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Sachgebiet: Prozessuales

15896 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 3653
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Beschluss vom 16.08.2010 - II ZR 105/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3650
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ordnungsgeld gegen eine nicht erschienene Partei

LG Schwerin, Beschluss vom 31.08.2010 - 5 T 231/10

1. Bei Nichterscheinen einer zum Termin geladenen Partei kann ein Ordnungsgeld nur festgesetzt werden, wenn das unentschuldigte Ausbleiben die Sachverhaltsaufklärung erschwert und der Prozess verzögert wird.

2. Eine Partei, die zum Sachverhalt selbst nichts sagen kann, kann nicht mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn das Gericht das Erscheinen zur weiteren Führung von Vergleichsgesprächen angeordnet hat.

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IBRRS 2010, 3643
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermieterkündigung durch Anwalt ohne Vollmachtsvorlage

AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 14.01.2010 - 7 C 41/09

Die mit Anwaltsschreiben ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde ausgesprochene Vermieterkündigung erfüllt den Tatbestand der Verletzung des Mietvertrags und verpflichtet den Vermieter zum Ersatz der Kosten des zu seiner Abwehr vom Mieter eingeschalteten Rechtsanwalts.

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IBRRS 2010, 3641
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Ersatzzustellung: Einwurf in Gemeinschaftsbriefkasten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

Auch ein Gemeinschaftsbriefkasten für mehrere Mietparteien erfüllt die Voraussetzungen des § 180 S. 1 ZPO, wenn er durch entsprechende Beschriftung eine eindeutige Zuordnung zum Adressaten ermöglicht, dieser typischerweise seine Post über den Gemeinschaftsbriefkasten erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist.*)

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IBRRS 2010, 3638
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ursachen unbekannt - dann Begutachtung!

OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2010 - 6 W 150/10

Der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens muss, um die sachverständige Begutachtung von Ursachen eines Sachmangels zu erreichen, lediglich vortragen, die Ursachen seien ihm nicht bekannt.*)

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IBRRS 2010, 3632
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Prozesserklärung durch einstweilige Vfg. des Streithelfers

OLG München, Urteil vom 11.02.2010 - 23 U 2058/09

Die Abgabe einer Prozesserklärung der Hauptpartei kann nicht durch eine nicht rechtskräftige einstweilige Verfügung des Streithelfers fingiert werden.

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IBRRS 2010, 3626
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - V ZB 218/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3625
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch nicht ausreichenden Schadensbeleg

BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 264/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3624
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 17.09.2010 - V ZB 213/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3623
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Auslegung einer Beschwerde als Gegenvorstellung

BGH, Beschluss vom 13.09.2010 - IX ZB 152/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3622
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 07.09.2010 - IX ZA 31/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3621
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Festsetzung des Gegenstandswertes

BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZB 18/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3619
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unstatthafte Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZR 351/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3618
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 23.08.2010 - IX ZB 154/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3617
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZA 16/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3616
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZA 9/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3610
ProzessualesProzessuales
Führung des Titels Master of Science Kieferorthopädie

BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 172/08

1. Die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW über die Führung von Gebietsbezeichnungen, Teilgebietsbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch Kammerangehörige sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.*)

2. Die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" verstößt nicht gegen §§ 33, 35 Abs. 1 HeilberufsG NRW.*)

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IBRRS 2010, 3604
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Feststellungsinteresse bei Schönheitsreparaturklausel

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 485/09

In einem laufenden Mietverhältnis ist ein besonderes Feststellungsinteresse des Mieters für eine Feststellungsklage, dass der Vermieter aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verpflichtet ist, die laufenden Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, zu verneinen.

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IBRRS 2010, 3601
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht

LG Duisburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 7 S 10/10

1. Macht eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozess gegen den Verwalter geltend, dieser habe zusätzlich zu seinen Verwalterpflichten eine vertragliche Pflicht zur Bauleitung übernommen und verletzt, beseitigt dies nicht die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts.*)

2. Ein selbstständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter, das bereits vor Inkrafttreten der WEG-Reform anhängig war, hindert nicht die Anwendung des neuen WEG-Rechts auf ein nach Inkrafttreten der WEG-Reform eingeleitetes Klageverfahren, da es nicht Teil des "Verfahrens" im Sinne der Übergangsvorschrift des § 62 Abs. 1 WEG ist.*)

3. Die Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG gilt auch für die Klage gegen einen Streitgenossen, die isoliert betrachtet nicht dem Anwendungsbereich des § 43 WEG unterfallen würde.*)

4. Wird in einer Streitigkeit nach § 43 WEG die Berufung entgegen § 72 Abs. 2 GVG bei dem allgemein zuständigen Berufungsgericht eingelegt, ist sie grundsätzlich als unzulässig zu verwerfen. Eine Verweisung an das zuständige Berufungsgericht in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn an der Zuordnung der Streitigkeit zu § 43 WEG begründete Zweifel bestehen. Hiergegen spricht, dass bereits in erster Instanz gemäß § 36 ZPO das WEG-Gericht als zuständiges Gericht bestimmt worden ist.*)

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IBRRS 2010, 3595
ProzessualesProzessuales
Ausschluss eines Sachverständigen wegen Befangenheit

OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - 1 W 2022/10

Zum Ausschluss eines Sachverständigen wegen Befangenheit.

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IBRRS 2010, 3592
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2010 - 5 U 188/09

1. Für den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform des § 550 ZPO ist nicht erforderlich, dass die entsprechende Vertragsurkunde dem Gericht vorgelegt wird.*)

2. Es reicht aus, wenn auf andere Weise - etwa durch Zeugen - feststeht, dass die Vertragsurkunde existent ist bzw. existent war und ihr wesentlicher Inhalt nachgewiesen wird.*)

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IBRRS 2010, 3590
ProzessualesProzessuales
Keine Befangenheit,wenn Begutachtung noch Fragen offen hält

OLG München, Beschluss vom 16.09.2010 - 1 W 2046/10

Im Rahmen eines Befangenheitsantrages gegen den Sachverständigen sind sachliche Mängel der Begutachtung nur dann relevant, wenn sie, als gegeben unterstellt, nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken. Sofern die schriftliche Begutachtung noch Fragen offen lässt, kann man nicht von einer Befangenheit des Sachverständigen sprechen.

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IBRRS 2010, 3583
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10

Mehrere in einem Verfahren geltend gemachte Ansprüche werden gebührenrechtlich nur dann zusammengerechnet, wenn sie gleichzeitig nebeneinander verfolgt werden.*)

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IBRRS 2010, 3581
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge in Prozesskostenhilfeverfahren

BGH, Beschluss vom 20.08.2010 - V ZA 1/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3580
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - VI ZR 132/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3579
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge; Kenntnis der Entscheidungsgründe

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - I ZR 160/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3577
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 09.08.2010 - IX ZB 152/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3576
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision, Rechtsfrage nicht zutreffend

BGH, Beschluss vom 11.05.2010 - VIII ZR 1/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3573
ProzessualesProzessuales
Gegenseitige Aufhebung von Rechtsbeschwerdeverfahren

BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZB 17/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3572
ProzessualesProzessuales
Ablehnung Prozesskostenhilfe in Restschuldbefreiungsverfahren

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZA 46/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3570
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

OLG München, Beschluss vom 17.08.2010 - 34 SchH 8/10

1. Zur Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit.*)

2. Schiedsrichter sind nach § 1037 Abs. 1 ZPO nicht gehalten, ohne Anlass eine "Unabhängigkeitserklärung" abzugeben. Der Umstand, dass eine solche trotz Antrags einer Partei nicht abgegeben wird, begründet die Ablehnung nicht.*)

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IBRRS 2010, 3548
ImmobilienImmobilien
Leasingraten sind Masseforderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2010 - 24 U 199/09

Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen.*)

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IBRRS 2010, 3546
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sachverständigenbescheinigung best. Inhalts nicht einklagbar!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2010 - 10 U 735/09

Der Auftraggeber einer "Energieberatung" hat gegen den Berater keinen unmittelbar einklagbaren und fälligen Anspruch auf Ausfüllung einer für die Bewilligung von Fördermitteln erforderlichen "Sachverständigen-Bescheinigung" in bestimmter Art und Weise, wenn feststeht, dass hierfür erforderliche richtige Berechnungen - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht vorliegen. Die betreffende Verurteilung wäre auch eine solche zu einer nicht vertretbaren, nicht eine solche zu einer vertretbaren Handlung (siehe auch OLG Koblenz, 10 W 814/09).*)

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IBRRS 2010, 3545
ProzessualesProzessuales
Nichtzahlung eines Vorschusses

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2010 - 11 W 49/10

1. Für das Hauptverfahren ist anerkannt, dass bei Versäumung der Ausschlussfrist des § 379 ZPO die Zurückweisung des Beweismittels nach § 296 Abs. 2 ZPO möglich ist.

2. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist im Interesse der zügigen Verfahrensabwicklung auch im selbständigen Beweisverfahren angezeigt.

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IBRRS 2010, 3543
ProzessualesProzessuales
Wirksame Aufforderung zur Schiedsrichter-Benennung

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2010 - 10 SchH 1/10

Eine wirksame Aufforderung der anderen Partei zur Benennung eines Schiedsrichters muss den Namen des eigenen Schiedsrichters enthalten.

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IBRRS 2010, 3541
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Klage einer GbR ohne Zustimmung aller Gesellschafter

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010 - 5 U 33/10

1. Die Klage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der Gesamtvertretung besteht, ist unzulässig, wenn nicht alle Gesellschafter der Prozessführung zustimmen. Ob die Verweigerungshaltung der die Zustimmung verweigernden Gesellschafter rechtsmissbräuchlich ist, ist - von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen - nicht inzidenter in dem ohne ausreichende Vertretung angestrengten Verfahren gegen den Gegner (hier: Mieter) der GbR zu prüfen, sondern in einem zunächst anzustrengenden gesonderten Verfahren gegen die "Verweigerer", die auf Zustimmung zur Prozessführung zu verklagen sind.*)

2. Die Kosten der unzulässigen Klage sind dem Klägervertreter aufzuerlegen, da er ohne ausreichende Prozessvollmacht Klage erhoben hat.*)

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IBRRS 2010, 3539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 182/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3538
ProzessualesProzessuales
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall, Kosten

BGH, Beschluss vom 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3537
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Betreuungssache

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 48/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3536
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZR 166/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3535
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf Akteneinsicht gewährt, Patentnichtigkeitssache

BGH, Beschluss vom 30.08.2010 - X ZR 157/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3534
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 180/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3533
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs, Unterhaltsansprüche

BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - XII ZR 157/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3531
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anträge und Bezugnahme auf Abschrift der Berufungsbegründung

BGH, Urteil vom 20.07.2010 - KZR 9/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3523
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz bei Verletzung des Vergaberechts

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 14.09.2010 - Rs. C-568/08

1. Die Art. 1 Abs. 1 und 3 und Art. 2 Abs. 1 und 6 der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der zum Erhalt einer vorläufigen Maßnahme nur ein Verfahren zur Verfügung steht, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es grundsätzlich auf eine schnelle Maßnahme gerichtet ist, es keinen Schriftsatzwechsel zwischen Anwälten gibt, in der Regel nur schriftliche Beweise erhoben werden und die gesetzlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen, unabhängig davon, dass das Urteil nicht zu einer endgültigen Festlegung der Rechtsverhältnisse führt und auch nicht Teil eines Entscheidungsfindungsprozesses ist, der zu einer solchen rechtskräftigen Entscheidung führt oder nur die Prozessparteien bindet.

2. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG steht eventuellen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und dem Gericht des Hauptsacheverfahrens nicht entgegen, sofern nicht die von der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vorgegebenen Ergebnisse beeinträchtigt werden, insbesondere die drei Garantien des Art. 1 Abs. 2 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof.

3. Im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sind die Kriterien für die Feststellung und den Umfang des zu ersetzenden Schadens, der sich aus einer Verletzung des Vergaberechts der Europäischen Union ergibt, nach nationalem Recht zu bestimmen - wobei der Grundsatz der Effektivität des Rechts der Union verlangt, dass die Anforderungen an den Nachweis des Schadens nicht derart streng sein dürfen, dass er so erschwert wird, dass seine Wirksamkeit beeinträchtigt wird -, dass Zinsen zuzuerkennen sind und dass die Möglichkeit der Berücksichtigung des entgangenen Gewinns nicht ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2010, 3521
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelansprüchen bzgl. Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09

1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)

2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)

3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)




IBRRS 2010, 3520
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 12.08.2010 - IX ZB 114/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3519
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Grundschuld, die nur zur Bebauung verwendet werden darf

BGH, Beschluss vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09

1. a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.*)

b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.*)

2. a) Enthält die notarielle Urkunde über eine Grundschuldbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erklärungen des Schuldners, wonach die Grundschuld nur unter Bedingungen verwertet werden darf, deren Eintritt nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden kann, besteht keine Vermutung dafür, dass damit die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung eingeschränkt sein soll.*)

b) Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird.*)

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IBRRS 2010, 3515
ProzessualesProzessuales
Anwaltsgebühren für den angefochtenen Prozessvergleich

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 60/08

Ein Rechtsanwalt kann in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG seine Gebühren erneut fordern, wenn ein Prozessvergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten wird (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 30. März 2006 - VII ZB 69/05 - NJW 2006, 1525).*)

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IBRRS 2010, 3512
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehen einer Schiedsklausel in Bauvertrag

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 U 833/09

1. Eine Schiedsklausel kann jedenfalls dann wirksam in einen Bauvertrag einbezogen werden, wenn sie für beide Parteien den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit derogiert und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien umfassend dem Schiedsgericht zuweist (Abgrenzung zu BGHZ 115, 324 = IBR 1992, 89 = NJW 1992, 575).*)

2. Die beklagte Partei darf sich im Verfahren vor dem staatlichen Gericht auf eine "prozessuale Verteidigung" beschränken; zur "sachlichen Verteidigung" ist sie hier grundsätzlich nicht gehalten. Der Einrede des Schiedsvertrages kann insofern nicht der Einwand der Arglist (§ 242 BGB) entgegengehalten werden.*)

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