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Sachgebiet: Prozessuales

15896 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0374
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.2010 - 2 A 1419/09

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IBRRS 2011, 0373
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Geländeaufschüttung und Abstandsfläche

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2010 - 3 S 1019/09

1. Hat ein Bauherr ein Gebäude in Grenznähe errichtet, ohne eine vorgenommene Geländeaufschüttung (überhaupt bzw. richtig) angegeben zu haben, ist die Baurechtsbehörde ohne weiteres zur Anforderung eines ergänzenden Sachverständigenplans mit Angaben zur natürlichen und veränderten Geländeoberfläche berechtigt, wenn diese Angaben für die Prüfung erforderlich sein können, ob die gesetzliche Mindestabstandsfläche eingehalten ist. Einen Verzicht auf die Planergänzung nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LBO/VVO kann der Bauherr in solchen Fällen nicht verlangen.*)

2. Unterer Bezugspunkt für die für die Bemessung der abstandsflächenrelevanten Wandhöhe nach § 5 Abs. 4 LBO und § 6 Abs. 1 LBO ist regelmäßig deren Schnittpunkt mit der bestehenden (natürlichen) Geländeoberfläche. Veränderungen "nach oben" (durch Aufschüttung) sind nur beachtlich, wenn es für ihre Vornahme rechtfertigende Gründe baulicher Art gibt, etwa weil der Geländeverlauf auf dem Baugrundstück einer sinnvollen Bebauung entgegensteht oder weil ohne Geländeveränderungen Zustände eintreten würden, die Sicherheits- oder Gestaltungsvorschriften widersprechen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). An das Vorliegen solcher rechtfertigender Gründe sind keine geringen Anforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2011, 0372
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

OVG Saarland, Beschluss vom 26.11.2010 - 2 B 275/10

1. In von einem Nachbarn angestrengten Antragsverfahren nach den §§ 80a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung ist Entscheidungskriterium für die Verwaltungsgerichte nicht die objektive (umfassende) Zulässigkeit des bekämpften Bauvorhabens, sondern allein die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage der Antragsteller unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).*)

2. Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.*)

3. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist regelmäßig keine inzidente Normenkontrolle durchzuführen, sondern von der Verbindlichkeit bauleitplanerischer Festsetzungen für das Baugrundstück auszugehen.*)

4. Zur nachbarrechtlichen Zulässigkeit der Einrichtung des Anlieferbereichs für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb ("Vollsortimenter" mit ca 1.300 qm Verkaufsfläche) aufgrund entsprechender Sondergebietsausweisung in einem Bebauungsplan in der Nähe von Wohngrundstücken. Lässt sich im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens eine abschließende Beurteilung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Nachbarrechtsbehelfs insoweit nicht vornehmen, so ist dem Nachbarn jedenfalls eine vorübergehende Hinnahme vom Immissionen entsprechend dem Tagesrichtwert nach Ziffer 6.1 c) der TA-Lärm für Dorf-, Kern- und Mischgebiete von 60 dB(A), der gleichzeitig die Grenze für die Mittelwertbildung nach der Ziffer 6.7 der TA-Lärm in durch das Aneinanderstoßen von Gebieten mit gewerblicher beziehungsweise Wohnnutzung gekennzeichneten Gemengelagen bildet, zuzumuten.*)

5. Ob sich aufgrund der konkreten örtlichen Gesamtsituation einschließlich etwaiger Vorbelastungen bezogen auf die zu erwartenden Rangier- und Entladevorgänge oder den Betrieb von Kühlaggregaten an den Lkw während der Standzeiten fallbezogen Besonderheiten ergeben, die darüber hinaus zur Annahme einer Unzumutbarkeit des genehmigten Anlieferverkehrs gegenüber dem Nachbarn Anlass geben könnten, lässt sich ebenfalls nur im Hauptsachverfahren nach weiterer Sachaufklärung und gegebenenfalls Durchführung einer Ortseinsicht beantworten. Insoweit gebietet das verfassungsrechtliche Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG keine verfahrensmäßige "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.*)

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IBRRS 2011, 0371
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verlängerung eines Bauvorbescheids

VG Köln, Urteil vom 26.11.2010 - 11 K 4991/09

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IBRRS 2011, 0366
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur der des 1. Rechtszuges

BGH, Beschluss vom 05.01.2011 - XII ZB 240/10

1. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens kann grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand sein, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist.*)

2. Zur Behandlung des erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Wechsel des Betreuers.*)

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IBRRS 2011, 0365
ProzessualesProzessuales
Vergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 13/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0364
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 05.01.2011 - XII ZB 140/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0363
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - IX ZA 38/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0362
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Wert der Beschwer)

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZR 104/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0361
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zweimalige Zustellung eines Versäumnisurteils: Einspruchsfrist

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - XII ZR 27/09

1. Veranlasst die Geschäftsstelle des Gerichts die nochmalige Zustellung eines Versäumnisurteils, weil sie irrig davon ausgeht, die bereits erfolgte Zustellung sei wegen fehlender Belehrung über den Einspruch unwirksam, so wird der bereits mit der ersten Zustellung ausgelöste Lauf der Einspruchsfrist davon nicht berührt.*)

2. Etwas anderes folgt auch nicht aus den europarechtlichen Vorgaben für eine Bestätigung des Versäumnisurteils als Europäischer Vollstreckungstitel.*)

3. Den Rechtsanwalt, der sich wegen der wiederholten Zustellung beim Gericht nach dem Grund erkundigt und von der Geschäftsstelle die nicht näher erläuterte Auskunft erhält, die erste Zustellung sei unwirksam und könne als gegenstandslos betrachtet werden, trifft jedenfalls dann kein Verschulden, wenn die Auskunft nicht offensichtlich fehlerhaft ist. Eine Pflicht zu einer weiteren Nachfrage nach dem konkreten Grund der Unwirksamkeit trifft ihn nicht.*)

4. Hat das erstinstanzliche Gericht den Einspruch als zulässig behandelt und in der Sache entschieden und wird die Versäumung der Einspruchsfrist erst vom Berufungsgericht aufgedeckt, so ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - FamRZ 2008, 978 und vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478).*)

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IBRRS 2011, 0360
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - III ZA 21/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0359
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertbestimmung für Rechtsmittelverfahren

BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - IV ZR 221/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0357
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung einer PKH - Zahlungs - Entscheidung

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 40/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0356
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - V ZB 150/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0355
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 36/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0354
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung im PKH-Prüfungsverfahren nach Hauptsache-Abschluss

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 38/09

Auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens haben Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (§§ 120 Abs. 4, 124 ZPO) jedenfalls dann gemäß § 172 Abs. 1 ZPO an den Prozessbevollmächtigten der Partei zu erfolgen, wenn dieser die Partei im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren vertreten hat.*)

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IBRRS 2011, 0353
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde für Kosten außerhalb des Antrags

BGH, Beschluss vom 16.11.2010 - VI ZB 79/09

Nicht Gegenstand eines Kostenfestsetzungsantrags bildende Kosten können mit der sofortigen Beschwerde nur dann geltend gemacht werden, wenn das Rechtsmittel unabhängig von der Anspruchserweiterung zulässig ist. Andernfalls sind sie zur nachträglichen Festsetzung anzumelden.*)

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IBRRS 2011, 0351
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0350
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 102/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0347
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung, Anlageberatung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 127/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0346
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Änderung einer PKH - Zahlungs - Entscheidung

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 39/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0345
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung

BGH, Beschluss vom 06.05.2009 - KZR 7/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0344
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - V ZR 95/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0341
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 117/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0340
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 96/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0339
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - VII ZR 100/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0338
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZR 102/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0337
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Auslegung als Berufungsschrift und gesetzliche Voraussetzungen

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 140/10

Wenn die gesetzlichen Anforderungen an eine Berufungsschrift oder eine Berufungsbegründung erfüllt sind, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als zugleich eingelegte Berufung oder Berufungsbegründung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 31/07 - FamRZ 2007, 1726 und vom 20. Juli 2005 - XII ZB 31/05 - FamRZ 2005, 1537).*)

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IBRRS 2011, 0336
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - V ZB 215/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0335
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Sekundärinsolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 227/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0334
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 87/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0333
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsaufhebung und Abänderung

BGH, Urteil vom 21.12.2010 - X ZR 112/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0332
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Fristversäumnis beruhend auf Organisationsverschulden

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZB 115/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0330
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsbedenken ohne Mitteilung an Rechtsmittelführer

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

Erkennt das zunächst angerufene Berufungsgericht frühzeitig, dass Bedenken gegen seine funktionelle Zuständigkeit bestehen und teilt es diese - aktenkundig gemachten - Bedenken dem Rechtsmittelführer aufgrund geschäftsinterner Erwägungen nicht mit, kann der Anspruch des Rechtsmittelführers auf ein faires Verfahren verletzt sein. Ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) an der Fristversäumung wirkt sich dann nicht mehr aus, so dass der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592).*)

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IBRRS 2011, 0327
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was bedeutet "ohne Anerkennung diesbezüglicher Rechtspflichten"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 57/10

1. Mit dem schriftlichen Hinweis eines Anwalts, bestimmte Rechnungen der Gegenseite stünden "ohne Anerkennung diesbezüglicher Rechtspflichten" zur Zahlung offen, wird nur zum Ausdruck gebracht, dass diese Rechnungen noch nicht bezahlt worden sind. Hierdurch wird hingegen nicht anerkannt, dass eine Verpflichtung besteht, Zahlungen auf diese Rechnungen zu leisten.

2. Auf ein derartiges Anwaltsschreiben kann eine Klage auf Bezahlung einer offenen Rechnung im Urkundenprozess nicht gestützt werden.

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IBRRS 2011, 0326
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klage aus § 648a BGB: Welcher Streitwert?

LG München II, Urteil vom 15.12.2010 - 5 O 4454/10

Der Streitwert einer Klage auf Sicherung einer Bauwerklohnforderung aus § 648a BGB richtet sich nach dem vollen Wert der zu sichernden Forderung.

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IBRRS 2011, 0296
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

LG Dortmund, Beschluss vom 17.03.2010 - 17 T 159/09

Für den Streitwert einer Entscheidung, in der die Genehmigung der Jahresabrechnung angefochten wird, ist entscheidend, ob der Kläger die Ungültigkeit des gesamten Beschlusses betreibt oder einzelne Kostenpositionen angreift.

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IBRRS 2011, 0290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten: Erstattung nur bei erkennbarer Verwertung?

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

Lehnt das Landgericht in der Beschwerdeentscheidung die prozessuale Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten grundsätzlich ab, muss es die Rechtsbeschwerde zulassen.

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IBRRS 2011, 0289
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitwertbemessung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2009 - 4 W 63/09

Begehrt im selbständigen Beweisverfahren der Antragsteller unter Vorlage eines von ihm eingeholten Kostenvoranschlags eines Handwerkers die Feststellung, dass neben dem Vorhandensein bestimmter Mängel sich die Kosten für deren Beseitigung auf den im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag belaufen, so entspricht der Gegenstandswert des Beweisverfahrens den angegebenen und festzustellenden Mängelbeseitigungskosten.*)

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IBRRS 2011, 0287
ProzessualesProzessuales
Zustellung an den WEG Verwalter - Interessenkollision

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 W 204/09

1. Beantragt ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in zulässiger Weise, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnungen aufgibt, so sind an diesem Verfahren gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG die übrigen Wohnungseigentümer - als materiell Beteiligte - formell zu beteiligen, also zum Verfahren hinzuzuziehen. Die Notwendigkeit der Beteiligung folgt auch aus § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG, wonach die gerichtliche Entscheidung für alle Beteiligten bindend ist sowie aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG und dem Gebot der Sachaufklärung nach § 12 FGG.

2. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer, so begründet der hierin liegende Verfahrensmangel keinen von Amts wegen zu beachtenden und grundsätzlich ohne weiteres zur Aufhebung und Zurückverweisung führenden absoluten Beschwerdegrund gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i. V. m. § 547 Nr. 4 ZPO.

3. Der Verwalter ist zwar gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG berechtigt, im Namen aller Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind. Wegen der nahe liegenden Gefahr unzureichender Weiterleitung von Informationen gilt dies jedoch nicht in Fällen der Interessenkollision, wenn der Verwalter vom Ausgang des Verfahrens selbst in irgendeiner Weise unmittelbar betroffen oder - wie hier - gar als Gegner der Wohnungseigentümer an dem Verfahren beteiligt ist.

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IBRRS 2011, 0274
ProzessualesProzessuales
Verletzung einer Auskunftspflicht und Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 63/09

Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sachverhalt aufgedeckt und ein hierauf gestützter Versagungsantrag gestellt worden ist.*)

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IBRRS 2011, 0272
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsscheinshaftung (Unternehmensfortf.): Passivlegitimation?

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZR 199/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0269
ProzessualesProzessuales
Vollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - VII ZB 67/09

1. Die für die Zwangsvollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück gemäß § 857 Abs. 4 Satz 1, 2 ZPO vorgesehene Verwaltung des Grundstücks setzt ebenso wie die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz des Schuldners voraus.*)

2. Die Anordnung der Verwaltung hängt nicht von der Feststellung des Vollstreckungsgerichts ab, dass der Schuldner das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück tatsächlich besitzt. Wenn die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch nachgewiesen ist, ordnet das Vollstreckungsgericht die Verwaltung nach § 857 Abs. 4 ZPO ohne eine Prüfung an, ob der Schuldner den Besitz an dem Grundstück innehat. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der Schuldner keinen Besitz hat.*)

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IBRRS 2011, 0266
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZR 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0265
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung der Änderung einer PKH-Entscheidung an Partei/RA?

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 148/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0264
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung der Änderung einer PKH-Entscheidung an Partei/RA?

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 151/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0263
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - XII ZR 18/09

An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weniger strenge Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers. Wenn der in der Vorinstanz obsiegende Gegner aus mehreren Streitgenossen besteht, richtet sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung und somit gegen alle gegnerischen Streitgenossen, es sei denn, die Rechtsmittelschrift lässt eine Beschränkung der Anfechtung erkennen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 11. Mai 2010 -VIII ZB 93/09 - MDR 2010, 828).*)

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IBRRS 2011, 0262
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtung der Abgabeentscheidung eines Betreuungsverfahrens

BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - XII ZB 227/10

Wird ein Betreuungsverfahren wegen einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG an ein anderes Amtsgericht abgegeben, ist die Abgabeentscheidung nicht selbständig anfechtbar.*)

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IBRRS 2011, 0261
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZB 7/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0260
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - IV ZR 124/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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