Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15976 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3724BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VIII ZR 281/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3723
BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZR 319/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3722
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 59/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3721
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZR 240/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3720
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 58/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3718
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZA 18/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3717
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - IX ZA 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3716
BGH, Beschluss vom 31.08.2010 - VIII ZR 85/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3714
BGH, Beschluss vom 12.08.2010 - VIII ZR 212/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3713
KG, Beschluss vom 30.07.2010 - 2 W 102/09
1. Der am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15a RVG beinhaltete eine Gesetzesänderung im Sinn des § 60 Abs. 1 RVG und ist daher auf "Altfälle" nicht anwendbar, so dass es hinsichtlich der Anrechnungsregelung bei der bisherigen Rechtslage verbleibt (entgegen etwa BGH, IBR 2009, 687; Anm. d. Red: entgegen auch BGH, IMR 2010, 116 und BGH, IMR 2010, 1033 - nur online).
Den Gesetzesmaterialien lässt sich nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber die bisher bestehende Anrechnungsregelung lediglich klarstellend korrigieren wollte. Dabei erscheint es zumindest zweifelhaft, ob der Gesetzgeber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung überhaupt befugt ist, unmittelbar in die Auslegung von Gesetzen einzugreifen und vielmehr nicht darauf beschränkt ist, erforderlichenfalls das Gesetz zu ändern. Jedenfalls gebietet es der Grundsatz der zu gewährleistenden Rechtssicherheit, dass eine gewollte Rückwirkung der Änderung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird. Anderenfalls bleibt es bei der Regelung des § 60 Abs. 1 RVG.*)
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann nicht überprüft werden, ob die einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse gezahlte Vergütung hinsichtlich der Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr zutreffend berechnet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3708
AG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2010 - 102d C 11/10
Durch eine Regelungsverfügung gem. § 940 ZPO kann die Vollziehbarkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung ausgesetzt werden, wenn die Regelung zur Abwehr wesentlicher Nachteile oder aus anderen Gründen nötig erscheint. Dabei ist eine Abwägung der schutzwürdigen Interessen beider Seiten vorzunehmen. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass im konkreten Fall ausnahmsweise die Interessen des Anfechtungsklägers überwiegen.
VolltextIBRRS 2010, 3702
OLG Celle, Beschluss vom 28.09.2010 - 4 W 168/10
Gegen die Ablehnung des Antrags auf Einholung des Gutachtens eines weiteren Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren nicht der Beschwerdeweg eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2010, 3697
OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010 - 2 W 266/10
Ist Gegenstand eines Rechtsstreits als Nebenforderung die Zahlung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG und schließen die Parteien sodann einen Vergleich, der sich nicht ausdrücklich zur Abgeltung der Geschäftsgebühr verhält und in dem sich der Beklagte "zur Erledigung der Klageforderung" zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG nicht vor, so dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren angefallene Verfahrensgebühr nicht erfolgen kann.*)
VolltextIBRRS 2010, 3696
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2010 - 24 W 63/10
Im Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, durch die dem Vermieter zur Abwehr verbotener Eigenmacht die Räumung des Mietobjekts untersagt worden ist, ist der Wert entsprechend dem Wert der Hauptsache, mithin regelmäßig nach der Jahresmiete, zu bestimmen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3695
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 54/10
Das Berufungsgericht hat ein unzulässiges Rechtsmittel gegen eine von ihm selbst erlassene Entscheidung selbst zu verwerfen, wenn dieses Rechtsmittel nicht statthaft ist und deshalb seine Weiterleitung als Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht in Betracht kommt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3694
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2010 - 24 W 53/10
1. Kosten, die die obsiegende Partei der unterlegenen Partei im Verlauf des Rechtsstreits gezahlt hat, sind solche des Rechtsstreits und können Gegenstand einer Rückfestsetzung sein.*)
2. Da die Rückfestsetzung der einfachere und billigere Weg zur Erlangung eines Rückzahlungstitels ist, fehlt es für eine gleichgerichtete Zahlungsklage am Rechtsschutzbedürfnis.*)
VolltextIBRRS 2010, 3683
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 13.04.2010 - 14 T 2469/10
1. Bei der Anfechtung der Verwalterwahl ist das Einzelinteresse des Klägers anhand seines finanziellen Anteils an den Verwalterkosten während der gesamten Laufzeit des Verwaltervertrages zu bestimmen, und zwar auch dann, wenn es dem Kläger allein um die Person des Verwalters, d. h. ein rein ideelles Interesse, geht.*)
2. Das Gesamtinteresse hinsichtlich der Anfechtung des Wirtschaftsplanes beläuft sich grds. auf 20% der Gesamtsumme der Ausgaben und Einnahmen (ohne Vorauszahlungen) aus dem Wirtschaftsplan.*)
3. Das Einzelinteresse des Klägers bestimmt sich grds. auf 20% der Ausgaben und Einnahmen (ohne Vorauszahlungen) aus seinem Einzelwirtschaftsplan.*)
VolltextIBRRS 2010, 3681
AG Bremerhaven, Urteil vom 02.06.2010 - 55 C 1463/09
Nach ihrer Auflösung ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband nicht mehr existent und damit nicht mehr parteifähig.*)
VolltextIBRRS 2010, 3680
LG Kassel, Beschluss vom 01.07.2010 - 3 T 272/10
Wird die Zwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO aus einem Vollstreckungstitel (hier: Vergleich) betrieben, der in einem Wohnungseigentumsverfahren geschaffen worden ist, ist das besondere Berufungs- und Beschwerdegericht i. S. v. § 72 II GVG für das Beschwerdeverfahren örtlich zuständig. Dies gilt auch, wenn das Wohnungseigentumsverfahren vor dem 01.07.2007 anhängig geworden ist, solange das Vollstreckungsverfahren erst danach eingeleitet worden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3671
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZB 52/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3669
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZA 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3666
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZA 7/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3665
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZB 44/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3664
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 119/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3663
BGH, Beschluss vom 30.08.2010 - X ZR 193/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3659
AG Schwerin, Beschluss vom 07.07.2010 - 13 C 260/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3654
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZA 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3653
BGH, Beschluss vom 16.08.2010 - II ZR 105/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3650
LG Schwerin, Beschluss vom 31.08.2010 - 5 T 231/10
1. Bei Nichterscheinen einer zum Termin geladenen Partei kann ein Ordnungsgeld nur festgesetzt werden, wenn das unentschuldigte Ausbleiben die Sachverhaltsaufklärung erschwert und der Prozess verzögert wird.
2. Eine Partei, die zum Sachverhalt selbst nichts sagen kann, kann nicht mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn das Gericht das Erscheinen zur weiteren Führung von Vergleichsgesprächen angeordnet hat.
VolltextIBRRS 2010, 3643
AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 14.01.2010 - 7 C 41/09
Die mit Anwaltsschreiben ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde ausgesprochene Vermieterkündigung erfüllt den Tatbestand der Verletzung des Mietvertrags und verpflichtet den Vermieter zum Ersatz der Kosten des zu seiner Abwehr vom Mieter eingeschalteten Rechtsanwalts.
VolltextIBRRS 2010, 3641
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.01.2010 - 3 Ws 21/10
Auch ein Gemeinschaftsbriefkasten für mehrere Mietparteien erfüllt die Voraussetzungen des § 180 S. 1 ZPO, wenn er durch entsprechende Beschriftung eine eindeutige Zuordnung zum Adressaten ermöglicht, dieser typischerweise seine Post über den Gemeinschaftsbriefkasten erhält und der Kreis der Mitbenutzer überschaubar ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3638
OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2010 - 6 W 150/10
Der Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens muss, um die sachverständige Begutachtung von Ursachen eines Sachmangels zu erreichen, lediglich vortragen, die Ursachen seien ihm nicht bekannt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3632
OLG München, Urteil vom 11.02.2010 - 23 U 2058/09
Die Abgabe einer Prozesserklärung der Hauptpartei kann nicht durch eine nicht rechtskräftige einstweilige Verfügung des Streithelfers fingiert werden.
VolltextIBRRS 2010, 3626
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - V ZB 218/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3625
BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 264/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3624
BGH, Beschluss vom 17.09.2010 - V ZB 213/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3623
BGH, Beschluss vom 13.09.2010 - IX ZB 152/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3622
BGH, Beschluss vom 07.09.2010 - IX ZA 31/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3621
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZB 18/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3619
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZR 351/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3618
BGH, Beschluss vom 23.08.2010 - IX ZB 154/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3617
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZA 16/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3616
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZA 9/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3610
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - I ZR 172/08
1. Die Bestimmungen des Heilberufsgesetzes NRW über die Führung von Gebietsbezeichnungen, Teilgebietsbezeichnungen oder Zusatzbezeichnungen durch Kammerangehörige sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.*)
2. Die Führung des von einer österreichischen Universität verliehenen Grades "Master of Science Kieferorthopädie" verstößt nicht gegen §§ 33, 35 Abs. 1 HeilberufsG NRW.*)
VolltextIBRRS 2010, 3604
LG Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - 67 S 485/09
In einem laufenden Mietverhältnis ist ein besonderes Feststellungsinteresse des Mieters für eine Feststellungsklage, dass der Vermieter aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verpflichtet ist, die laufenden Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen, zu verneinen.
VolltextIBRRS 2010, 3601
LG Duisburg, Beschluss vom 08.06.2010 - 7 S 10/10
1. Macht eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozess gegen den Verwalter geltend, dieser habe zusätzlich zu seinen Verwalterpflichten eine vertragliche Pflicht zur Bauleitung übernommen und verletzt, beseitigt dies nicht die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts.*)
2. Ein selbstständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter, das bereits vor Inkrafttreten der WEG-Reform anhängig war, hindert nicht die Anwendung des neuen WEG-Rechts auf ein nach Inkrafttreten der WEG-Reform eingeleitetes Klageverfahren, da es nicht Teil des "Verfahrens" im Sinne der Übergangsvorschrift des § 62 Abs. 1 WEG ist.*)
3. Die Zuständigkeitskonzentration gemäß § 72 Abs. 2 GVG gilt auch für die Klage gegen einen Streitgenossen, die isoliert betrachtet nicht dem Anwendungsbereich des § 43 WEG unterfallen würde.*)
4. Wird in einer Streitigkeit nach § 43 WEG die Berufung entgegen § 72 Abs. 2 GVG bei dem allgemein zuständigen Berufungsgericht eingelegt, ist sie grundsätzlich als unzulässig zu verwerfen. Eine Verweisung an das zuständige Berufungsgericht in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn an der Zuordnung der Streitigkeit zu § 43 WEG begründete Zweifel bestehen. Hiergegen spricht, dass bereits in erster Instanz gemäß § 36 ZPO das WEG-Gericht als zuständiges Gericht bestimmt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3595
OLG München, Beschluss vom 09.09.2010 - 1 W 2022/10
Zum Ausschluss eines Sachverständigen wegen Befangenheit.
VolltextIBRRS 2010, 3592
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2010 - 5 U 188/09
1. Für den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform des § 550 ZPO ist nicht erforderlich, dass die entsprechende Vertragsurkunde dem Gericht vorgelegt wird.*)
2. Es reicht aus, wenn auf andere Weise - etwa durch Zeugen - feststeht, dass die Vertragsurkunde existent ist bzw. existent war und ihr wesentlicher Inhalt nachgewiesen wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 3590
OLG München, Beschluss vom 16.09.2010 - 1 W 2046/10
Im Rahmen eines Befangenheitsantrages gegen den Sachverständigen sind sachliche Mängel der Begutachtung nur dann relevant, wenn sie, als gegeben unterstellt, nach Art oder Häufung den Eindruck einer sachwidrigen Voreingenommenheit des Sachverständigen erwecken. Sofern die schriftliche Begutachtung noch Fragen offen lässt, kann man nicht von einer Befangenheit des Sachverständigen sprechen.
VolltextIBRRS 2010, 3583
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - 24 W 9/10
Mehrere in einem Verfahren geltend gemachte Ansprüche werden gebührenrechtlich nur dann zusammengerechnet, wenn sie gleichzeitig nebeneinander verfolgt werden.*)
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