Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15895 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 3377BGH, Urteil vom 03.08.2010 - VI ZR 113/09
Zur Frage, ob die außergerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG betrifft.*)
VolltextIBRRS 2010, 3375
BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§§ 161 Abs. 4, 29 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben, sondern weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen wurde, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzungen aus der Zeit vor der Zuschlagserteilung Klage zu erheben, sofern der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses noch nicht vollständig befriedigt ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3373
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - VII ZB 6/09
Beantragt der Berufungsbeklagte nach Einlegung und Begründung des Rechtsmittels dessen Zurückweisung, sind die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren auch dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung, wenn das Gericht noch keine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt hat, weil es zunächst ein Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO prüft.*)
VolltextIBRRS 2010, 3371
BGH, Beschluss vom 13.07.2010 - VI ZB 61/09
Hat der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, gehört die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG regelmäßig zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet wird und das Rechtsmittelgericht in der Sache entscheidet (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - NJW 2009, 2220 f.).*)
VolltextIBRRS 2010, 3367
OLG Celle, Beschluss vom 18.08.2010 - 4 W 145/10
Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum beträgt 10 - 20 % des Verkaufspreises.
VolltextIBRRS 2010, 3363
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2010 - 23 W 42/10
1. Auch die Kosten eines Privatgutachtens zur Vorbereitung eines selbständigen Beweisverfahrens sind - jedenfalls ausnahmsweise - kostenfestsetzungsfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der spätere Verfahrensgegner einen Mangel bestreitet.
2. Hieran ändert es auch nichts, wenn das Gutachten in Einzelheiten falsch ist.
VolltextIBRRS 2010, 3362
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.08.2010 - 13 W 33/10
Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er zur Vorbereitung eines Anhörungstermins mit der Gegenseite telefoniert und Unterlagen anfordert, sofern er dies nicht von sich aus, sondern erst auf Nachfrage des Gerichts im Termin offenlegt und die erhaltenen Unterlagen herausgibt.*)
VolltextIBRRS 2010, 3361
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2010 - 14 W 463/10
1. Eine als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagte Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG - VV wird durch einen Prozessvergleich über sämtliche Forderungen nicht tituliert im Sinne von § 15a Abs.2 RVG, wenn kein bezifferter oder bestimmbarer Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart ist ( Anschluss an OLG Karlsruhe 13 W 159/09 und OLG Stuttgart 8 W 132/10 ).
2. Nach dem RVG wird die Säumnis einer Partei nicht kostenrechtlich sanktioniert, wenn eine streitige Verhandlung nachfolgt.
VolltextIBRRS 2010, 3360
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2010 - 14 W 460/10
Eine als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagte Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG - VV wird durch einen Prozessvergleich über sämtliche Forderungen auch dann tituliert im Sinne von § 15a Abs. 2 RVG, wenn zwar kein bezifferter oder bestimmbarer Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend vereinbart ist, die Auslegung des Vergleichs aber ergibt, dass die Geschäftsgebühr umfassend abgegolten sein soll (Abweichung und Klarstellung zu OLG Karlsruhe 13 W 159/09 und OLG Stuttgart 8 W 132/10).
VolltextIBRRS 2010, 3341
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.08.2010 - 22 U 115/10
1. Gerichtskosten für die Berufungsinstanz werden nicht erhoben, wenn eine Partei nur deshalb Berufung eingelegt hat, weil ihr die in einem Verkündungstermin verkündete Eilentscheidung nicht übersandt wurde und sie auch auf Nachfrage keine Auskunft erhält.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn die 5-Monatsfrist des § 517 ZPO nicht vollständig verstrichen ist und die Partei mithin vorzeitig Berufung eingelegt hat.*)
3. Der gerichtliche Verfahrensfehler bleibt auch bei Hinzutreten anwaltlicher Pflichtverletzung kausal für den Anfall der zweitinstanzlicher Gerichtskosten.*)
VolltextIBRRS 2010, 3340
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2010 - 9 U 61/08
1. Gegen ein zu Unrecht vom Landgericht erlassenes II. Versäumnisurteil (statt I. Versäumnisurteil) ist nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz Einspruch und/oder Berufung möglich.*)
2. Wird Berufung eingelegt, kann das Berufungsgericht nach § 538 Abs. 2 Nr. 6 ZPO den Rechtsstreit unter Aufhebung des II. Versäumnisurteils an das Landgericht zurückverweisen, weil dort gemäß § 342 ZPO weiterzuverhandeln ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3339
OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2010 - 19 U 151/09
Erforderliche Billigkeitserwägungen im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, wenn erstmals im Prozess gegenüber einer bereits vorprozessual verjährten Forderung die Einrede der Verjährung erhoben wird.*)
VolltextIBRRS 2010, 3332
LG Berlin, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 O 36/07
Unterlässt eine Partei die ihr zumutbaren Schritte gegen einen Dritten zur Durchsetzung der Duldung einer Begutachtung, so steht dies der Vereitelung der Beweisaufnahme gleich.*)
VolltextIBRRS 2010, 3322
BGH, Beschluss vom 27.07.2010 - VI ZR 154/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3320
BGH, Beschluss vom 13.04.2010 - VIII ZR 180/09
1. Bei einer Eigenbedarfskündigung nach dreimonatiger Vertragslaufzeit ist grundsätzlich von einer Hinweispflicht des Vermieters auszugehen.
2. Grundsätzlich kein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht wegen Nichterhebung eines Widerspruchs gegen eine Eigenbedarfskündigung.
VolltextIBRRS 2010, 3319
BGH, Beschluss vom 29.07.2009 - III ZB 48/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3318
BGH, Beschluss vom 16.07.2010 - II ZB 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3317
BGH, Beschluss vom 30.07.2010 - IX ZB 158/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3316
BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - II ZR 130/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3315
BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 66/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3314
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZR 10/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3313
BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 70/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3311
BGH, Urteil vom 27.07.2010 - VI ZR 217/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3310
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 148/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3309
BGH, Beschluss vom 27.07.2010 - XI ZR 421/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3308
BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - 5 AR (VS) 23/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3305
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZB 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3304
BGH, Beschluss vom 26.07.2010 - AnwZ (B) 72/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3302
BGH, Beschluss vom 22.06.2010 - VIII ZR 192/09
1. Ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 554 Abs. 4 BGB besteht auch dann, wenn sich der Mieter mit über die gesetzlichen Grenzen der Duldungs-pflicht hinausgehenden Modernisierungsmaßnahmen einverstanden erklärt.
2. Kein Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 BGB bei Kündigung des Mieters oder endgültigem Auszug aus der Wohnung.
VolltextIBRRS 2010, 3289
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 111/09
Wird der im Mahnverfahren nur gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer geltend gemachte Anspruch mit der Anspruchsbegründung im Klageverfahren auf den Versicherungsnehmer erweitert, ist die gegen diesen erhobene Klage als unzulässig abzuweisen, wenn vor der Parteierweiterung das grundsätzlich erforderliche Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3283
BGH, Beschluss vom 03.08.2010 - AnwZ (B) 100/09
Ist gegen die Widerrufsverfügung der Rechtsanwaltskammer nach § 215 Abs. 2 BRAO der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegeben, richtet sich die sofortige Vollziehung der Verfügung auch dann nach § 16 Abs. 6 Satz 2 BRAO a.F., wenn diese erst nachträglich nach dem 31. August 2009 angeordnet wird. Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann in diesem Fall nach §§ 16 Abs. 6 Satz 4, 42 Abs. 5 Satz 2 BRAO a.F. beantragt werden.*)
VolltextIBRRS 2010, 3277
BGH, Urteil vom 19.07.2010 - II ZR 56/09
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird gerichtlich durch alle Gesellschafter vertreten, denen die Geschäftsführungsbefugnis zusteht, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält.*)
2. Die Gesellschafter können einen Vertretungsmangel durch Eintritt in den Prozess als gesetzliche Vertreter und Genehmigung der bisherigen Prozessführung heilen.*)
VolltextIBRRS 2010, 3276
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZB 153/09
1. Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger insoweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, dass der Rechtsanwalt statt für alle Kläger gemeinschaftlich für jeden Kläger gesondert Klage erhebt.*)
2. § 50 WEG beschränkt den Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger nicht.*)
VolltextIBRRS 2010, 3273
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 17/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3272
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - VI ZR 177/09
Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG in entscheidungserheblicher Weise, wenn es - ohne zuvor einen Hinweis nach § 139 ZPO auf die beabsichtigte Auslegung ihres Feststellungsantrags zu geben - diesen überraschend mit der Begründung abweist, er beziehe sich entsprechend seinem Wortlaut nur auf - nicht vorliegende - Behandlungsfehler im engeren Sinne, nicht jedoch auch auf - vorliegende - Aufklärungsfehler.*)
VolltextIBRRS 2010, 3271
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZA 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3270
BGH, Beschluss vom 30.06.2010 - IX ZA 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3269
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - IX ZB 84/09
Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase darf die Insolvenzgläubiger von Umständen unterrichten, welche die Versagung der Restschuldbefreiung begründen können, auch wenn ihm diese Aufgabe nicht eigens übertragen worden ist.*)
VolltextIBRRS 2010, 3268
BGH, Beschluss vom 16.07.2010 - II ZB 14/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3267
BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - VI ZB 30/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3266
BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 254/09
Zu den Voraussetzungen für eine Zurückverweisung der Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels.*)
VolltextIBRRS 2010, 3265
BGH, Beschluss vom 07.07.2010 - XII ZB 149/10
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I 2840) und den hieran anknüpfenden Regelungen des FamFG (§§ 10 Abs. 4 Satz 2, 114 Abs. 3 Satz 2 FamFG) hat der Gesetzgeber das Behördenprivileg dahin eingeschränkt, dass die behördlichen Vertreter vor dem Bundesgerichtshof nunmehr der Befähigung zum Richteramt bedürfen. Das gilt ausnahmslos, also auch für den für die Staatskasse tätigen Bezirksrevisor.*)
VolltextIBRRS 2010, 3264
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - IX ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3263
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - I ZR 124/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3262
BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - XII ZB 317/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3259
BGH, Beschluss vom 12.07.2010 - II ZR 165/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3258
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - NotZ 5/10
Gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, der in einer verwaltungsrechtlichen Notarsache ergeht, ist die Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht eröffnet.*)
VolltextIBRRS 2010, 3257
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - IX ZR 246/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3256
BGH, Beschluss vom 28.07.2010 - XII ZB 253/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2010, 3255
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - IX ZA 12/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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