Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4463BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZB 129/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4462
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - Xa ZR 70/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4459
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - EnVR 49/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4458
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - KVR 33/09
Eine Untersagungsverfügung kann nur dann eine zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags führende Präjudizwirkung entfalten, wenn ein gleichartiges Zusammenschlussvorhaben wie das untersagte möglich erscheint. Dafür ist grundsätzlich erforderlich, dass das Zielunternehmen des Zusammenschlussvorhabens bei im Wesentlichen unveränderten Marktverhältnissen noch am Markt ist und erneut als Beteiligter eines Zusammenschlussvorhabens in Betracht kommt. Besteht das Zielobjekt dagegen nicht mehr, weil das Zusammenschlussvorhaben unter Nebenbestimmungen freigegeben und vollzogen worden ist, scheidet ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse regelmäßig aus.*)
VolltextIBRRS 2010, 4457
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - Xa ZR 81/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4455
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - IX ZR 195/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4454
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZR 42/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4453
BGH, Urteil vom 07.10.2010 - IX ZR 209/09
1. Der Insolvenzverwalter kann sich keinen Anspruch auf Wertersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung verschaffen, indem er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur eine Buchposition des Gläubigers, nicht aber dessen Lastschrifteinzug selbst genehmigt.*)
2. Allein aus der öffentlichen Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ergibt sich nicht die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Eröffnungsantrag gegen den Schuldner.*)
VolltextIBRRS 2010, 4451
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 257/08
Allein die Verwendung der "Ich-Form" in einem Einspruchsschriftsatz eines Rechtsanwalts lässt grundsätzlich keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Einspruch einlegen will.*)
VolltextIBRRS 2010, 4450
BGH, Beschluss vom 27.10.2010 - XII ZR 128/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4449
OLG München, Beschluss vom 22.10.2010 - 11 W 1560/09
Wenn der Berufungsbeklagte nach Rücknahme der bereits begründeten Berufung einen Schriftsatz einreicht, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, ist die dadurch entstandene volle Verfahrensgebühr erstattungsfähig, wenn weder ihm noch seinem Prozessbevollmächtigten zum Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden Tätigkeit bekannt war oder bekannt sein musste, dass das Rechtsmittel bereits zurückgenommen worden war.
VolltextIBRRS 2010, 4447
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.05.2007 - 1 U 652/03
Zur internationalen Zuständigkeit bei einem Architektenhonorarprozess.
VolltextIBRRS 2010, 4446
BGH, Urteil vom 28.10.2010 - VII ZR 172/09
Haben die Parteien rechtzeitig Einwendungen gegen das im selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten erhoben, ist - sofern nicht eine weitere Beweisaufnahme stattfindet - das selbständige Beweisverfahren jedenfalls dann beendet, wenn der mit der Beweisaufnahme befasste Richter zum Ausdruck bringt, dass eine weitere Beweisaufnahme nicht stattfindet und dagegen innerhalb angemessener Frist keine Einwände erhoben werden.*)
IBRRS 2010, 4445
OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2006 - 28 U 173/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4443
LG Berlin, Beschluss vom 20.07.2010 - 63 T 148/10
Die negative Feststellungsklage eines Mieters, mit der er seine auf dem Mietvertrag beruhende Verpflichtung zur künftigen Entrichtung des Mietzinses leugnet, stellt in der Sache das Spiegelbild einer Leistungsklage des Vermieters auf Zahlung künftigen Mietzinses dar, sodass für die Bestimmung des Streitwertes keine anderen Grundsätze gelten können.
VolltextIBRRS 2010, 4431
VG Hannover, Beschluss vom 26.10.2010 - 4 B 3729/10
Die Stellplatzanlage eines im Gewerbegebiet liegenden Gewerbebetriebs ist im benachbarten Mischgebiet planungsrechtlich unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2010, 4430
VG Neustadt, Beschluss vom 27.10.2010 - 5 L 1033/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4408
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2009 - 1 W 646/09
Die Einholung einer neuen Begutachtung hängt davon ab, dass das Gericht das bisherige Gutachten für "ungenügend" erachtet. Dies bedarf einer Beurteilung nach strengen Maßstäben.
VolltextIBRRS 2010, 4407
LG Leipzig, Beschluss vom 18.02.2010 - 02 S 290/09
Soweit eine Partei erstmals in der Berufungsinstanz vorbringt, dass sich aufgrund der nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung durchgeführten Inaugenscheinnahme der Wohnung ein nicht unerheblicher Reparaturstau ergeben hat, ist dieses Vorbringen der Entscheidung des Berufungsgerichts gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1, 531 Abs. 2 ZPO nicht zugrunde zu legen.
VolltextIBRRS 2010, 4397
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2010 - 2 W 37/10
1. Auch im Unterschwellenbereich kann im Wege des Primärrechtsschutzes durch einstweilige Verfügung nur die Untersagung des Zuschlags an einen Mitbewerber begehrt werden.
2. Für die Ermittlung des Streitwerts im unterschwelligen Zivilrechtsschutz ist § 50 Abs. 2 GKG entsprechend anwendbar. Der Streitwert ist daher mit 5% des Bruttoauftragswerts anzusetzen.
IBRRS 2010, 4393
BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZB 77/09
Ein Rechtspfleger, der ohne die für die Nebentätigkeit als Zwangsverwalter erforderliche Genehmigung, in dem Bezirk des Amtsgerichts, an dem er tätig ist, sich zum Zwangsverwalter bestellen lässt und das Amt ausübt, verwirkt in entsprechender Anwendung des § 654 BGB den Anspruch auf die dem Zwangsverwalter zustehende Vergütung.*)
VolltextIBRRS 2010, 4387
LG München II, Beschluss vom 03.09.2010 - 12 O 1827/10
1. Ein ärztliches Attest, das krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit des Beklagten bescheinigt, genügt nicht zur Glaubhaftmachung erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung.
2. Die Erkrankung muss vielmehr substanziiert aus dem Attest hervorgehen, so dass das Gericht in der Lage ist, die Frage der Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen.
3. Die Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung auf der Grundlage einer ärztlich attestierten Verhandlungsunfähigkeit rechtfertigt nicht die Besorgnis der Befangenheit des Richters.
VolltextIBRRS 2010, 4376
BGH, Beschluss vom 02.11.2010 - VIII ZA 14/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4375
BGH, Beschluss vom 04.11.2010 - III ZB 71/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4373
BGH, Beschluss vom 12.10.2010 - V ZB 170/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4372
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZB 224/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4371
BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - X ZR 112/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4370
BGH, Beschluss vom 04.11.2010 - III ZB 67/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4369
BGH, Beschluss vom 19.10.2010 - VI ZB 26/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4368
BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - AnwZ (B) 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4367
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 40/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4366
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 159/09
1. Im Sinne von Art. 13 Abs. 1 LugÜ kann auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG ein Anspruch "aus einem Vertrag" sein und damit der Zuständigkeit für Verbrauchersachen unterliegen.*)
2. Für die Anknüpfung an einen Vertrag und die Begründung der Zuständigkeit für Verbrauchersachen nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 LugÜ genügt, dass sich die Schadenshaftung allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine Klage, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, eine so enge Verbindung zu dem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - Rs. C-96/00 - Slg. 2002 S. I-6367, Gabriel).*)
VolltextIBRRS 2010, 4365
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 147/09
In einem Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO bemisst sich die bei dem Landgericht entstehende Verfahrensgebühr nach RVG VV Nr. 3500.*)
VolltextIBRRS 2010, 4364
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - Xa ARZ 191/10
Die Bestimmung über den besonderen Gerichtsstand der Widerklage ist auf Drittwiderklagen gegen den bisher nicht am Verfahren beteiligten Zedenten der Klageforderung entsprechend anzuwenden (Abweichung von BGH, IBR 2001, 463).*)
VolltextIBRRS 2010, 4363
BGH, Beschluss vom 13.10.2010 - BLw 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4362
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 199/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4361
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - V ZB 196/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4359
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZA 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4358
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - Xa ARZ 129/10
Die Bestimmung über den besonderen Gerichtsstand der Widerklage ist auf Drittwiderklagen gegen den bisher nicht am Verfahren beteiligten Zedenten der Klageforderung entsprechend anzuwenden (Abweichung von BGH, IBR 2001, 463).*)
VolltextIBRRS 2010, 4357
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.07.2010 - 15 W 18/10
Um der Pflicht zur Kostengeringhaltung im Prozess zu genügen, muss der Kläger im Hinblick auf im Rahmen der Einholung eines gerichtlich angeordneten Gutachtens entstandene Kosten nicht in jedem Falle die Einrede der Verjährung erheben.
VolltextIBRRS 2010, 4352
BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - XII ZB 66/10
Wenn in mehreren Verfahren gleicher Parteien mehrere Fristen für Rechtsmittel und Rechtsmittelbegründung zu notieren sind, muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen verhindern, dass eine Verwechslung in der Behandlung der verschiedenen Verfahren entstehen kann. Er muss durch geeignete Anweisungen sicherstellen, dass grundsätzlich bei zwei oder mehr Rechtsmitteln in der Angelegenheit eines Mandanten die Frist für jedes dieser Rechtsmittel auch bei gleichzeitigem Fristablauf gesondert notiert wird. Hat er die Fristenkontrolle auf eine Fachangestellte übertragen, ist es darüber hinaus geboten, die notierten Fristen mit zusätzlichen eindeutigen Erkennungszeichen zu versehen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4350
BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - XII ZB 22/10
Zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in die schuldlos versäumte Wiedereinsetzungsfrist ohne entsprechenden Antrag, wenn die versäumten Prozesshandlungen rechtzeitig nachgeholt sind und das fehlende Verschulden an der Fristversäumung glaubhaft gemacht ist (§§ 233, 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO).*)
VolltextIBRRS 2010, 4349
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 152/09
Zur Frage, ob die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen den Autor einerseits und den Verlag andererseits dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG betrifft.*)
VolltextIBRRS 2010, 4347
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - XII ZR 41/09
Zur Klärung der Frage, ob eine Prozesspartei existiert.*)
VolltextIBRRS 2010, 4343
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 82/10
Der Umstand, dass ein Schuldner im Zwangsversteigerungsverfahren geltend macht, dass sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt wird, begründet - für sich genommen - keinen Grund für die Zulassung der Rechtsbeschwerde.*)
VolltextIBRRS 2010, 4341
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - VII ZB 23/09
Eine Reduzierung der in § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO genannten Pauschalbeträge auf den tatsächlich geleisteten Unterhaltsbetrag kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Inanspruchnahme dieser Freibeträge durch den Schuldner als unbillig erweist und deshalb die Verwirklichung des mit der Einführung von Pauschalbeträgen verfolgten Zwecks ausnahmsweise hinter dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers zurücktreten muss.*)
VolltextIBRRS 2010, 4340
OLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2010 - 9 U 2258/05
1. Führt der Sachverständige seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit bewusst oder grob fahrlässig herbei, ist damit die völlige Unverwertbarkeit seines Gutachtens die Folge und er verliert seinen Vergütungsanspruch.
2. Verbale Angriffe eines Sachverständigen, deren Ausmaß und Häufigkeit auf persönliche Verärgerung und die Gefahr von Unsachlichkeit schließen lassen, bedingen grundsätzlich zumindest die Annahme der grob fahrlässig herbeigeführten Unverwertbarkeit des Gutachtens.
3. Gegen den Beschluss nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 JVEG ist keine Beschwerde möglich, lediglich das Mittel der Gegenvorstellung.
VolltextIBRRS 2010, 4338
OLG Dresden, Beschluss vom 23.08.2010 - 9 U 2258/05
1. Führt der Sachverständige seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit bewusst oder grob fahrlässig herbei, ist damit die völlige Unverwertbarkeit seines Gutachtens die Folge und er verliert seinen Vergütungsanspruch.
2. Verbale Angriffe eines Sachverständigen, deren Ausmaß und Häufigkeit auf persönliche Verärgerung und die Gefahr von Unsachlichkeit schließen lassen, bedingen grundsätzlich zumindest die Annahme der grob fahrlässig herbeigeführten Unverwertbarkeit des Gutachtens.
3. Gegen den Beschluss nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 JVEG ist keine Beschwerde möglich, lediglich das Mittel der Gegenvorstellung.
VolltextIBRRS 2010, 4337
OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010 - 9 U 2258/05
Ablehnung des Sachverständigen wegen unsachlicher Herabsetzung der Einwände des klägerischen Prozessbevollmächtigten!
1. Mehrfache sprachliche Entgleisungen eines Sachverständigen, die eine unsachliche Herabsetzung der Einwände des Klägers gegen das vom Sachverständigen erstellte Gutachten darstellen, sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
2. Solche sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen stellen auch keine adäquate Reaktion auf von ihm als provokant empfundene Fragestellungen des Klägers dar.
VolltextIBRRS 2010, 4333
BGH, Urteil vom 07.10.2010 - IX ZR 191/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext