Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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Online seit 2010
IBRRS 2010, 4585BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 207/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4584
BGH, Beschluss vom 03.11.2010 - II ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4583
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - IX ZR 212/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4581
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 112/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4579
BGH, Beschluss vom 19.10.2010 - VI ZB 78/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4578
BGH, Beschluss vom 18.10.2010 - II ZR 261/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4577
BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - IX ZA 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4575
BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 46/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4574
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 75/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4573
BGH, Beschluss vom 08.11.2010 - XI ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4572
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 55/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4564
OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10
1. Geht der Beklagte im Laufe des Verfahrens von einer Hilfsaufrechnung zu einer Hauptaufrechnung über, ist der Streitwert nicht nach § 45 Abs. 3 GKG zu erhöhen.*)
2. Von einer Streitwerterhöhung nach § 45 Abs. 3 GKG ist abzusehen, wenn sich der Beklagte gegen eine Werklohnforderung in erster Linie mit fehlender Abnahme wegen Mängeln verteidigt und hilfsweise mit dem Schadensersatzanspruch wegen derselben Mängel aufrechnet.*)
VolltextIBRRS 2010, 4562
BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - X ZR 57/10
Kommen aufgrund einer Gesetzesänderung für die Berechnung einer wichtigen, mit einem drohenden Rechtsverlust verbundenen Frist (hier: der Frist zur Begründung der Berufung in einer Patentnichtigkeitssache) je nachdem, ob es sich um einen Fall handelt, der altem oder neuem Recht unterliegt, unterschiedliche gesetzliche Regelungen in Betracht, darf der Rechtsanwalt oder Patentanwalt die Fristberechnung nur dann seinem Büropersonal übertragen, wenn er geeignete organisatorische Vorkehrungen trifft, um sicherzustellen, dass jeweils vor der Fristberechung ermittelt wird, welche gesetzliche Regelung in diesem Fall für Beginn und Ablauf der Frist maßgeblich ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 4561
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 210/09
Sieht sich das Beschwerdegericht bei der Frage, ob die tatsächlichen Grundlagen eines Ablehnungsgrundes glaubhaft gemacht sind (§ 44 Abs. 2 ZPO), weder zur Bejahung noch zur Verneinung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit in der Lage (non liquet), führt dies nicht dazu, dass von der die Besorgnis der Befangenheit begründenden Behauptung des Ablehnenden auszugehen ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 4559
BGH, Urteil vom 11.11.2010 - VII ZR 44/10
Auf einen Vertrag mit Verbindung zu einem ausländischen Staat, durch den eine Vertragspartei der Schuld eines Dritten gegenüber der anderen Vertragspartei beitritt, ist gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB grundsätzlich das Recht des Niederlassungsortes des Beitretenden anzuwenden. Allein der dem Schuldbeitritt immanente Zusammenhang mit dem Recht der ursprünglichen Schuld hat regelmäßig keine ausreichend starke Indizwirkung, um eine engere Verbindung i.S. von Art. 28 Abs. 5 EGBGB zu begründen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4558
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 116/09
Ist die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß RVG VV Nr. 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen, ist bei der Kostenfestsetzung die gemäß RVG VV Nr. 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß RVG VV Nr. 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4557
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10
1. Zur Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Forstwirtschaft.*)
2. Die Frage, ob das Berufungsgericht die sachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO zu Recht als gegeben angesehen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht.*)
3. Das Recht der Prozessparteien, die Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, bezieht sich nicht auf einen früheren - gleichsam "abgelösten" - Sachverständigen, dessen Gutachten der Tatrichter für ungenügend erachtet und deshalb zum Anlass genommen hat, gemäß § 412 Abs. 1 ZPO einen anderen Sachverständigen zu beauftragen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4555
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 15/10
1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456).*)
2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist, steht einer Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr nicht entgegen.*)
IBRRS 2010, 4552
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 73/10
1. Der Rechtsmittelführer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden.*)
2. Erkennbar unklare und ergänzungsbedürftige Angaben eines Wiedereinsetzungsgesuchs zum Zeitpunkt des Posteinwurfs und der Briefkastenleerung dürfen noch nach Fristablauf erläutert und vervollständigt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4547
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten.*)
VolltextIBRRS 2010, 4546
BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10
Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts unterliegt nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht.*)
VolltextIBRRS 2010, 4544
BGH, Beschluss vom 12.10.2010 - VIII ZB 16/10
Eine Terminsgebühr nach Nr. 3200 in Verbindung mit Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG für die Vertretung in einem Gerichtstermin entsteht nur, wenn der Termin auch stattfindet. Dies setzt voraus, dass das Gericht, sofern der Termin nicht förmlich aufgerufen wird, zumindest konkludent mit dem Termin "begonnen" hat.*)
VolltextIBRRS 2010, 4541
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 24/10
Der Schuldner kann die eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit des von dem Insolvenzverwalter gefertigten Vermögensverzeichnisses nicht unter Berufung auf Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten verweigern.*)
VolltextIBRRS 2010, 4540
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - EnVR 52/09
Ein Gasversorgungsunternehmen, das in dem vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahren zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor keinen Beiladungsantrag gestellt hat, ist im gerichtlichen Verfahren nicht beschwerdebefugt.*)
VolltextIBRRS 2010, 4539
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 275/09
1. Ist vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Antrag auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG gestellt, über den nach Grund und Höhe in einem Verwaltungsverfahren nach § 5 Abs. 3 StHG zu befinden ist, tritt die mit der Antragstellung verbundene Unterbrechungswirkung mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (im Anschluss an BGHZ 52, 47).*)
2. Im Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes will die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Pflicht zur Weiterleitung eines Schadensersatzantrags an die zuständige Stelle sicherstellen, dass einem Geschädigten die mit der rechtzeitigen Stellung des Antrags verbundenen verjährungsrechtlichen Wirkungen zugute kommen.*)
3. Verzichtet ein vom Restitutionsantragsteller beauftragter Rechtsanwalt darauf, sich vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung von Rückgabeansprüchen erteilen zu lassen, ergibt sich hieraus keine anderweitige Ersatzmöglichkeit für Schadensersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Registrierung des tatsächlich eingegangenen Antrags beruhen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4538
BGH, Beschluss vom 07.06.2010 - II ZR 210/09
1. Die Gesellschafter einer Personengesellschaft können zum Zwecke der Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen ihren organschaftlichen Vertreter in entsprechender Anwendung von §§ 46 Nr. 8 Halbs. 2 GmbHG, 147 Abs. 2 Satz 1 AktG einen besonderen Vertreter bestellen.*)
2. Als ein solcher besonderer Vertreter kann der Beirat einer Publikums-Kommanditgesellschaft bestellt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4537
BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 237/09
Zur Frage derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG bei außergerichtlicher Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den für die Verbreitung durch ein Druckerzeugnis verantwortlichen Verlag und gegen die Verantwortlichen für die Verbreitung durch eine Online-Berichterstattung.*)
VolltextIBRRS 2010, 4536
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - IX ZR 16/10
Die Zahlung einer Geldstrafe unterliegt der Insolvenzanfechtung.*)
VolltextIBRRS 2010, 4535
BGH, Beschluss vom 03.11.2010 - XII ZB 177/10
Besteht in einer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt selbst Fristen streicht und bleibt offen, wer eine Frist zu Unrecht gestrichen hat, so muss der Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden ausräumen und gegebenenfalls zu den organisatorischen Maßnahmen, die er zur Vermeidung von Fehlerquellen durch die Kompetenzüberschneidung getroffen hat, Stellung nehmen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4521
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10
Allein daraus, dass ein Beteiligter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens, in dem mit Zustellungen zu rechnen ist, umzieht, ohne dem Vollstreckungsgericht eine neue Anschrift mitzuteilen oder einen Nachsendeantrag zu stellen, kann nicht geschlossen werden, dass er beabsichtigt, Zustellungen arglistig zu verhindern.*)
VolltextIBRRS 2010, 4501
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.06.2010 - 9 W 34/10
Auch im Rahmen des § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG wird die sog. Hamburger Formel angewendet, wonach sich das Interesse bei der Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung i.d.R. aus dem Eigeninteresse des Klägers zuzüglich eines Bruchteils von des - abzüglich des Einzelinteresses des Klägers - verbleibenden Gesamtinteresses berechnet. Bei formalen Mängeln ist eine weitere Reduzierung um 50 % vorzunehmen.
VolltextIBRRS 2010, 4498
OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2010 - 4 W 641/10
Einem gerichtlich bestellten Sachverständigen steht gegen einen sein Gesuch auf Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zurückweisenden Beschluss ein Rechtsmittel nicht zu.
VolltextIBRRS 2010, 4489
AG Mannheim, Urteil vom 04.08.2010 - 17 C 179/10
1. Bei einem einheitlichen Mietvertrag über eine Wohnung und eine Garage ist eine Teilkündigung grundsätzlich nicht möglich.
2. Allerdings ermöglicht der Grundsatz der Vertragsfreiheit des Mieters und Vermieters auch, in eindeutiger Weise einen selbständigen Vertrag über die Garage zu schließen, wenn sie deren Einbeziehung in den Wohnungsmietvertrag nicht wollen.
3. Fehlt es an solchen zweifelsfreien Erklärungen, ist es gleichwohl gerechtfertigt, einen eigenständigen Vertrag anzunehmen, sofern besondere Umstände auf einen entsprechenden, erkennbar gewordenen Willen schließen lassen. Diese können beispielsweise darin liegen, daß die Parteien eine besondere Kündigungsvereinbarung über die Garage getroffen haben
VolltextIBRRS 2010, 4487
OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - 1 W 2337/10
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich noch nicht daraus ergeben, dass zwischen ihm und einer Partei beruflichen Kontakte bestehen und sowohl Sachverständiger als auch die Partei als Experten in ihrem Fachgebiet an dem wissenschaftlichen Austausch auf Tagungen und in Veröffentlichungen teilnehmen. Es müssen vielmehr darüber hinaus gehende persönliche oder enge fachliche Bindungen vorhanden sein. Die Grenze zu nicht zu beanstandenden beruflich bedingten Kontakten ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Sachverständige bei einer Partei seine Facharztausbildung absolviert hat und der Sachverständige und die Partei gemeinsam veröffentlichen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4484
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZR 255/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4483
BGH, Beschluss vom 10.11.2010 - IV ZR 240/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4482
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4480
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZR 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4479
BGH, Beschluss vom 29.07.2010 - III ZB 48/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4478
BGH, Beschluss vom 13.10.2010 - BLw 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4476
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 120/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4475
BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - IX ZB 156/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4472
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - IX ZB 1/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4471
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 170/09
Legt ein Steuerberater gegen einen Sammelbescheid mit mehreren selbständig anfechtbaren Regelungsgegenständen einen Einspruch ein, der eindeutig auf einen Teil des angefochtenen Sammelbescheides beschränkt ist, so beginnt die Verjährung eines hieraus folgenden Schadensersatzanspruchs mit dem Ablauf der Einspruchsfrist, selbst wenn zwischen dem Mandanten und dem Finanzamt später Streit über den Umfang der Anfechtung entsteht.*)
VolltextIBRRS 2010, 4470
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZR 208/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4469
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZB 113/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4468
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 46/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4467
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - IX ZR 109/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4465
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - IX ZR 240/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4464
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 84/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext