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Sachgebiet: Prozessuales

15855 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IBRRS 2023, 0053
ProzessualesProzessuales
Klage eines Eigentümers gegen die verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaft

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 18.01.2022 - 1 C 667/21 WEG

Hat eine beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Verwalter, so wird sie - soweit einer der Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt - über die Rechtsfigur der kupierten Gesamtvertretung durch alle Wohnungseigentümer ohne den klagenden Wohnungseigentümer vertreten.

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IBRRS 2023, 0030
ProzessualesProzessuales
Zur Erweiterung eines Zwischenurteils über den Grund

KG, Urteil vom 24.11.2022 - 2 U 1073/20

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen Ansprüche aus Minderung einerseits und wegen vorvertraglichen Verhandlungsverschuldens andererseits einen einheitlichen Streitgegenstand darstellen können.*).

2. Zur Erweiterung eines Zwischenurteils über den Grund, das ausdrücklich nur über den Anspruch aus vorvertraglichem Verhandlungsverschulden, nicht aber über einen solchen aus Minderung entschieden hat, durch das Berufungsgericht.*).

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IBRRS 2023, 0046
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Muss anwaltlicher Insolvenzverwalter beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 11/22

Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.*)

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IBRRS 2023, 0029
ProzessualesProzessuales
Gerichtsgutachten umfassend: Privatgutachten nicht erforderlich!

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2022 - 14 W 30/22

An der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Privatgutachters fehlt es grundsätzlich, wenn der zu beurteilende Sachverhalt überschaubar ist und das gerichtliche Gutachten die Beweisfragen umfassend beantwortet hat.*)

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IBRRS 2023, 0027
ProzessualesProzessuales
Warten auf den EuGH: Aussetzung ist anfechtbar!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.12.2022 - 4 W 28/22

1. Wird ein Rechtsstreit gem. § 148 ZPO in entsprechender Anwendung ausgesetzt, um das Ergebnis einer in einem fremden Verfahren eingeleiteten EuGH-Vorlage abzuwarten, ist diese Aussetzungsentscheidung gem. § 252 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

2. In einem solchen Falle ist der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts ob der originären Sachentscheidungskompetenz des Instanzgerichts beschränkt. Er erstreckt sich grundsätzlich lediglich auf die formelle Entscheidungserheblichkeit des fremden Vorlageverfahrens für das ausgesetzte Verfahren sowie die Prüfung von Ermessensfehlern.*)

3. Das Beschwerdegericht darf eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind.*)

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Online seit 2022

IBRRS 2022, 3780
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schweigen ist kein Grund zur Klageerhebung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2022 - 24 W 39/22

Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i.S.v. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.*)

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IBRRS 2022, 3783
ProzessualesProzessuales
§§ 556d ff. BGB ab 01.06.2020 verfassungsgemäß?

LG Berlin, Urteil vom 15.12.2022 - 67 S 180/22

Die Frage, ob die §§ 556d ff. BGB auch im Zeitraum ab den 01.06.2020 verfassungsgemäß sind, hat grundsätzliche Bedeutung und gebietet gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Zulassung der Revision. Der Zulassungsbedürftigkeit steht es nicht entgegen, dass dem Bundesgerichtshof keine Normverwerfungskompetenz zukommt.*)

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IBRRS 2022, 3782
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelgericht muss falsch adressierten Schriftsatz nicht weiterleiten!

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2022 - 2 LA 45/22

1. Das Berufungsgericht ist nicht zur Weiterleitung eines falsch adressierten Rechtsmittelschriftsatzes an das zuständige Verwaltungsgericht verpflichtet.*)

2. Mit der abschließenden Signatur übernimmt die Rechtsanwältin die Verantwortung für den Schriftsatz und dessen Inhalt.*)

3. Es fällt in den Verantwortungsbereich der Beteiligten, die Rechtsmittelbelehrung zu lesen und strikt zu beachten.*)

4. Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, eingehende Rechtsmittelschriftsätze sofort darauf zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist entsprechende Hinweise zur möglichen Heilung durch den Rechtsmittelführer zu erteilen. Erfolgt gleichwohl ein solcher Hinweis durch das Berufungsgericht, fällt es in den Verantwortungsbereich des Beteiligten, diesen zu beachten.*)

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IBRRS 2022, 3747
ProzessualesProzessuales
Erlöschen der Prozessvollmacht angezeigt: Ab wann läuft die Rechtsmittelfrist?

BGH, Beschluss vom 08.11.2022 - VIII ZB 21/22

Zur Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen Prozessbevollmächtigten vor Veranlassung der Urteilszustellung im Parteiprozess.*)

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IBRRS 2022, 2739
ProzessualesProzessuales
Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Klage gegen die Wohnungseigentümer!

AG Suhl, Beschluss vom 25.06.2021 - 1 C 348/20

1. Anfechtungsklagen sind gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Dies ist eine Frage der Passivlegitimation, also der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit der Klage.

2. Eine Klage gegen die einzelnen Eigentümer kann nicht per Rubrumsberichtigung in eine Klage gegen den Verband umgewandelt werden.

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IBRRS 2022, 3742
ProzessualesProzessuales
Eheliche Näheverhältnis ist nicht immer ein Befangenheitsgrund!

OVG Thüringen, Beschluss vom 16.11.2022 - 4 N 702/15

1. Das eheliche Näheverhältnis zwischen einer Richterin und einem gekorenen Verbandsrat des beteiligten Zweckverbandes als solches begründet alleine - ohne einen engeren, über die Tätigkeit für die bzw. Zugehörigkeit zu der Behörde hinausgehenden Bezug des Ehegatten zu der strittigen Angelegenheit - nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

2. Ein solcher enger Bezug ist angesichts der konkreten Regelungen des Thüringer Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und der Verbandssatzung des beteiligten Zweckverbandes über die Stimmenabgabe gekorener Verbandsräte nicht darin zu sehen, dass der Ehepartner der Richterin als gekorener Verbandsrat mit über die angegriffene Satzungsregelung beschlossen hat. Nach § 28 Abs. 1 Satz 4 f. ThürKGG gibt der Verbandsrat seine Stimme im Rahmen einer Kollegial- und Mehrheitsentscheidung ab, so dass nicht von einer Verstärkung einer unbewußten Solidarisierungsneigung der Richterin mit ihrem Ehegatten oder dem beteiligten Zweckverband durch die Ehe ausgegangen werden kann (vgl. zu § 28 Abs. 1 Satz 4 f. ThürKGG OVG Thüringen, Urteil vom 17.11.2015 – 4 KO 252/12 –).*)

3. Für eine Besorgnis der Befangenheit reicht es auch nicht aus, dass der Ehepartner als Rechtsanwalt Mitgliedsgemeinden oder den beteiligten Zweckverband in anderen Verfahren vertreten hat, solange er nicht selbst mit der Erstellung der strittigen Kalkulation oder z. B. in diesem Zusammenhang mit einer Regiekostenberechnung wegen Ausschreibung einer Fremdbetriebsführung befasst war.*)

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IBRRS 2022, 3730
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Öffentliche Rechte kann nur der Verband geltend machen

VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 20.06.2022 - 5 K 1122/19

1. Selbst ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist, wie jede andere Vereinbarung auch, weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht.

2. Dem öffentlichen Recht entstammende Rechte, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, können nur gemeinschaftlich, d. h. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, geltend gemacht werden.

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IBRRS 2022, 3737
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Aufhebung eines getroffenen Aussetzungsbeschlusses

LG Berlin, Beschluss vom 03.11.2022 - 67 S 259/21

1. Hat ein nationales Gericht den Rechtsstreit ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union mit einem Vorabentscheidungsgesuch befasst, ist es vor Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens nicht gemäß § 150 Satz 1 ZPO zur Aufhebung der Aussetzung verpflichtet, wenn der Kläger den Verzicht auf die Klageforderung für den Fall der Fortsetzung des Rechtsstreits in Aussicht stellt und der Beklagte einer Fortsetzung des Rechtsstreits vor Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens widerspricht.*)

2. Die analoge Anwendung des § 555 Abs. 3 ZPO auf im Zusammenhang mit der Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgegebene oder in Aussicht gestellte Prozesserklärungen kann dahinstehen.*)

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IBRRS 2022, 3728
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Prüfung des Eigenbedarfs gibt keinen Anlass zur Klageerhebung

LG Saarbrücken, Beschluss vom 17.06.2022 - 10 T 20/22

1. Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei nur dann, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen.

2. An diesen Voraussetzungen fehlt es, wenn die Mieter erklären, dass sie sich eine Prüfung vorbehalten, ob nicht ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegt.

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IBRRS 2022, 3056
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Feststellung der nach der „Mietpreisbremse“ höchstzulässigen Miete?

KG, Beschluss vom 29.09.2022 - 12 W 26/22

1. Der Wert der Feststellung einer nach § 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höhe übersteigenden Miete bestimmt sich nach § 41 Abs. 5 GKG n.F. analog i.V.m. § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem Jahreswert der streitigen Miete, wenn die Sache nach dem 01.01.2021 anhängig gemacht wurde.

2. Der Streitwert des Antrags auf Auskunft nach § 556g Abs. 3 BGB über die für die Zulässigkeit der vereinbarten Miete maßgeblichen Tatsachen ist ebenfalls auf dieser Grundlage zu bestimmen.

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IBRRS 2022, 3721
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch beim beA muss der Adressat stimmen!

BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - IV ZB 17/22

1. Ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichtes elektronisches Dokument ist erst dann gem. § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam bei dem zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert worden ist.*)

2. An die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen per beA sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als bei der Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax (hier: Übermittlung der Berufungsbegründung an falschen Empfänger).*)

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IBRRS 2022, 3707
ProzessualesProzessuales
§ 33 ZPO ist auf streitgenössischen Drittwiderbeklagten anwendbar!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2022 - 11 SV 39/22

§ 33 ZPO ist auf den streitgenössischen Drittwiderbeklagten entsprechend anwendbar, wenn eine enge tatsächliche und rechtliche Verzahnung des Rechtsgrunds der Klage und der streitgenössischen Drittwiderklage bestehen. In diesem Fall kann keine Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO erfolgen.*)

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IBRRS 2022, 3702
ProzessualesProzessuales
Forderung nach Zustellung des Mahnbescheids erfüllt: Erledigung?

BGH, Urteil vom 17.11.2022 - VII ZR 93/22

Wird die Forderung eines Klägers nach Zustellung eines Mahnbescheids erfüllt und das Verfahren nach Erhebung des Widerspruchs durch den Beklagten alsbald an das Prozessgericht abgegeben, kann der Kläger in dem Streitverfahren einen Antrag auf Feststellung, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, stellen. Das in der Erfüllung der Forderung liegende erledigende Ereignis ist in diesem Fall aufgrund der Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO nach Rechtshängigkeit erfolgt.*)

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IBRRS 2022, 3345
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nutzungsentgelt gegen weiterbewohnenden Verkäufer: Landgericht zuständig

LG Mannheim, Urteil vom 09.06.2022 - 6 O 209/21

1. Die Grundstücksveräußerung in Verbindung mit befristeter Nutzung nach Vollstreckungsunterwerfung begründet keinen "Mietvertrag" mit dem Verkäufer.

2. Die Räumung gegen "verschwiegenen" Mitbesitzer erfolgt wegen planwidriger Regelungslücke nach § 546 Abs. 2 BGB analog.

3. Keine Zuständigkeit des Amtsgerichts (§ 29a ZPO) bei kaufvertraglicher Nebenabrede mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.

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IBRRS 2022, 3690
SchiedswesenSchiedswesen
Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB: Schiedssprüche unterliegen uneingeschränkter Kontrolle!

BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - KZB 75/21

Schiedssprüche unterliegen im Hinblick auf die Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer uneingeschränkten Kontrolle durch das ordentliche Gericht.*)

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IBRRS 2022, 3677
ProzessualesProzessuales
Leistungsklage abgewiesen: Berufung mit Feststellungsantrag zulässig?

OLG Schleswig, Urteil vom 08.09.2022 - 5 U 181/21

Wird ein auf Leistung gerichteter Antrag abgewiesen und beantragt der Kläger ohne Änderung des Klagegrunds mit der Berufungsbegründung negative Feststellung, ist die Berufung nicht mangels Beschwer unzulässig.*)

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IBRRS 2022, 3666
ProzessualesProzessuales
Kläger vor 10 Jahren angezeigt und verklagt: Richter nicht befangen!

OLG Rostock, Beschluss vom 24.01.2022 - 3 W 144/21

Hat der Richter vor längerer Zeit eine Strafanzeige gegen eine der Parteien gestellt und den Versuch unternommen, seine Rechte gegenüber dieser Partei in einem Zivilprozess durchzusetzen, begründet dies nicht schon regelmäßig die Besorgnis der Befangenheit.*)

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IBRRS 2022, 3654
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit eines Gerichts für die Anordnung einer Zwangsversteigerung

LG Potsdam, Beschluss vom 28.09.2022 - 14 T 62/22

Bei einem Verfahren gem. § 172 ZVG ist gem. § 1 ZVG das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig anzusehen, in dessen Bezirke das Grundstück belegen ist.

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IBRRS 2022, 3675
ProzessualesProzessuales
Rechtsstreit hat grundsätzliche Bedeutung: Einzelrichter muss Sache dem Kollegium vorlegen!

BGH, Urteil vom 17.11.2022 - VII ZR 297/21

1. Der Einzelrichter muss den Rechtsstreit nach § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO dem Kollegium zur Entscheidung über eine Übernahme vorlegen, wenn sich eine aus seiner Sicht gegebene grundsätzliche Bedeutung aus einer - nach der Übertragung auf ihn eingetretenen - wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt.*)

2. Durch Nichtbeachtung der Vorlagepflicht entzieht der Einzelrichter die erneute Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache dem Kollegium als dem gesetzlich zuständigen Richter.*)

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IBRRS 2022, 3144
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann liegt eine unzulässige Überraschungsentscheidung vor?

OLG München, Beschluss vom 18.02.2022 - 27 U 3592/21 Bau

1. Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs normiert keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Blick auf dessen Rechtsansichten.

2. Eine Überraschungsentscheidung und damit eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt aber vor, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem nach dem bisherigen Prozessverlauf aus Sicht der betroffenen Partei nicht zu rechnen gewesen ist.

3. Ein Verstoß gegen den Kern der Hinweispflichten der Verfahrensordnung, der zu einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG führt, liegt bei einer unzulässigen Überraschungsentscheidung vor, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte (hier verneint).




IBRRS 2022, 3660
ProzessualesProzessuales
Fälle sog. Innendivergenz haben grundsätzliche Bedeutung!

BGH, Urteil vom 10.11.2022 - III ZR 13/22

1. Hat das Berufungsgericht die Sache einem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen und ergibt sich danach aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, muss der Einzelrichter gemäß § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Sache dem vollbesetzten Spruchkörper zur Übernahme vorlegen und dieser sie nach § 526 Abs. 2 Satz 2 ZPO übernehmen.*)

2. Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne haben auch die Fälle der Rechtsfortbildung und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, einschließlich die Fälle einer sog. Innendivergenz.*)

3. Beruht eine unterlassene Vorlage auf Willkür, ist dieser Verstoß ungeachtet der Regelung des § 526 Abs. 3 ZPO sowie von Amts wegen zu berücksichtigen (Fortführung u.a. von BGH, Beschlüsse vom 13.03.2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 202 = IBRRS 2003, 0810 = IMRRS 2003, 0292; vom 10.11.2003 - II ZB 14/02, NJW 2004, 448, 449 = IBRRS 2004, 0011 = IMRRS 2004, 0004, und vom 28.01.2022 - VI ZB 13/20, NJW-RR 2022, 570 Rn. 5 = IBR 2022, 278).*)

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IBRRS 2022, 3190
ProzessualesProzessuales
Voraussetzung eines Antrags auf Zwischenfeststellung eines Rechtsverhältnisses?

OLG München, Beschluss vom 24.11.2021 - 27 U 3592/21 Bau

1. Ein Antrag auf Zwischenfeststellung eines Rechtsverhältnisses hat zwingend zur Voraussetzung, dass die Feststellung des Rechtsverhältnisses für die Entscheidung des Rechtsstreits vorgreiflich ist, also ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht.

2. Die begehrte Feststellung muss sich auf einen Gegenstand beziehen, der über den der Rechtskraft fähigen Gegenstand des Rechtsstreits hinausgeht. Dabei kommt es zwar nicht darauf an, ob das Gericht seine Entscheidung notwendig auch auf diesen Grund stützen muss; vielmehr ist es bei mehreren Begründungsmöglichkeiten für die Hauptentscheidung ausreichend, dass das Rechtsverhältnis für einen der möglichen Begründungswege ein notwendiges Glied ist.

3. Zwar handelt es sich bei einer ausgesprochenen Kündigung um ein - zwischen den Parteien streitiges - Rechtsverhältnis. Die Kündigung ist aber für eine Klage des Auftraggebers auf Erstattung der erforderlichen Selbstvornahmekosten bzw. hinsichtlich des begehrten Kostenvorschusses nicht vorgreiflich.

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IBRRS 2022, 3661
ProzessualesProzessuales
Nur der Beweisantritt "ins Blaue hinein" ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 27.10.2022 - III ZR 211/20

1. Zur sekundären Darlegungslast bei Vorgängen innerhalb eines Unternehmens, die auf eine Kenntnis seiner verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in sogenannten Diesel-Fällen schließen lassen (Anschluss an BGH, Urteile vom 08.03.2021 - VI ZR 505/19, NJW 2021, 1669 Rn. 27 f. = IBRRS 2021, 1048, und vom 16.09.2021 - VII ZR 192/20, WM 2021, 2056 Rn. 26 f. = IBRRS 2021, 3124; Fortführung von Senat, Urteil vom 04.08.2022 - III ZR 230/20, IBRRS 2022, 2924). )*)

2. Der Beweisführer ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die er keine genauen Kenntnisse hat, die er aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält. Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt erst dann vor, wenn der Beweisführer ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufstellt.

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IBRRS 2022, 3642
ProzessualesProzessuales
Wann ist eine erneute Parteianhörung durch das Berufungsgericht erforderlich?

BGH, Beschluss vom 25.10.2022 - VI ZR 382/21

Eine erneute Parteianhörung durch das Berufungsgericht kann dann erforderlich werden, wenn sich das erstinstanzliche Gericht - etwa aufgrund von Zeugenaussagen - von dem Gegenteil dessen überzeugt hat, was eine Partei in einer persönlichen Anhörung erklärt hat, und in den Urteilsgründen von der Würdigung dieser Parteierklärung ganz abgesehen hat.*)

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IBRRS 2022, 3618
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Verweisungsbeschluss willkürlich?

BayObLG, Beschluss vom 29.11.2022 - 101 AR 75/22

1. Verweisungsbeschlüsse sind grundsätzlich unanfechtbar und für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, bindend. Auch ein sachlich zu Unrecht oder verfahrensfehlerhaft ergangener Verweisungsbeschluss entzieht sich im Regelfall der Nachprüfung.

2. Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen worden ist oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss.

3. Für die Bewertung als willkürlich genügt es nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder sonst fehlerhaft ist. Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, welche die Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen.

4. Willkür ist regelmäßig zu bejahen, wenn ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht sich über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht zur Kenntnis nimmt.

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IBRRS 2022, 3648
ProzessualesProzessuales
Unechte Drittwiderspruchsklage gegen Teilungsversteigerung

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2022 - 11 U 7/21

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2022, 3627
ProzessualesProzessuales
Kündigungsschutzklage im docx-Format ist unzulässig!

BAG, Urteil vom 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

Ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz ist nicht i.S.v. § 46c Abs. 2 Satz 1 ArbGG a.F. für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht. Das gilt auch, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt.

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IBRRS 2022, 3535
ProzessualesProzessuales
Teil-Anerkenntnisurteil und Klagerücknahme: Einheitliche Kostenentscheidung!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.10.2022 - 8 U 2010/22

Über die Kosten des Rechtsstreits ist einheitlich durch (Kostenschluss-)Urteil zu entscheiden, wenn bereits ein Teil-Anerkenntnisurteil ergangen ist und die restliche Klage später zurückgenommen wird. Statthaftes Rechtsmittel gegen eine in dieser Form getroffene Kostenentscheidung ist einzig die sofortige Beschwerde.*)

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IBRRS 2022, 3575
ProzessualesProzessuales
Gebietserhaltungsanspruch entfällt: Eigentümer gegen B-Plan antragsbefugt!

BVerwG, Beschluss vom 28.09.2022 - 4 BN 6.22

Ein Grundstückseigentümer ist im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan antragsbefugt i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn der Plan seinen Gebietserhaltungsanspruch entfallen lässt.*)

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IBRRS 2022, 3479
ProzessualesProzessuales
Angriff gegen Zulässigkeit statt Begründetheit: Berufung unzulässig

LG München I, Beschluss vom 19.07.2022 - 36 S 5687/22 WEG

1. Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig.

2. Bejaht das Erstgericht die Zulässigkeit der Klage und weist diese als unbegründet ab, ist eine Berufung, die lediglich die Frage der Zulässigkeit der Klage behandelt, unzulässig.

3. Ein Negativbeschluss ist nur im Fall einer Ermessensreduzierung auf null für ungültig zu erklären.

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IBRRS 2022, 3589
ProzessualesProzessuales
Revision kann auf Unbegründetheit erkennen: Zulässigkeit der Berufung kann offen bleiben!

BGH, Urteil vom 07.11.2022 - VIa ZR 737/21

Die Zulässigkeit der Berufung kann offenbleiben, wenn das Revisionsgericht formell rechtskräftig abschließend auf ihre Unbegründetheit erkennen kann, ohne dass schutzwürdige Interessen der Parteien entgegenstehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 82/09, IBRRS 2010, 0795 = IMRRS 2010, 0518).*)

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IBRRS 2022, 3408
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieter klagt auf Mängelbeseitigung: Höhe des Streitwerts?

AG Duisburg, Beschluss vom 05.07.2022 - 510 C 1182/22

Zur Festsetzung des Streitwerts bei einer Mängelbeseitigungsklage des Mieters.

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IBRRS 2022, 3581
ProzessualesProzessuales
Anspruch ist nicht vorgreiflich für Vormerkung

BGH, Beschluss vom 22.09.2022 - V ZB 22/21

Die in dem Rechtsstreit zwischen dem Gläubiger und dem ehemaligen Grundstückseigentümer als persönlichem Schuldner zu treffende Entscheidung, ob ein durch Vormerkung gesicherter Anspruch besteht, ist nicht vorgreiflich für den Prozess, in dem der Erwerber des Grundstücks den Gläubiger auf Löschung der Vormerkung in Anspruch nimmt.*)

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IBRRS 2022, 3577
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Begründungsmangel bei Bezugnahme auf Hinweisbeschluss!

BGH, Beschluss vom 29.09.2022 - I ZB 15/22

Für die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung reicht die Bezugnahme auf eine Entscheidung aus, die zwischen denselben Parteien ergangen ist. Dies gilt auch bei Bezugnahme auf einen Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO in einem früheren Berufungsverfahren zwischen denselben Parteien, der zur Rücknahme der Berufung geführt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 18.05.2017 - I ZR 21/16, IBRRS 2017, 3064 m.w.N.).*)

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IBRRS 2022, 3570
ProzessualesProzessuales
Durchsetzung des Anspruchs auf Fertigstellung des Bauwerks gegen den Bauträger

KG, Beschluss vom 15.11.2022 - 21 U 21/22

1. Der Auftraggeber kann den Anspruch auf Herstellung bzw. Fertigstellung eines Bauwerks gegen den Bauträger gerichtlich durchsetzen.

2. Zulässiges Klageziel ist der Werkerfolg. Der Werkerfolg ist dabei das Ergebnis mehrerer unselbständiger Bauleistungen, die der Auftraggeber zu benennen hat. Es muss dabei auch wenigstens im Groben erkennbar sein, welche Gewerke noch nicht ausgeführt wurden.

3. Die Vollstreckung wird im Regelfall nach § 887 ZPO erfolgen, so dass sie letztlich zu einem auf Vorschuss gerichteten Zahlungstitel und auch vor Abnahme des Werkes zu einer Selbstvornahme führen kann.

4. Hat der Schuldner von wiederkehrenden (nicht unter § 258 fallenden) Leistungen einen Rückstand auflaufen lassen, der dem Betrag mehrerer Raten entspricht, besteht die Besorgnis, dass er auch künftige Raten nicht rechtzeitig bezahlen wird. Der Gläubiger darf in dieser Konstellation die künftig fällig werdenden Raten auch dann einfordern, wenn zu erwarten ist, dass sich der Schuldner einer Entscheidung über die rückständigen Raten auch für die Zukunft beugen wird.

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IBRRS 2022, 3559
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ProzessualesProzessuales
eEB erbringt vollen Zugangsbeweis!

BVerwG, Beschluss vom 19.09.2022 - 9 B 2.22

1. Wie das herkömmliche papiergebundene Empfangsbekenntnis erbringt auch das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis gegenüber dem Gericht den vollen Beweis für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt und für den Zeitpunkt dieser Entgegennahme. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Beweisregelung in § 173 Abs. 3 Satz 1 ZPO (§ 174 Abs. 4 Satz 3 ZPO a.F.) i.V.m. § 56 Abs. 2 VwGO.*)

2. Auch beim elektronischen Empfangsbekenntnis besteht dessen Sinn und Zweck darin, die Zustellung eines bestimmten Dokuments nachzuweisen, weshalb dessen Identität sowohl für den abgebenden Rechtsanwalt als auch für das Gericht außer Zweifel stehen muss.*)

3. Der vom Anwalt an das Gericht übersandte strukturierte Datensatz und nicht seine Visualisierung im jeweils verwendeten Fachverfahren stellt das eigentliche Empfangsbekenntnis dar, an das die gesetzlich bestimmte Nachweiswirkung anknüpft.*)

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IBRRS 2022, 3545
ProzessualesProzessuales
Beweis einer Abtretung: Auszug aus beglaubigtem Dokument reicht nicht!

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.10.2022 - 24 U 18/22

Soll eine Abtretung allein mit einem notariell beglaubigten Dokument bewiesen werden, in welchem der separate Abschluss eines nicht vorgelegten Abtretungsvertrags behauptet wird, muss aus dem Dokument hervorgehen, dass auch die eingeklagte Forderung von der Beglaubigung umfasst war.*)

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IBRRS 2022, 3544
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kosten des im eigenen Namen beauftragten Terminsvertreter sind keine Auslagen!

OLG Dresden, Beschluss vom 07.11.2022 - 12 W 561/22

Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen einen Terminsvertreter zur Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung handelt es sich bei den dadurch dem Prozessbevollmächtigten entstehenden Kosten in Form der Vergütung des Terminsvertreters nicht um Auslagen im Sinne von Vorbemerkung § 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG. Derartige Kosten sind selbst dann, wenn der Mandant dem Prozessbevollmächtigten diese Kosten ersetzt, im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gegen den Prozessgegner festzusetzen.*)

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IBRRS 2022, 3520
ProzessualesProzessuales
Gegen Hängebeschluss ist Beschwerde zulässig!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.06.2022 - 1 ME 64/22

1. Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts über den Erlass eines Hängebeschlusses ist die Beschwerde möglich.*)

2. Das Beschwerdeverfahren ist, anders als das erstinstanzliche Verfahren zum Erlass einer Zwischenverfügung selbständig, so dass es sowohl einer Kostenentscheidung, als auch der Festsetzung eines Streitwerts bedarf.*)

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IBRRS 2022, 3538
ProzessualesProzessuales
Zweifel am Vorliegen des Benachteiligungsvorsatzes gehen zu Lasten des Gläubigers!

BGH, Urteil vom 13.10.2022 - IX ZR 130/21

Hat der Tatrichter im Rechtsstreit des Gläubigers gegen den Bürgen, der das Wiederaufleben der Forderung des Gläubigers bestreitet, nach Rückgewähr der vermeintlich anfechtbaren Leistung an den Insolvenzverwalter bei ansonsten feststehender Tatsachengrundlage Zweifel am Vorliegen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des Schuldners, geht dieser Umstand zu Lasten des Gläubigers.*)

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IBRRS 2022, 3120
ProzessualesProzessuales
Nochmal: Die „Europarechtswidrigkeit der HOAI“ ist kein Argument mehr!

BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 92/17

Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht (mehr) auf den Vorwurf der "Europarechtswidrigkeit der HOAI" und damit auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützt werden. Die insoweit entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das Urteil des EuGH vom 18.01.2022 (IBR 2022, 74) sowie die auf dieser Grundlage ergangenen Urteile des Senats vom 02.06.2022 (IBR 2022, 408; IBR 2022, 409 und IBR 2022, 466) entschieden und damit geklärt.

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IBRRS 2022, 3542
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ProzessualesProzessuales
Mieter beruft sich auf Wohnungsnot: "Vorzeitige" Räumungsklage zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.10.2022 - VIII ZB 58/21

Die Besorgnis, der Mieter werde sich der Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe von Wohnräumen i.S.d. § 259 ZPO entziehen, kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann gerechtfertigt sein, wenn er seinen Widerspruch gegen die Kündigung des Mietverhältnisses gem. §§ 574 ff. BGB damit begründet, die von ihm seit der Kündigung unternommene Suche nach Ersatzwohnraum sei bislang erfolglos geblieben, weshalb eine Räumung und Herausgabe der Wohnräume bei Beendigung des Mietverhältnisses für ihn wegen drohender Obdachlosigkeit eine nicht zu rechtfertigende Härte i.S.v. § 574 Abs. 2 BGB darstelle.*)

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IBRRS 2022, 3521
ProzessualesProzessuales
Über Unzuständigkeit muss der gesamte Spruchkörper entscheiden!

KG, Beschluss vom 14.11.2022 - 2 AR 44/22

1. Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Spruchköper mit einer Spezialzuständigkeit nach §§ 72, 119a GVG und einem allgemeinen Spruchkörper desselben Gerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur dann entsprechend anwendbar, wenn sich die Zuständigkeit unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung in §§ 72, 119a GVG ergibt. In allen anderen Fällen ist das Gerichtspräsidium zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts berufen.*)

2. Eine rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung i.S.v. § 36 Abs. 1 ZPO setzt eine Entscheidung des gesamten Spruchkörpers voraus. Eine bloße Abgabeverfügung des Vorsitzenden ist deshalb nicht ausreichend.*)

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IBRRS 2022, 3516
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Streit über anrechenbare Kosten: Kein Anspruch auf eidesstattliche Versicherung!

OLG Celle, Urteil vom 23.11.2022 - 14 U 90/22

1. Unterschiedliche Auffassungen über die anrechenbaren Kosten, über die der Auftraggeber (Bauherr) Auskunft erteilt hat, begründen ohne weitere gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Auskunft ohne die erforderliche Sorgfalt erteilt wurde, keinen Anspruch des Auftragnehmers (hier des Tragwerkplaners) auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.*)

2. Hinsichtlich der maßgeblichen Höhe der anrechenbaren Kosten zur Berechnung des Honorars des Tragwerkplaners ist bei Vorliegen abweichender Kostenberechnungen/-ermittlungen des Auftraggebers und des Auftragnehmers grundsätzlich im Rahmen der dritten Stufe Beweis (insbesondere durch Sachverständigengutachten) zu erheben.*)

3. Ein unzulässiges Teilurteil liegt wegen der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen grundsätzlich vor, wenn isoliert über die Grundleistungen neben zugleich u.a. weiter streitigen Besonderen Leistungen und Leistungen der Fachbauleitung entschieden wird.*)

4. Eine Wertaddition gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG ist nicht vorzunehmen, wenn keine der Rechtskraft fähige Entscheidung über den Hilfsantrag erfolgt.*)

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IBRRS 2022, 3509
ProzessualesProzessuales
Kein Grundurteil bei Verzögerung oder Verteuerung!

BGH, Urteil vom 18.10.2022 - XI ZR 606/20

Der Erlass eines Grundurteils ist unzulässig, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Prozesses führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Tatsachen für Grund und Höhe des Anspruchs annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig wäre.*)

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