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Sachgebiet: Prozessuales

15862 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IBRRS 2011, 0330
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zuständigkeitsbedenken ohne Mitteilung an Rechtsmittelführer

BGH, Beschluss vom 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

Erkennt das zunächst angerufene Berufungsgericht frühzeitig, dass Bedenken gegen seine funktionelle Zuständigkeit bestehen und teilt es diese - aktenkundig gemachten - Bedenken dem Rechtsmittelführer aufgrund geschäftsinterner Erwägungen nicht mit, kann der Anspruch des Rechtsmittelführers auf ein faires Verfahren verletzt sein. Ein Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) an der Fristversäumung wirkt sich dann nicht mehr aus, so dass der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592).*)

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IBRRS 2011, 0327
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was bedeutet "ohne Anerkennung diesbezüglicher Rechtspflichten"?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010 - 14 U 57/10

1. Mit dem schriftlichen Hinweis eines Anwalts, bestimmte Rechnungen der Gegenseite stünden "ohne Anerkennung diesbezüglicher Rechtspflichten" zur Zahlung offen, wird nur zum Ausdruck gebracht, dass diese Rechnungen noch nicht bezahlt worden sind. Hierdurch wird hingegen nicht anerkannt, dass eine Verpflichtung besteht, Zahlungen auf diese Rechnungen zu leisten.

2. Auf ein derartiges Anwaltsschreiben kann eine Klage auf Bezahlung einer offenen Rechnung im Urkundenprozess nicht gestützt werden.

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IBRRS 2011, 0326
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klage aus § 648a BGB: Welcher Streitwert?

LG München II, Urteil vom 15.12.2010 - 5 O 4454/10

Der Streitwert einer Klage auf Sicherung einer Bauwerklohnforderung aus § 648a BGB richtet sich nach dem vollen Wert der zu sichernden Forderung.

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IBRRS 2011, 0296
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

LG Dortmund, Beschluss vom 17.03.2010 - 17 T 159/09

Für den Streitwert einer Entscheidung, in der die Genehmigung der Jahresabrechnung angefochten wird, ist entscheidend, ob der Kläger die Ungültigkeit des gesamten Beschlusses betreibt oder einzelne Kostenpositionen angreift.

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IBRRS 2011, 0290
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Privatgutachten: Erstattung nur bei erkennbarer Verwertung?

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

Lehnt das Landgericht in der Beschwerdeentscheidung die prozessuale Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten grundsätzlich ab, muss es die Rechtsbeschwerde zulassen.

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IBRRS 2011, 0289
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Streitwertbemessung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.12.2009 - 4 W 63/09

Begehrt im selbständigen Beweisverfahren der Antragsteller unter Vorlage eines von ihm eingeholten Kostenvoranschlags eines Handwerkers die Feststellung, dass neben dem Vorhandensein bestimmter Mängel sich die Kosten für deren Beseitigung auf den im Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag belaufen, so entspricht der Gegenstandswert des Beweisverfahrens den angegebenen und festzustellenden Mängelbeseitigungskosten.*)

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IBRRS 2011, 0287
ProzessualesProzessuales
Zustellung an den WEG Verwalter - Interessenkollision

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2009 - 5 W 204/09

1. Beantragt ein einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG in zulässiger Weise, dass das Gericht dem Verwalter die Aufstellung der Jahresabrechnungen aufgibt, so sind an diesem Verfahren gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG die übrigen Wohnungseigentümer - als materiell Beteiligte - formell zu beteiligen, also zum Verfahren hinzuzuziehen. Die Notwendigkeit der Beteiligung folgt auch aus § 45 Abs. 2 Satz 2 WEG, wonach die gerichtliche Entscheidung für alle Beteiligten bindend ist sowie aus dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 GG und dem Gebot der Sachaufklärung nach § 12 FGG.

2. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer, so begründet der hierin liegende Verfahrensmangel keinen von Amts wegen zu beachtenden und grundsätzlich ohne weiteres zur Aufhebung und Zurückverweisung führenden absoluten Beschwerdegrund gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i. V. m. § 547 Nr. 4 ZPO.

3. Der Verwalter ist zwar gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG berechtigt, im Namen aller Wohnungseigentümer und mit Wirkung für und gegen sie Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet sind. Wegen der nahe liegenden Gefahr unzureichender Weiterleitung von Informationen gilt dies jedoch nicht in Fällen der Interessenkollision, wenn der Verwalter vom Ausgang des Verfahrens selbst in irgendeiner Weise unmittelbar betroffen oder - wie hier - gar als Gegner der Wohnungseigentümer an dem Verfahren beteiligt ist.

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IBRRS 2011, 0274
ProzessualesProzessuales
Verletzung einer Auskunftspflicht und Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 63/09

Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sachverhalt aufgedeckt und ein hierauf gestützter Versagungsantrag gestellt worden ist.*)

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IBRRS 2011, 0272
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsscheinshaftung (Unternehmensfortf.): Passivlegitimation?

BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - IX ZR 199/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0269
ProzessualesProzessuales
Vollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - VII ZB 67/09

1. Die für die Zwangsvollstreckung in ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück gemäß § 857 Abs. 4 Satz 1, 2 ZPO vorgesehene Verwaltung des Grundstücks setzt ebenso wie die Zwangsverwaltung nach §§ 146 ff. ZVG den unmittelbaren oder mittelbaren Besitz des Schuldners voraus.*)

2. Die Anordnung der Verwaltung hängt nicht von der Feststellung des Vollstreckungsgerichts ab, dass der Schuldner das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück tatsächlich besitzt. Wenn die Eintragung des Nießbrauchs im Grundbuch nachgewiesen ist, ordnet das Vollstreckungsgericht die Verwaltung nach § 857 Abs. 4 ZPO ohne eine Prüfung an, ob der Schuldner den Besitz an dem Grundstück innehat. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Vollstreckungsgericht bekannt ist, dass der Schuldner keinen Besitz hat.*)

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IBRRS 2011, 0266
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZR 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0265
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung der Änderung einer PKH-Entscheidung an Partei/RA?

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 148/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0264
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zustellung der Änderung einer PKH-Entscheidung an Partei/RA?

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - XII ZB 151/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0263
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - XII ZR 18/09

An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weniger strenge Anforderungen zu stellen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers. Wenn der in der Vorinstanz obsiegende Gegner aus mehreren Streitgenossen besteht, richtet sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung und somit gegen alle gegnerischen Streitgenossen, es sei denn, die Rechtsmittelschrift lässt eine Beschränkung der Anfechtung erkennen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 11. Mai 2010 -VIII ZB 93/09 - MDR 2010, 828).*)

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IBRRS 2011, 0262
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtung der Abgabeentscheidung eines Betreuungsverfahrens

BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - XII ZB 227/10

Wird ein Betreuungsverfahren wegen einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten nach §§ 4 Satz 1, 273 Satz 1 FamFG an ein anderes Amtsgericht abgegeben, ist die Abgabeentscheidung nicht selbständig anfechtbar.*)

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IBRRS 2011, 0261
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZB 7/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0260
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschlussberichtigung

BGH, Beschluss vom 20.12.2010 - IV ZR 124/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0257
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 10.12.2010 - IX ZA 48/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0256
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrages

BGH, Beschluss vom 10.01.2011 - X ZA 1/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0254
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Schönheitsreparaturen

BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 42/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0252
ProzessualesProzessuales
Gläubigerhaftung nach Vollstreckungsvoraussetzungen

BGH, Urteil vom 16.12.2010 - Xa ZR 66/10

Wenn der Gläubiger alle Vollstreckungsvoraussetzungen herbeigeführt hat, trifft ihn nur dann keine Haftung nach § 717 Abs. 2 ZPO, wenn er gegenüber dem Schuldner deutlich macht, daraus keine Rechte herzuleiten.*)

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IBRRS 2011, 0249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZR 230/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0248
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorvertragliche Ansprüche und Prospekthaftung nach KapMuG

BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10

Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)

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IBRRS 2011, 0247
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Erinnerung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZB 2/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0246
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrages

BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - IV ZR 141/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0240
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefährdung

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 124/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0239
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - II ZR 292/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0238
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung trotz Zahlung der Urteilssumme durch Gesamtschuldner

BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VI ZB 87/09

Ist eine Partei zusammen mit einer anderen Partei als Gesamtschuldner verurteilt worden, entfällt ihre Beschwer nicht schon dadurch, dass die andere Partei den Urteilsbetrag zahlt.*)

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IBRRS 2011, 0231
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Überprüfung einer Streitwertbemessung

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 W 54/10

1. Eine Partei (auch der Nebenintervenient) kann in der Regel allein mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Eine Ausnahme gilt, wenn mit der erstrebten Neufestsetzung der Einzelstreitwerte zugleich eine Verbesserung der im Rahmen der Kostengrundentscheidung auferlegten Kostenquote erreicht werden soll.*)

2. Bei der Streitwertbemessung in Wohnungseigentumssachen ist dem Gericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 49a GKG) eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen. Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung des Prozessgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Im Verfahren der weiteren Beschwerde beschränkt sich die Nachprüfung hingegen regelmäßig darauf, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat.*)

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IBRRS 2011, 0228
ProzessualesProzessuales
Zweckentsprechende Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2010 - 24 W 66/10

Wird eine Partei an ihrem eigenen oder an einem vereinbarten, von ihrem Wohnsitz nahezu gleich weit entfernten Gerichtsstand verklagt, so kann sie die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig ansehen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen (Anschluss an BGH NJW 2010, 1882).*)

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IBRRS 2011, 0227
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Jahresmiete für Streitwert maßgeblich bei mehreren AGL'en!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2010 - 24 W 68/10

1. Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist für den Streitwert ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend.*)

2. Die Mehrwertsteuer ist als unselbständiger Teil des Entgelts Hauptforderung und deshalb bei der Bemessung der Jahresmiete zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2011, 0226
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - PKH ist innerhalb der Einspruchsfrist (VU) zu stellen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2010 - 24 W 86/10

1. Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.*)

2. Dies gilt auch für deren Fähigkeit, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.*)

3. Die durch Versäumnisurteil verurteilte Partei, die hilfsbedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO ist oder sich berechtigt dafür halten durfte, hat innerhalb der Einspruchsfrist einen vollständigen, also prüf- und entscheidungsfähigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Einspruchsgericht einzureichen; dazu gehört auch die vorgeschriebene Prozesskostenhilfe-Erklärung (Anschluss an BGH FamRZ 2008, 1166).*)

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IBRRS 2011, 0222
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungseigentum

AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0219
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verwaltungsunterlagen: Streitwert bei Herausgabeverlangen?

KG, Urteil vom 20.12.2010 - 16 W 20/10

Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen bemisst sich nach dem objektiven Interesse des Antragstellers an der Herausgabe. Benötigt der Antragsteller die Unterlagen zur Prüfung oder Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, kann der Streitwert nicht ohne Weiteres mit dem Wert der von den Mietern geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen gleichgesetzt werden. Ein Bruchteil von ca. 10% der jährlichen Betriebskostenvorauszahlungen kann auch ohne konkrete Gefahr der Rückerstattung von Betriebskostenvorauszahlungen angemessen sein.

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IBRRS 2011, 0214
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beweislast des Vermieters bei Schadensersatz gegen den Mieter

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.11.2010 - 1 W 56/10

Macht ein Vermieter gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend, trägt er grundsätzlich die Beweislast dafür, dass der Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten durch Mietgebrauch entstanden ist und die Schadensursache nicht auch aus dem Verhalten eines Dritten herrühren kann, für den der Mieter nicht nach § 278 BGB haftet. Ob sich der Vermieter bei Geschehensbildern, die nach der Lebenserfahrung eine im Obhutsbereich des Mieters gesetzte Schadensursache wahrscheinlich machen, auf die Regeln des Anscheinsbeweises berufen kann, kann hier offen bleiben.*)

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IBRRS 2011, 0209
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gebührenstreitwert der Auflassungsklage bei offenem Restpreis

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10

Der Gebührenstreitwert der Auflassungsklage richtet sich dann, wenn der weit überwiegende Teil des Kaufpreises bereits bezahlt ist und die Auflassung nur mit der Begründung verweigert wird, der Auflassungsanspruch sei wegen des offenen Restes noch nicht fällig, nach der Höhe des streitigen Restkaufpreises. Der verfassungsrechtlich garantierte Justizgewährungsanspruch steht einer Streitwertbemessung nach dem Verkehrswert des Grundstücks entgegen und gebietet eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.*)

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IBRRS 2011, 0190
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beiderseitige Erledigungserklärung in Patentstreitigkeit

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZR 32/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0181
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZB 78/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0180
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - IV ZR 249/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0178
ProzessualesProzessuales
Verspätete Forderungsbefriedigung in Beschwerde unbeachtlich

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 121/10

Im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse ist die nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgte Befriedigung der Forderung des den Insolvenzantrag stellenden Gläubigers nicht zu berücksichtigen.*)

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IBRRS 2011, 0177
ProzessualesProzessuales
Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruches

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZB 100/09

Nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem § 1044 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F. aufgehoben worden ist, steht dem Einwand, das ausländische Schiedsgericht sei mangels wirksamer Schiedsvereinbarung unzuständig gewesen, nicht entgegen, dass es der Schiedsbeklagte versäumt hat, gegen den Schiedsspruch im Ausland ein befristetes Rechtsmittel einzulegen.*)

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IBRRS 2011, 0176
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufungsschriftsatz nur mit Kürzel versehen, Fristversäumnis!

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 60/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0173
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 152/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0172
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 66/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0169
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall

BGH, Urteil vom 30.11.2010 - VI ZR 15/10

Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn.*)

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IBRRS 2011, 0168
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde; Stellung als Insolvenzgläubiger

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 238/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0166
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrages

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 80/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0164
ProzessualesProzessuales
Zwangsverwaltung des Grundstücks einer GbR

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 84/10

1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.*)

2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.*)

3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.*)

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IBRRS 2011, 0162
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Neue Beurteilungen eines med. Sachverständigen im Termin

BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - VI ZR 25/09

Gibt der medizinische Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten ab, so ist den Parteien unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Dabei sind auch Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen und die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, sofern die Ausführungen Anlass zu weiterer tatsächlicher Aufklärung geben.*)

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IBRRS 2011, 0161
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schätzung des Tatrichters über Werthaltigkeit eines Anrechts

BGH, Urteil vom 17.11.2010 - XII ZR 170/09

1. Wird die Art und Weise der Bewertung eines Vermögensgegenstandes vom Gesetz nicht geregelt, ist es Aufgabe des Tatrichters, im Einzelfall eine geeignete Bewertungsart sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 130, 298, 303 und vom 17. Juli 2002 - XII ZR 218/00 - FamRZ 2003, 153, 154).*)

2. Lässt sich die Werthaltigkeit eines in den Zugewinnausgleich fallenden Anrechts bezogen auf den Stichtag nicht hinreichend konkret bestimmen, hat der Tatrichter im Rahmen der gemäß § 287 ZPO durchzuführenden Schätzung die ihm im Zeitpunkt seiner Entscheidung zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen.*)

3. Im Falle einer späteren Liquidation kann der zum maßgeblichen Stichtag bestehende Wert eines Kommanditanteils an einem geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bestimmt werden.*)

4. Mit der Aufhebung der Hausratsverordnung und der Einführung des § 1568 b BGB zum 1. September 2009 sind der gerichtlichen Hausratsverteilung nur noch die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Haushaltsgegenstände unterworfen. Hausrat, der im Alleineigentum eines Ehegatten steht, bleibt dem güterrechtlichen Ausgleich vorbehalten.*)

5. § 1568 b BGB ist mangels Übergangsregelung auch in bereits vor dem 1. September 2009 anhängig gemachten Verfahren anwendbar.*)

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