Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 0257BGH, Beschluss vom 10.12.2010 - IX ZA 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0256
BGH, Beschluss vom 10.01.2011 - X ZA 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0254
BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 42/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0252
BGH, Urteil vom 16.12.2010 - Xa ZR 66/10
Wenn der Gläubiger alle Vollstreckungsvoraussetzungen herbeigeführt hat, trifft ihn nur dann keine Haftung nach § 717 Abs. 2 ZPO, wenn er gegenüber dem Schuldner deutlich macht, daraus keine Rechte herzuleiten.*)
VolltextIBRRS 2011, 0249
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZR 230/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0248
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10
Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0247
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZB 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0246
BGH, Beschluss vom 22.12.2010 - IV ZR 141/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0240
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 124/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0239
BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - II ZR 292/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0238
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VI ZB 87/09
Ist eine Partei zusammen mit einer anderen Partei als Gesamtschuldner verurteilt worden, entfällt ihre Beschwer nicht schon dadurch, dass die andere Partei den Urteilsbetrag zahlt.*)
VolltextIBRRS 2011, 0231
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010 - 1 W 54/10
1. Eine Partei (auch der Nebenintervenient) kann in der Regel allein mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen. Eine Ausnahme gilt, wenn mit der erstrebten Neufestsetzung der Einzelstreitwerte zugleich eine Verbesserung der im Rahmen der Kostengrundentscheidung auferlegten Kostenquote erreicht werden soll.*)
2. Bei der Streitwertbemessung in Wohnungseigentumssachen ist dem Gericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 49a GKG) eine Interessenabwägung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen übertragen. Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung des Prozessgerichts in vollem Umfang nachzuprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Im Verfahren der weiteren Beschwerde beschränkt sich die Nachprüfung hingegen regelmäßig darauf, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 0228
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2010 - 24 W 66/10
Wird eine Partei an ihrem eigenen oder an einem vereinbarten, von ihrem Wohnsitz nahezu gleich weit entfernten Gerichtsstand verklagt, so kann sie die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts nur dann als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig ansehen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen (Anschluss an BGH NJW 2010, 1882).*)
VolltextIBRRS 2011, 0227
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2010 - 24 W 68/10
1. Wird die Räumung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils verlangt und wird dieser Anspruch nicht nur auf die Beendigung eines Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses, sondern auch auf eine andere Anspruchsgrundlage gestützt, ist für den Streitwert ohne Rücksicht darauf, ob über das Bestehen des Nutzungsverhältnisses Streit besteht, stets das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt maßgebend.*)
2. Die Mehrwertsteuer ist als unselbständiger Teil des Entgelts Hauptforderung und deshalb bei der Bemessung der Jahresmiete zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0226
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2010 - 24 W 86/10
1. Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.*)
2. Dies gilt auch für deren Fähigkeit, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.*)
3. Die durch Versäumnisurteil verurteilte Partei, die hilfsbedürftig im Sinne der §§ 114 ff. ZPO ist oder sich berechtigt dafür halten durfte, hat innerhalb der Einspruchsfrist einen vollständigen, also prüf- und entscheidungsfähigen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beim Einspruchsgericht einzureichen; dazu gehört auch die vorgeschriebene Prozesskostenhilfe-Erklärung (Anschluss an BGH FamRZ 2008, 1166).*)
VolltextIBRRS 2011, 0222
AG Chemnitz, Urteil vom 01.06.2010 - 15 C 932/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0219
KG, Urteil vom 20.12.2010 - 16 W 20/10
Der Streitwert einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen bemisst sich nach dem objektiven Interesse des Antragstellers an der Herausgabe. Benötigt der Antragsteller die Unterlagen zur Prüfung oder Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, kann der Streitwert nicht ohne Weiteres mit dem Wert der von den Mietern geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen gleichgesetzt werden. Ein Bruchteil von ca. 10% der jährlichen Betriebskostenvorauszahlungen kann auch ohne konkrete Gefahr der Rückerstattung von Betriebskostenvorauszahlungen angemessen sein.
VolltextIBRRS 2011, 0214
OLG Naumburg, Beschluss vom 09.11.2010 - 1 W 56/10
Macht ein Vermieter gegen den Mieter einen Schadensersatzanspruch geltend, trägt er grundsätzlich die Beweislast dafür, dass der Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Nutzungsberechtigten durch Mietgebrauch entstanden ist und die Schadensursache nicht auch aus dem Verhalten eines Dritten herrühren kann, für den der Mieter nicht nach § 278 BGB haftet. Ob sich der Vermieter bei Geschehensbildern, die nach der Lebenserfahrung eine im Obhutsbereich des Mieters gesetzte Schadensursache wahrscheinlich machen, auf die Regeln des Anscheinsbeweises berufen kann, kann hier offen bleiben.*)
VolltextIBRRS 2011, 0209
OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10
Der Gebührenstreitwert der Auflassungsklage richtet sich dann, wenn der weit überwiegende Teil des Kaufpreises bereits bezahlt ist und die Auflassung nur mit der Begründung verweigert wird, der Auflassungsanspruch sei wegen des offenen Restes noch nicht fällig, nach der Höhe des streitigen Restkaufpreises. Der verfassungsrechtlich garantierte Justizgewährungsanspruch steht einer Streitwertbemessung nach dem Verkehrswert des Grundstücks entgegen und gebietet eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.*)
VolltextIBRRS 2011, 0190
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZR 32/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0181
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZB 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0180
BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - IV ZR 249/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0178
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse ist die nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgte Befriedigung der Forderung des den Insolvenzantrag stellenden Gläubigers nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0177
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZB 100/09
Nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224), durch das unter anderem § 1044 Abs. 2 Nr. 1 ZPO a.F. aufgehoben worden ist, steht dem Einwand, das ausländische Schiedsgericht sei mangels wirksamer Schiedsvereinbarung unzuständig gewesen, nicht entgegen, dass es der Schiedsbeklagte versäumt hat, gegen den Schiedsspruch im Ausland ein befristetes Rechtsmittel einzulegen.*)
VolltextIBRRS 2011, 0176
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 60/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0173
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 152/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0172
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - IX ZB 66/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0169
BGH, Urteil vom 30.11.2010 - VI ZR 15/10
Zum Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn.*)
VolltextIBRRS 2011, 0168
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 238/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0166
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 80/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0164
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 84/10
1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.*)
2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.*)
3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.*)
VolltextIBRRS 2011, 0162
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - VI ZR 25/09
Gibt der medizinische Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten ab, so ist den Parteien unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Dabei sind auch Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen und die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, sofern die Ausführungen Anlass zu weiterer tatsächlicher Aufklärung geben.*)
VolltextIBRRS 2011, 0161
BGH, Urteil vom 17.11.2010 - XII ZR 170/09
1. Wird die Art und Weise der Bewertung eines Vermögensgegenstandes vom Gesetz nicht geregelt, ist es Aufgabe des Tatrichters, im Einzelfall eine geeignete Bewertungsart sachverhaltsspezifisch auszuwählen und anzuwenden (im Anschluss an Senatsurteile BGHZ 130, 298, 303 und vom 17. Juli 2002 - XII ZR 218/00 - FamRZ 2003, 153, 154).*)
2. Lässt sich die Werthaltigkeit eines in den Zugewinnausgleich fallenden Anrechts bezogen auf den Stichtag nicht hinreichend konkret bestimmen, hat der Tatrichter im Rahmen der gemäß § 287 ZPO durchzuführenden Schätzung die ihm im Zeitpunkt seiner Entscheidung zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen.*)
3. Im Falle einer späteren Liquidation kann der zum maßgeblichen Stichtag bestehende Wert eines Kommanditanteils an einem geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bestimmt werden.*)
4. Mit der Aufhebung der Hausratsverordnung und der Einführung des § 1568 b BGB zum 1. September 2009 sind der gerichtlichen Hausratsverteilung nur noch die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehenden Haushaltsgegenstände unterworfen. Hausrat, der im Alleineigentum eines Ehegatten steht, bleibt dem güterrechtlichen Ausgleich vorbehalten.*)
5. § 1568 b BGB ist mangels Übergangsregelung auch in bereits vor dem 1. September 2009 anhängig gemachten Verfahren anwendbar.*)
VolltextIBRRS 2011, 0160
BGH, Beschluss vom 15.12.2010 - IV ZR 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0159
BGH, Beschluss vom 21.12.2010 - XI ZR 344/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0158
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 99/09
Die Anwendung nationaler Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit - hier: Verbote für Stoffe, die den Lebensmittel-Zusatzstoffen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 LFGB gleichgestellt sind - steht, sofern spezifische Bestimmungen der Gemeinschaft fehlen, auch bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten unter dem Vorbehalt, dass sie den Erfordernissen entsprechen, die sich für Reglementierungen des Warenverkehrs bei grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten aus dem primären Unionsrecht, insbesondere aus Art. 34 und 36 AEUV, ergeben.*)
VolltextIBRRS 2011, 0156
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - I ZR 57/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0155
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZR 150/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0153
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZA 12/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0151
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZR 110/08
Nimmt der Kläger seine Berufung gegen ein die Klage abweisendes Urteil zurück, kommt eine Fortsetzung des Berufungsverfahrens durch einen Streithelfer, der selbst kein Rechtsmittel eingelegt hat, auch dann nicht in Betracht, wenn dieser Streithelfer gemäß § 69 ZPO als Streitgenosse der Hauptpartei gilt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 28. September 1998 - II ZB 16/98, NJW-RR 1999, 285, 286).*)
VolltextIBRRS 2011, 0149
BGH, Urteil vom 09.12.2010 - III ZR 56/10
Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.*)
VolltextIBRRS 2011, 0143
LG München I, Beschluss vom 19.10.2009 - 1 S 14383/09
Sowohl die Kostenentscheidung als auch die Streitwertfestsetzung des Gerichtes der ersten Instanz können im Rahmen eines Beschlusses nach § 522 II ZPO korrigiert werden. *)
VolltextIBRRS 2011, 0140
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.07.2009 - 3 U 122/08
Die Prozessführungsermächtigung ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, das keine Verpflichtungen begründen soll und deshlab von dem hauptamtlichen Bürgermeister einer Gemeinde (hier: aus Brandenburg) ohne die Mitwirkung anderer Gemeindevertreter wirksam vorgenommen werden kann. Verpachtet die Gemeinde ein mit einem Seniorenheim bebautes Grundstück nach Kündigung neu, kann der neue Pächter die Rechte der Gemeinde im eigenen Namen im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft geltend machen, wenn ihm die Ermächtigung dazu erteilt worden ist. Das schutzwürdige Eigeninteresse des Klägers folgt aus seiner Rechtsposition als neuer Pächter des Anwesens.*)
VolltextIBRRS 2011, 0122
LG München I, Urteil vom 20.12.2010 - 1 S 8436/10
1. Die Anfechtungsklage gegen einen Beschluss einer Untergemeinschaft, die nach der Gemeinschaftsordnung eigene Eigentümerversammlungen abhalten darf und die grundsätzlich mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet ist, ist nur gegen die übrigen Eigentümer der betreffenden Untergemeinschaft zu richten.*)
2. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass sowohl die Gesamtgemeinschaft als auch die Untergemeinschaften Jahresabrechnungen aufstellen sollen, besteht eine Beschlusskompetenz der Untergemeinschaft zur Genehmigung der Jahresabrechnung nur, soweit durch diese Abrechnung gemeinschaftsbezogene Zu- und Abflüsse auf die Miteigentümer der Untergemeinschaft verteilt werden, die zuvor durch die Abrechnung der Gesamtgemeinschaft der Untergemeinschaft wirksam zugewiesen wurden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0114
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2010 - 21 U 46/09
1. Die sog. Quasi-Unterbrechung der Verjährung durch § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B hält einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle stand. Bei vereinbarter Verjährungsfrist von fünf Jahren kann eine bloße Mängelrüge unmittelbar vor Ablauf der fünfjährigen Frist im Ergebnis zu einer Verjährung von sieben Jahren führen.
2. Die Verlängerung der Verjährungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nämlich möglich, wenn aufgrund der Eigenart des Gewerks ein Bedürfnis für eine verlängerte Verjährungsfrist besteht (vgl. BGH, IBR 1996, 315). Ein solches Bedürfnis ist für eine komplexe Straßenanlage ohne Weiteres zu erkennen.
3. Ein wesentlicher Verfahrensmangel liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht das rechtliche Gehör einer Partei in erheblicher Weise verletzt. In der Wertung des Vorbringens einer Partei zur Schadenshöhe als unsubstantiiert ohne Ausschöpfung des § 139 ZPO ist ein solcher Gehörsverstoß zu erblicken.
VolltextIBRRS 2011, 0092
OVG Saarland, Beschluss vom 21.12.2010 - 2 E 291/10
1. Der Senat neigt zu der Ansicht, dass es in den Fällen des § 172 VwGO in entsprechender Anwendung von § 171 VwGO einer vollstreckbaren Ausfertigung des zu vollstreckenden Verpflichtungstitels nicht bedarf.*)
2. Ist dem Vollstreckungsschuldner durch Verpflichtungsurteil aufgegeben, eine bauaufsichtliche Anordnung zur Beseitigung einer festgestellten Nachbarrechtsverletzung zu erlassen, so umfasst diese Verpflichtung auch die Pflicht, diese Anordnung (Beseitigungsanordnung oder Nutzungsverbot) erforderlichenfalls zwangsweise durchzusetzen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.3.1985 - 2 W 419/85 - NVwZ 1986, 763).*)
3. Nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage können nicht mit Erfolg im Verfahren nach § 172 VwGO eingewandt werden, sondern sind vom Vollstreckungsschuldner mittels einer Vollstreckungsgegenklage (§§ 167 VwGO, 767 ZPO) geltend zu machen, die erforderlichenfalls mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß den §§ 167 Abs. 1, 769 ZPO verbunden werden kann. Das gilt auch für den - im entschiedenen Fall zu dem bestrittenen - Vortrag, durch eine Änderung der beanstandeten baulichen Anlage (nachträgliche Erhöhung eines nachbarrechtswidrigen Schornsteins) sei die festgestellte Rechtsverletzung in einer dem aufgegebenen Nutzungsverbot gleichwertigen Weise beseitigt worden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0088
BGH, Beschluss vom 26.11.2010 - LwZR 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0087
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZR 301/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0086
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - I ZA 18/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0084
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZR 266/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext