Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 4332BGH, Beschluss vom 13.10.2010 - BLw 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4323
BGH, Beschluss vom 22.10.2010 - V ZA 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4320
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - III ZR 282/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4319
BGH, Beschluss vom 27.09.2010 - II ZR 185/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4318
BGH, Beschluss vom 19.10.2010 - VIII ZR 303/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4317
BGH, Beschluss vom 29.09.2010 - AnwZ (B) 74/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4316
BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - VIII ZB 15/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4315
BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 209/07
1. Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters/Vertragshändlers gemäß § 89b HGB ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Handelsvertreter/Vertragshändler nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat. Das gilt auch dann, wenn die Betriebseinstellung auf die Insolvenz des Handelsvertreters/Vertragshändlers zurückzuführen ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - VIII ZR 329/96, NJW 1998, 1070).*)
2. Wird ein Urteil, das einer Zahlungsklage teilweise stattgibt und sie im Übrigen abweist, allein vom Beklagten mit der Berufung angegriffen, ist das Verschlechterungsverbot verletzt, wenn das Berufungsgericht eine vom Beklagten zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, die das Gericht erster Instanz als unbegründet angesehen hat, mit dem in erster Instanz abgewiesenen Teil der Klageforderung verrechnet.*)
VolltextIBRRS 2010, 4314
BGH, Beschluss vom 30.08.2010 - AnwZ (B) 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4312
BGH, Beschluss vom 20.10.2010 - IV ZB 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4310
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZR 2/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4309
BGH, Urteil vom 25.03.2010 - I ZR 130/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4308
BGH, Beschluss vom 13.10.2010 - BLw 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4307
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - Xa ARZ 210/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4304
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZR 76/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4303
BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - VIII ZB 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4302
BGH, Beschluss vom 19.10.2010 - X ZR 17/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4300
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - Xa ARZ 208/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4282
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2010 - 24 U 194/09
1. Bei Streitgenossenschaft ist nicht jeder Streitgenosse notwendig auch Auftraggeber.
2. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts stellt ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs für die Familie dar, weshalb der Ehepartner für die dadurch entstandenen Kosten in gesamtschuldnerischer Haftung mit dem Ehegatten einzustehen hat.
3. Bei der Beauftragung mit der Vertretung von Streitgenossen darf ein Rechtsanwalt ohne Vorliegen besonderer Umstände und Abreden gemäß §§ 133, 157 BGB grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Auftragserteilung durch alle Genossen erfolgt. Denn dies entspricht für den Regelfall den Interessen aller Beteiligten, weil der Rechtsanwalt zwei Schuldner erhält, der handelnde Streitgenosse das Risiko seiner (alleinigen) Inanspruchnahme verringere und der andere Streitgenosse wiederum eigene Ansprüche und Rechte gegenüber dem Rechtsanwalt erhält.
VolltextIBRRS 2010, 4273
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2010 - 12 U 198/08
1. Das deliktische Verhalten eines geschäftsführenden Gesellschafters wird entsprechend § 31 BGB der Gesellschaft zugerechnet. Die Haftung der übrigen Gesellschafter ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 128 HGB, und zwar auch bei einer Sozietät von Freiberuflern.
2. Die Klage eines vom Rechtsinhaber zur Forderungseinziehung Ermächtigten hemmt die Verjährung selbst dann, wenn das für die gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt und die Klage deshalb unzulässig ist.
VolltextIBRRS 2010, 4240
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.10.2010 - 5 S 2335/10
Das Verwaltungsgericht ist ungeachtet der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VwGO erstinstanzlich zuständig, wenn weder um die (weitere) Zulässigkeit eines planfestgestellten Vorhabens noch um die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses gestritten wird, sondern nur mehr Maßnahmen der Ausführung in Rede stehen.
VolltextIBRRS 2010, 4239
OVG Sachsen, Beschluss vom 27.10.2010 - 5 B 286/10
Das beabsichtigte Einschwimmen des bereits an Land vormontierten Mittelteils der Waldschlößchenbrücke kann durchgeführt werden. Der dagegen gerichtete Eilantrag von drei Naturschutzverbänden wird abgelehnt.
VolltextIBRRS 2010, 4238
OVG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 B 249/10
Ein naher Anbau rückseitiger Balkone an zurückspringendes Haus des Nachbarn ist bei geschlossener Bauweise zulässig.
VolltextIBRRS 2010, 4237
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.10.2010 - 7 B 1200/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4236
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22.10.2010 - 1 ME 145/10
Ist ein Bebauungsplan wegen Verletzung des drittschützenden Abwägungsgebotes unwirksam, verletzt eine Baugenehmigung, die auf der Grundlage dieses Planes erteilt worden ist, nicht automatisch Drittrechte.*)
VolltextIBRRS 2010, 4222
BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 237/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4221
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZB 44/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4220
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VIII ZB 39/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4219
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 219/09
1. Gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerdegericht kann der nicht angehörte Schuldner bei dem Beschwerdegericht die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Gegen die Zurückweisung der Vollstreckungserinnerung durch das Beschwerdegericht ist nach Maßgabe von § 574 ZPO die Rechtsbeschwerde statthaft.*)
2. § 17 Abs. 1 Fall 2 ZVG ist auf eine erbgangsgleiche Universalsukzession entsprechend anwendbar. Eine solche Universalsukzession liegt vor, wenn eine zweigliedrige Erbengemeinschaft durch Abschichtung aufgelöst wird und der Nachlass Alleineigentum eines Erben wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 4218
BGH, Beschluss vom 30.06.2010 - IV ZR 229/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4217
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 173/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4215
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 21/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4212
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - IX ZA 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4210
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 186/08
1. Trifft ein Schadensereignis ein jüngeres Kind, über dessen berufliche Zukunft aufgrund des eigenen Entwicklungsstands zum Schadenszeitpunkt noch keine zuverlässige Aussage möglich ist, so kann es geboten sein, dass der Tatrichter bei der für die Ermittlung des Erwerbsschadens erforderlichen Prognose auch den Beruf sowie die Vor- und Weiterbildung der Eltern, ihre Qualifikation in der Berufstätigkeit, die beruflichen Pläne für das Kind sowie schulische und berufliche Entwicklungen von Geschwistern berücksichtigt.*)
2. Ergeben sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des Kindes zwischen dem Zeitpunkt der Schädigung und dem Zeitpunkt der Schadensermittlung (weitere) Anhaltspunkte für seine Begabungen und Fähigkeiten und die Art der möglichen Erwerbstätigkeit ohne den Schadensfall, ist auch dies bei der Prognose zu berücksichtigen und von einem dem entsprechenden normalen beruflichen Werdegang auszugehen.*)
VolltextIBRRS 2010, 4209
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZR 87/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4208
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZA 35/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4206
BGH, Beschluss vom 13.09.2010 - AnwZ (B) 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4203
BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - IX ZB 53/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4201
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VIII ZB 14/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4200
BGH, Urteil vom 16.09.2010 - IX ZR 203/08
1. Ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zweifelhaft, ob ein vertraglicher Anspruch im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten übergegangen ist, hat der Rechtsanwalt, der zur Klage gegen den Dritten rät, seinem Mandanten zu empfehlen, dessen ursprünglichen Vertragspartner den Streit zu verkünden.*)
2. Der Zurechnungszusammenhang zwischen der in der unterlassenen Streitverkündung bestehenden Pflichtverletzung und dem durch die Verjährung des Anspruchs entstandenen Schaden wird nicht dadurch unterbrochen, dass das Gericht des Erstprozesses die Frage der Passivlegitimation unzutreffend beurteilt.*)
IBRRS 2010, 4199
BGH, Urteil vom 23.09.2010 - IX ZR 243/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4197
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VIII ZB 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4196
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - Xa ZR 62/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4195
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZR 62/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4194
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - IX ZR 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4192
BGH, Beschluss vom 11.10.2010 - II ZR 73/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 4191
BGH, Urteil vom 30.09.2010 - IX ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2010, 4176
OLG München, Beschluss vom 26.10.2010 - 34 SchH 2/10
Im gerichtlichen Verfahren auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens kann eine Entscheidung aufgrund Anerkenntnisses einer Partei getroffen werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 4175
OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2010 - 3 U 50/10
1. Eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als unstreitig dargestellte Tatsache ist auch wenn sie in den erstinstanzlichen Schriftsätzen umstritten war, als unstreitig für das Berufungsgericht bindend, wenn der Tatbestand nicht berichtigt wurde. Das wiederholte Bestreiten in der Berufungsinstanz ist neues Vorbringen.*)
2. Übernimmt der Vermieter im laufenden Mietverhältnis von einem Untermieter sämtliche Schlüssel des Mietobjekts und entzieht er dem Mieter dadurch den Besitz, kommt er seiner Gebrauchsgewährungspflicht nicht nach. Kommt der Vermieter seiner Gebrauchsüberlassungspflicht nicht nach, wird ihm diese im Nachhinein unmöglich und der Mieter von der Mietzahlungspflicht frei.*)
VolltextIBRRS 2010, 4169
OLG Hamm, Beschluss vom 08.09.2010 - 1 W 59/10
Soll ein Ortstermin ohne Beteiligung einer Prozesspartei stattfinden, weil dieser von der anderen Partei der Zutritt zum Grundstück verweigert wird, muss das Gericht der davon betroffenen Prozesspartei zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Andernfalls liegt ein schwerer Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor, der eine Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.
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