Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0891AG Chemnitz, Urteil vom 07.07.2010 - 18 C 272/10
1. Die einmonatige Anfechtungsfrist für WEG-Beschlüsse beginnt mit Beschlussfassung auch für ferngebliebene Eigentümer.
2. Die Nichtteilnahme an einer solchen WEG-Versammlung, und zwar im Vertrauen auf ein vages Verwalterschreiben, stellt keinen Wiedereinsetzungsgrund dar.
3. Ein Protokoll, welches erst am letzten Tag oder außerhalb der Anfechtungsfrist zugeht, stellt ebenfalls keinen Wiedereinsetzungsgrund dar.
VolltextIBRRS 2011, 0890
OVG Sachsen, Beschluss vom 28.07.2010 - 5 E 36/10
1. Der Gegenstandswert im Streit um überdimensionierte Wasserzähler bemisst sich nach dem Umfang des erstrebten Vorteils. Der Vorteil des Gebührenpflichtigen ergibt sich aus der Differenz der tatsächlich abgerechneten und der für den kleineren Zähler anfallenden Jahresgrundgebühr.
2. Wird neben der Neuberechnung der Austausch der Wasserzähler begehrt, stellt dies einen eigenständigen Leistungsanspruch dar. Als Streitwert hier ist der Auffangstreitwert anzusetzen.
VolltextIBRRS 2011, 0889
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 W 98/10
1. Eine Kürzung des Sachverständigenhonorars wegen eines verspäteten Hinweises auf eine Kostensteigerung kommt nicht in Betracht, wenn es bei dessen Rechtzeitigkeit zu keiner Einschränkung oder keines Entzug des Sachverständigenauftrags gekommen wäre.
2. Hierfür reicht es nicht aus, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass die Begutachtung ausgesetzt wird, um "eine bevorstehende weitere kostenintensive Beweisaufnahme" aus Kostengründen zu vermeiden.
3. Auch reicht es nicht aus, wenn die Parteien ausdrücklich erklären, das Sachverständigengutachten abwarten zu wollen und erst bei dessen Vorliegen eine vergleichsweise Einigung überhaupt infrage kommt.
4. Das Risiko der Nichtaufklärung trägt der Sachverständige in vollem Umfang.
VolltextIBRRS 2011, 0885
VerfGH Berlin, Beschluss vom 14.07.2010 - VerfGH 99/10
Die willkürliche Vorwegnahme der Hauptsache durch Anordnung der sofortigen Vollstreckbarkeit verletzt die grundrechtliche Garantie der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes.
VolltextIBRRS 2011, 0867
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - IX ZB 145/09
Eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführte Rechtsanwaltssozietät ist eine parteifähige Vereinigung im Sinne des Prozesskostenhilferechts. Die Durchsetzung von Gebührenforderungen rechtsberatender Berufe berührt keine allgemeinen Interessen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0858
BGH, Urteil vom 18.01.2011 - X ZR 71/10
1. Im Gerichtsstand der Niederlassung können nur Ansprüche aus Rechtsgeschäften geltend gemacht werden, die zumindest mit Rücksicht auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassung abgeschlossen wurden oder als deren Folge erscheinen.*)
2. Soll ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union gegen das Luftverkehrsunternehmen geltend gemacht werden, mit dem der Fluggast den Beförderungsvertrag geschlossen hat, ist unabhängig vom Vertragsstatut Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO sowohl der Ort des vertragsgemäßen Abflugs als auch der Ort der vertragsgemäßen Ankunft des Flugzeugs.*)
VolltextIBRRS 2011, 0851
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 155/09
Eine Verzögerung des Verfahrens durch die nicht fristgerechte Einzahlung eines Vorschusses im Sinne des § 379 Satz 2 ZPO kann in Anwendung der vom Bundesgerichtshof für die Präklusion von verspätetem Parteivorbringen entwickelten Grundsätze nicht angenommen werden, wenn die verspätete Zahlung nicht kausal für eine Verzögerung ist. Das ist der Fall, wenn das Verfahren bei Durchführung der Beweisaufnahme nicht länger dauern würde, als es bei rechtzeitiger Einzahlung des Vorschusses gedauert hätte.*)
VolltextIBRRS 2011, 0840
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2011 - 12 U 129/10
1. Soweit sich die Berufung gegen eine Mehrheit zuerkannter Ansprüche richtet, ist eine Begründung für jeden dieser zuerkannten Einzelansprüche erforderlich.
2. Sofern hinreichend deutlich wird, dass eine Partei die Abnahme hat verweigern wollen, kommt in einem solchen Fall eine Abnahme durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme oder durch Ausführenlassen weiterer Arbeiten nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2011, 0839
OLG Celle, Beschluss vom 04.02.2011 - 4 W 243/10
Für die Bemessung des Streitwertes nach § 49a GKG kommt es bei der Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung auf das subjektive Interesse der Parteien und nicht den Gesamtwert des Beschlusses an. Entscheidend ist, welche Positionen im Streit sind. Dabei ist unerheblich, ob der Beschluss teilbar ist oder nur als Ganzes angefochten werden kann.*)
VolltextIBRRS 2011, 0825
BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - VI ZB 31/09
1. Die Zulässigkeit der Streitverkündung ist grundsätzlich nicht im Erstprozess, in dem der Streit verkündet wird, sondern erst im Folgeverfahren zwischen dem Streitverkünder und dem Streitverkündungsempfänger zu prüfen (st. Rspr., vgl. BGHZ 100, 257, 259; 160, 259, 263).*)
2. Dies gilt auch dann, wenn die Streitverkündung gegenüber dem bereits bestellten oder erwarteten Prozessbevollmächtigten des Gegners erfolgt. § 72 Abs. 2 Satz 2 ZPO findet auf eine solche Fallgestaltung keine Anwendung.*)
3. Der gegnerische Prozessbevollmächtigte kann "Dritter" im Sinne des § 72 Abs. 1 ZPO sein.*)
VolltextIBRRS 2011, 0824
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZB 55/10
Soll bei der Ermittlung der genauen Uhrzeit zum Zwecke der Wahrung der Frist allein die Anzeige des in der Anwaltskanzlei verwendeten Faxgerätes ausreichend sein, muss diese Anzeige zuverlässig die maßgebliche Zeit wiedergeben. Ist dieses Faxgerät technisch nicht dafür ausgelegt, selbständig einen stetigen Abgleich mit der gesetzlichen Zeit vorzunehmen, hat der Anwalt dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßig eine Überprüfung der Zeiteinstellung am Faxgerät stattfindet.*)
VolltextIBRRS 2011, 0822
BGH, Urteil vom 21.01.2011 - V ZR 140/10
Die in § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelte Klagefrist wird auch durch eine innerhalb dieser Frist gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage gewahrt, sofern die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG erfüllt sind und der Übergang zu einer Klage gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft vor Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 6. November 2009 - V ZR 73/09, NJW 2010, 446 ff.; Urteil vom 5. März 2010 - V ZR 62/09, NJW 2010, 2132 f.; Urteil vom 17. September 2010 - V ZR 5/10, NJW 2010, 3376 f.).*)
VolltextIBRRS 2011, 0813
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2011 - 17 U 151/09
Zahlt der verurteilte Beklagte die Urteilssumme vor Rechtskraft des von ihm angefochtenen Urteils unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines Erfolges seines Rechtsmittels, hat dies keine Erfüllungswirkung. Der Kläger, der die Zahlung deshalb zurückweist, gerät gleichwohl in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Beklagte ihm von da an weder Verzugs- noch Prozesszinsen schuldet.*)
VolltextIBRRS 2011, 0809
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 1 AR 33/10
1. Ist bei einem Gericht ein selbstständiges Beweisverfahren geführt worden, so ist es in der Regel sachgerecht, auch das streitige Hauptsacheverfahren vor demselben Gericht zu führen.*)
2. Bei der Gerichtsstandsbestimmung ist im Hinblick auf die Dispositionsbefugnis der Parteien und den Rechtsgedanken des § 38 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ein Einverständnis der Parteien im Rahmen des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO grundsätzlich zu beachten.*)
VolltextIBRRS 2011, 0808
OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2011 - 2 W 91/10
1. Ist das persönliche Erscheinen einer Prozesspartei zum Termin der mündlichen Verhandlung nach § 141 ZPO vor allem im Hinblick darauf angeordnet worden, um Möglichkeiten einer konsensualen und auf eine nachhaltige Wiederherstellung des Rechtsfriedens gerichtete Streitbeilegung gemeinsam zu erörtern, und erscheint gleichwohl allein der Prozessbevollmächtigte, so erfüllt er die Voraussetzungen des § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO nur dann, wenn er bei funktionaler Betrachtung ein - im Vergleich zu der vertretenen Partei - gleichwertiger Gesprächs- und Ansprechpartner ist. Das ist nicht der Fall, wenn er vor Beginn der Erörterung im Termin erklärt, dass er unabhängig vom Verlauf des Termins nicht bzw. nahezu nicht zu Zugeständnissen an die Gegenpartei ermächtigt worden ist.*)
2. Das Beschwerdegericht ist darauf beschränkt, den Ordnungsgeldbeschluss auf einen Ermessensnichtgebrauch, einen Ermessensfehlgebrauch bzw. eine Ermessensüberschreitung zu prüfen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0803
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.02.2011 - 13 W 139/11
Im selbständigen Beweisverfahren besteht für den Streithelfer auch vor dem Landgericht außerhalb der - fakultativen - mündlichen Verhandlung kein Anwaltszwang.*)
VolltextIBRRS 2011, 0802
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2011 - 8 S 2567/10
Die Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen entspricht im Regelfall nur dann der Billigkeit nach § 162 Abs. 3 VwGO, wenn er i. S. des § 154 Abs. 3 VwGO einen Antrag gestellt oder das Verfahren wesentlich gefördert hat. Für einen notwendig Beigeladenen gilt grundsätzlich nichts Anderes, auch nicht im Baunachbarstreit (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 01.09.1997 - 8 S 1958/97 - VBlBW 1998, 57).*)
VolltextIBRRS 2011, 0794
VGH Hessen, Beschluss vom 06.01.2011 - 3 A 783/10
Die Bildung einer Bauherrengemeinschaft setzt neben der schriftlichen Erklärung aller Bauherren an die Bauaufsichtsbehörde auch die Mitteilung voraus, in welcher Rechtsform die Bauherrengemeinschaft tätig sein soll. Die Erklärung der Nebenintervention in einem gerichtlichen Verfahren reicht hierzu nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 0773
OLG Schleswig, Beschluss vom 16.07.2009 - 1 Verg 1/09
Kostenschuldner ist gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG derjenige, der durch Stellung eines Nachprü-fungsantrages das Verfahren in Gang gesetzt hat. Etwas anderes ergibt sich nicht aus § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB, weil die Antragstellerin nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages nicht im Sinne von § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB unterlegen ist.
VolltextIBRRS 2011, 0769
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.10.2010 - 2 Sch 6/10
1. Bei Arbitragegerichten (apБиTpaжHЫй СYД) handelt es sich nach dem Föderalen Verfassungsgesetz nicht um Schiedsgerichte, sondern um staatliche Gerichte innerhalb des Gerichtssystems der Russischen Föderation, die für die Beilegung wirtschaftlicher Rechtsstreitigkeiten zuständig sind.*)
2. Das für die Vollstreckbarkeitserklärung schiedsgerichtlicher Verfahren zuständige Oberlandesgericht ist an eine Verweisung nicht gebunden, wenn das Landgericht – auf Antrag des Antragstellers unter einer Rechtsbedingung - unzutreffender Weise davon ausgegangen ist, dass es sich bei dem Arbitragegericht um ein Schiedsgericht und nicht um ein staatliches Gericht handelt. § 281 ZPO gilt nur für die sachliche und örtliche Zuständigkeit, nicht jedoch für die funktionelle Zuständigkeit, die Tätigkeiten der Gerichte nach ihrer Funktion im Rahmen der Rechtspflege betrifft.*)
VolltextIBRRS 2011, 0768
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.10.2010 - 2 Sch 4/10
1. Bei Arbitragegerichten (apБиTpaжHЫй СYД) handelt es sich nach dem Föderalen Verfassungsgesetz nicht um Schiedsgerichte, sondern um staatliche Gerichte innerhalb des Gerichtssystems der Russischen Föderation, die für die Beilegung wirtschaftlicher Rechtsstreitigkeiten zuständig sind.*)
2. Das für die Vollstreckbarkeitserklärung schiedsgerichtlicher Verfahren zuständige Oberlandesgericht ist an eine Verweisung nicht gebunden, wenn das Landgericht – auf Antrag des Antragstellers unter einer Rechtsbedingung - unzutreffender Weise davon ausgegangen ist, dass es sich bei dem Arbitragegericht um ein Schiedsgericht und nicht um ein staatliches Gericht handelt. § 281 ZPO gilt nur für die sachliche und örtliche Zuständigkeit, nicht jedoch für die funktionelle Zuständigkeit, die Tätigkeiten der Gerichte nach ihrer Funktion im Rahmen der Rechtspflege betrifft.*)
VolltextIBRRS 2011, 0765
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2010 - 6 W 39/09
1. Sofern ein Termin abgesagt wird, nachdem die Partei die Reise zum Termin angetreten hat und der Reiseantritt nicht unsachgemäß erfolgt ist, können die dabei entstandenen Kosten, notwendige Kosten der Terminswahrnehmung darstellen.
2. Diese vergeblich verwendeten Reisekosten der Partei sind zu erstatten.
VolltextIBRRS 2011, 0762
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2011 - 7 A 662/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0761
BVerwG, Beschluss vom 19.10.2010 - 4 BN 38.10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0759
BVerwG, Beschluss vom 21.09.2010 - 4 BN 23.10
1. Die Frage, ob ein Bebauungsplan die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben an bestimmte Handelssortimente, an eine bestimmte Bruttogeschossfläche sowie an die Bestimmung knüpfen darf, nur ein bestimmtes Gebiet zu versorgen, die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verletzt, ist nicht entscheidungserheblich, wenn kein grenzüberschreitender Sachverhalt betroffen ist.
2. Aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht würde eine Unvereinbarkeit der Bebauungsplanung mit EU-Recht nicht zur Unwirksamkeit der Planung, sondern lediglich zu ihrer Unanwendbarkeit führen. Demzufolge ist nur im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendung der Festsetzungen des Bebauungsplans auf das Vorhaben der Antragstellerin mit EU-Recht vereinbar ist. Im Normenkontrollverfahren ist diese Prüfung nicht vorzunehmen.
3. 0b ein Einzelhandelsausschluss gegen Art. 9 und 10 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie verstößt, ist vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie (28.12.2009) nicht erheblich. Vor Ablauf der Frist kann einer Richtlinie unmittelbare Wirkung nicht zukommen (EuGH, Urteil vom 17.1.2008 - Rs. C-246/06 - Navarro - Slg. 1-00105 Rn. 25 m.w.N.).
4. Ob die zum 28.12.2006 in Kraft getretene Richtlinie "Vorwirkung" entfaltete, bleibt unentschieden.
VolltextIBRRS 2011, 0758
KG, Beschluss vom 15.02.2011 - 9 W 50/08
1. Auch für eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, mit der ein gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen Nichtumsetzung von EU-Richtlinien verfolgt werden soll, kann für eine juristische Person nur unter den Voraussetzungen des § 116 ZPO bewilligt werden.*)
2. Die Regelung des § 116 Nr. 2 ZPO steht mit dem Grundgesetz im Einklang.*)
3. Die Vorschrift des § 116 Nr. 2 ZPO ist nicht europarechtswidrig. Sie verstößt weder gegen die Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruches, noch gegen den in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes.*)
VolltextIBRRS 2011, 0753
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - VII ZB 1/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0752
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - VII ZR 71/10
Zur Beschrändung der Zulassung einer Revision
VolltextIBRRS 2011, 0751
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZR 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0750
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - II ZR 280/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0749
BGH, Beschluss vom 01.02.2011 - I ZR 139/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0748
BGH, Beschluss vom 10.02.2011 - III ZB 4/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0747
BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - IV ZR 96/10
Eine Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2303 Nr. 4 setzt ein Verfahren vor einer gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstelle voraus. Sie fällt daher bei Verfahren vor einer kirchlichen Vermittlungsstelle, deren Anrufung vor Beschreiten des Rechtsweges rein arbeitsvertraglich vereinbart ist, nicht an.*)
VolltextIBRRS 2011, 0746
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 242/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0745
BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - VIII ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0743
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - II ZR 234/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0742
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - II ZR 171/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0741
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 15/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0739
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - VII ZR 132/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0738
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - VII ZB 44/09
Die Weisung, vor Ablauf einer Frist, deren Verlängerung beantragt worden ist, bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht anzurufen und nachzufragen, ob die Fristverlängerung gewährt worden sei, reicht nicht aus, um im Fristenkalender den beantragten neuen Fristablauf als endgültig notieren zu dürfen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0733
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZB 378/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0732
BGH, Beschluss vom 01.02.2011 - AnwZ (B) 74/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0731
BGH, Urteil vom 20.01.2011 - I ZR 122/09
Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0730
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 6/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0727
BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - XII ZB 181/10
1. Es ist grundsätzlich nicht angemessen, die auf eine Geldstrafe zu zahlende Rate bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen.*)
2. Nach § 42 StGB iVm § 459 a StPO kann der Bedürftige bei einer - auch im Lichte der von ihm verwirkten Strafe - nicht mehr zumutbaren wirtschaftlichen Belastung eine entsprechende Zahlungserleichterung bei der Vollstreckungsbehörde erreichen. Damit ist sichergestellt, dass ihm der Zugang zu den Gerichten nicht versperrt wird.*)
VolltextIBRRS 2011, 0726
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0725
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZA 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0724
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 3/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0722
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IV ZR 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0721
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZB 477/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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