Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1611BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 230/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1609
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 217/08
Werden fortlaufende Bezüge des Schuldners vor Eröffnung des Verfahrens gepfändet, ist das Pfändungspfandrecht danach nur so weit und so lange unwirksam, als die Zwecke des Insolvenzverfahrens und der möglichen Restschuldbefreiung dies rechtfertigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1608
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 276/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1603
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1601
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZB 85/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1600
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - XII ZB 436/10
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 Euro ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. April 2010 - XII ZB 128/09 - FamRZ 2010, 964).*)
VolltextIBRRS 2011, 1599
BGH, Beschluss vom 22.03.2011 - II ZB 19/09
Die im Rahmen der Organisation einer wirksamen Fristenkontrolle dem Prozessbevollmächtigten obliegende Pflicht, das beantragte Fristende nebst Vorfrist bei oder alsbald nach Einreichung eines Verlängerungsantrags im Fristenkalender einzutragen, hängt nicht davon ab, in welchem zeitlichen Abstand zum Ende der ursprünglichen Frist ein Fristverlängerungsantrag gestellt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 1596
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 180/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1595
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - IV ZA 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1594
BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - VI ZR 264/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1591
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 135/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1590
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1588
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 70/08
Sowohl die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen als auch wegen der Ansprüche auf Erstattung von Prozesskosten und Kosten der Zwangsvollstreckung unterfällt dem Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO, wenn diese Ansprüche Folgen der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 1585
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 3/11
Der nichteheliche Partner des Schuldners gehört nicht zu den nahestehenden Personen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1583
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1582
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZR 85/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1580
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1577
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - EnVR 51/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1574
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 72/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1572
BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - VI ZB 25/10
Den Rechtsanwalt, dem aufgrund eines Büroversehens eine Fristsache als nicht fristgebunden vorgelegt wird, trifft ein eigenes Verschulden an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er sich nicht in angemessener Zeit durch einen Blick in die Akten wenigstens davon überzeugt, was zu tun ist und wie lange er sich mit der Bearbeitung Zeit lassen kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 1571
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 66/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1570
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZA 42/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1568
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - IX ZB 45/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1566
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 183/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1565
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - I ZR 183/09
Bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind, kann eine Herabsetzung des Streitwerts nach § 12 Abs. 4 UWG häufiger und in stärkerem Maße in Betracht kommen als bei Klagen von Wettbewerbsverbänden.*)
VolltextIBRRS 2011, 1564
BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - VI ZR 275/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1562
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VIII ZR 243/10
Gibt der Vermieter einer Doppelhaushälfte in der Betriebskostenabrechnung nur die für die jeweilige Haushälfte angefallenen Kosten an, so stellt dies keinen formellen Mangel der Abrechnung dar. Die vom BGH für die Abrechnung einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung entwickelten Grundsätze können auf Doppelhaushälften nicht ohne Weiteres übertragen werden. Der Vermieter ist daher nicht gehalten, zunächst die Kosten der beiden Doppelhaushälften zu addieren, um die so ermittelten Gesamtkosten dann wiederum auf die beiden Doppelhaushälften umzulegen.
VolltextIBRRS 2011, 1558
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZR 294/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1557
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 2/10
1. Die Auskunftsverpflichtung nach § 807 ZPO erstreckt sich auch auf künftige Forderungen des Schuldners, sofern der Rechtsgrund und der Drittschuldner der Forderung im Zeitpunkt der Auskunftserteilung hinreichend bestimmt sind.*)
2. Bei künftigen Forderungen eines selbständig tätigen Schuldners gegen seine Kunden ist diese Voraussetzung allerdings regelmäßig nur im Falle einer laufenden Geschäftsbeziehung erfüllt, bei der die begründete Erwartung besteht, der Schuldner werde auch künftig Aufträge von seinen bisherigen Kunden erhalten.*)
3. In einem solchen Fall bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken, die Auskunftsverpflichtung auf die Geschäftsvorfälle der letzten zwölf Monate zu erstrecken.*)
VolltextIBRRS 2011, 1554
BGH, Beschluss vom 28.03.2011 - AnwZ (B) 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1553
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 67/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1549
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZR 85/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1545
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - IX ZA 13/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1539
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.08.2009 - 11 W 25/08
1. Will der Auftragnehmer nach einem verzögerten Zuschlag in einem offenen Vergabeverfahren Mehrkosten wegen einer hierdurch verursachten Verlängerung der Bauzeit in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B geltend machen, muss er die tatsächlichen Auswirkungen dieser Behinderung auf den Bauablauf konkret darlegen. Zu pauschal und allgemein gehaltene Darlegungen schließen eine Schätzung nach § 287 ZPO aus.
2. Mit Abschluss einer Nachtragsvereinbarung sind bauzeitbezogene Mehrkostenansprüche als Folge der Nachtragsleistung abgegolten, wenn sich der Auftragnehmer diesen Anspruch nicht vorbehalten hat.
3. Der Hinweis im Nachtragsangebot, es werde sich eine Veränderung der Ausführungsfristen ergeben, stellt nicht den gebotenen Vorbehalt dar.
IBRRS 2011, 1534
OLG Koblenz, Urteil vom 29.12.2010 - 1 U 420/10
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckungsabwehrklage fehlt ausnahmsweise dann, wenn und soweit eine Zwangsvollstreckung aus dem zugrunde liegenden Titel nach den Umständen des Einzelfalls unzweifelhaft nicht mehr beabsichtigt ist oder nicht mehr drohen kann (hier: offenkundig beschränkter Zwangsvollstreckungsauftrag).*)
2. Der rechtswirksame Rücktritt wandelt den Vertrag mit Wirkung ex nunc in ein Rückgewährschuldverhältnis um; der Schuldner wird hierdurch aber nicht von der fortbestehenden Sanktion bis dahin bereits zu verantwortender Leistungsverzögerungen befreit (hier: Zinsanspruch auf der Grundlage einer gesonderten, mit dem rückabgewickelten Erbschaftskauf in Zusammenhang stehenden Darlehensvereinbarung).*)
VolltextIBRRS 2011, 1532
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.02.2011 - 1 W 763/10
1. Zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes für die Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren.*)
2. Über einen Prozesskostenhilfeantrag ist nach Eintritt der Bewilligungsreife unverzüglich zu entscheiden. Kann die gebotene Entscheidung erst verzögert ergehen, ist dem durch eine - soweit die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen - rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe Rechnung zu tragen. Haben sich die Erfolgsaussichten während des laufenden Prozesskostenhilfeverfahrens zudem verschlechtert, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Antrags nicht mehr der Erkenntnisstand des Gerichts im Zeitpunkt der Beschlussfassung, sondern derjenige im Zeitpunkt der Bewilligungsreife.*)
VolltextIBRRS 2011, 1529
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZR 82/09
1. Für ein Verhandeln genügt jeder Meinungsaustausch, der zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten über den Schadensfall stattfindet, sofern der Schuldner nicht von vorneherein jeden Ersatz sofort und eindeutig ablehnt.
2. Für die Fortdauer der Verjährungshemmung reicht es aus, wenn beide Parteien in fortlaufendem Meinungsaustausch über den Anspruch sind. Auch längere Zeiträume, in denen beide Seiten keinen Kontakt haben, begründen nicht zwingend die Annahme, dass die Verhandlungen auch während dieser Zeit eingeschlafen oder gescheitert sind.
VolltextIBRRS 2011, 1523
KG, Beschluss vom 31.03.2011 - 8 U 125/10
Ist zwischen den Parteien streitig, ob der Anlass zur Erhebung der Klage vor oder nach Rechtshängigkeit entfallen ist, mangelt es einer allein auf das Kosteninteresse gerichteten Klage jedenfalls nicht am Rechtsschutzinteresse.*)
VolltextIBRRS 2011, 1516
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2010 - 4 U 219/09
1. Die hinreichende Aufklärung der Urkundsbeteiligten hinsichtlich der rechtlichen Problematik der Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über ein in der Türkei belegenes Wohneigentum setzt gemäß § 17 III 1 BeurkG den Hinweis auf das möglicherweise zur Anwendung berufene ausländische Recht voraus.*)
2. Gemäß § 17 III 2 BeurkG muss ein Notar die Beteiligten zwar nicht über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen belehren; er muss indes die Beteiligten darauf hinweisen, dass eine Orientierung am deutschen Recht zur Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts führen kann.*)
3. Wenn sich die Beteiligten mit dem nicht zufrieden geben und auf der Beurkundung bestehen, kann der Notar nach § 15 I 1 BNotO eine Urkundstätigkeit ablehnen, oder er muss bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Geschäfts gemäß § 17 II 2 BeurkG seine Belehrung und die dazu abgegebenen Erklärungen der Beteiligten in der Urkunde vermerken.*)
4. Fehlt ein solcher Vermerk, so kehrt sich im Haftungsprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat.*)
5. Hat der Notar nicht in dem erforderlichen Umfang belehrt und erfährt er nach Beurkundung positiv von der Unwirksamkeit des Geschäfts, so hat er die Urkundsbeteiligten auf die Unwirksamkeit hinzuweisen, gemäß § 17 I 1 BeurkG den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen und ihnen den zur Erreichung des Ziels geeigneten Weg vorzuschlagen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1513
LG Berlin, Beschluss vom 17.08.2010 - 63 T 156/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1507
OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.03.2011 - 10 U 132/10
Es ist nachlässig im Sinn des § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO, wenn ein Unternehmen, das sich auf eine fehlende Zustimmung seines leitenden Mitarbeiters zu einem von der Klägerin behaupteten Vergleichsabschluss beruft, bei einer überschaubaren Anzahl der in Betracht kommenden Mitarbeiter (hier: die im Büro arbeitende Sekretärin) nicht bereits während des Verfahrens erster Instanz nachforscht, ob diese Mitarbeiter Umstände im Zusammenhang mit der behaupteten fehlenden Zustimmung zum Vergleichsabschluss bezeugen können (Fortführung OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010, 10 U 140/09, IBR 2011, 182 = BauR 2011, 555).*)
VolltextIBRRS 2011, 1496
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 50/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1495
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZB 34/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1492
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - XII ZR 111/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1488
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - IV ZB 31/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1487
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - V ZB 177/10
Eine beabsichtigte Teilungsversteigerung nach §§ 180 ff. ZVG ist mutwillig i.S.v. § 114 ZPO, wenn sie aller Voraussicht nach fehlschlägt, weil sich kein Bieter finden wird, der ein nach §§ 182, 44 ZVG zulässiges Gebot abgibt, so dass das Verfahren wegen Ergebnislosigkeit aufgehoben werden muss (§ 77 Abs. 2 Satz 1 ZVG).*)
VolltextIBRRS 2011, 1486
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - XII ZB 300/10
Die Immunität i.S.d. Art. 31 Abs. 1 WÜD hindert einen Diplomaten nicht, als Antragsteller oder Kläger gerichtlichen Rechtsschutz vor den Gerichten des Empfangsstaates in Anspruch zu nehmen. Sie steht deswegen einer Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils in einem von ihm eingeleiteten Verfahren nach §§ 107, 109 FamFG nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1485
BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - II ZA 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1483
BGH, Urteil vom 04.03.2011 - V ZR 123/10
Die unterbliebene Zulassung der Revision als solche kann den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzen. Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, ohne einen darauf bezogenen Gehörsverstoß festzustellen, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Revisionsgericht nicht.*)
VolltextIBRRS 2011, 1481
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZB 51/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext