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Sachgebiet: Prozessuales

15864 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IBRRS 2010, 3548
ImmobilienImmobilien
Leasingraten sind Masseforderungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2010 - 24 U 199/09

Die von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur außerordentlichen Kündigung der Leasingverträge durch den Insolvenzverwalter fälligen Immobilien-Leasingraten sind in der Insolvenz des Leasingnehmers Masseforderungen.*)

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IBRRS 2010, 3546
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Sachverständigenbescheinigung best. Inhalts nicht einklagbar!

OLG Koblenz, Urteil vom 16.04.2010 - 10 U 735/09

Der Auftraggeber einer "Energieberatung" hat gegen den Berater keinen unmittelbar einklagbaren und fälligen Anspruch auf Ausfüllung einer für die Bewilligung von Fördermitteln erforderlichen "Sachverständigen-Bescheinigung" in bestimmter Art und Weise, wenn feststeht, dass hierfür erforderliche richtige Berechnungen - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht vorliegen. Die betreffende Verurteilung wäre auch eine solche zu einer nicht vertretbaren, nicht eine solche zu einer vertretbaren Handlung (siehe auch OLG Koblenz, 10 W 814/09).*)

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IBRRS 2010, 3545
ProzessualesProzessuales
Nichtzahlung eines Vorschusses

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2010 - 11 W 49/10

1. Für das Hauptverfahren ist anerkannt, dass bei Versäumung der Ausschlussfrist des § 379 ZPO die Zurückweisung des Beweismittels nach § 296 Abs. 2 ZPO möglich ist.

2. Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist im Interesse der zügigen Verfahrensabwicklung auch im selbständigen Beweisverfahren angezeigt.

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IBRRS 2010, 3543
ProzessualesProzessuales
Wirksame Aufforderung zur Schiedsrichter-Benennung

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.05.2010 - 10 SchH 1/10

Eine wirksame Aufforderung der anderen Partei zur Benennung eines Schiedsrichters muss den Namen des eigenen Schiedsrichters enthalten.

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IBRRS 2010, 3541
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Klage einer GbR ohne Zustimmung aller Gesellschafter

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.07.2010 - 5 U 33/10

1. Die Klage einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der Gesamtvertretung besteht, ist unzulässig, wenn nicht alle Gesellschafter der Prozessführung zustimmen. Ob die Verweigerungshaltung der die Zustimmung verweigernden Gesellschafter rechtsmissbräuchlich ist, ist - von eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen - nicht inzidenter in dem ohne ausreichende Vertretung angestrengten Verfahren gegen den Gegner (hier: Mieter) der GbR zu prüfen, sondern in einem zunächst anzustrengenden gesonderten Verfahren gegen die "Verweigerer", die auf Zustimmung zur Prozessführung zu verklagen sind.*)

2. Die Kosten der unzulässigen Klage sind dem Klägervertreter aufzuerlegen, da er ohne ausreichende Prozessvollmacht Klage erhoben hat.*)

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IBRRS 2010, 3539
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 182/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3538
ProzessualesProzessuales
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall, Kosten

BGH, Beschluss vom 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3537
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Betreuungssache

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 48/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3536
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZR 166/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3535
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf Akteneinsicht gewährt, Patentnichtigkeitssache

BGH, Beschluss vom 30.08.2010 - X ZR 157/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3534
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 180/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3533
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs, Unterhaltsansprüche

BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - XII ZR 157/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3531
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anträge und Bezugnahme auf Abschrift der Berufungsbegründung

BGH, Urteil vom 20.07.2010 - KZR 9/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3523
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz bei Verletzung des Vergaberechts

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 14.09.2010 - Rs. C-568/08

1. Die Art. 1 Abs. 1 und 3 und Art. 2 Abs. 1 und 6 der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung nicht entgegenstehen, nach der zum Erhalt einer vorläufigen Maßnahme nur ein Verfahren zur Verfügung steht, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es grundsätzlich auf eine schnelle Maßnahme gerichtet ist, es keinen Schriftsatzwechsel zwischen Anwälten gibt, in der Regel nur schriftliche Beweise erhoben werden und die gesetzlichen Beweisregeln nicht zur Anwendung kommen, unabhängig davon, dass das Urteil nicht zu einer endgültigen Festlegung der Rechtsverhältnisse führt und auch nicht Teil eines Entscheidungsfindungsprozesses ist, der zu einer solchen rechtskräftigen Entscheidung führt oder nur die Prozessparteien bindet.

2. Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG steht eventuellen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Richter im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und dem Gericht des Hauptsacheverfahrens nicht entgegen, sofern nicht die von der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG vorgegebenen Ergebnisse beeinträchtigt werden, insbesondere die drei Garantien des Art. 1 Abs. 2 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof.

3. Im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG sind die Kriterien für die Feststellung und den Umfang des zu ersetzenden Schadens, der sich aus einer Verletzung des Vergaberechts der Europäischen Union ergibt, nach nationalem Recht zu bestimmen - wobei der Grundsatz der Effektivität des Rechts der Union verlangt, dass die Anforderungen an den Nachweis des Schadens nicht derart streng sein dürfen, dass er so erschwert wird, dass seine Wirksamkeit beeinträchtigt wird -, dass Zinsen zuzuerkennen sind und dass die Möglichkeit der Berücksichtigung des entgangenen Gewinns nicht ausgeschlossen ist.

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IBRRS 2010, 3521
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Geltendmachung von Mängelansprüchen bzgl. Gemeinschaftseigentum

BGH, Urteil vom 19.08.2010 - VII ZR 113/09

1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann nicht gehindert, dem Veräußerer eine Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn die fristgebundene Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht kollidiert.*)

2. Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjährung der Mängelbeseitigungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gehemmt. Soweit eine gesonderte Ermächtigung nicht besteht, hemmt diese Verhandlung nicht die Verjährung der Ansprüche, die den Wohnungseigentümern nach Ablauf einer von ihnen mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist entstehen.*)

3. Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird.*)




IBRRS 2010, 3520
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 12.08.2010 - IX ZB 114/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3519
ProzessualesProzessuales
Grundbuchrecht - Grundschuld, die nur zur Bebauung verwendet werden darf

BGH, Beschluss vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09

1. a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.*)

b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.*)

2. a) Enthält die notarielle Urkunde über eine Grundschuldbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erklärungen des Schuldners, wonach die Grundschuld nur unter Bedingungen verwertet werden darf, deren Eintritt nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden kann, besteht keine Vermutung dafür, dass damit die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung eingeschränkt sein soll.*)

b) Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird.*)

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IBRRS 2010, 3515
ProzessualesProzessuales
Anwaltsgebühren für den angefochtenen Prozessvergleich

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 60/08

Ein Rechtsanwalt kann in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 Satz 2 RVG seine Gebühren erneut fordern, wenn ein Prozessvergleich mehr als zwei Kalenderjahre nach seinem Abschluss angefochten wird (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 30. März 2006 - VII ZB 69/05 - NJW 2006, 1525).*)

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IBRRS 2010, 3512
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbeziehen einer Schiedsklausel in Bauvertrag

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 U 833/09

1. Eine Schiedsklausel kann jedenfalls dann wirksam in einen Bauvertrag einbezogen werden, wenn sie für beide Parteien den Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit derogiert und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien umfassend dem Schiedsgericht zuweist (Abgrenzung zu BGHZ 115, 324 = IBR 1992, 89 = NJW 1992, 575).*)

2. Die beklagte Partei darf sich im Verfahren vor dem staatlichen Gericht auf eine "prozessuale Verteidigung" beschränken; zur "sachlichen Verteidigung" ist sie hier grundsätzlich nicht gehalten. Der Einrede des Schiedsvertrages kann insofern nicht der Einwand der Arglist (§ 242 BGB) entgegengehalten werden.*)

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IBRRS 2010, 3511
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitwertfestsetzung bei vermögenslosem Beklagten

BGH, Beschluss vom 29.07.2010 - Xa ZR 80/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3510
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - VIII ZB 12/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3508
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - XI ZB 33/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3506
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Herabsetzung des Streitwerts nach wirtschaftlichem Verhältnis

BGH, Beschluss vom 29.07.2010 - Xa ZR 76/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3504
ProzessualesProzessuales
Absehen von persönlicher Anhörung bei Betreuungssache

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 138/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3503
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 23.08.2010 - IX ZB 142/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3502
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - I ZR 168/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3500
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - II ZR 233/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3498
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vorläufige Verfahrensaussetzung

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - II ZR 24/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3496
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 181/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3495
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 179/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3494
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Erinnerung gegen Kostenansatz

BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - I ZB 7/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3493
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 183/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3490
ProzessualesProzessuales
Eilantrag unzulässig, weil sofortige Beschwerde unzulässig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2010 - Verg 30/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3489
ProzessualesProzessuales
Vereinbarte Laufzeit eines Rahmenvertrags vergaberechtswidrig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2010 - Verg 26/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3488
ProzessualesProzessuales
Schadensersatz wegen erhöhten Stromverbrauchs?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2010 - 5 Wx 27/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3487
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderungen: Höhe des Gebührenstreitwerts?

KG, Beschluss vom 26.08.2010 - 8 W 38/10

Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung eines Mieters gegen den Vermieter, dass er wegen Mängeln der Mietsache zur Minderung berechtigt ist, richtet sich entsprechend § 41 Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GKG nach dem Jahresbetrag der geltend gemachten Minderung.*)

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IBRRS 2010, 3486
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Rücktritt eines Schiedsrichters beendet das Amt

KG, Beschluss vom 15.03.2010 - 20 SchH 4/09

1. Der Rücktritt eines Schiedsrichters beendet das Amt, ohne dass es auf einen Rücktrittsgrund ankommt.*)

2. Keine Bestellung eines - neuen - Schiedsrichters durch das staatliche Gericht, wenn ein - neuer - Schiedsrichter bereits von der Partei benannt ist.*)

3. Eine etwaige Befangenheit muss vom Gegner vor dem Schiedsgericht geltend gemacht werden.*)

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IBRRS 2010, 3485
ProzessualesProzessuales
Verlust des Vergütungsanspruchs bei Hinzuziehung von Gehilfen?

KG, Beschluss vom 10.06.2010 - 20 W 43/10

1. Die Hinzuziehung von Gehilfen ist zulässig, wenn die Gesamtverantwortlichkeit des Sachverständigen nicht in Frage gestellt wird.*)

2. Die Mitarbeit ist dem Gericht anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht führt nicht zwangsläufig zum Verlust des Vergütungsanspruchs.*)

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IBRRS 2010, 3484
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann ist ein Schiedsrichter befangen?

KG, Beschluss vom 07.07.2010 - 20 SchH 2/10

1. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die für einen Richter geltenden Gebote, insbesondere der Neutralität, Objektivität und der Wahrung der Parteirechte zu beachten.*)

2. Grundsätzlich maßgebend für die Frage der Befangenheit ist das Verhältnis zwischen Schiedsrichter und Partei.*)

3. Ein gemeinsam mit einem Verfahrensbevollmächtigten absolvierter Fachanwaltslehrgang, die gemeinsame Teilnahme an einem "Medizinrechtsstammtisch" und ein Duz-Verhältnis begründen noch keine Befangenheit.*)

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IBRRS 2010, 3483
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Besitzt Schiedsgericht Kompetenz zur Streitwertfestsetzung?

KG, Beschluss vom 12.08.2010 - 20 Sch 2/10

1. Besitzt das Schiedsgericht die Kompetenz zur Entscheidung über die Kosten des Verfahrens, umfasst dies neben der Kostengrundentscheidung als Annex die Kompetenz zur Streitwertfestsetzung.*)

2. Eine Streitwertfestsetzung durch das Schiedsgericht verstößt nicht gegen das Verbot des Richtens in eigener Sache (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 25. November 1976, III ZR 112/74).*)

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IBRRS 2010, 3479
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 17.08.2010 - I ZR 153/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3478
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde in Betreuungssache

BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 78/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3475
ProzessualesProzessuales
Anwendbarkeit des AuslandsinvestmentG auf türkische AG

BGH, Urteil vom 27.07.2010 - VI ZR 347/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3472
ProzessualesProzessuales
Ortstermin ohne Prozessbevollmächtigten: Befangenheit!

OLG Rostock, Beschluss vom 27.05.2010 - 3 W 99/09

Die Durchführung des Ortstermins in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten einer Partei wegen missverständlicher Terminierung durch den Sachverständigen rechtfertigt seine Befangenheit, jedenfalls dann, wenn der Sachverständige Kenntnis vom Grund des Ausbleibens hat.

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IBRRS 2010, 3470
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 23.08.2010 - IX ZB 159/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3469
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZR 13/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3459
GewerberaummieteGewerberaummiete
Teilzahlung ist vorrangig auf Nebenkostenvorauszahlung zu verrechnen

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010 - 3 U 108/08

1. Zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht (§ 80 ZPO) und zur Heilung etwaiger Mängel einer Klageerhebung (§ 89 II ZPO).

2. Teilzahlungen des Mieters ohne ausdrücklich oder konkludente Tilgungsbestimmungen wie hier, sind gem. § 366 II BGB vorrangig auf die Nebenkostenvorauszahlungen zu verrechnen, denn der Vorschussanspruch ist weniger gesichert als der Anspruch auf die Grundmiete, weil der Vermieter ihn nach Abrechnungsreife nicht mehr geltend machen kann /vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 563 m.w.N.).

3. Der Vermieter benötigt zum Abschluss eines Mietvertrages weder Eigentum noch Besitz an der vermieteten Sache. Nach § 535 I S. 1 BGB hat er dem Mieter lediglich den Gebrauch der Mietsache während der Meitzeit zu gewähren. Wie er dies bewerkstelligt, fällt allein in sein Beschaffungsrisiko und etwaige entgegenstehende Rechte Dritter führen als Rechtsmangel nach § 536 III BGB erst dann zu einer Gebrauchsentziehung, wenn der Dritte seine Rechte so geltend gemacht, dass der Gebrauch der Mietsache durch den Mieter beeinträchtigt wird (vgl. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 536, Rn. 29 m.w.N.).

4. Das deklaratorische Schuldanerkenntnis setzt einen Streit oder subjektive Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder rechtserhebliche Punkte voraus, die die Parteien durch das Anerkenntnis dieses zwischen ihnen bestehenden Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 781, Rn. 3 m.w.N.). (Leitsatz des Einsenders)

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IBRRS 2010, 3455
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Erledigung der Räumungsklage bei vorheriger Anfechtungserklärung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010 - 10 U 136/09

1. Solange die Anfechtung (hier: § 123 BGB) nicht erklärt ist, behält das anfechtbare Rechtsgeschäft ungeachtet der ex-tunc-Wirkung einer Anfechtung seine Gültigkeit.*)

2. Hat der Mieter die Mieträume vor der Vollstreckung eines Räumungs-Versäumnisurteils freiwillig und endgültig geräumt und geht seine Anfechtungserklärung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung dem Vermieter erst nach der Besitzeinweisung zu, ist der Mietvertrag der Parteien in Bezug auf die prozessuale Feststellung der (einseitigen) Erledigung der Räumungsklage als wirksam zu behandeln.*)

3. Zur fristlosen Kündigung des gewerblichen Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Kaution.*)

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IBRRS 2010, 3453
ProzessualesProzessuales
Schadensrecht - Reparatur in Markenwerkstatt oder freie Fachwerkstatt?

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09

1. Der Schädiger kann den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - VersR 2010, 923; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09 - und - VI ZR 302/08 - jeweils z.V.b.).*)

2. Für die tatrichterliche Beurteilung der Gleichwertigkeit der Reparaturmöglichkeit gilt auch im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB das erleichterte Beweismaß des § 287 ZPO.*)

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IBRRS 2010, 3452
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Restitutionsklage und gewerbliche Schutzrechte

BGH, Urteil vom 29.07.2010 - Xa ZR 118/09

1. a) Die Restitutionsklage kann bei Klagen aus Rechten des gewerblichen Rechtsschutzes, an deren Bestand das Gericht im Verletzungsrechtsstreit gebunden ist, in entsprechender Anwendung des § 580 Nr. 6 ZPO darauf gestützt werden, dass der Bestand des Schutzrechts vor Ablauf der regulären Laufzeit und vor dem für die Beurteilung im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt in Wegfall gekommen ist.*)

b) Ist das Schutzrecht mit Wirkung ex nunc weggefallen, so ist eine erfolgte Verurteilung auf die Restitutionsklage hin nur für den Zeitraum nach dem Erlöschen des Schutzrechts aufzuheben. Ist der Beklagte auch zur Unterlassung verurteilt worden, ist auf entsprechenden Antrag des Klägers insoweit die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen.*)

2. Der Verzicht auf den Sortenschutz ist mit Wirkung von einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt an möglich.*)

3. Solange ein zeitlich begrenztes Schutzrecht besteht, ist eine unbefristete Verurteilung, die immanent auf den Zeitraum der höchstmöglichen Schutzdauer beschränkt ist, zulässig.*)

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