Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 1030BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1029
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 45/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1028
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - XI ZR 232/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1027
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 219/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1025
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 35/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1024
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - XI ZR 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1023
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1021
BGH, Beschluss vom 21.02.2011 - X ZR 51/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1020
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - IX ZA 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1017
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 141/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1015
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1014
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - X ZR 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1013
BGH, Beschluss vom 16.02.2011 - IV ZR 19/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1012
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 231/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1005
KG, Urteil vom 25.02.2011 - 21 U 145/09
Rechnet der Auftraggeber gegen einen Werklohnanspruch des Unternehmers mit Ansprüchen auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten auf, ist der Erlass eines Vorbehaltsurteils grundsätzlich ermessensfehlerhaft und deshalb nicht zulässig. Ausnahmsweise kann der Erlass eines Vorbehaltsurteils in Betracht kommen, wenn nach der auf der Grundlage des gesamten Streitstoffes vom Gericht vorzunehmenden Einschätzung die Gegenansprüche geringe Aussicht auf Erfolg haben und es unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der voraussichtlichen Dauer des weiteren Verfahrens angezeigt erscheint, dem Unternehmer durch einen Titel die Möglichkeit zu eröffnen, sich sofortige Liquidität zu verschaffen oder jedenfalls eine Sicherheit vom Besteller zu erlangen. Letzteres liegt regelmäßig nicht vor, wenn über das Vermögen des Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die bloße Abschichtung des Prozessstoffes rechtfertigt den Erlass eines Vorbehaltsurteils nicht.
VolltextIBRRS 2011, 0991
KG, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 79/09
1. Hat nach einem Richterwechsel der erkennende Richter lediglich einen von insgesamt sechs Zeugen selbst vernommen und im Urteil ausgeführt, er sei überzeugt, dass die Aussage des Zeugen A nicht richtig sein könne, weil er die entgegen stehenden Angaben der Zeugen B, C, D, E und F für glaubhaft und diese Zeugen für glaubwürdig halte, ohne zu begründen, warum die Aussage des Zeugen A nicht glaubhaft sei, beruht das Urteil auf einem wesentlichen Verfahrensmangel i. S. d § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.*)
2. Die Vernehmung von sechs Zeugen nebst persönlicher Anhörung einer Partei ist eine umfangreiche Beweisaufnahme.*)
VolltextIBRRS 2011, 0972
BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 145/10
Macht der Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen Namen geltend, kann das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht mehr aus der sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz ergebenden Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleitet werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0968
OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2011 - 13 W 129/10
1. Der Beitritt des Streithelfers hat keine Auswirkungen auf den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert. Dieser berechnet sich allein nach dem Interesse des Klägers zum Zeitpunkt des Eingangs des den Rechtszug einleitenden Antrags.*)
2. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den Streithelfer kann nach § 33 Abs. 1 RVG gesondert festzusetzen sein. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts kann sich - unabhängig von dem gestellten Antrag - nur auf die Gewährleistungs- oder Regressansprüche beziehen, wegen derer der Streit verkündet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0962
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - XI ZR 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0960
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - VIII ZR 140/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0958
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZA 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0957
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 111/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0955
BGH, Beschluss vom 22.02.2011 - X ZR 28/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0954
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - V ZR 144/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0953
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 35/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0952
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - IV ZR 252/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0951
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - VII ZB 5/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0950
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - IV ZR 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0948
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - IV ZR 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0946
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - XI ZB 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0944
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - VI ZR 164/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0943
BGH, Beschluss vom 05.02.2011 - V ZB 272/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0942
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 243/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0941
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 176/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0938
BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - II ZR 177/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0936
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZR 57/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0933
BGH, Urteil vom 03.02.2011 - I ZR 80/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0931
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZR 153/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0930
BGH, Beschluss vom 11.02.2011 - IX ZB 247/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0928
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 43/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0927
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0924
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - I ZB 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0923
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZB 190/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0920
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 322/10
1. Einem anwaltlichen Berufsvormund darf Prozesskostenhilfe nicht mit der Begründung verweigert werden, sein Anspruch auf anwaltliche Vergütung und auf Erstattung möglicher Verfahrenskosten sei durch § 1836 BGB i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG und § 1835 Abs. 1 und Abs. 3 BGB sowie die Haftung der Staatskasse für diese Ansprüche bei Mittellosigkeit des Mündels (§ 1835 Abs. 4 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG) ausreichend abgedeckt.*)
2. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ist auch dann allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mündels abzustellen, wenn der Vormund die Interessen des Mündels nicht als dessen gesetzlicher Vertreter wahrnimmt, sondern - wie im Umgangsrechtsverfahren - als Inhaber der Personensorge selbst Verfahrensbeteiligter ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0919
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 116/10
Die Frage der Rechtswidrigkeit einer nach § 427 FamFG vorläufig angeordneten Ingewahrsamnahme kann nur innerhalb des für einstweilige Anordnungen vorgesehenen Rechtszuges geklärt werden; ein außerhalb dieses Verfahrens gestellter (isolierter) Feststellungsantrag ist unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2011, 0914
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - XII ZB 182/08
1. Erlässt ein nach Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO in der Hauptsache zuständiges Gericht eine einstweilige Maßnahme, welche den Bereich der elterlichen Sorge betrifft, richtet sich die Anerkennung und Vollstreckung dieser Maßnahme in anderen Mitgliedstaaten nach Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO.*)
2. Erlässt demgegenüber ein nach Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO unzuständiges Gericht eine einstweilige Maßnahme auf der Grundlage des Art. 20 Brüssel IIa-VO, sind die Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO nicht anwendbar. In diesen Fällen kommt die Anerkennung und Vollstreckung der Maßnahme in Anwendung gegenüber der Brüssel IIa-VO nachrangiger Übereinkommen bzw. des nationalen Rechts in Betracht. Sind allerdings die Voraussetzungen des Art. 20 Brüssel IIa-VO nicht gegeben, bleibt es bei dem insoweit abschließenden Charakter der Brüssel IIa-VO.*)
3. Für die Abgrenzung einstweiliger Maßnahmen des in der Hauptsache zuständigen Gerichts von solchen Maßnahmen, die gegebenenfalls auf Art. 20 Brüssel IIa-VO beruhen, ist nicht entscheidend, ob das die einstweilige Maßnahme erlassende Gericht tatsächlich in der Hauptsache zuständig war. Vielmehr ist danach abzugrenzen, ob das Ursprungsgericht seine Zuständigkeit auf Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO gestützt hat.*)
4. Enthält die eine einstweilige Maßnahme anordnende Entscheidung keine eindeutige Begründung für die Zuständigkeit des Ursprungsgerichts in der Hauptsache unter Bezugnahme auf eine der in den Art. 8 bis 14 Brüssel IIa-VO genannten Zuständigkeiten, und ergibt sich die Hauptsachezuständigkeit auch nicht offensichtlich aus der erlassenen Entscheidung, ist davon auszugehen, dass die Entscheidung nicht nach den Zuständigkeitsvorschriften der Brüssel IIa-VO ergangen ist. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Entscheidung unter die Öffnungsklausel des Art. 20 Brüssel IIa-VO fällt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0912
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 250/08
Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerechnet werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0908
BGH, Urteil vom 02.02.2011 - VIII ZR 190/10
Die in § 184 ZPO geregelte Befugnis des Gerichts, bei einer Zustellung im Ausland nach § 183 ZPO anzuordnen, dass bei fehlender Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen ist und andernfalls spätere Zustellungen durch Aufgabe zur Post bewirkt werden können, erstreckt sich nur auf diejenigen Zustellungen im Ausland, die gemäß § 183 Abs. 1 bis 4 ZPO nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorzunehmen sind. Dagegen gilt diese Anordnungsbefugnis nicht für Auslandszustellungen, die nach den gemäß § 183 Abs. 5 ZPO unberührt bleibenden Bestimmungen der EuZVO vorgenommen werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0905
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - VII ZB 21/09
Der Wert des Beschwerdegegenstandes eines erstinstanzlich unterlegenen Beklagten einer Vollstreckungsabwehrklage richtet sich danach, inwieweit die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt worden, er durch den rechtskraftfähigen Inhalt der Entscheidung mithin materiell belastet ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431).*)
VolltextIBRRS 2011, 0903
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - III ZR 338/09
Hat das erstinstanzliche Gericht den Beklagten zur Erteilung einer Auskunft verurteilt und den Streitwert der Auskunftsklage auf mehr als 600 Euro festgesetzt, so kann das vom unterlegenen Beklagten angerufene Berufungsgericht, wenn das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat, die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung vorliegen, nicht nachholen. Denn der Streitwert für die Auskunftsklage und die Beschwer des zur Auskunft verurteilten Beklagten fallen in aller Regel so erheblich auseinander, dass für die Annahme, der erstinstanzliche Richter habe aufgrund seiner Streitwertfestsetzung keinen Anlass gehabt, über die Zulassung der Berufung zu befinden, kein Raum ist. Dies gilt erst recht dann, wenn das erstinstanzliche Gericht das Urteil ohne Sicherheitsleistung und ohne Anordnung der Abwendungsbefugnis (hier: gemäß § 708 Nr. 11, §§ 711, 713 ZPO) für vorläufig vollstreckbar erklärt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218).*)
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