Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2249BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10
1. Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (Aufgabe von BGH, Urteile vom 18. Dezember 1954 - II ZR 76/54, BGHZ 16, 71; vom 22. März 1991 - V ZR 16/90; vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94; vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99).*)
2. Hat das Gericht hinsichtlich eines abtrennbaren Teils des Rechtsstreits auf übereinstimmenden Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens angeordnet, ist ein Teilurteil über den übrigen Teil des Rechtsstreits wegen der bei erneuter Aufnahme des Verfahrens bestehenden Gefahr einer abweichenden Entscheidung nicht zulässig.*)
VolltextIBRRS 2011, 2240
OLG Hamm, Beschluss vom 17.05.2011 - 7 W 13/11
Zum Gegenstandswert des Vergleichs; Räumung nur gegen Zahlung.*)
VolltextIBRRS 2011, 2237
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2011 - 1 W 8/11
1. Ein Antrag auf Aufhebung einer vom Gericht gewährten Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme ist - zumal nach Fristablauf - nicht selbständig anfechtbar; ein entsprechender Antrag ist angesichts der Möglichkeiten, eine Fristeverkürzung zu beantragen (§ 224 Abs. 2 ZPO), unstatthaft.*)
2. Ein Antrag auf Feststellung, dass eine vom Gericht gewährte Verlängerung einer Frist zur Stellungnahme gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen habe, ist im Zivilprozess unstatthaft.*)
VolltextIBRRS 2011, 2236
BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 202/10
1. Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind.*)
2. Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.*)
IBRRS 2011, 2229
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 146/10
Eine Klage des Vermieters auf zukünftige Leistung gemäß § 259 ZPO ist zulässig, wenn der Mieter einen Rückstand an Miete und Mietnebenkosten in einer die Bruttomiete mehrfach übersteigenden Höhe hat auflaufen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2225
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 59/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2224
BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - IV ZR 86/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2223
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - IV ZR 284/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2220
BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - XII ZB 265/10
1. Das Rechtsmittel gegen eine (teilweise) Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags in Familienstreitsachen bestimmt sich nach den §§ 127 Abs. 2, 567 bis 572 ZPO.*)
2. Wird die Beiordnung eines Rechtsanwalts vom Gericht abgelehnt, ist dagegen die sofortige Beschwerde statthaft, auch wenn die Entscheidung im zugehörigen Hauptsacheverfahren (hier: einstweilige Anordnung über Kindesunterhalt) nicht anfechtbar ist.*)
3. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts richtet sich in Familienstreitsachen nach § 121 ZPO. Es gilt das Gebot der Waffengleichheit.*)
VolltextIBRRS 2011, 2219
BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - IV ZR 176/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2217
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - AnwZ (B) 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2216
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZR 126/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2214
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - IX ZR 176/10
1. Der Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO) geltend gemacht werden.*)
2. Der Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO setzt nicht voraus, dass vor der Zahlung oder Leistung die Zwangsvollstreckung angedroht worden war.*)
VolltextIBRRS 2011, 2213
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - IX ZR 177/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2212
BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - X ARZ 95/11
Hat das Arbeitsgericht mit der Begründung, mit der Klage würden in die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts fallende Einwendungen nach § 89 Abs. 2 InsO geltend gemacht, die Vollstreckungsgegenklage fehlerhaft an das Amtsgericht verwiesen, so ist die unanfechtbar gewordene Verweisung hinsichtlich des Rechtswegs bindend. Eine Zuständigkeit des Insolvenzgerichts wird hierdurch jedoch nicht begründet.*)
VolltextIBRRS 2011, 2209
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - II ZB 14/10
1. Das Beschwerdegericht kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf Teile des Streitstoffes (hier: auf die Festsetzung der Verfahrensgebühr) beschränken (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 92/09).*)
2. Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Rechtsbeschwerdeführer im Umfang der Zulassung nicht beschwert ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 2202
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - II ZR 187/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2200
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2199
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 181/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2196
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - II ZR 283/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2193
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 75/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2191
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 17/10
Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2011, 2189
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZR 119/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2188
BGH, Beschluss vom 10.05.2011 - VI ZA 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2187
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 39/10
Ein Gläubiger, der mit Hilfe einer Urkundenfälschung eine auf den Namen des Schuldners abgeschlossene Lebensversicherung kündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, in einem anschließenden Rechtsstreit nachweist, dass ihm der Anspruch aus der Lebensversicherung zusteht und ein vorläufig vollstreckbares Urteil erstreitet, das den Schuldner zur Zahlung des Rückkaufswertes an ihn verpflichtet, kann die Kosten der Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil nicht gegen den Schuldner festsetzen lassen, wenn das Berufungsgericht die Verurteilung zur Zahlung aufhebt und den Schuldner lediglich verurteilt, ein Angebot des Gläubigers mit dem Inhalt anzunehmen, dass dieser als Rechtsnachfolger des Schuldners in den Versicherungsvertrag eintritt.*)
VolltextIBRRS 2011, 2186
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZR 103/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2181
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VI ZR 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2180
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - XI ZB 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2179
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - I ZB 15/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2170
AG Saarlouis, Urteil vom 09.12.2010 - 26 C 1042/10
Die ungenehmigte Weitergabe eines Gutachtens an ein externes Sachverständigenbüro zwecks "unbegrenzter Überprüfung" stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn bekannt ist, dass diese Bearbeitungsweise das Einstellen von Lichtbildern in Internet-Restwert-Börsen umfasst.
VolltextIBRRS 2011, 2169
LG Berlin, Beschluss vom 08.09.2010 - 22 OH 13/08
Auch Miniaturabzüge sind erstattungsfähig. Für die Erstattungsfähigkeit kommt es nicht darauf an, in welcher Art ihr Ausdruck erfolgt ist.
VolltextIBRRS 2011, 2167
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2011 - 2 W 234/10
1. Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
2. Ein berechtigtes Interesse hat derjenige, der ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen.
IBRRS 2011, 2120
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZB 71/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2116
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - V ZB 280/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2113
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 136/09
1. Über eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung wird nur auf Antrag entschieden.*)
2. Nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt eine weitere Stundung der Verfahrenskosten nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2011, 2110
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2108
BGH, Beschluss vom 04.05.2011 - XII ZB 632/10
Ist nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG ein anfechtbarer Beschluss zuzustellen, weil er dem erklärten Willen des Adressaten nicht entspricht, so wird die Beschwerdefrist für den Betroffenen in einer Betreuungssache nur durch Zustellung an ihn selbst in Lauf gesetzt. Die Zustellung an den Betreuer bleibt auf den Beginn der Beschwerdefrist für den Betroffenen auch dann ohne Einfluss, wenn der Betreuer für den Aufgabenkreis "Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post" bestellt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 2099
OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2010 - 5 U 1317/09
1. Ist ein Rechtsstreit einem Kammermitglied als Einzelrichter zur Verhandlung und Entscheidung übertragen, darf stattdessen nicht die vollbesetzte Kammer ohne vorherige Anhörung der Parteien und förmlichen Übernahmebeschluss entscheiden. Der Verfahrensfehler ist nicht nach § 348 Abs. 4 ZPO oder § 295 ZPO unbeachtlich.
2. Ein in erster Instanz unterlaufener Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 ZPO zwingt - ungeachtet der weiteren Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO - zur Zurückverweisung, wenn das erstinstanzliche Verfahren überhaupt keine Grundlage für das Berufungsverfahren darstellen kann.
VolltextIBRRS 2011, 2092
KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 W 41/10
§ 41 Abs. 1 GKG kommt bei Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag grundsätzlich nicht in Betracht, auch wenn die Parteien letztlich über das Bestehen oder den Fortbestand des zugrunde liegenden Mietverhältnisses streiten. Denn der für die Wertfestsetzung maßgebliche Streitgegenstand ist nicht durch den Streit über das Bestehen oder die Dauer des Mietverhältnisses bestimmt, sondern durch einen Einzelanspruch aus dem Mietverhältnis, nämlich hier rückständige und zukünftige Geldforderungen des Vermieters. Aus diesem Grund fällt die Leistungsklage des Vermieters nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG .*)
VolltextIBRRS 2011, 2087
OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2011 - 20 U 152/10
1. Gemäß Art. 3 Abs. 1, 2 EGVVG ist auf Ansprüche, die am 1. Januar 2008 noch nicht verjährt waren, die Verjährungsfrist anzuwenden, die früher abläuft. Ist die Frist nach neuem Recht (§§ 195, 199 BGB) länger als die nach altem Recht (§ 12 VVG a.F.), greift die kürzere zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 S.1 VVG a.F. ein.*)
2. Die Aufnahme von Verhandlungen nach einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er die vorausgegangene Entscheidung nicht aufrechterhalten will oder wenigstens die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche wieder als offen ansieht. Allein aus der Beantwortung von Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers durch den Versicherer unter Beibehaltung des zuvor eingenommenen Standpunktes kann dabei nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer darin erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt und vor der Beantwortung noch einige Nachforschungen hat anstellen müssen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2085
KG, Beschluss vom 28.04.2011 - 23 U 33/11
Haben Rechtsanwälte in dem Sozietätsvertrag vereinbart, Streitigkeiten aus dem Vertrag vor einem Schiedsgericht auszutragen, kann die Einrede des Schiedsvertrages in der Regel auch dann erhoben werden, wenn der vorgesehene Abschluss eines gesonderten Schiedsvertrages unterblieben ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 2084
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.04.2011 - 13 W 21/11
1. Zur Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung.*)
2. Zur Reichweite der Pflichten des Zivilgerichts, einer Prozesspartei zu ermöglichen, Einwände gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten unter Hinzuziehung eines Privatgutachters vorzubringen.*)
VolltextIBRRS 2011, 2079
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2011 - 3 W 27/11
Begehrt der Kläger für den Fall der Nichterfüllung seines Leistungsantrages zusätzlich Fristsetzung und Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz (§ 255 ZPO), so betreffen alle Anträge denselben Gegenstand, sodass ihre Werte bei der Bestimmung des Kostenstreitwerts nicht zusammengerechnet werden (§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG).*)
VolltextIBRRS 2011, 2078
OLG München, Urteil vom 05.05.2011 - 1 U 3829/10
1. Informelle Vorgespräche zwischen einem Bauwoilligen und der Genehmigungsbehörde (hier die Gemeinde) dienen dem Meinungsaustausch und der Vorsondierung, besagen jedoch nichts über die konkrete Entscheidung, die das zuständige Gremium fasst, wenn der Bauherr seine fertige Planung zur Abstimmung stellt.
2. Im Rahmen des § 839 BGB gilt ein objektivierter Sorgfaltsmaßstab. Dies hat zur Folge, dass nicht jede objektiv fehlerhafte Beurteilung der Rechtslage durch einen Beamten stets eine Haftung nach § 839 BGB begründet. Der Beamte hat die für die Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse zu besitzen oder sich zu verschaffen. Er hat die Gesetzes- und Rechtslage sorgfältig zu prüfen und sich danach aufgrund vernünftiger Überlegungen eine Rechtsmeinung zu bilden. Wenn eine derart gewonnene Rechtsansicht als rechtlich vertretbar angesehen werden kann und der Beamte daran bis zu einer gerichtlichen Klärung festhält, kann aus der nachträglichen Missbilligung der Rechtsauffassung durch ein Gericht ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden.
VolltextIBRRS 2011, 2063
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZR 145/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2062
BGH, Beschluss vom 21.04.2011 - V ZB 79/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2061
BGH, Beschluss vom 11.05.2011 - IV ZB 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2060
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VI ZR 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2056
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 122/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2052
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - VI ZR 63/10
Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs des Geschädigten auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren, wenn der Schädiger die in einem anschließenden, denselben Gegenstand betreffenden einstweiligen Verfügungsverfahren angefallene Verfahrensgebühr bereits ausgeglichen hat.*)
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