Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4851BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - IX ZA 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4850
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 127/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4849
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - KZR 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4848
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - V ZB 160/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4847
BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - AnwZ (B) 16/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4846
BGH, Beschluss vom 01.12.2010 - IX ZB 231/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4845
BGH, Urteil vom 26.11.2010 - LwZR 22/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4843
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZR 68/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4841
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZR 56/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4839
BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZB 77/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4837
BGH, Beschluss vom 23.11.2010 - VI ZR 185/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4836
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - IX ZB 271/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4833
BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 41/10
Der Klage eines Gläubigers, der über einen vollstreckbaren Schuldtitel verfügt, auf Feststellung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung fehlt es nach dem auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch des Schuldners nicht an einem rechtlich geschützten Interesse.*)
VolltextIBRRS 2010, 4831
BGH, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 247/09
1. Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.*)
2. Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre (Bestätigung von BGH, WM 2001, 162 und BGH, WM 2005, 1180).*)
VolltextIBRRS 2010, 4821
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 110/10
Der Verkehrswert einer Eigentumswohnung i.S.d. § 19 Abs. 2 KostO kann auch durch Hochrechnung des Kaufpreises mittels Baukostenindex unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross, Anlage 8a WertR 2006 und eines Sicherungsabschlages von 10% ermittelt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4820
OLG Hamm, Urteil vom 08.10.2010 - 12 U 172/09
1. Eine falsche Parteibezeichnung ist durch Auslegung zu berichtigen. Dies kann in jeder Verfahrensphase von Amts wegen durchgeführt werden.
2. Im Rahmen des entgangenen Gewinns ist eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit ausreichend. Es ist darauf abzustellen, ob die Erzielung des Gewinns wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben.
3. Eine Schätzung des sog. Mindestschadens ist unzulässig, sofern sie mangels greifbarer, von der Geschädigten vorzutragender Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen würde".
VolltextIBRRS 2010, 4811
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010 - 10 U 140/09
1. Es ist nachlässig im Sinn des § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO, wenn ein Unternehmer, der sich auf eine streitige Weisung des Bauleiters an seine Mitarbeiter auf der Baustelle beruft, bei einer überschaubaren Anzahl der in Betracht kommenden Mitarbeiter (hier: 3 bis 4) nicht bereits während des Verfahrens erster Instanz innerhalb seines Unternehmens nachforscht, ob diese eine solche Weisung bezeugen können.*)
2. Es liegt ein schuldhaft verspäteter Vortrag vor, der sowohl nach § 531 Abs. 2 ZPO als auch nach §§ 530, 520, 296 Abs. 1 ZPO als auch nach §§ 525 S. 1, 296 Abs. 2 ZPO nicht zu berücksichtigen ist, wenn ein Bauunternehmer durch einfache Sichtprüfung erst während eines Ortstermins des Sachverständigen in zweiter Instanz feststellt, dass Bauteile, die seine Mitarbeiter nach bis dahin unstreitigem Vortrag nicht eingebaut hatten, von diesen tatsächlich teilweise eingebaut worden sind.*)
3. Dem Beschluss nach § 411a ZPO kommt die Bedeutung eines Beweisbeschlusses zu. Unterbleibt ein solcher Beschluss, obwohl das Gericht das in einem anderen gerichtlichen Verfahren erstellte Sachverständigengutachten ersichtlich verwerten will, tritt durch rügeloses Verhandeln gemäß § 295 Abs. 1 ZPO der Verlust des Rügerechts ein.*)
4. Im Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Bauunternehmer, der Herstellerrichtlinien und den Stand der Technik bei der Bauausführung unbeachtet gelassen und deshalb grob fahrlässig ein mangelhaftes Werk hergestellt hat, und dem bauüberwachenden Architekten entfällt eine Mithaftung des Architekten jedenfalls dann nicht vollständig, wenn der Bauaufsichtsfehler einen besonders fehlerträchtigen Bauabschnitt betroffen hat.*)
IBRRS 2010, 4807
LG Köln, Beschluss vom 12.10.2010 - 10 T 287/10
1. Für den Vollstreckungsschutz müssen ganz besondere Umstände vorliegen, die für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Solche besonderen Umstände müssen die Schuldner wenigstens ansatzweise schlüssig darlegen.
2. Im Rahmen einer Räumungsklage genügt allein der Verweis auf die angemietete Wohnung und anstehende Umzugskosten hierfür nicht.
VolltextIBRRS 2010, 4796
LG Heilbronn, Urteil vom 10.09.2010 - 4 O 259/09
1. Eine Mediationsvereinbarung ist dann kein vorläufiger Klageverzicht, wenn Regelungen über dessen Beendigung fehlen und damit die Mediation auch jederzeit beendet werden könnte, das heißt sogar unmittelbar nach deren Einleitung.
2. Der Verweis in einem Vertrag auf eine Internetseite mit weiteren Regelungen zu einem Mediationsverfahren "heilt" in einem Vertragswerk nicht dessen bewusst hingenommene Intransparenz.
VolltextIBRRS 2010, 4794
OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2010 - 3 W 153/10
Die Annahme einer Befangenheit des Sachverständigen kann es aus Sicht einer Partei rechtfertigen, wenn dieser eigenmächtig die Grenzen seines Gutachterauftrages überschreitet.*)
VolltextIBRRS 2010, 4793
OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.09.2010 - 7 W 40/10
Eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens hat zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzlich die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat
VolltextIBRRS 2010, 4791
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.07.2010 - 5 U 354/10
1. Die klagende Partei ist nicht verpflichtet, den Gerichtskostenvorschuss selbst zu berechnen und aufgrund dieser Berechnung alsbald einzuzahlen.
2. Eine mehr als fünfwöchige Verzögerung der Zustellungsanordnung durch das Gericht hindert nicht die Verjährungshemmung. Eine Zustellung ist jedenfalls dann noch demnächst erfolgt, wenn die durch den Kläger zu vertretende Verzögerung den Zeitraum von 14 Tagen nicht überschreitet
VolltextIBRRS 2010, 4783
OLG München, Beschluss vom 23.11.2010 - 7 W 2520/10
Verkündet eine Partei einem Dritten wirksam den Streit und tritt dieser auf Seiten des Streitverkünders bei, wird dem Erfordernis der bestimmten Angabe des Interesses, das der Beitretende hat (§ 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO), im Schriftsatz des Dritten dadurch Genüge getan, dass der Dritte auf die Streitverkündung Bezug nimmt und die Partei unterstützt.*)
VolltextIBRRS 2010, 4782
OLG Köln, Beschluss vom 12.07.2010 - 5 W 24/10
Die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren endet und geht auf das Gericht der Hauptsache über erst dann, wenn dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht. Eine frühere Erledigung und Einstellung des Verfahrens kommt somit nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2010, 4776
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - I ZB 54/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4775
BGH, Beschluss vom 03.11.2010 - XII ZB 197/10
1. Verfahren im Sinne des Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-RG ist nicht nur das Verfahren bis zum Abschluss einer Instanz, sondern bei Einlegung eines Rechtsmittels auch die mehrere Instanzen umfassende gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (im Anschluss an BGH Beschluss vom 1. März 2010 - II ZB 1/10 - FamRZ 2010, 639 sowie Senatsurteil vom 25. November 2009 - XII ZR 8/08 - FamRZ 2010, 192).*)
2. Auch bei einer in zulässiger Weise erhobenen Widerklage richtet sich das nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG anwendbare Verfahrensrecht einheitlich nach dem durch die Klage eingeleiteten Verfahren.*)
3. Der Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das nach dem FGG-Reformgesetz in Übergangsfällen anwendbare Verfahrensrecht ist jedenfalls dann nicht unverschuldet, wenn er entgegen einer von der Mehrheit in der Literatur und einer ersten veröffentlichten Entscheidung eines Oberlandesgerichts vertretenen Rechtsansicht von der Anwendbarkeit des neuen Rechts ausgeht.*)
VolltextIBRRS 2010, 4773
BGH, Beschluss vom 12.11.2010 - IX ZR 47/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4770
BGH, Beschluss vom 10.11.2010 - II ZR 136/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4769
BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - IV ZR 106/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4765
BGH, Beschluss vom 08.11.2010 - RiZ (R) 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4764
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - XII ZR 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4763
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZA 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4760
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - IV ZB 22/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4758
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 285/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4753
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - RiSt (B) 1/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4751
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZB 113/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4750
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 48/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4749
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - VI ZR 249/09
1. Die mögliche mangelnde Prozessfähigkeit des Klägers führt nicht zur Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde. Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen.*)
2. Das Gericht muss dafür Sorge tragen, dass einem prozessunfähigen Kläger ermöglicht wird, für eine ordnungsgemäße Vertretung zu sorgen (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09, NJW 2009, 3051).*)
VolltextIBRRS 2010, 4748
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZB 35/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4746
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - IX ZB 137/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4745
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - VI ZB 74/08
1. Bei der Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstandes gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO hat das Berufungsgericht ergänzenden Vortrag der Parteien zu diesem Wert in Erwägung zu ziehen. Hat das Erstgericht die auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall gerichtete Klage hinsichtlich eines Feststellungsantrags abgewiesen, kann der Wert des Beschwerdegegenstandes auch durch ausreichend konkret dargelegte Schadenspositionen bestimmt sein, die erstinstanzlich nicht in Ansatz gebracht wurden oder im Raum standen, sofern im Fall einer Verurteilung die Haftung der Beklagten auch für diese Positionen festgestellt würde.*)
2. Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600 Euro festgesetzt hat, und hält das Berufungsgericht diesen Wert für nicht erreicht, muss es die Entscheidung darüber nachholen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind.*)
VolltextIBRRS 2010, 4744
BGH, Urteil vom 10.11.2010 - XII ZR 37/09
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung einer fälligen Forderung (im Anschluss an BGH Urteile vom 4. März 1993 - I ZR 65/91 - NJW-RR 1993, 1129, 1130 und vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08 - NJW 2010, 1135, 1136).*)
2. Das Haager Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 2. Oktober 1973 (HUÜ 73) ist auch auf Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB anzuwenden, die auf der Familie mit dem gemeinsamen Kind beruhen. Die Anwendbarkeit des deutschen Rechts entfällt deswegen nicht nach Art. 7 HUÜ 73.*)
3. Elterngeld wird grundsätzlich einkommensabhängig gezahlt, so dass es Lohnersatzfunktion hat und deswegen als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen ist. Lediglich in Höhe von 300 Euro monatlich bleibt es nach § 11 Satz 1 BEEG unberücksichtigt.*)
VolltextIBRRS 2010, 4743
BGH, Beschluss vom 24.11.2010 - III ZR 84/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4742
BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09
1. Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig.*)
2. Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4741
BGH, Beschluss vom 09.11.2010 - VIII ZR 209/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4739
BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - I ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4737
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010 - 5 U 39/09
1. Ein Grundstückseigentümer handelt grob fahrlässig, wenn er bei der Verschiebung des Standorts eines im Grenzbereich geplanten Bauvorhabens nicht prüft, ob die für den geänderten Bau in Anspruch genommenen Flächen noch in seinem Eigentum stehen.
2. In den Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Überbaus kommt ein Ausschluss des Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach § 275 Abs. 2 Satz 1 BGB in aller Regel nicht in Betracht.
3. Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur bei objektiv sinnlosen Klagen, das heißt wenn der Kläger kein schutzwürdiges Interesse am begehrten Urteil haben kann. Davon kann nur unter ganz besonderen Umständen ausgegangen werden, weil jeder Rechtssuchende grundsätzlich einen Anspruch darauf hat, dass die Gerichte sein Anliegen sachlich prüfen und bescheiden.
4. Wer die Rechtslage nutzt, um die Gegenseite im Wege des Vergleichs zum geschäftlichen Entgegenkommen zu drängen, handelt nicht schikanös.
IBRRS 2010, 4730
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.08.2010 - 13 U 119/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4729
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2010 - 13 U 119/08
Bei schuldhaft falscher Anschrift der Beklagtenpartei in der Klageschrift kann bei Wahrung einer Ausschlussfrist auch ein Zeitraum von zwei Wochen einer Wertung einer Klagezustellung als "demnächst" entgegenstehen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4727
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.11.2010 - 8 U 624/09
Der an das Mahngericht gerichtete Antrag des Antragstellers im Mahnverfahren auf Abgabe an das Streitgericht stellt kein Weiterbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 3 BGB dar, wenn nicht auch der gemäß § 12 Abs. 3 S. 3 GKG erforderliche Gerichtskostenvorschuss, von dessen Zahlung das Mahngericht die Abgabe bereits in der Widerspruchsmitteilung abhängig gemacht hat, eingezahlt wird.*)
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