Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0720BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 214/09
Fehlt es an einer wirksamen Urteilszustellung, beginnt auch für eine im Ausland wohnhafte, nicht anwaltlich vertretene Partei die Frist für die Einlegung der Berufung grundsätzlich fünf Monate nach Verkündung des Urteils zu laufen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0719
BGH, Beschluss vom 07.02.2011 - VI ZR 25/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0718
BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IX ZB 192/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0717
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZB 30/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0716
BGH, Urteil vom 16.12.2010 - I ZR 161/08
Eine Unrichtigkeit tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil kann in der Revisionsinstanz mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO geltend gemacht werden, soweit eine Berichtigung des Tatbestandes nach § 320 ZPO beantragt worden ist und sich aus der den Berichtigungsantrag zurückweisenden Entscheidung des Berufungsgerichts ergibt, dass seine tatbestandlichen Feststellungen widersprüchlich sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 0711
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - X ZR 165/07
1. Aus dem Umstand, dass bestimmte Sachverhaltsbereiche vom Gericht bei der Befragung des gerichtlichen Sachverständigen nicht aufgegriffen werden, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie für unerheblich hält, sondern nur, dass das Gericht insoweit keinen (weiteren) Aufklärungsbedarf sieht.*)
2. Die Anhörungsrüge kann nur dann darauf gestützt werden, dass das Gericht den Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren zu einer zum Stand der Technik gehörenden Entgegenhaltung nicht befragt hat, wenn sie in Bezug auf diese Veröffentlichung aufgestellte tatsächliche Behauptungen aufzeigen kann, von denen das Gericht abgewichen ist, ohne über die hierzu erforderliche eigene Sachkunde zu verfügen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0708
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 110/10
Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage löst die allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts aus.*)
VolltextIBRRS 2011, 0707
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZB 97/09
Wird eine Gebietskörperschaft im bürgerlichen Rechtsstreit durch zwei jeweils unabhängigen Verfassungsorganen zuzuordnende Stellen vertreten (hier: Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Generalbundesanwalt), kann sie im Obsiegensfall gleichwohl nur die Kosten eines Rechtsanwalts erstattet verlangen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0706
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 13/07
Der Anfechtungsgegner kann den Bereitstellungsanspruch durch Zahlung eines Geldbetrags abwehren, der die Gläubigerbenachteiligung beseitigt. Hierfür ist in der Regel das zu erwartende Ergebnis der Zwangsversteigerung in dem Zeitpunkt maßgebend, in welchem die Einlösungsbefugnis ausgeübt wird. Die Darlegungs- und Beweislast für das zu erwartende Zwangsversteigerungsergebnis trifft in diesem Zusammenhang im Allgemeinen den Anfechtungsgegner.*)
VolltextIBRRS 2011, 0685
LG Chemnitz, Beschluss vom 10.07.2009 - 7 OH 6/08
Eine einseitige Erledigungserklärung mit den Rechtsfolgen eines Streitverfahrens ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zulässig.
VolltextIBRRS 2011, 0681
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2010 - 24 U 4/10
Ist nicht ersichtlich, dass der Besitz einer Urkunde einen eigenen Wert darstellt, muss entsprechend der Bewertung der Verteidigung gegen eine Auskunftsklage auf das Interesse des Rechtsmit-telführers, die Herausgabe nicht leisten zu müssen, abgestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0668
BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZR 31/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0665
BGH, Beschluss vom 06.12.2010 - II ZR 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0662
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 486/10
Wird der Verfahrensbeistand in einem Sorgerechtsverfahren und parallel hierzu in einem Verfahren auf Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung für das minderjährige Kind bestellt und werden ihm vom Gericht jeweils zusätzliche Aufgaben im Sinne des § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG übertragen, kann er in beiden Verfahren eine Vergütung gemäß § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG beanspruchen. Eine Anrechnung findet nicht statt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0661
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 200/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0660
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 122/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0659
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 119/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0658
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZB 32/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0654
BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - VI ZB 28/10
Bei einer elektronisch übermittelten Berufungsbegründung muss die qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich durch einen zur Vertretung bei dem Berufungsgericht berechtigten Rechtsanwalt erfolgen. Dieses Formerfordernis ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn die Signatur von einem Dritten unter Verwendung der Signaturkarte des Rechtsanwalts vorgenommen wird, ohne dass dieser den Inhalt des betreffenden Schriftsatzes geprüft und sich zu eigen gemacht hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 0652
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 101/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0650
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZB 149/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0649
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 496/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0648
BGH, Beschluss vom 27.01.2011 - III ZR 239/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0647
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 199/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0645
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZR 227/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0644
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 326/10
1. Der Kläger eines Rechtsstreits ist hinsichtlich der Entscheidung, mit der das Betreuungsgericht die von ihm angeregte Bestellung eines Betreuers für den prozessunfähigen Beklagten ablehnt, grundsätzlich beschwerdebefugt.*)
2. Etwas anderes gilt wegen § 86 ZPO allerdings, wenn die Partei, bevor sie prozessunfähig geworden ist, ihrem Rechtsanwalt gemäß § 80 ZPO wirksam Prozessvollmacht erteilt hatte. Fehlt es indes an einer wirksamen Vollmachtserteilung oder bestehen hieran Zweifel, ist die klagende Partei beschwerdebefugt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0643
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 163/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0642
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZR 97/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0641
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZA 32/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0640
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - VIII ZB 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0638
BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - IV ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0632
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZR 103/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0629
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZR 55/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0628
BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - II ZR 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0627
BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - VII ZB 95/08
Jedenfalls nach Ablauf einer beanstandungsfreien sechsmonatigen Probezeit kann ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer ausgebildeten und sorgfältig überwachten Rechtsanwaltsfachangestellten überlassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 75/08, Schaden-Praxis 2010, 30).*)
VolltextIBRRS 2011, 0626
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - IX ZR 74/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0623
BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - VI ZR 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0622
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - IX ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0621
OLG Köln, Urteil vom 23.12.2010 - 19 U 60/10
1. Ein Antrag ist demnächst zugestellt, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtumstände das ihnen Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben. Dies ist nicht der Fall, wenn und soweit die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben.
2. Hat eine Partei alle für eine ordnungsgemäße Zustellung von ihr geforderten Mitwirkungshandlungen erbracht, so liegt die weitere Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gang des Zustellungsverfahrens ausschließlich in den Händen des Gerichts, dessen Geschäftsgang die Partei und sein Prozessbevollmächtigter nicht unmittelbar beeinflussen können.
3. Für eine Verpflichtung oder Obliegenheit der Partei und seines Prozessbevollmächtigten, auch noch in diesem Stadium des Verfahrens durch eine Kontrolle des gerichtlichen Vorgehens auf eine größtmögliche Beschleunigung hinzuwirken, fehlt die rechtliche Grundlage. Vielmehr darf in dieser prozessualen Situation erwartet werden, dass das Gericht im Weiteren das Zustellungsverfahren in eigener Zuständigkeit ordnungsgemäß betreibt.
VolltextIBRRS 2011, 0620
OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 10 W 47/10
1. Wird eine inhaltliche Protokollberichtigung abgelehnt, ohne dass Verfahrensfehler gerügt werden, ist das dagegen gerichtete Rechtsmittel unzulässig, weil das Beschwerdegericht wie bei einer durchgeführten Berichtigung zu einer sachlichen Prüfung nicht imstande ist.*)
2. Es liegt kein anfechtbarer Verfahrensverstoß oder formeller Fehler vor, wenn nur noch die den Berichtigungsantrag stellende Partei behauptet, sich an die Umstände zu erinnern, die das Protokoll unrichtig machen sollen, und das protokollführende Gericht die Berichtigung trotzdem ablehnt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0616
OVG Sachsen, Beschluss vom 06.01.2011 - 4 D 195/10
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Löschung aus der Architektenliste der Architektenkammer kann abgelehnt werden, wenn die Löschung aufgrund der persönlichen Unzuverlässigkeit des Architekten erfolgt.
VolltextIBRRS 2011, 0615
LG Kiel, Urteil vom 01.06.2010 - 1 S 91/09
Außergerichtlich erstellte Urkunden, die das Ergebnis des Augenscheins, der Zeugenaussage oder der Sachverständigenäußerung wiedergeben, sind keine zulässigen Beweismittel im Urkundenprozess.
VolltextIBRRS 2011, 0602
LG Aurich, Beschluss vom 26.07.2010 - 4 T 237/10
Eine umfassende Abgabe eines Vermögensverzeichnisses durch Wohnungseigentümer ist ohne Mithilfe des Verwalters kaum möglich, weil in der Regel nur der Verwalter die genauen Vermögensverhältnisse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kennt. Dieser Umstand spricht dafür, den Verwalter analog § 27 Nr. 2 WEG zur Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung für verpflichtet zu halten.
VolltextIBRRS 2011, 0593
LG Berlin, Urteil vom 28.09.2010 - 55 S 87/10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0585
OLG Koblenz, Urteil vom 06.01.2011 - 2 U 772/10
Ein Grundurteil ist unzulässig, wenn damit zugleich über den Feststellungsantrag entschieden wird. Der Auslegung, dass das Grundurteil sich nur auf den Leistungsantrag und nicht den Feststellungsantrag bezieht, es sich der Sache nach um ein Teil-(Grundurteil) handelt, steht entgegen, dass ein solches Teilurteil die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen birgt und deshalb unzulässig wäre (in Anknüpfung an BGH, NJW 1991, 1896; 1991, 2699; 2000, 1405; 2000, 1572; 1996, 1478; 1999, 1035 und 1719; 2004, 1452; 2009, 1824; BGHZ 107, 236, 242; 120, 380; 139, 117; 173, 335).*)
VolltextIBRRS 2011, 0578
KG, Urteil vom 30.12.2010 - 2 U 16/06
1. Der Umstand, dass eine Prozessvollmacht blanko ausgestellt und später von dem Prozessbevollmächtigten weisungsgemäß mit einer auf einen bestimmten Rechtsstreit lautenden Betreffsbezeichnung ergänzt wurde, berührt die Wirksamkeit der Prozessvollmacht für diesen Rechtsstreit nicht.*)
2a. Das Formerfordernis des § 80 Satz 1 ZPO ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Vollmacht selbst, sondern lediglich ein Ordnungsvorschrift betreffend den Nachweis der Vollmacht im Prozess.*)
2b. Bei der Prüfung, ob eine Vollmacht mündlich erteilt wurde, kann sich das Gericht zumindest aller verschriftlichten Mittel des sog. Freibeweises bedienen und demgemäß auch Schriftstücke von dritten Personen, wie vorliegend die eidesstattliche Versicherung eines Steuerberaters.*)
3. Die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 246 Abs. 1 2. Halbsatz ZPO wegen Verlustes der Prozessfähigkeit ist nicht mehr anzuordnen, wenn zuvor die Voraussetzungen über die Beendigung der Verfahrensunterbrechung gemäß §§ 241 Abs. 1 a.E.; 241 Abs. 2 ZPO eingetreten sind.*)
4a. Wurde die Absicht, das Verfahren gemäß § 241 Abs. 1 a.E. ZPO fortsetzen zu wollen, in der mündlichen Verhandlung mündlich zu Protokoll des Gerichts angezeigt, so ist der hierin liegende Verstoß gegen die Formvorschrift des § 250 ZPO gemäß § 295 ZPO geheilt, wenn der Prozessgegner den Formmangel nicht noch in demselben Verhandlungstermin rügt.*)
4b. Die nach § 241 Abs. 2 ZPO erforderliche Zustellung der Anzeige wird in einem solchen Falle dadurch bewirkt, dass das Terminsprotokoll zugestellt wird.*)
5. Zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag im Falle eines Vertrages über die Organisation und Betreuung einer Ausstellungsveranstaltung sowie zur Mängelgewährleistung in diesem Falle.*)
6a. Der Erlass gemäß § 397 Abs. 1 BGB setzt einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen des Gläubigers zum Verzicht auf seine Forderung voraus.*)
6b. An die Feststellung dieses Willens sind strenge Anforderungen zu stellen. Zu den demgemäßen Schlüssigkeitsanforderungen an den Vortrag der erlassbehauptenden Partei im Einzelfall.*)
6c. Selbst bei eindeutig erscheinender Erklärung des Gläubigers darf ein Verzicht nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung des Verzichtswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind. Unzureichend substantiiert ist daher die Behauptung eines Erlasses, wenn die behauptende Partei auf das Bestreiten des Prozessgegners hin nicht vorträgt, wann bzw. bei welcher Gelegenheit die behauptete Erlasserklärung getätigt worden sein soll und was ihr gesprächsweiser Kontext war.*)
6d. Gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO ist nicht zu verlangen, dass ein Gericht auf rechtlich Offenkundiges hinweist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0577
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2010 - 13 Sch 1/10
Die Verhängung eines Zwangsgeldes ist unzulässig, wenn der Schuldner einen bestrittenen Erfüllungseinwand erhebt und die Frage, ob erfüllt wurde, der Kompetenz eines Schiedsgerichts erfüllt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0572
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.01.2011 - 15 W 8/10
Sofern im Rahmen der Streitverkündigung die Lage des Rechtsstreits dargestellt wird, sind Schriftstücke aus der Akte nicht zwingend erforderlich.
VolltextIBRRS 2011, 0566
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - 12 A 1.10
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
VolltextIBRRS 2011, 0565
BVerwG, Beschluss vom 24.11.2010 - 4 A 4000.09
(Ohne amtlichen Leitsatz.)
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