Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15897 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1480BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 104/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1478
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - I ZB 12/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1476
BGH, Beschluss vom 17.02.2011 - V ZB 315/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1473
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - II ZR 146/09
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Entscheidung über die Erweiterung einer Niederlassung von einer zutreffend erstellten Ertragsprognose ausgegangen ist, muss das Gericht regelmäßig einen Sachverständigen hören, sofern es nicht darlegt, dass es eigene Sachkunde auf dem Gebiet der Unternehmensplanung besitzt und deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen ohne sachverständige Hilfe abschließend zu beurteilen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1471
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZR 154/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1469
BGH, Beschluss vom 17.03.2011 - IX ZR 150/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1468
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZR 138/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1467
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - IX ZB 80/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1466
BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - XII ZB 601/10
1. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren. Allerdings kann das Beschwerdegericht nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 5).*)
2. Von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel neue Erkenntnisse zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem in der amtsgerichtlichen Anhörung erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält oder wenn er im Beschwerdeverfahren erstmals den Wunsch äußert, ihm einen bestimmten Betreuer zu bestellen.*)
3. Der das Betreuungsgericht gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB grundsätzlich bindende Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, erfordert weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 14).*)
VolltextIBRRS 2011, 1463
BGH, Beschluss vom 29.03.2011 - VIII ZB 25/10
1. Zur Auslegung einer "Anschlussberufung", die die Anforderungen an die Zulässigkeit einer eigenständigen Berufung erfüllt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).*)
2. Stellt das Berufungsgericht durch Beschluss die Wirkungslosigkeit einer "Anschlussberufung" nach § 524 Abs. 4 ZPO fest, so ist hiergegen die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn keine Anschlussberufung, sondern eine eigenständige Berufung eingelegt worden ist und daher der Ausspruch des Berufungsgerichts einer Verwerfung der Berufung als unzulässig gleichkommt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).*)
VolltextIBRRS 2011, 1461
BGH, Urteil vom 24.03.2011 - IX ZR 180/10
1. Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einem Individualbeschwerdeführer zugesprochene Entschädigung wegen der durch eine Menschenrechtsverletzung infolge überlanger Verfahrensdauer erlittenen immateriellen Schäden ist nicht abtretbar und pfändbar; sie fällt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beschwerdeführers nicht in die Insolvenzmasse. Dasselbe gilt für die zuerkannte Erstattung der Kosten für das Verfahren vor dem Gerichtshof.*)
2. Der von dem Gerichtshof zuerkannte Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten im vorausgegangenen innerstaatlichen Verfahren ist abtretbar, pfändbar und fällt in die Masse, wenn über das Vermögen des Individualbeschwerdeführers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 1459
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - XII ZB 51/11
Hat der Berufungsführer vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist Prozesskostenhilfe beantragt und beabsichtigt das Gericht, Prozesskostenhilfe zu versagen, so hat es vor Verwerfung der Berufung als unzulässig über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VIII ZB 80/03 - FamRZ 2004, 699).*)
VolltextIBRRS 2011, 1458
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 83/09
1. Die Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer Kommanditgesellschaft wird durch Feststellungsklage gegen die Mitgesellschafter geltend gemacht, wenn nicht der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass der Streit mit der Gesellschaft auszutragen ist.*)
2. Ob das kapitalgesellschaftsrechtliche System übernommen ist, hängt von der Auslegung des Gesellschaftsvertrags im Einzelfall ab. Allein die Vereinbarung einer "Anfechtungsfrist" bedeutet nicht, dass die Klage gegen die Gesellschaft zu richten ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 1457
BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - IV ZB 7/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1456
BGH, Urteil vom 30.03.2011 - IV ZR 137/08
Die Sachdienlichkeit einer erst in der Berufungsinstanz erklärten Aufrechnung kann bei der gebotenen prozesswirtschaftlichen Betrachtungsweise im Allgemeinen nur dann verneint werden, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozessführung nicht verwertet werden kann.
VolltextIBRRS 2011, 1455
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - XI ZR 261/09
Macht ein Kreditinstitut, das auf einem bei ihm geführten Konto eine im Einzugsermächtigungsverfahren erteilte Lastschrift eingelöst hat, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger der Lastschrift geltend, da der Kontoinhaber eine Genehmigung der Lastschrift endgültig nicht erteilt habe, hat es die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Bereicherungsanspruchs und damit auch das Fehlen einer Genehmigung der Lastschrift durch den Kontoinhaber zu beweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1452
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - II ZR 158/09
Bereits vor der Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann jeder Gesellschafter die von ihm gemachten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte, von der Gesellschaft ersetzt verlangen oder, wenn der Gesellschaft selbst keine freien Mittel zur Verfügung stehen, die Mitgesellschafter auf Aufwendungsersatz - beschränkt auf deren Verlustanteil - in Anspruch nehmen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1451
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - XI ZR 48/10
1. Für die Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 2 Abs. 1 EuGVVO reicht es aus, dass diese erst im Laufe des Rechtsstreits eingetreten ist.*)
2. Die danach einmal begründete internationale Zuständigkeit des Gerichts bleibt auch dann erhalten, wenn die sie begründenden Umstände im Laufe des Rechtsstreites wegfallen (perpetuatio fori).*)
VolltextIBRRS 2011, 1435
BGH, Urteil vom 24.02.2011 - VII ZR 169/10
1. Lässt das Berufungsgericht die Revision zu, muss aus dem Berufungsurteil zu ersehen sein, von welchem Sach- und Streitstand es ausgegangen ist, welches Rechtsmittelbegehren die Parteien verfolgt haben und welche tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung zugrunde liegen.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf Ersatz der von ihm bezahlten gesetzlichen Vergütung für die außergerichtliche Beauftragung seines Rechtsanwalts ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Gläubiger Beratungshilfe hätte in Anspruch nehmen können.*)
VolltextIBRRS 2011, 1430
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 W 53/10
Es bleibt eine vom Gericht zu entscheidende Rechtsfrage, ob eine bestimmte Baugestaltung in der Vor-, Entwurfs- oder Ausführungsplanung hätte vorgesehen oder bei der Bauaufsicht hätte angefordert werden müssen.
VolltextIBRRS 2011, 1429
OLG München, Beschluss vom 27.01.2011 - 13 W 2806/10
Der Streitverkündete muss nicht der Partei, die ihm den Streit verkündet hat, als Streithelfer beitreten. Vielmehr kann der Streitverkündete auch dem Prozessgegner des Streitverkünders beitreten. Bei einem Widerspruch des Streitverkünders muss aber der Streitverkündungsempfänger, wenn er der Gegenpartei des Streitverkünders beitritt, sein rechtliches Interesse am Beitritt auf der Gegenseite darlegen.
VolltextIBRRS 2011, 1428
KG, Beschluss vom 03.09.2010 - 15 W 34/10
Ein Ortstermin eines Sachverständigen zum Zwecke der Beweiserhebung im anhängigen Verfahren ohne Benachrichtigung der Parteien und ohne deren Teilnahme kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen. Etwas anderes mag gelten, wenn eine Partei dem Sachverständigen nicht nur Zutritt gewährt, sondern am Ortstermin teilnimmt.
VolltextIBRRS 2011, 1423
OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2011 - 6 W 727/10
1. Mit Übersendung des schriftlichen Sachverständigengutachtens ist das selbständige Beweisverfahren beendet, wenn weder das Gericht eine Frist zur Stellungnahme gesetzt hat noch die Parteien innerhalb eines angemessenen Zeitraums Einwendungen oder das Gutachten betreffende Anträge oder Ergänzungsfragen mitteilen.
2. Im selbständigen Beweisverfahren kann ein Streithelfer die Rechte eines Nebenintervenienten wahrnehmen, also Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen und Prozesshandlungen vornehmen, soweit er sich nicht mit der Hauptpartei in Widerspruch setzt.
3. Ergänzungsanträge darf ein Streithelfer insoweit stellen, wie sie das Verfahren "seiner" Partei unterstützen. Eine Erweiterung von Beweisfragen durch Gegenanträge ist nur unter der Einschränkung des engen sachlichen Zusammenhangs mit dem Beweisthema zulässig. Will der Streithelfer das selbständige Beweisverfahren um Beweisfragen erweitern, die nur sein Verhältnis zum Streitverkünder - oder zu einem weiteren Streithelfer - betreffen, jedoch für das Verhältnis zwischen Antragsteller und Antragsgegner ohne Bedeutung sind, fehlt es an diesem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang.
VolltextIBRRS 2011, 1414
OLG Dresden, Urteil vom 03.11.2010 - 1 U 605/10
Eine Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Werklohnansprüche einer Insolvenzschuldnerin kommt nicht in Betracht, wenn die besagten Schadensersatzansprüche erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werden.
VolltextIBRRS 2011, 1410
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - II ZR 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1409
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - I ZR 220/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1408
BGH, Beschluss vom 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1407
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZB 198/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1406
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 24/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1405
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VI ZB 45/09
Die Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs gehören nur dann zu den erstattungsfähigen Kosten des Rechtsstreits, wenn die Parteien dies vereinbart haben.*)
VolltextIBRRS 2011, 1404
BGH, Beschluss vom 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10
1. § 112a Abs. 1 BRAO eröffnet in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen den Rechtsweg zum Anwaltsgerichtshof. Von dieser weit gespannten Zuständigkeit sind alle Streitigkeiten umfasst, die aus der Anwendung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Satzungen resultieren und die nicht ausdrücklich dem Anwaltsgericht oder einem anderen Gericht zugewiesen sind.*)
2. Die Zuständigkeit des Anwaltsgerichts ist beschränkt auf die Verhängung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen gegen einen Rechtsanwalt (§§ 113, 114, 119 BRAO) und - in den Fällen geringfügiger Pflichtverletzungen - auf eine gerichtliche Entscheidung gegen eine von der Anwaltskammer erteilte Rüge (§§ 74, 74a BRAO). Für rechtliche Streitigkeiten, die aus Anlass eines solchen Verfahrens entstehen, ist grundsätzlich keine Annexzuständigkeit des Anwaltsgerichts begründet.*)
3. Verneint der Anwaltsgerichtshof seine Zuständigkeit mit der Begründung, das Anwaltsgericht sei zur Entscheidung über den gestellten Antrag berufen, ist dessen Entscheidung unter den Voraussetzungen des § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof (§ 112a Abs. 2 Nr. 2 BRAO) anfechtbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 1403
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZB 28/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1401
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08
Im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess ist eine hilfsweise Erledigungserklärung nach einem Bestätigungsbeschluss unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2011, 1400
BGH, Beschluss vom 18.03.2011 - BLw 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1399
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 280/10
Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters, sich den Besitz an dem Verwaltungsobjekt zu verschaffen, stellt einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzen und den Zwangsverwalter in den Besitz einsetzen kann; auch wenn die Besitzverschaffung die Wohnung des Schuldners betrifft, bedarf es für diese Zwangsvollstreckung keiner richterlichen Anordnung.*)
VolltextIBRRS 2011, 1398
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZA 3/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1397
BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - II ZR 301/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1396
BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZA 1/11
Ist der Antrag einer Partei auf Beiordnung eines Notanwalts abgelehnt worden, besteht für die gegen diese Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde bzw. - falls ein Rechtsmittel nicht gegeben ist - für die Anhörungsrüge kein Anwaltszwang.*)
VolltextIBRRS 2011, 1395
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 - IX ZR 250/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1394
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - II ZR 244/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1392
BGH, Beschluss vom 31.03.2011 - III ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1389
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - IX ZR 92/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1385
BGH, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 136/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1384
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 212/08
Verlangt ein Mandant, der aufgrund einer Abmahnung Kenntnis von der Unvollständigkeit der Markenrecherche hat, die sein Rechtsanwalt für ihn durchgeführt hat, von diesem Anwalt Schadensersatz, muss er sich unter Umständen ein Verschulden des von ihm zur Abwehr der Abmahnung eingeschalteten Zweitanwalts anrechnen lassen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1380
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZR 40/10
Wurde erstinstanzlich eine Restwerklohnforderung zugesprochen, so darf das Berufungsgericht diese Forderung nicht ohne einen richterlichen Hinweis als unschlüssig betrachten.
VolltextIBRRS 2011, 1377
BGH, Beschluss vom 10.03.2011 - VII ZR 35/08
Richterlicher Hinweis erst in mündlicher Verhandlung: Gericht muss vertagen, wenn betroffene Partei sich nicht erklären kann
Wenn es offensichtlich ist, dass die Partei sich zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten richterlichen Hinweis nicht abschließend erklären kann, muss das Gericht - wenn es nicht in das schriftliche Verfahren übergeht - auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass die mündliche Verhandlung vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
VolltextIBRRS 2011, 1374
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.02.2011 - 5 W 7/11
1. Bei Ablehnung einer Protokollberichtigung aus formellen Gründen ist ausnahmsweise das Rechtsmittel der sofortigen Bescherde statthaft, weil lediglich das Berichtigungsverfahren beanstandet wird.*)
2. In Abgrenzung zum Protokollaufnahmeantrag nach § 160 Abs. 4 ZPO kann ein Protokollberichtigungsantrag nach § 164 ZPO nur sprachliche Unvollständigkeiten bei der Wiedergabe eines Vorgangs oder einer Äußerung umfassen, nicht jedoch die vollständig fehlende Wiedergabe eines Vorgangs oder einer Äußerung.*)
3. Ein solcher Antrag auf Protokollaufnahme nach § 160 Abs. 4 ZPO kann nur bis zum Schluss derjenigen mündlichen Verhandlung gestellt werden, über die das Protokoll aufgenommen worden ist. Ein später gestellter Antrag ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2011, 1371
LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2010 - 25 T 423/10
1. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind im Falle der Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch eine Mehrheit von Anfechtungsklägern nur eine Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts, die Mehrvertretungsgebühr und die bei Erhebung einer einheitlichen für alle von demselben Rechtsanwalt vertretenen Kläger vorzuschießenden Gerichtskosten notwendig.
2. Beauftragt ein Teil der WEG - Eigentümer abweichend von der WEG -Verwalterin einen anderen Anwalt, so erweist sich die Festsetzung (nur) der Kosten des von der Verwalterin beauftragten Anwalts als richtig.
VolltextIBRRS 2011, 1370
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2011 - L 12 AS 4387/10
Fehlende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Mietkosten sind dann nicht als angemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, wenn der Mietvertrag trotz eines bestehenden Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB geschlossen wird, um bei bestehender Hilfebedürftigkeit weitere SGB II-Leistungen zu erhalten. Ein derartiger Mietvertrag ist sittenwidrig und nach § 138 BGB nichtig.*)
VolltextIBRRS 2011, 1363
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Eigentumserwerbs an Immobilien.
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