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Sachgebiet: Prozessuales

15862 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 1667
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - RA-Tätigkeit: mehrere Gegenstände bei Pfändungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 3/10

Beantragt ein Rechtsanwalt im Auftrag des Gläubigers den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem Forderungen des Schuldners gegen drei Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden sollen, bezieht sich seine Tätigkeit auf drei Gegenstände. Eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte kommt nicht in Betracht, soweit die Gegenstände wirtschaftlich identisch sind.*)

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IBRRS 2011, 1666
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Revision, Aktienrecht

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - II ZR 141/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1665
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - XI ZR 105/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1663
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Alternative Klagehäufung verstößt gegen Bestimmtheitsgebot

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09

1. Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen.*)

2. Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen.*)

3. Nimmt der Kläger die Bestimmung erst in der Revisionsinstanz vor, kann der auch im Prozessrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben den Kläger in der Wahl der Reihenfolge in der Weise beschränken, dass er zunächst die vom Berufungsgericht behandelten Streitgegenstände zur Entscheidung des Revisionsgerichts stellen muss.*)

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IBRRS 2011, 1662
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1661
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung nur an die angegebenen Bevollmächtigten wirksam!

BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 22/10

1. Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84).*)

2. Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger (Anschluss an BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488).*)

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IBRRS 2011, 1659
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten

LG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2011 - 9 O 3122/10

Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.

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IBRRS 2011, 1658
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit des Landgerichts

OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.03.2011 - 8 U 43/11

Zur Zuständigkeit des Landgerichts bei WEG-Streitigkeiten.

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IBRRS 2011, 1642
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
WEG-Mitglieder dürfen Nebenintervention auf Seiten der WEG erklären

LG Berlin, Urteil vom 19.04.2011 - 18 OH 11/09

Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund Mehrheitsbeschlusses oder aus eigenem Recht wegen Baumängeln gegen den Bauträger vor, dürfen ihre Mitglieder die Nebenintervention nach § 66 ZPO erklären.

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IBRRS 2011, 1634
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels?

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 131/10

1. Ein schwerwiegender Grund, von der gesetzlichen (§ 16 Abs. 2 WEG) oder der in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen abzuweichen, setzt voraus, dass der geltende Verteilungsschlüssel für den die Änderung verlangenden Eigentümer zu einer erheblich (grundsätzlich mindestens um 25 vom Hundert) höheren Belastung als eine Verteilung der Kosten nach den Wohn- oder den Nutzflächen führt.

2. Die erhebliche Mehrbelastung des Wohnungseigentümers allein begründet noch nicht dessen Anspruch nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG auf Änderung, weil das Maß der Belastung nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Unbilligkeit des Festhaltens an dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel ist. Hierzu bedarf es einer Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalls.

3. Die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bestimmen sich nicht nach der tatsächlich ausgeübten, sondern nach der rechtlich zulässigen Nutzung. Der Umstand, dass eine Teileigentumseinheit von der sich aus der Teilungsvereinbarung ergebenden Zweckbestimmung abweichend zu Wohnzwecken genutzt wird und damit zur Zeit auch nur wie die Wohnungseigentumseinheiten zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums beiträgt, führt nicht dazu, dass die Beibehaltung des auf der zulässigen Nutzung beruhenden Kostenverteilungsschlüssels sich als unbillig darstellt.

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IBRRS 2011, 1633
BauträgerBauträger
Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.1985 - VII ZR 72/84

1. Die Sachmängelansprüche desjenigen, der eine neuerrichtete Eigentumswohnung oder ein neuerrichtetes Haus von einem Bauträger erwirbt, richten sich nach Werkvertragsrecht. Daß das Bauwerk bei Vertragsschluß schon fertiggestellt ist, ändert hieran grundsätzlich nichts.

2. Besteller i.S. des § 640 Abs. 1 BGB ist hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums auch der einzelne Erwerber des Wohnungseigentums. Durch den Erwerbsvertrag erhält der einzelne Wohnungseigentümer einen eigenen Anspruch auf mangelfreies Gemeinschaftseigentum.

3. Eine etwaige Verjährung von Gewährleistungsansprüchen der übrigen Wohnungseigentümer hat keinen Einfluß auf die Gewährleistungsansprüche des einzelnen Erwerbers. Dieser muss sich die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer nicht gegen sich gelten lassen.

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IBRRS 2011, 1630
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Insolvenz: Kein Antrag nach § 494a ZPO

BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - VII ZB 128/09

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines selbständigen Beweisverfahrens ist die Entscheidung über einen Antrag nach § 494a ZPO nicht möglich, weil das Verfahren unterbrochen ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - VII ZB 14/03, IBR 2004, 111 = BauR 2004, 531 = NZBau 2004, 156 = ZfBR 2004, 268).*)

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IBRRS 2011, 1627
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten

OLG München, Urteil vom 16.02.2010 - 9 U 5603/08

1. Die gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten ist nur zulässig, wenn dieser ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Führung des Rechtstreits hat.

2. Ein solches liegt bei sicherungshalber abgetretenen Ansprüchen normalerweise vor, da der Zedent ein Interesse daran hat, dass durch Einzug der Forderung sich seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar vermindern.

3. Das ist jedoch nicht mehr der Fall, wenn der Zedent durch Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse aufgelöst ist.

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IBRRS 2011, 1620
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssache

BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - BLw 14/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1619
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 155/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1613
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose "Eingabe"

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZA 20/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1611
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wahrung der Klagefrist durch Angabe des WEG-Verwalters

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 230/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1609
ProzessualesProzessuales
Unwirksames Pfändungspfandrecht im Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 217/08

Werden fortlaufende Bezüge des Schuldners vor Eröffnung des Verfahrens gepfändet, ist das Pfändungspfandrecht danach nur so weit und so lange unwirksam, als die Zwecke des Insolvenzverfahrens und der möglichen Restschuldbefreiung dies rechtfertigen.*)

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IBRRS 2011, 1608
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 276/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1603
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 4/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1601
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde; Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZB 85/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1600
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prüfung der Zulassung der Berufung in Rechtsbeschwerde (Wert)

BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - XII ZB 436/10

Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 Euro ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09 - FamRZ 2010, 964).*)

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IBRRS 2011, 1599
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Pflicht zu korrektem Fristkalender auch bei Fristverlängerung

BGH, Beschluss vom 22.03.2011 - II ZB 19/09

Die im Rahmen der Organisation einer wirksamen Fristenkontrolle dem Prozessbevollmächtigten obliegende Pflicht, das beantragte Fristende nebst Vorfrist bei oder alsbald nach Einreichung eines Verlängerungsantrags im Fristenkalender einzutragen, hängt nicht davon ab, in welchem zeitlichen Abstand zum Ende der ursprünglichen Frist ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird.*)

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IBRRS 2011, 1596
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde (Restschuldbefreiung)

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 180/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1595
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - IV ZA 23/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1594
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - VI ZR 264/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1591
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde (Restschuldbefreiung)

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 135/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1590
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, volle Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 38/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1588
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO

BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 70/08

Sowohl die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen als auch wegen der Ansprüche auf Erstattung von Prozesskosten und Kosten der Zwangsvollstreckung unterfällt dem Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO, wenn diese Ansprüche Folgen der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind.*)

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IBRRS 2011, 1585
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 3/11

Der nichteheliche Partner des Schuldners gehört nicht zu den nahestehenden Personen.*)

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IBRRS 2011, 1583
ProzessualesProzessuales
Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 51/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1582
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZR 85/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1580
ProzessualesProzessuales
Belehrungspflicht über Versagungsanträge zu Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 237/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1577
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostentragung nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - EnVR 51/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1574
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 72/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1572
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kontrollpflicht eines RA bei falscher Vorlage (Büroversehen)

BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - VI ZB 25/10

Den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.*)

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IBRRS 2011, 1571
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 66/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1570
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 42/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1568
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - IX ZB 45/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1566
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 183/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1565
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Herabsetzung des Streitwerts für Verbraucherschutzverbände

BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - I ZR 183/09

Bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind, kann eine Herabsetzung des Streitwerts nach § 12 Abs. 4 UWG häufiger und in stärkerem Maße in Betracht kommen als bei Klagen von Wettbewerbsverbänden.*)

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IBRRS 2011, 1564
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - VI ZR 275/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1562
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VIII ZR 243/10

Gibt der Vermieter einer Doppelhaushälfte in der Betriebskostenabrechnung nur die für die jeweilige Haushälfte angefallenen Kosten an, so stellt dies keinen formellen Mangel der Abrechnung dar. Die vom BGH für die Abrechnung einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung entwickelten Grundsätze können auf Doppelhaushälften nicht ohne Weiteres übertragen werden. Der Vermieter ist daher nicht gehalten, zunächst die Kosten der beiden Doppelhaushälften zu addieren, um die so ermittelten Gesamtkosten dann wiederum auf die beiden Doppelhaushälften umzulegen.

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IBRRS 2011, 1558
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurücknahme der Revision

BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZR 294/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1557
ProzessualesProzessuales
Zur Auskunftsverpflichtung nach § 807 ZPO

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 2/10

1. Die Auskunftsverpflichtung nach § 807 ZPO erstreckt sich auch auf künftige Forderungen des Schuldners, sofern der Rechtsgrund und der Drittschuldner der Forderung im Zeitpunkt der Auskunftserteilung hinreichend bestimmt sind.*)

2. Bei künftigen Forderungen eines selbständig tätigen Schuldners gegen seine Kunden ist diese Voraussetzung allerdings regelmäßig nur im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung erfüllt, bei der die begründete Erwartung besteht, der Schuldner werde auch künftig Aufträge von seinen bisherigen Kunden erhalten.*)

3. In einem solchen Fall bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken, die Auskunftsverpflichtung auf die Geschäftsvorfälle der letzten zwölf Monate zu erstrecken.*)

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IBRRS 2011, 1554
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung

BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - AnwZ (B) 39/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1553
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 67/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1549
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurücknahme der Revision

BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZR 85/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1545
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - IX ZA 13/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauablaufstörung durch Auftraggeber - Ansprüche des Auftragsnehmers

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2009 - 11 W 25/08

1. Will der Auftragnehmer nach einem verzögerten Zuschlag in einem offenen Vergabeverfahren Mehrkosten wegen einer hierdurch verursachten Verlängerung der Bauzeit in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B geltend machen, muss er die tatsächlichen Auswirkungen dieser Behinderung auf den Bauablauf konkret darlegen. Zu pauschal und allgemein gehaltene Darlegungen schließen eine Schätzung nach § 287 ZPO aus.

2. Mit Abschluss einer Nachtragsvereinbarung sind bauzeitbezogene Mehrkostenansprüche als Folge der Nachtragsleistung abgegolten, wenn sich der Auftragnehmer diesen Anspruch nicht vorbehalten hat.

3. Der Hinweis im Nachtragsangebot, es werde sich eine Veränderung der Ausführungsfristen ergeben, stellt nicht den gebotenen Vorbehalt dar.