Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2473BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 108/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2465
BGH, Beschluss vom 31.05.2011 - IV ZR 205/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2463
BGH, Beschluss vom 09.06.2011 - IX ZR 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2462
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - VIII ZR 139/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2461
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - XI ZB 24/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2459
BGH, Beschluss vom 07.06.2011 - VIII ZB 102/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2458
BGH, Beschluss vom 16.05.2011 - AnwSt (B) 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2453
OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2011 - 17 U 152/10
Beantragt der Werkunternehmer vor der Abnahme seiner Werkleistung die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der Mangelfreiheit, tritt mit der Zustellung die Hemmung der Verjährung der Werklohnforderung ein.*)
VolltextIBRRS 2011, 2451
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.06.2011 - 3 U 87/10
Die nur einseitige Vorstellung des Vermieters, die Zahlung eines Baukostenzuschusses werde durch die Einnahmen aus einem langfristigen Mietverhältnis kompensiert, wird nicht Geschäftsgrundlage. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei den Vertragsparteien nicht um die Parteien des Mietvertrages handelt und der Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden kann.
VolltextIBRRS 2011, 2447
OLG Jena, Beschluss vom 03.06.2011 - 4 W 248/11
1. Nach § 269 Abs. 3 ZPO fallen grundsätzlich dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits zur Last, wenn er seine Klage zurücknimmt.*)
2. Mit der Einfügung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO durch das 1. JMoG bestimmt sich die Kostentragungspflicht nach billigem Ermessen - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes - , wenn der Klageanlass vor Rechtshängigkeit wegfällt. Unter Umständen können die Kosten danach auch dem Beklagten - aber nur dann - auferlegt werden, wenn er zur Klage Veranlassung gegeben hatte.*)
VolltextIBRRS 2011, 2446
OLG Jena, Beschluss vom 08.06.2011 - 4 U 111/08
1. Die Anhörungsrüge nach § 321a ZPO erfordert eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die angegriffene Entscheidung. Als Sonderfall einer Verfahrensrüge unterliegt daher auch dieser Rechtsbehelf den gleichen Anforderungen, die an die Zulässigkeitsprüfung einer Revisionsbegründung (§ 551 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO) gestellt werden.*)
2. Der strenge Prüfungsmaßstab verlangt eine substantiierte Darstellung des (angeblichen) Gehörsverstoßes und seiner Entscheidungserheblichkeit für die angegriffene Entscheidung. Dabei müssen die den behaupteten Verstoß begründenden Tatsachen so detailliert dargestellt werden, dass sich der Verfahrensmangel (allein) auf der Grundlage der Rügeschrift beurteilen lässt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2445
OLG Jena, Beschluss vom 17.06.2011 - 4 W 291/11
Nach § 355 Abs. 2 ZPO ist die Anfechtung einer Beweisanordnung unzulässig; das gilt auch im Falle des § 377 Abs. 3 ZPO, d.h. wenn das Gericht (nur) die schriftliche Anhörung eines Zeugen anordnet.*)
VolltextIBRRS 2011, 2432
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2011 - 24 W 20/11
1. Bei der Verbindung eines Herausgabeantrags mit der Verurteilung zum Schadensersatz nach fruchtlosem Ablauf einer Frist (§§ 255, 259 ZPO) ist wegen der wirtschaftlichen Identität beider Ansprüche nur der Herausgabeanspruch zu bewerten.*)
2. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugbriefs bestimmt sich nach dem Interesse des Klägers an der Herausgabe des Briefes und ist nach freiem Ermessen zu schätzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2426
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2011 - 5 W 145/11
1. Ist nicht auszuschließen, dass ein Störer das Beweisergebnis zu seinen Gunsten beeinflusst, darf das Gericht einen Sachverständigen ermächtigen, örtliche Feststellungen ohne vorherige Benachrichtigung des Störers zu treffen.*)
2. Zur Frage, welches weitere Vorgehen in einem derartigen Fall zur Wahrung der Verfahrensrechte des Störers geboten ist.*)
3. § 247 StPO ist im Zivilprozess nicht entsprechend anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 2423
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.05.2011 - 14 W 955/11
Wenn eine Partei die Gestellung eines sachverständigen Zeugen zu einem Gerichtstermin für erforderlich halten durfte, kann sie die Erstattung der hierdurch entstandenen Auslagen bis zu der Höhe verlangen, in der der sachverständige Zeuge bei einer Heranziehung durch das Gericht nach dem JVEG zu entschädigen gewesen wäre.*)
VolltextIBRRS 2011, 2422
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.06.2011 - 1 W 30/11
1. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist aus Verfassungsgründen ausnahmsweise statthaft, wenn das Ausgangsgericht nicht oder nicht mit gebotener Beschleunigung tätig wird (sog. "Tu-was-Beschwerde").*)
2. Eine Untätigkeitsbeschwerde ist nach geltendem Recht nicht statthaft mit dem Ziel der Feststellung einer in der Vergangenheit erfolgten unsachgemäßen Verzögerung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2419
KG, Beschluss vom 16.05.2011 - 8 U 2/11
Mit Beendigung des Mietvertrages endet auch die Pflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung gemäß § 535 Abs. 1 BGB. Bei der Prüfung der Frage, ob der Vermieter gleichwohl nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB zur Versorgungsleistung verpflichtet ist, ist das Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung des Mietgebrauchs gegenüber dem Interesse des Vermieters an der Einstellung der Versorgungsleistungen abzuwägen. Unerheblich ist dabei das Interesse des Vermieters auf Räumung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2410
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - III ZB 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2408
BGH, Urteil vom 25.05.2011 - IV ZR 59/09
1. Im Berufungsurteil ist neben einer Bezugnahme nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich die mindestens sinngemäße Wiedergabe der Berufungsanträge erforderlich (Bestätigung von BGHZ 154, 99). Sie ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich dem Gesamtzusammenhang der Gründe das Begehren des Berufungsführers noch mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen lässt.*)
2. Der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2000 setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer - ausdrücklich oder konkludent - Kostenzugeständnisse in der Weise gemacht hat, dass die Kostenlast zu seinem Nachteil von der angesichts der Obsiegensquote objektiv gebotenen Kostenverteilung abweicht. Das ist vom Versicherer darzulegen und zu beweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2406
BGH, Urteil vom 01.06.2011 - I ZR 80/09
Ein Klageverzicht im Sinne des § 306 ZPO bezieht sich als Prozesshandlung nur auf diejenigen (prozessualen) Ansprüche, die noch rechtshängig sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 2402
BGH, Beschluss vom 20.05.2011 - NotSt(Brfg) 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2401
BGH, Beschluss vom 30.05.2011 - VI ZR 305/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2400
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - V ZB 88/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2397
BGH, Beschluss vom 30.05.2011 - IX ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2396
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 313/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2394
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 250/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2393
BGH, Beschluss vom 23.05.2011 - V ZA 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2389
BGH, Beschluss vom 31.05.2011 - II ZR 232/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2388
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - I ZR 199/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2385
OLG München, Urteil vom 07.06.2011 - 9 U 5019/10
1. Jeder Bauwerkvertrag stellt i. S. von Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO eine "Dienstleistung" dar. Dass das Dienstleistungselement auch im Einzelfall die überwiegende Vertragspflicht bildet, ist nicht erforderlich.*)
2. Zur vorgehenden Rechtshängigkeit bei einem anderen europäischen Zivilgericht im Fall wechselseitiger Ansprüche und nachträglicher Klageerweiterung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2384
OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2010 - 2 Wx 26/10
1. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt die Umschreibung des Eigentums auf die Gesellschaft voraus, dass deren Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse dem Grundbuchamt in der Form des § 29 I GBO nachgewiesen sind. Dass für die Gesellschaft - auf einseitige Bewilligung des Veräußerers - eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, genügt dafür nicht.*)
2. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb ist die Eintragung im Grundbuch kein bloßer Folgetatbestand des materiell-rechtlichen Geschäfts, sondern durch § 873 I BGB in den Erwerbstatbestand eingebunden. Dieser Regelungszusammenhang verkennt, wer dem Grundbuch(recht) bei diesem Erwerb nur eine dienende Funktion zubilligt. An die wesentlichen Grundstrukturen der gesetzlichen Regelung ist die Rechtsprechung auch dann gebunden, wenn sie Rechtsfortbildung betreibt.*)
3. Der Erwerb von Grundeigentum durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs; die Umschreibung des Eigentums ist hier eine Berichtigung. Mithin hat das Vollstreckungsgericht vor der Erteilung des Zuschlags an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu prüfen, ob sie existiert und wie sie vertreten wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 2382
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2011 - 24 W 17/11
Zur Verwirkung und Verjährung von Kostenfestsetzungsansprüchen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2375
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2009 - 24 W 34/09
1. Gegen die vorläufige Wertfestsetzung können Einwendungen nur im Verfahren zur Einforderung des Kostenvorschusses geltend gemacht werden.*)
2. Wird der Streitwert durch gesonderten Beschluss nur zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit festgesetzt, kann diese Festsetzung nicht angefochten werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 2374
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 24.11.2010 - 3-13 O 73/10
Zu den Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung.
VolltextIBRRS 2011, 2366
OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2011 - 24 U 147/08
Werden mit einer Klage neben dem Anspruch auf Werklohn auch der Anspruch auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek geltend gemacht, so bemisst sich der Streitwert nach der Höhe des eingeklagten Werklohnes zuzüglich eines Zuschlages von 20 % für den Sicherungsanspruch.
VolltextIBRRS 2011, 2365
LG Darmstadt, Beschluss vom 07.06.2011 - 7 T 5/11
Wenn der Vermieter wegen Zahlungsverzugs des Mieters Räumungsklage erhebt und der Mieter nach Eingang der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung der Klage an ihn, sämtlichen Rückstand ausgleicht und der Vermieter daraufhin die Klage zurücknimmt, muss der Mieter die Kosten der Räumungsklage tragen.
VolltextIBRRS 2011, 2354
OLG Dresden, Beschluss vom 14.03.2011 - 3 AR 15/11
Eine Gerichtsstandsvereinbarung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit geschlossen wird und einen Rechtsstreit betrifft, der bereits vor einem zuständigen Gericht anhängig ist, führt im Hinblick auf § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nicht zum Entfall der Zuständigkeit des zunächst angerufenen Gerichts.
VolltextIBRRS 2011, 2352
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 13 U 82/10
1. Zu einer richterlichen Aufklärung (§ 139 ZPO) besteht bei einem nicht nur ergänzungsbedürftigen, sondern substanzlosen Vorbringen kein Anlass (vgl. BGH, Urteil vom 22.4.1982 - VII ZR 160/81 = BGHZ 83, 371; OLG Köln, Urteil vom 8.6.2004 - 22 U 212/03 = BauR 2004, 1833; Juris Text Ziff. 34, m.w.N.).
2. § 531 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 ZPO schließt die Berücksichtigung solcher tatsächlichen Umstände, die in erster Instanz nicht vorgebracht wurden, obwohl sie und ihre Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits der Parteien bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in der Berufungsinstanz aus (BGH, Urteil vom 19.3.2004 - V ZR 104/03 = BGHZ 158, 295).
3. Der Partei eines Bauprozesses ist es im Rahmen ihrer Prozessförderungspflicht zuzumuten, auf das Fachwissen des von ihr zur Bauüberwachung eingeschalteten Architekten zurückzugreifen.
4. Im Rahmen des § 531 Abs. 2 S 1 Nr. 3 ZPO gereicht dem Rechtsmittelführer bereits einfache Fahrlässigkeit zum Nachteil (Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 531, Rn. 19, m.w.N.).
IBRRS 2011, 2336
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZA 13/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2335
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - III ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2330
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 114/10
1. Die in § 184 ZPO geregelte Befugnis des Gerichts, bei einer Zustellung im Ausland nach § 183 ZPO anzuordnen, dass bei fehlender Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen ist und andernfalls spätere Zustellungen durch Aufgabe zur Post bewirkt werden können, gilt nicht für Auslandszustellungen, die nach den Bestimmungen der EuZVO vorgenommen werden (Bestätigung des Senatsurteils vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 190/10, EuZW 2011, 276).*)
2. Wird bei einer unzulässigen Inlandszustellung nach § 184 ZPO die Einspruchsfrist nicht gemäß § 339 Abs. 2 ZPO bestimmt, wird eine Einspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2328
BGH, Beschluss vom 10.05.2011 - VIII ZR 241/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2327
BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - III ZR 194/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2326
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - BLw 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2325
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 192/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2319
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 142/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2318
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - VIII ZR 265/10
Sämtliche Ansprüche des Mieters wegen Schönheitsreparaturen, die er während des Mietverhältnisses im Hinblick auf eine später als unwirksam erkannte Renovierungsklausel vorgenommen hat, verjähren gemäß § 548 Abs. 2 BGB. Dies gilt für einen Bereicherungsanspruch ebenso wie für einen etwaigen Schadensersatzanspruch des Mieters.
VolltextIBRRS 2011, 2313
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZA 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2310
BGH, Beschluss vom 06.06.2011 - IX ZA 24/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2308
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - VIII ZR 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext