Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15896 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3938BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 215/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3937
BGH, Urteil vom 23.09.2010 - III ZR 246/09
1. Zur Haftung des Veranstalters eines Reit- und Springturniers für die infolge der Verwendung ungeeigneter Fangständer eingetretene Verletzung eines - nicht im Eigentum des Turnierteilnehmers stehenden - Reitpferdes.*)
2. Zur Frage der Kontrolle "Allgemeiner Bestimmungen" der Turnierausschreibung nach Maßgabe der § 305 ff BGB.*)
VolltextIBRRS 2010, 3935
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3934
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - XI ZR 6/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3931
BGH, Urteil vom 17.09.2010 - V ZR 5/10
Ein Parteiwechsel kann auch durch Prozesserklärungen in der mündlichen Verhandlung herbeigeführt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 3930
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 82/10
Der Streitwert im Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe richtet sich - wie der Wert einer Beschwerde gegen die Versagung der beantragten Verfahrenskostenhilfe - nach dem Wert der Hauptsache.*)
VolltextIBRRS 2010, 3928
BGH, Urteil vom 08.06.2010 - XI ZR 349/08
1. Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern sind nach deutschem Recht zu beurteilen und müssen die Form des § 1031 Abs. 5 ZPO einhalten.*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2010, 3905
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZR 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3901
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010 - 5 U 89/09
1. Für eine wirksame Vertretung bei der Zustellung von gerichtlichen Schrift-stücken nach § 171 ZPO muss der rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter zur Entgegennahme von Zustellungen ermächtigt sein.*)
2. Durch die in einem Beauftragungsschreiben der Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeberin enthaltene Formulierung: "Auf Grund Ihres Angebots erhalten Sie den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Leistungen im Namen und auf Rechnung* (*Vertretungsformel gemäß VHB eintragen) der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesministerium der Verteidigung, die Oberfinanzdirektion Münster, den Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW Düsseldorf." erlangt das BLB die Stellung eines bevollmächtigten Bauleiters.*)
3. Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Runderlasses des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Wohnungswesen vom 27.01.2000, durch den geregelt wird, dass die Entgegennahme von Zustellungen im Rahmen eines Rechtsstreits der jeweils zuständigen Oberfinanzdirektion obliegt, beinhaltet die obige Bevollmächtigung des BLB keine Zuweisung einer Zustellungsbevollmächtigung an das BLB.*)
VolltextIBRRS 2010, 3887
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 110/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3886
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 200/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3885
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 128/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3883
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - XI ZR 57/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3882
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 68/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3881
BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - VI ZR 43/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3880
BGH, Beschluss vom 13.09.2010 - II ZR 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3879
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 298/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3878
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - VI ZA 3/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3876
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3875
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZB 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3873
BGH, Beschluss vom 06.08.2010 - II ZR 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3872
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - VI ZR 120/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3871
BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZB 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3870
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - II ZR 17/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3868
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZB 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3867
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 56/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3866
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 331/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3865
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZA 13/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3864
BGH, Beschluss vom 17.09.2010 - IV ZR 208/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3863
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZB 44/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3862
BGH, Beschluss vom 20.09.2010 - XI ZR 28/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3860
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZR 219/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3858
BGH, Beschluss vom 02.09.2010 - VII ZB 48/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3857
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZB 5/10
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.
VolltextIBRRS 2010, 3856
BGH, Beschluss vom 23.09.2010 - IX ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3855
BGH, Beschluss vom 29.09.2010 - IV ZR 57/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3836
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.05.2010 - 1 W 27/10
Grundsätzlich ist eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs von § 494a ZPO nicht veranlasst und eine Kostenentscheidung erst im Hauptsacheprozess möglich. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wurde. In diesem Fall kann der Antragsgegner, der sich gegen den (unzulässigen) Antrag wehren können muss, eine Entscheidung analog § 91 ZPO beantragen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3834
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2010 - 1 AR 16/10
Im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet weder eine Amtsermittlung statt, noch sind die Parteien zur weiteren Sachverhaltsaufklärung anzuhalten. Hat ein Gericht ohne hinreichende Sachverhaltsaufklärung über zuständigkeitsrelevante Umstände (hier Vorliegen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung) einen Verweisungsbeschluss erlassen, dem sich das danach zuständige Gericht widersetzt, ist der Verweisungsbeschluss aufzuheben und vom Ausgangsgericht die versäumte Sachaufklärung nachzuholen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3832
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.08.2010 - 5 U 496/10
1. Da das Gesetz nach einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eine Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht vorsieht, scheidet eine Versäumung der Frist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus. Ein gegen die vermeintliche Fristversäumung erhobener Wiedereinsetzungsantrag ist gegenstandslos.
2. Ist die Klagerwiderungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 1 ZPO versäumt, kann auch insoweit keine Wiedereinsetzung gewährt werden, weil es sich nicht um eine Notfrist handelt. Der Wiedereinsetzungsantrag kann auch nicht als Verteidigungsmittel i. S. v. § 296 Abs. 1 ZPO angesehen werden.
3. Die auf eine psychische Erkrankung des Zustellungsadressaten gestützte Begründung des sachwidrigen Wiedereinsetzungsantrages kann allerdings die Prüfung erfordern, ob die Bestimmung der Klageerwiderungsfrist wirksam war oder einen verspäteten Sachvortrag genügend entschuldigt.
VolltextIBRRS 2010, 3831
OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2009 - 5 U 112/08
Eine Partei darf bei Ermittlungen eines Sachverständigen einen fachkundigen Berater hinzuziehen, um ihre Rechte bei der Feststellung und Bewertung des streitigen Sachverhalts wirksam wahrnehmen zu können. Gehört der Ehemann nicht zu diesem fachkundigen Personenkreis, besteht kein Recht der Partei auf Anwesenheit bei der Untersuchung.
VolltextIBRRS 2010, 3820
KG, Beschluss vom 14.04.2010 - 27 W 128/09
1. Hat das Gericht bereits durch Beweisbeschluss die Einholung eines Gutachtens angeordnet, so sind die Kosten eines prozessbegleitenden Privatgutachtens unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nicht erstattungsfähig, auch wenn die Gegenpartei zuvor ein Privatgutachten vorgelegt hat. Nach dem auch im Bereich des prozessualen Kostenrechts der §§ 91 ff ZPO geltenden Grundsatz der sparsamen Prozessführung muss die Partei zunächst das Vorliegen des gerichtlichen Gutachtens abwarten, das sie dann gegebenenfalls mit Hilfe eines privaten Sachverständigen überprüfen lassen kann.*)
2. Die Hinzuziehung eines privaten Sachverständigen zu dem vom gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin ist jedenfalls dann nicht notwendig, wenn die Partei bei diesem Termin anderweitig sachverständig vertreten ist.*)
3. Bei der Beauftragung mehrerer Sachverständiger kommt es für die Erstattungsfähigkeit der hierdurch entstandenen Kosten auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Kosten eines während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn dieses zur Erschütterung eines gerichtlichen Gutachtens sachdienlich ist und eine ergänzende Stellungnahme des gerichtlichen Sachverständigen erforderlich macht.*)
4. Auch im Hinblick auf § 529 ZPO ist es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in zweiter Instanz nicht notwendig, ein neues Privatgutachten einzuholen, wenn die Partei auf der Grundlage mehrerer bereits in erster Instanz eingeholter Privatgutachten in der Lage ist, sich mit der angefochtenen Entscheidung sachgerecht auseinander zu setzen. Allein der Umstand, dass das Gericht den in erster Instanz eingeholten Privatgutachten nicht gefolgt ist, rechtfertigt die Beauftragung neuer Gutachter zur Durchführung der Berufung nicht.*)
5. Ruft ein neues zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendiges Privatgutachten, das in zweiter Instanz vorgelegt wird, die Vorlage weiterer privatgutachterlicher Stellungnahmen der Gegenpartei hervor, so können auch die weiteren diesbezüglichen Stellungnahmen der Privatgutachter der anderen Partei nicht erstattungsfähig sein.*)
6. Ob einer obsiegenden Partei die Kosten eines Privatsachverständigen zu erstatten sind, hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen.
VolltextIBRRS 2010, 3819
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.12.2009 - 5 W 379/09
1. Zur Bemessung eines gegen einen Sachverständigen wegen verspäteter Erstattung des Gutachtens verhängten Ordnungsgeldes.*)
2. Wird gegen einen Sachverständigen, der das Gutachten trotz Fristsetzung nicht vorlegt, ein Ordnungsgeld verhängt, sind bei der Bemessung des Ordnungsgeldes alle Umstände, die für oder gegen den Sachverständigen sprechen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist auf das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art des Verstoßes und dessen verschuldete Auswirkung, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Sachverständigen und auf sein Verhalten nach dem Ordnungsverstoß abzustellen.
VolltextIBRRS 2010, 3814
OLG München, Beschluss vom 18.05.2010 - 32 W 1288/10
Erhebt der Mieter gegen eine Kündigung Klage auf Feststellung von deren Unwirksamkeit und verlangt der Vermieter widerklagend Räumung, so werden der Wert der Feststellungsklage und der Widerklage wegen § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht zusammengerechnet. Dies gilt auch, wenn sich die Widerklage noch gegen weitere Bewohner richtet.*)
VolltextIBRRS 2010, 3809
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2010 - 21 U 104/09
Von einer zulässigen qualitativen Beschränkung des Klageantrags ist auszugehen, wenn der Übergang von dem Antrag auf Zahlung an die Partei selbst zu dem Antrag, ein Zahlungsgebot zu Gunsten eines Dritten zu erlassen, begehrt wird.
VolltextIBRRS 2010, 3804
BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 33/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3803
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 199/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3800
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZR 200/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3798
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 334/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3797
BGH, Beschluss vom 21.09.2010 - VI ZR 233/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3796
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 332/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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