRRS 2011, 2574
BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - XII ZB 572/10
a) Ist das angefochtene Urteil hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung das Urteil fristgerecht in allen diesen Punkten angreifen und daher für jede der Erwägungen darlegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt; anderenfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (im Anschluss an BGH Beschluss vom 18. Oktober 2005 - VI ZB 81/04 - NJW-RR 2006, 285).*)
b) Die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze muss sich entweder - für alle Fälle - aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder - in einem Einzelfall - aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben. Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übersenden, macht die weitere Ausgangskontrolle nicht entbehrlich (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - XII ZB 59/10 - NJW-RR 2010, 1648 Rn. 12 ff.).*)
VolltextIBRRS 2011, 2557
OLG Celle, Urteil vom 06.07.2011 - 4 U 14/11
1. Bei einer wiederholten Vollstreckungsgegenklage gegen eine notarielle Urkunde findet § 767 Abs. 2 ZPO entgegen § 797 Abs. 4 ZPO Anwendung.*)
2. Es kommt für die Annahme einer Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO weder auf den Zeitpunkt der Ausübung des Gestaltungsrechts noch auf denjenigen der Kenntniserlangung der zugrunde liegenden Umstände, sondern auf den Zeitpunkt an, in dem das Recht objektiv erstmalig hätte ausgeübt werden können.*)
VolltextIBRRS 2011, 2526
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.06.2011 - 14 W 37/11
Im Ausgangsprozess ist bei Anordnung der Zustellung einer Streitverkündungsschrift lediglich zu prüfen, ob eine Streitverkündung im Rechtssinn vorliegt. Die Unzulässigkeit einer Zustellung ist in § 72 Absatz 2 Satz 2 ZPO geregelt. Diese Bestimmung findet keine entsprechende Anwendung, wenn ein Antragsgegner eines selbständigen Beweisverfahrens weiteren Antragsgegnern den Streit verkündet.*)
VolltextIBRRS 2011, 2525
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.04.2011 - 2 W 19/11
1. Gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Bewilligung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nicht statthaft.*)
2. Ob das ablehnende Gericht seiner materiellen Prozessleitungspflicht gerecht geworden ist oder durch die Nichtberücksichtigung von Vorbringen einer Partei in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat, ist nicht in einem separaten Beschwerdeverfahren, sondern allenfalls im Zusammenhang mit der Hauptsache in einem Berufungsverfahren zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2522
LG Osnabrück, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 O 463/09
Gegen einen Sachverständigen kann gemäß § 411 Abs. 2 ZPO ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn dieser bis zur vom Gericht gesetzten Frist das Gutachten nicht erstattet.
VolltextIBRRS 2011, 2513
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 250/10
Die Bewertung der Beschwer aus einem klageabweisenden Urteil bemisst sich bei einem Überbau gemäß § 3 ZPO nach dem Wertverlust, den das Grundstück durch den Überbau erleidet; dieser ist nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch bewirkten Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstückteils zu bestimmen.
VolltextIBRRS 2011, 2497
BGH, Beschluss vom 27.06.2011 - VI ZR 63/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2494
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZA 35/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2489
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 47/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2484
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - V ZB 86/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2481
BGH, Beschluss vom 15.06.2011 - II ZB 20/10
Verurteilt das erstinstanzliche Gericht den Beklagten zur Gewährung von Einsicht in Unterlagen, setzt den Streitwert auf mehr als 600 Euro fest und trifft weder im Tenor noch in den Entscheidungsgründen eine ausdrückliche Aussage über die Zulassung der Berufung, kann in dem Schweigen eine konkludente Entscheidung nach § 511 Abs. 4 ZPO liegen (Anschluss BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09, NJW 2011, 926). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der originäre Einzelrichter im Sinne von § 348 ZPO entschieden hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 2477
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - IV ZR 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2476
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - XII ZB 363/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2474
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - IV ZB 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2473
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 108/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2465
BGH, Beschluss vom 31.05.2011 - IV ZR 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2463
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2462
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - VIII ZR 139/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2461
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - XI ZB 24/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2459
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - VIII ZB 102/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2458
BGH, Beschluss vom 16.05.2011 - AnwSt (B) 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2453
OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2011 - 17 U 152/10
Beantragt der Werkunternehmer vor der Abnahme seiner Werkleistung die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Mangelfreiheit, tritt mit der Zustellung die Hemmung der Verjährung der Werklohnforderung ein.*)
VolltextIBRRS 2011, 2451
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.06.2011 - 3 U 87/10
Die nur einseitige Vorstellung des Vermieters, die Zahlung eines Baukostenzuschusses werde durch die Einnahmen aus einem langfristigen Mietverhältnis kompensiert, wird nicht Geschäftsgrundlage. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei den Vertragsparteien nicht um die Parteien des Mietvertrages handelt und der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden kann.
VolltextIBRRS 2011, 2447
OLG Jena, Beschluss vom 03.06.2011 - 4 W 248/11
1. Nach § 269 Abs. 3 ZPO fallen grundsätzlich dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits zur Last, wenn er seine Klage zurücknimmt.*)
2. Mit der Einfügung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO durch das 1. JMoG bestimmt sich die Kostentragungspflicht nach billigem Ermessen - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes - , wenn der Klageanlass vor Rechtshängigkeit wegfällt. Unter Umständen können die Kosten danach auch dem Beklagten - aber nur dann - auferlegt werden, wenn er zur Klage Veranlassung gegeben hatte.*)
VolltextIBRRS 2011, 2446
OLG Jena, Beschluss vom 08.06.2011 - 4 U 111/08
1. Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO erfordert eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die angegriffene Entscheidung. Als Sonderfall einer Verfahrensrüge unterliegt daher auch dieser Rechtsbehelf den gleichen Anforderungen, die an die Zulässigkeitsprüfung einer Revisionsbegründung (§ 551 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO) gestellt werden.*)
2. Der strenge Prüfungsmaßstab verlangt eine substantiierte Darstellung des (angeblichen) Gehörsverstoßes und seiner Entscheidungserheblichkeit für die angegriffene Entscheidung. Dabei müssen die den behaupteten Verstoß begründenden Tatsachen so detailliert dargestellt werden, dass sich der Verfahrensmangel (allein) auf der Grundlage der Rügeschrift beurteilen lässt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2445
OLG Jena, Beschluss vom 17.06.2011 - 4 W 291/11
Nach § 355 Abs. 2 ZPO ist die Anfechtung einer Beweisanordnung unzulässig; das gilt auch im Falle des § 377 Abs. 3 ZPO, d.h. wenn das Gericht (nur) die schriftliche Anhörung eines Zeugen anordnet.*)
VolltextIBRRS 2011, 2432
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2011 - 24 W 20/11
1. Bei der Verbindung eines Herausgabeantrags mit der Verurteilung zum Schadensersatz nach fruchtlosem Ablauf einer Frist (§§ 255, 259 ZPO) ist wegen der wirtschaftlichen Identität beider Ansprüche nur der Herausgabeanspruch zu bewerten.*)
2. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefs bestimmt sich nach dem Interesse des Klägers an der Herausgabe des Briefes und ist nach freiem Ermessen zu schätzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2426
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2011 - 5 W 145/11
1. Ist nicht auszuschließen, dass ein Störer das Beweisergebnis zu seinen Gunsten beeinflusst, darf das Gericht einen Sachverständigen ermächtigen, örtliche Feststellungen ohne vorherige Benachrichtigung des Störers zu treffen.*)
2. Zur Frage, welches weitere Vorgehen in einem derartigen Fall zur Wahrung der Verfahrensrechte des Störers geboten ist.*)
3. § 247 StPO ist im Zivilprozess nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 2423
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2011 - 14 W 955/11
Wenn eine Partei die Gestellung eines sachverständigen Zeugen zu einem Gerichtstermin für erforderlich halten durfte, kann sie die Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen bis zu der Höhe verlangen, in der der sachverständige Zeuge bei einer Heranziehung durch das Gericht nach dem JVEG zu entschädigen gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2011, 2422
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.06.2011 - 1 W 30/11
1. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist aus Verfassungsgründen ausnahmsweise statthaft, wenn das Ausgangsgericht nicht oder nicht mit gebotener Beschleunigung tätig wird (sog. "Tu-was-Beschwerde").*)
2. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist nach geltendem Recht nicht statthaft mit dem Ziel der Feststellung einer in der Vergangenheit erfolgten unsachgemäßen Verzögerung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2419
KG, Beschluss vom 16.05.2011 - 8 U 2/11
Mit Beendigung des Mietvertrages endet auch die Pflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 Abs. 1 BGB. Bei der Prüfung der Frage, ob der Vermieter gleichwohl nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zur Versorgungsleistung verpflichtet ist, ist das Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung des Mietgebrauchs gegenüber dem Interesse des Vermieters an der Einstellung der Versorgungsleistungen abzuwägen. Unerheblich ist dabei das Interesse des Vermieters auf Räumung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2410
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - III ZB 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2408
BGH, Urteil vom 25.05.2011 - IV ZR 59/09
1. Im Berufungsurteil ist neben einer Bezugnahme nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich die mindestens sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge erforderlich (Bestätigung von BGHZ 154, 99). Sie ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Gesamtzusammenhang der Gründe das Begehren des Berufungsführers noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt.*)
2. Der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2000 setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer - ausdrücklich oder konkludent - Kostenzugeständnisse in der Weise gemacht hat, dass die Kostenlast zu seinem Nachteil von der angesichts der Obsiegensquote objektiv gebotenen Kostenverteilung abweicht. Das ist vom Versicherer darzulegen und zu beweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2406
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - I ZR 80/09
Ein Klageverzicht im Sinne des § 306 ZPO bezieht sich als Prozesshandlung nur auf diejenigen (prozessualen) Ansprüche, die noch rechtshängig sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 2402
BGH, Beschluss vom 20.05.2011 - NotSt(Brfg) 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2401
BGH, Beschluss vom 30.05.2011 - VI ZR 305/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2400
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - V ZB 88/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2397
BGH, Beschluss vom 30.05.2011 - IX ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2396
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 313/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2394
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 250/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2393
BGH, Beschluss vom 23.05.2011 - V ZA 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext