Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15977 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1840BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 160/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1838
BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - IX ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1837
BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - I ZR 38/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1836
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - VI ZB 58/10
Zur Beschwer des Berufungsklägers, wenn im Urteil über einen erstinstanzlichen Antrag nicht ausdrücklich entschieden worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 1835
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - I ZR 57/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1832
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - IX ZB 145/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1830
BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - IX ZR 84/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1829
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZR 201/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1828
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - XI ZR 104/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1827
BGH, Beschluss vom 21.04.2011 - III ZB 84/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1825
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 301/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1824
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - XII ZB 553/10
Entscheidet das Familiengericht statt nach dem - noch fortgeltenden - alten Verfahrensrecht nicht durch Urteil, sondern fehlerhaft nach neuem Verfahrensrecht durch Beschluss, wird auch durch die Einlegung einer Beschwerde beim Ausgangsgericht die Rechtsmittelfrist gewahrt (Grundsatz der "Meistbegünstigung", im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000).*)
VolltextIBRRS 2011, 1823
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - IV ZR 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1822
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 350/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1821
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - VI ZB 61/10
Soweit das Erstgericht die Klage wegen eines Anspruchs auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten abgewiesen hat, bleibt der Wert dieser Forderung bei der Berechnung des für die Berufung des Beklagten maßgeblichen Beschwerdewerts (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) unberücksichtigt.*)
VolltextIBRRS 2011, 1820
BGH, Beschluss vom 06.04.2011 - VI ZR 236/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1819
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 351/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1818
BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - I ZA 21/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1789
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.2011 - 3 W 69/10
Zur Beanstandung konfrontativen Verhaltens eines Rechtsanwalts im Zivilprozess.
VolltextIBRRS 2011, 1781
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 47/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1779
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - IX ZR 212/08
Rügt die Nichtzulassungsbeschwerde, das Berufungsgericht habe die allgemein bezeichnete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundlegend missverstanden, so ist die Erforderlichkeit der Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nur dann hinreichend ausgeführt, wenn durch einen Vergleich der entscheidungstragenden, nicht notwendig geschriebenen Obersätze des Berufungsurteils mit der herangezogenen Rechtsprechung eine Rechtssatzabweichung dargelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 1776
BGH, Beschluss vom 15.04.2011 - BLw 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1773
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - XII ZR 131/09
Enthält ein Protokoll die Feststellung, "anliegende Entscheidung" sei verkündet worden, so erbringt es nur dann Beweis dafür, dass ein Urteil auf der Grundlage einer schriftlich fixierten Urteilsformel verkündet worden ist, wenn das Protokoll innerhalb der Fünfmonatsfrist des § 517 ZPO erstellt worden ist (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 12. Februar 2004 - IX ZR 350/00 - BGHR ZPO § 311 Urteilsverkündung 1).*)
VolltextIBRRS 2011, 1772
BGH, Beschluss vom 21.03.2011 - AnwZ (B) 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1769
BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - IV ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1767
BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - I ZB 65/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1766
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - VII ZR 66/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1765
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - IX ZB 254/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1764
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - IX ZB 170/10
1. Der Insolvenzverwalter kann die sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes, mit dem er zur Vornahme einer bestimmten Handlung angehalten werden soll, nicht mit Einwendungen gegen die Zulässigkeit der vom Insolvenzgericht getroffenen Aufsichtsanordnung bekämpfen.*)
2. Die sofortige Beschwerde gegen die Androhung eines (weiteren) Zwangsgeldes gegen den Insolvenzverwalter ist unstatthaft.*)
VolltextIBRRS 2011, 1762
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZB 54/10
1. Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. EG 2000 Nr. L 160 S. 1) gehen in ihrem Anwendungsbereich den Vorschriften des in §§ 335 ff. InsO geregelten deutschen Internationalen Insolvenzrechts vor; deshalb richten sich die Befugnisse des Insolvenzverwalters nach dem Recht des Staates, in welchem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.*)
2. Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn zuvor die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels auf den englischen Insolvenzverwalter umgeschrieben und diesem zugestellt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 1760
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - V ZB 236/10
Das Interesse an der Entlastung oder Nichtentlastung des Verwalters bestimmt sich nach den möglichen Ansprüchen gegen diesen und nach dem Wert, den die mit der Entlastung verbundene Bekräftigung der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wohnungseigentümer mit der Verwaltung der Gemeinschaft hat. Deren Wert ist, wenn besondere Anhaltspunkte für einen höheren Wert fehlen, regelmäßig mit 1.000 Euro anzusetzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1759
BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 111/10
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen wird nicht schon dadurch begründet, dass der Betroffene an seinem Wohnsitz im Inland die Äußerungen abgerufen hat und diese vereinzelt Geschäftspartnern bekannt geworden sind. Richten sich die in fremder Sprache und Schrift gehaltenen Berichte über Vorkommnisse im Ausland ganz überwiegend an Adressaten im Ausland, ist der für die internationale gerichtliche Zuständigkeit maßgebliche deutliche Inlandsbezug nicht gegeben (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 184, 313 The New York Times).*)
VolltextIBRRS 2011, 1753
BGH, Beschluss vom 19.04.2011 - X ZR 62/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1751
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - IX ZR 208/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1750
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - IX ZR 206/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1742
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - III ZA 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1739
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - IV ZR 177/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1736
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - I ZB 63/09
1. Allein die Möglichkeit, dass ein Urteil in einem ersten Prozess für nachfolgende Prozesse eine faktische Präzedenzwirkung entfaltet und zu erwarten ist, dass sich die Gerichte in den nachfolgenden Verfahren an der im ersten Prozess ergangenen Entscheidung orientieren werden, vermag ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO nicht zu begründen. Das gilt auch im Fall der Nebenintervention von "Parallelverwendern" inhaltsgleicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen.*)
2. Ein solches rechtliches Interesse kann auch nicht allein darauf gestützt werden, dass eine Streitverkündung nach § 72 Abs. 1 ZPO erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 1734
LG Hamburg, Beschluss vom 03.09.2010 - 318 T 54/10
Fechten mehrere Eigentümer die Jahresabrechnung an, wird bei der Berechnung des Streitwerts nach der Hamburger Formel der höhste Einzelwert zu Grunde gelegt.
VolltextIBRRS 2011, 1732
LG Bamberg, Beschluss vom 15.04.2011 - 2 O 624/09
1. Aufgrund des Grundsatzes der Kostenparallelität (§ 101 Abs.1 ZPO), der auch im Falle eines Vergleichsschluss ohne Beteiligung des Nebenintervenienten gilt, hat die Kostenregelung bezüglich des Streithelfers der Quotierung im Vergleich zu folgen.
2. Bei einem Wechsel der Unterstützung sind die Kosten aber im Verhältnis 1:1 zu quoteln, da eine Kostengrundentscheidung nur im Verhältnis zum Gegner der Hauptpartei, nicht aber im Verhältnis zur unterstützten Partei erlassen werden darf.
VolltextIBRRS 2011, 1731
LG Mainz, Beschluss vom 02.01.2007 - 2 OH 13/06
Vorschüsse für Ergänzungsgutachten wegen Einwendungen des Antragsgegners hat der Antragsteller zu leisten.
VolltextIBRRS 2011, 1720
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2011 - 10 W 8/11
Eine Streitwertaddition ist im Falle einer Hilfsaufrechnung mit Gegenansprüchen stets dann vorzunehmen, wenn kein Gleichlauf von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung vorliegt, denn dann haben die hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen einen eigenen wirtschaftlichen Wert.
VolltextIBRRS 2011, 1714
OLG München, Beschluss vom 18.01.2011 - 13 W 2712/10
Bei Klage des Käufers gegen den Bauträger auf Vollzug der Auflassung bemisst sich der Gebührenstreitwert nach dem offenen Restkaufpreis (hier: 3,5% des Kaufpreises) und nicht nach dem Verkehrswert der Immobilie.
VolltextIBRRS 2011, 1713
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.04.2011 - 11 Wx 48/10
1. An die Widerlegung der Angaben zum Zustellungszeitpunkt im Empfangsbekenntnis des Rechtsanwalts sind strenge Anforderungen zu stellen. Erforderlich ist, dass jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein könnten. Nicht genügend ist es, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist.
2. Es spricht vieles dafür, dass Schadensersatzansprüche nach § 14 Nr. 1 WEG a.F. zu denjenigen Rechten gehören, bei denen im Interesse der Wohnungseigentümer oder aus Gründen des Schuldnerschutzes von vorneherein und auch ohne einen ausdrücklichen Beschluss eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderlich ist.
3. Eine Rubrumsberichtigung kann in solchen Fällen vorgenommen werden, in denen Verfahren vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit anhängig gemacht worden sind.
4. Eine bloße Unrichtigkeit der Parteibezeichnung hindert die Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung nicht.
IBRRS 2011, 1698
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2011 - 15 AR 38/10
Zu den Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsbestimmung.
VolltextIBRRS 2011, 1695
OLG Dresden, Urteil vom 02.06.2010 - 13 U 1660/09
1. Die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 ZPO setzt eine zulässige, mithin eine den Anforderungen der §§ 72, 73 ZPO entsprechenden Streitverkündung voraus. Dazu gehört, dass in der Streitverkündungsschrift der Grund der Streitverkündung anzugeben ist (§ 73 Satz 1 ZPO). Damit ist das Rechtsverhältnis gemeint, aus dem sich der Rückgriffanspruch gegen den Empfänger der Streitverkündung ergeben soll. Bezogen auf die verjährungshemmende Wirkung der Streitverkündung liegt der Zweck der Vorschrift darin, sicherzustellen, dass der Streitverkündungsempfänger mit der Zustellung der Streitverkündung Kenntnis davon erlangt, welchen Anspruchs sich der Streitverkündete gegen ihn berühmt. Das Rechtsverhältnis muss deshalb unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau bezeichnet werden, dass der Streitverkündungsempfänger - gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakte - prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten. Auf Ansprüche, die von den Angaben in der Streitverkündungsschrift nicht umfasst sind, erstreckt sich die Hemmungswirkung nicht.
2. Wirksamkeitsvoraussetzung ist weiter die wirtschaftliche Identität der geltend gemachten Interessen. Die Klägerin muss gegen die Beklagte im Falle des ihr ungünstigen Ausgangs des Vorprozesses einen zum - dort - eingeklagten Anspruch in einem bestimmten Abhängigkeitsverhältnis stehenden Anspruch erheben können.
VolltextIBRRS 2011, 1693
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2011 - 16 W 118/10
1. Die Nichtzahlung des Kostenvorschusses stellt ein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne von § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB dar.
2. Das Verfahren ist fortzuführen, wenn die Parteien es weiter betreiben. Dies gilt in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs auch, wenn die Einzahlung nicht mehr in einem zeitlich überschaubaren Zeitraum nachgeholt wird.
VolltextIBRRS 2011, 1692
LG Kiel, Beschluss vom 03.12.2010 - 9 OH 20/08
1. Anders als das Hauptsacheverfahren nimmt das selbständige Beweisverfahren nur dann seinen Fortgang, wenn die Antragstellerin den Kostenvorschuss einzahlt.
2. Die Nichtzahlung des Vorschusses führt zu einem Nichtbetreiben des Verfahrens, so dass dieses spätestens neun Monate nach Fristablauf endet.
VolltextIBRRS 2011, 1691
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 97/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1690
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - XII ZB 212/09
1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Aufhebung der mit einem Ausländer zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels eingegangenen Scheinehe ist nicht rechtsmissbräuchlich.*)
2. Eine Partei, die rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein Entgelt erhalten hat, trifft grundsätzlich die Pflicht, hiervon Rücklagen zu bilden, um die Kosten eines Eheaufhebungsverfahrens finanzieren zu können (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 22. Juni 2005 - XII ZB 247/03 - FamRZ 2005, 1477).*)
3. Die Behauptung der Partei, das für die Eingehung der Scheinehe versprochene Entgelt nicht erhalten zu haben, ist dem Gericht auf Verlangen glaubhaft zu machen.*)
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